Prof. Heinrich Rittershausen
1898-1984
GELDTHEORIE
Version V, 1951, 1952
ein unvollständiges Manuskript.
Rekonstruiert von John Zube, so weit es ihm
möglich war, aus der zweitletzten Version, da die letzte ihm
nicht vorlag. Mit Beilagen aus seinen dazugehörigen älteren Papieren und
Anmerkungen von John Zube. Diese letzteren sind alle gekennzeichnet mit jz
(Anhang II). (jz1)
Als ich in den achziger Jahren Rittershausen endlich besuchen konnte, hatte
ich Gelegenheit viel aus seiner Bibliothek und von seinen Aufsaetzen und
Manuskripten zu photokopieren. Prof. Rittershausen versuchte immer seine
Freiheitsideen so viel wie es ihm moeglich war zu verbreiten, im Deutschen und
in anderen Sprachen. Rittershausen gab mir zu verstehen, dass er die weitere
Veroeffentlichung und Uebersetzung seiner Schriften gern sehen wuerde - auch
ohne Bezahlung an ihn. Viele seiner Ideen sind auch fuer unsere Zeit noch von
grosser Bedeutung. Unter meinen Kopien befanden sich mehrere Entwuerfe,
Fassungen 1-5 und Notizen und Materialien zu einem Manuskript: “Geldtheorie”,
aus den Jahren 1930 bis 1952.
Von der letzten Fassung lag eine Reinschrift von etwa 80 Seiten vor. Die
kopierte ich ebenfalls und habe sie damals gelesen und war sehr beeindruckt.
Aber leider ging mir meine Kopie davon verloren. Die letzte Version liegt unter
20 Meter Regalmaterial: Manuskripte und Papiere, noch nicht katalogisiert, im
Archiv der Universitaet Koeln.
So blieb mir gegenwaertig nichts anderes uebrig als zu versuchen diese
Fassung zu rekonstruieren. Aber auch in der Mappe der 5. Fassung fehlen z.B.
die Seiten 40-51 und viele Notizen sind nur handschriftlich in schlechten
Kopien und manchmal fuer mich unleserlich vorhanden. Und wo sie zu plazieren
sind steht oft auch nicht fest. Die Gliederung und Seiten-Nummerierung wurde x mal von ihm geaendert. Dadurch ist mein
Rekonstruktionsversuch nicht leicht gemacht.
Einige fruehere Notizen, handschriftlich, in meinen Photokopien, oft nur
grau auf grau wiedergegeben, fuege ich hier zu. Ich kann leider nicht
garantieren, dass ich seine Handschrift, oft mit Abkuerzungen, immer richtig
entziffert habe.
Rittershausen zog so oft um, dass ihm
wahrscheinlich auch einige Schriften verloren gingen.
Nachdem die Reinschrift fertig war kuemmerten sich Rittershausen und sein
Helfer wahrscheinlich nicht darum, Ordnung in die vorangegangenen Fassungen zu
bringen. Sie koennten sogar einiges davon weggeworfen haben.
Nach meinem unverlaesslichen Gedaechtnis wurde die Verrechnung als Grundlage
aller Zahlungsmittel und Zahlungsmethoden in der Reinschrift noch mehr als in
der hier vorliegenden Fassung hervorgehoben.
Man beachte auch die 1954, 1956 und 1972 von Ri. hinzugefuegten Notizen,
die ich im Anhang zum rekonstruierten Manuskript wiedergebe. Seine Meinung
ueber die Geldtheorie hatte sich vorher und spaeter immer wieder etwas
geaendert.
John Zube, 11.3.05.
jzube@acenet.com.au P.O. Box 52,
Berrima, NSW, 2577, Australia. Tel.: 02 48 771 436.
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Die erste Rekonstruktion wurde
um um viele hinzugefügte Notizen, Vorlesungsagendas und einzelne Stichpunkte auf
den zusammenhängenden Original-Kerntext gekürzt, um dieses bahnbrechende Werk –
wenn auch nur als Manuskript – in einer möglichst übersichtlichen Form klar und
verständlich darzsutellen.
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GLIEDERUNG (zeigt Schreibmaschinenseiten und fehlende
Seiten des Manuskriptes)
Kapitel 1: Die Funktionen des Geldes.
§ 1. Die
Funktion der Zahlung und Verrechnung.
§ 2. Die
Preisausdrucksfunktion.
II. Die
Sicherheit (Thesaurierung, Aufschätzung.).
b) Die Preisbildung der
Sicherheitsgüter: Die Nachfrage
c) Abnahme der "Geldmenge"
bei starkter (verstärkter? – J.Z.) Inflation.
d) Die Preisbildung und
Sicherheitsgüter: Das Angebot.
e) Das verdrängte
Sicherheitsbedürfnis.
f) Das Ende der
Konsum-Hortungsentscheidung.
g) Volkswirtschaftlich sparsame
Befriedigung des Sicherheitstriebes.
§ 4. Gewicht
und Verhältnis der Geldfunktionen untereinander.
Kapitel 2: Die Arten des Geldes. Die Einheiten.
Die Arten
(Erscheinungsformen) des Geldes.
2. Liquidität
geringeren Grades
§ 10. Zwei entgegengesetzte Staatslehren.
§ 11. Beurteilung der Geldarten vom Staat aus.
§ 12. Der allgemeine Annahmezwang.
§ 13. Allgemeine Annahme und allgemeine Aufrechnung.
Hortungsfunktion
(Die Währungen.)
Das Motiv der
Währungsänderung. (S. 5-6)
Marktkurs und
Kassenkurs, Agio und Disagio des Marktkursgeldes
Ist der
Übergang vom Festkurs zum Marktkurs inmitten einer Finanzkrise möglich?
Undatierte Anlage zu “Geldtheorie”, 5. Fassung,
handschriftlich: Geldschöpfungsproblem
Geldtheorie: existiert nicht! 24.4.54
Theorie der Zahlung oder die Nichtexistenz der
Geldtheorie
Neuformulierung m. Geldtheorie, nach Durchdenkung des
Euro-Marktes 09.03.1972
Aus der Mappe Geldtheorie V. Fassung: Anhang: Die Zukunft der
öffentlichen Schuld
GELD, KREDIT
UND WÄHRUNG. Sommersemester 1935 Univ. Ffm
Der
internationale Zahlungsverkehr.
Die Organisation der Reichsbank.
(J.Z.: Die
folgende Gliederung war ursprünglich mit Schreibmaschine geschrieben enthält
aber viele handschriftliche Zusätze. Der erste davon folgt. – J.Z.) :
“Rittershausen Manuskript 1951/52.”
WÄHRUNG
UND AUFRECHNUNG
Eine
Geld- und Banktheorie der Funktionen, der Einheiten, der Spielregeln und
Verhaltungsweisen.
Inhalt:
Seite (des Original-
Manuskriptes - Schreibmaschine)
Kapitel 1: Die Funktionen des Geldes ……………………………………………………… 1
§ 1. Die Funktion der Zahlung
und Verrechnung …………………………………………………… 1
§ 2. Die Preisausdrucksfunktion …………………………………………………………………….. 4
§ 3. Die Hortungsfunktion + I a,
b II a-f
(Titles still to be listed. – J.Z.) …………………………... 21
§ 4. Gewicht und Verhältnis der
Geldfunktionen untereinander …………………………………….. 38
Da dieser Par. mit S. 39 endet gibt
es nach dieser Gliederung keine Seiten 40-51 für diese Fassung des
Manuskriptes! – Das paßt auch zu meiner Erinnerung von nur 80 S. in der Photokopie der Reinschrift, die mir verloren
gegangen ist. - J.Z., 24.2.05.
Kapitel 2: Die Arten des Geldes. Die Einheiten. ………………………………………………………… 52
§ 5. Das Selbstwertgeld ……………………………………………………………………… 54
§ 6. Das Einlösungsgeld
……………………………………………………………………… 60
§ 7. Das Festkursgeld ……………………………………………………………………… 61
§ 8. Das Marktkursgeld ……………………………………………………………………… 66
§ 9. Die Verrechnung ……………………………………………………………………… 75
Kapitel 3: Zwei entgegengesetzte Staatslehren ……………………………………………………… 78
§ 10: Zwei entgegengesetzte
Staatslehren …………………………………………………… 78
(Keine separate Überschrift. Die ursprüngliche, im
Text, war:
Das
Verhältnis des Geldes zum Staat. Diese
war aber von Ri. ausgestrichen! – J.Z.)
§ 11. Die Beurteilung der
Geldarten vom Staat aus. ………………………………………………….. 83
§ 12. Der allgemeine Annahmezwang
………………………………………………………………… 87
§ 13. Allgemeine Annahme u.
allg. Aufrechnung …………………………………………………….. 91
§ 14. Die Zahlungsgemeinschaften
…………………………………………………………………… 94
(Ende des
Diktats! – J.Z.)
Kapitel 4: Die Spielregeln:
Die Banken:
Zahlungsorganisatoren, Händler in Liquidität und Sicherheit.
§ 11. (In getippter Gliederung,
jetzt logisch: § 15 ff. – J.Z.) Die schottische Goldschmiede- u. Girobank.
§ 12. Die staatlichen und
privaten Kassen als Banken.
§ 13. Der Außenhandel, als
Emittent und Rezipient von Geld.
§ 13a. Die Theorie der Effekte.
§ 14. Das zweiseitig vollkommene
Marktmodell.
§ 15. (?) Die Coups und Verfälschungen. (Von Ri. handschriftlich zugefügt aber ohne
§-Angabe.
Das könnte auch sein
neuer Titel für Kap. 5 sein! – J.Z.)
Kapitel 5: Geschichtliches. Essay.
Kapitel 6: Kapitel 7: Auseinandersetzung mit anderen Lehren.
Geld ist Aufrechnung, es kann in skontrierbaren Forderungen oder Verbriefungen
von solchen erscheinen.
Währung ist das Preisausdrucksmittel, das aufdrängbar ist oder von den Mitgliedern
der Zahlgemeinschaft aus Selbstinteresse genommen und als Hortungsmittel
geschätzt wird.
Neuerdings sind international Bestrebungen vorhanden,
eine eigene Geldtheorie als Forschungsgebiet aufzugeben und diese Lehre in die
allgemeine ökonomische Theorie einzubauen. Dabei kann es sich offenbar nur
darum handeln, eine einzige Lehre, etwa die Theorie der expansiven und
kontraktiven Effekte, passend nur für den Sonderfall des Festkursgeldes, wie
es hier benannt werden soll, zu behandeln. (jz2) Alle andern historisch und
gegenwärtig so wichtigen Probleme würden dabei unter den Tisch fallen und der
Forschung entzogen z.B. die eigenartigen Agio-Erscheinungen an den Münzmärkten,
die wechselnde Goldpreisentwicklung an den freien oder halbfreien Märkten, die
Hungersnot Indiens infolge Lieferstreiks der indischen Landwirte, die
Maria-Theresienthaler als orientalische Münze der Gegenwart, die vielfältigen
Disagiörscheinungen der meisten Währungen der Gegenwart, die Frage der
Kreditrestriktionen usw. Diesem Vorschlag kann daher nicht zugestimmt werden.
Im übrigen muß zugegeben werden, daß sich die Geldtheorie
der Welt in einem beklagenswerten Zustande befindet. Die Beschränkung der
Gelddefinition auf körperliche Gegenstände, die Nicht-Berücksichtigung des
Giralgeldes, die bisherige Unlösbarkeit des Probleme Geldmenge und
Umlaufsgeschwindigkeit, um nur einige Fragen zu nennen, hat ihre Leistungen
sehr entwertet und ihr eine überscharfe Kritik zugewandt. Hatte die
Geldtheorie zur Zeit Knapps eine Art Höhepunkt ihrer Entwicklung erreicht, so
ist doch Knapp mit der von ihm angerichteten Begriffsverwirrung selbst einer
der Urheber des Niedergangs geworden. Er behandelt private Gelderscheinungen,
wie die private Banknote, unter dem Rubrum der "Staatlichen Theorie"
und stellt damit seine wertvollsten Forschungsergebnisse selbst in den
Schatten. Es gilt, seine wertvollen Leistungen sorgfältig zu erhalten.
Nötig ist vor allem, nachzuweisen, daß hinter dem Geld
die zentrale Erscheinung steckt, die sich mengenmäßig nicht erfassen läßt,
sondern, um ein Gleichnis zu gebrauchen, dem elektrischen Strom oder einem
juristischen Denkvorgang entspricht. Die mengenmäßigen und; körperlichen
Ausgestaltungen dieses Verrechnungsprinzipes in den heutigen historischen
Geldmünzen, Geldscheinen, Noten usw. werden genau zu beachten, aber nur bedingt
und indirekt als körperlich zu betrachten sein. Vom Übertragungsvorgang völlig
getrennt zu halten wird der Gesichtspunkt der Währung oder der Werteinheit
sein, in deren Nachbarschaft die Thesaurierung liegt.
Abseits von beiden werden
die Kurserscheinungen des Geldes und daneben Emission und Rückstrom einen
großen Raum in unseren Betrachtungen einnehmen.
Wesentliche Teile meiner Theorie habe ich schon vor 20
Jahren veröffentlicht. Die Jahre nach 1933 verschlossen mir den Mund und
zwangen mich, mich auf Preistheorie und Finanzwissenschaft umzustellen. Jedoch
habe ich in der Zwischenzeit immer den Eindruck gehabt, daß meine auf großer
bankpraktischer Erfahrung als Prokurist und intensiver theoretischer Forschungen
beruhenden Erkenntnisse der Öffentlichkeit auch dann nicht vorenthalten werden
sollten, wenn sie nochmals zu früh erscheinen, da diese Gedanken vielleicht
später Wichtigkeit erlangen können. (jz3)
Meinem Freunde Ulrich von Beckerath-Berlin sowie Mr.
Henry Meulen - London habe ich dabei viel zu danken.
Rittershausen
1
Kapitel 1: Die Funktionen des Geldes.
§ 1. Die Funktion der Zahlung und Verrechnung.
Man pflegt davon auszugehen, daß eine bestimmte einheitliche Geldmenge der
Warenmenge "gegenübersteht", und man pflegt diese Vorstellung
durch die Begriffe der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes und des Umsatzvolumens
auf der Warenseite zu verfeinern. Diese Vorstellung der Geldmenge hat man
offenbar der historisch-soziologischen Gestalt des Geldes in Form von Münzen
und Noten, deren Menge meßbar war, entnommen. Historisch-soziologische
Feststellungen vermögen aber nichts Sicheres über die Theorie auszusagen. Das
Geld- und Bankwesen hat inzwischen eine ganz andere Entwicklung genommen.
Wir wollen hier nicht davon sprechen, daß Geld und
Verrechnung unternehmungsweise und artenmäßig eine reiche Gliederung aufweisen,
sodaß die Annahme einer einheitlichen Geldmenge auf die Verwendung eines
zu arm ausgestatteten theoretischen Instrumentariums hinausläuft. Hier soll zunächst
von der quantitativen Betrachtungsweise gesprochen werden.
Neue Erscheinungen sind da, die mit dieser Vorstellung
nicht zu vereinbaren sind. Die Erscheinung des Giralgeldes gilt es zu
verarbeiten, ohne daß dabei der bedeutende Wahrheitsgehalt der älteren
Geldtheorie über Bord geworfen werden darf. Die Vorstellung des Guthabengeldes,
mit der man der neueren Entwicklung Rechnung tragen wollte, wohnt immer noch
ein Rest Stofflichkeit und Teilnahme am Begriff der Hortung bei, indem in den
Guthaben Vermögen angelegt ist. Nicht mehr zu bewältigen ist aber für die
quantitative Geldvorstellung der tägliche Vorgang der Skontration, bei der
gegenseitige Forderungen einfach aufgerechnet, d.h. annulliert oder subtrahiert
werden, und die rückläufige Überweisung, bei der nicht eine Forderung vom
Schuldner zum Gläubiger, sondern eine Schuld, also etwas negatives, vom
Gläubiger zum Schuldner "hinbewegt" wird. (jz4)
Man kann überhaupt den gesamten Zahlungsverkehr eines
Landes in der Weise sich vorstellen, daß man die gesamte Bevölkerung in zwei
Gruppen teilt: die Gläubiger und die Schuldner, entsprechend der Zweiseitigkeit
aller Schuldverhältnisse. Da fast jeder sowohl Gläubiger als auch Schuldner
ist, wird fast jeder einen Bevollmächtigten auch in die andere Gruppe entsenden
müssen. In jeder Gruppe werden also gegenüber der anderen Gruppe Forderungen
und Schulden vertreten werden, und beide Gruppen werden genau den gleichen
Betrag gegeneinander vertreten. Da nur fällige Forderungen in Frage kommen,
kann man nun durch einfache Erklärung nach § 387 des Bürgerlichen Gesetzbuches
(Aufrechnung) sämtliche Forderungen und Schulden mit einem Male zum
2
Erlöschen bringen.
(1) Die Geldmenge wäre dann null, die Stückzahlen
wären gänzlich verdrängt. "Dann wäre das Geld abgeschafft, denn Girozahlung verwendet ja kein Geld!”, so führt
G.F. Knapp (3) fort, der dieselbe Frage aufwirft. Er sagt weiter: "Aber
man beunruhige sich nicht. Das Geld wäre freilich abgeschafft, was aber bliebe,
wäre die Zahlung. Nicht am Gelde hängt
unsere wirtschaftliche Verfassung,
___________________________________
1) Bürgerliches Gesetzbuch:
Aufrechnung
§ 387
Schulden
zwei Personen einander Leistungen, die
ihrem. Gegenstände nach gleichartig sind,
so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des andern Teiles aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern
und die ihm obliegende Leistung bewirken kann.
§ 388
Die
Aufrechnung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teile. Die Erklärung
ist unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung
abgegeben wird
§ 389
Die
Aufrechnung bewirkt, daß die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem
Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander
gegenüber getreten sind. …….
§ 391
Die
Aufrechnung wird nicht dadurch
ausgeschlossen, daß für die Forderungen
verschiedene Leistungs- oder Ablieferungsorte bestehen. ………
§ 395
Gegen
eine Forderung des Reiches oder eines Bundesstaates sowie gegen eine Forderung
einer Gemeinde oder eines anderen Kommunalverbandes ist die Aufrechnung nur
zulässig, wenn die Leistung an dieselbe Kasse zu erfolgen hat, aus der die
Forderung des Aufrechnenden zu berichtigen ist. (jz5)
In ausländischen Gesetzbüchern dieselben Bestimmungen. (Paragraphen
in Klammer):
Belgien
(1289-1299), Bolivien (1297-1309), Brasilien (1009-1024), Chile (1655-1664),
China (334-342), Columbien (1714-1723), Costa Rica (8o6-8l3), Frankreich
(1289-1299), Guatemala (2326-2336), Honduras(1473-1480), Italien (1285-1295),
Japan (505-512), Litauen, Lettland und Estland (Privatrecht 3545-3564), Mexiko (2185-2188), Niederlande
(146l-147l), Osterreich (1438-1442), Panama (108l-1088), Peru (2252-2263),
Portugal (765-777), Rumänien(1143-53), Rußland (129 b), San Salvador (1525-1534;
Schweiz (120-126), Spanien (1195-1202), Uruguay (1497-1514), Venezuela
(1353-1363). In England und den USA gibt es nur das "Set-Off" und das
“Clearing”. (jz6)
3
die wir so gerne als
Geldwirtschaft bezeichnen; sie scheint nur daran zu hängen, weil wir die
Zahlungen fast immer durch Übergabe von Geld vollziehen. Das aber ist nur ein
besonderer Fall. Das wesentliche ist die auf Werteinheit lautende
Verpflichtung (1): Diese aber würde mit der Abschaffung des Geldes nicht mitabgeschafft, sondern beibehalten und giromäßig behandelt
werden." (3)
Knapp erklärt also mit Recht, daß sich durch den Übergang
der Geldmenge nach Null (und der Umlaufsgeschwindigkeit auf unendlich) nicht
die geringsten Störungen des Wirtschafslebens ergeben würden. Eine Teilmasse
der Bevölkerung mit besonders reicher und schneller, massenhafter Entstehung
von Forderungen und Schulden, nämlich die Besucher der Effektenbörsen, kennen
schon seit Generationen in der sog. Ultimo-Liquidation ähnliche Veranstaltungen.
(jz7) Diese haben selbstverständlich gar keinen nachteiligen Einfluß auf das
Wirtschaftsleben; sie sind vielmehr wegen ihrer vorteilhaften Wirkung auf die
Wirtschaft erst geschaffen worden. Sie werden vielleicht eines Tages in ihrer
Vorbildlichkeit erkannt und auf das gesamte Wirtschafsleben übertragen werden
können, wenn sie nicht schon eingeführt worden sind. Eine Störung des
Wirtschaftslebens findet deswegen nicht statt, weil die erste Funktion des
Geldes die Solution, also die Auflösung vorher entstandener fälliger Verbindlichkeiten
ist. Diese Auflösung wird durch die Verrechnung gerade am schnellsten und
wirksamsten zu Stande gebracht. Im Gegensatz dazu steht die heute so beliebte
"Beherrschung" oder "Restriktion" der angeblich vorhandenen
Geldmenge durch die häufige Auflösung von Schuldverbindlichkeiten gerade
erschwert und nicht erleichtert wird. (jz8) Nach jenem, von mir durch Sperrung
(J.Z.: Unterstreichung!) hervorgehobenen Satz besteht der eine Grundvorgang
der Geld- und Bankpraxis heute in der Entstehung von auf Werteinheiten
lautenden Verpflichtungen durch Geschäftsabschlüsse und deren laufendem
Untergang durch Verrechnung. Dabei handelt es sich nicht um eine "Menge"
von Geld, die entsteht oder die geschaffen wird, die vielleicht auch nur
benötigt wird, oder um eins "Menge" von Verpflichtungen, sondern es
handelt sich um rechtliche Vorgänge, die ökonomische Vorgänge begleiten, ohne
für sich allein quantitativ faßbar zu sein. Die ökonomischen Vorgänge, um die
es
____________________________________
(1)
Sperrung (Unterstreichung.
– J.Z.) vom Verfasser. (3) (S.2) : Die staatliche Theorie des Geldes, 1908, §
8a.
4
sich dabei handelt, sind
einerseits diejenigen, welche den Hauptinhalt der Wirtschaft bilden:
Produktion, Dienstleistungen, Handel, Kredit, Arbeit und Konsum; es kommen
hinzu Steuer- und andere Zwangszahlungen, Geschenke und andere freiwillige
Leistungen, Erbschaften, Vorgänge innerhalb der Familien und der Unternehmungen
und viele Sonderfälle. Die rechtlichen Vorkommnisse sind dementsprechend:
Die Entstehung von
Verpflichtungen aus Kaufverträgen, die Auszahlung der Darlehens-Valuta und die
Erfüllung von Darlehensverträgen, die Erfüllung von Arbeitsverträgen usw.
Es ist wichtig, daß dabei überall die quantitative
Erfaßbarkeit eines Geldstoffs fehlt, daß aber auch die Vielfältigkeit der
Entstehung ökonomischer Vorgänge mit den Möglichkeiten der Entstehung rechtlicher
Vorgänge sich nicht deckt. Es ist daher wohl erlaubt, die Güterumsätze (Warenverkäufe)
in einem bestimmten Zeitraum statistisch-mengenmäßig zu summieren, wie es etwa
die Umsatzsteuer-Statistik tut. Es ist aber bekannt, daß die daraus folgenden Zahlungsverpflichtungen, wegen der Möglichkeit der
Überspringung gewisser Handelsstufen, keineswegs mit der Summe der Umsätze
übereinzustimmen braucht. Ebenso kann man die aus den verschiedensten
ökonomischen Gründen laufend neu erstehenden Forderungen in einem
Beobachtungszeitraum addieren, aber, man wird auch hier eine ganz andere Summe
erhalten, als es jene Statistik der Warenumsätze ergibt oder als es der
Quantitätstheoretiker möchte. So fehlen in den Warenumsätzen die Umsätze des
Geldmarktes. Auch die Summe der Forderungen täuscht, weil sie die gewaltige
Summe der Geldmarktforderungen mit enthält, weil andererseits die z.T.
sofortigen, z.T. nachfolgenden Aufrechnungsvorgänge nicht abgesetzt sind, die
einen Teil der Forderungen schon im Entstehen ausgleichen, etwa bei der
internen Verrechnung von Industriekonzernen, oder die durch Aufrechnung die
Existenz der Forderungen im Sinne der Geldquantität vorzeitig beenden. Eine
Statistik der Summe der Zahlungen einschließlich der Summe der Verrechnungen
könnte aufgestellt werden aber eine der "Geldmenge", d.h. des
Geldstoffs einschließlich der Kontoguthaben ohne Rücksicht auf deren etwaige
Bemühung zur Leistung von Zahlungen oder Verrechnungen ist nicht möglich. Sie
würde eine Menge Forderungen einbegreifen, deren Inhaber sie gar nicht auflösen
wollen, eine Menge "inaktives" Geld, das gar kein “Geld” ist, sie
würde also am Geldmengenproblem vorbeigehen. Jeder bisherige Versuch die
"aktive" Geldmenge zu definieren, mußte scheitern, weil der eigent-
5
liche Verrechnungsvorgang
in der Zeit Null sich vollzieht, sodaß alles “Geld”, im Sinne von Forderungen,
dauernd ruht, wenn auch bei wechselnden Besitzern.
“Steigende
Geldmenge" bedeutet häufig Mengel (? Wahrscheinlich ist Mangel gemeint. –
J.Z.) an Schulden-Solvierungen, also ein zu-wenig an Zahlungen, sinkende
Geldmenge eine gute Liquidation von Schuldverhältnissen, d.h. ein Mehr an
Zahlungen. Aus dem Irrgarten des Geldmengenbegriffs, der wissenschaftlich,
unzulässig ist, wird man mit den Mitteln der veralteten Theorie nicht
entkommen.
Mit der Möglichkeit der auf Null gehenden Geldmenge
enden die quantitativen Geldvorstellungen. Die verfeinerte Quantitätstheorie
wird dadurch nicht widerlegt, sondern bestätigt: die Umlaufsgeschwindigkeit
wird unendlich groß. Damit werden mengenmäßige Erörterungen für Zwecke der
Bankpraxis und der praktischen Wirtschaftspolitik nicht falsch, aber
illusorisch und die Quantitätsformel wird auf das minimale Grenzgebiet
beschränkt, für das sie allein Ergebnis zu liefern schien, nämlich für die Welt
etwa des 18. oder 19. Jahrhunderts, in der man vielleicht noch eine
"Geldmenge" von Relevanz beobachten konnte. Allerdings ist die Geldmenge
heute noch von Bedeutung, sogar im Rahmen der Aufrechnungstheorie, aber nur
sekundär, nur mit Einschränkungen, z.B. bei der Notenemission. Auch ist die
Geldmenge in der Praxis der Gegenwart noch nicht = Null, aber so viele
kompensatorische Einflüsse sind wirksam, daß jede Geldmengenbetrachtung falsche
Ergebnisse liefert. (jz9)
Wenn der von der Geldtheorie zu behandelnde Grundvorgang
die Auflösung der vorher entstandenen, meinetwegen auch "geschöpften” auf
Werteinheiten lautenden Forderungen und Verpflichtungen ist, so ist noch die
heute herrschende Theorie zu erörtern, welche in der Geldschöpfung einerseits
ein Privileg der Notenbanken, andererseits eine Art unerlaubte Leidenschaft der
Geschäftsbanken sieht. Man läßt willkürlich und ohne ein Wort Begründung die
ganze Fülle des wirtschaftlichen und sozialen Lebens, aus dem stündlich, und
minütlich Geldforderungen und Geldverpflichtungen aller Art hervorgehen, so wie
die Natur etwa die Vegetation wachsen läßt, außer acht. Man bedenkt nicht, daß
die Banken erst (jz10) die in der Geschäftswelt und im privaten Kreise bereits
fertig entstandenen Forderungen und Verpflichtungen übernehmen, so wie ein
Großhändler die Produktion der Waren von Seiten der Groß- und Kleinbetriebe
aufkauft. Die Banken diskontieren Wechsel, die schon vorher nach Verkauf der
entsprechenden Ware von dem Lieferer auf den Käufer gezogen sind; sie gewähren
Kontokorrentkredit, kaufen also Debitoren, die durch vorherigen Warenverkauf
6
seitens einer
Industriefirma vorher begründet worden sind; sie führen Überweisungen aus,
übernehmen auch Verpflichtungen, die schon bestanden, und die sie den
Verpflichtungen anderer Kunden aus ihrem Kreise gegenüberstellen, um sie zu
skontrieren oder abzubuchen. Jene falsche Theorie der Geldschöpfung durch
die Zentralbanken, die uns noch später beschäftigen wird, wird immer mehr
zu einer Theorie der ausschließlichen Geldschöpfung durch die Zentralbanken
entwickelt. (jz11) Denn die "Geldmenge", so argumentiert man, kann
durch ihre Vermehrung eine Inflation, das ist eine Zerstörung der Wirtschaft,
herbeiführen. Um diese Gefahr zu
beseitigen, muß (müsse? – J.Z.) eine Stelle allein die Entstehung der
"Geldmenge” in der Hand haben und beherrschen, weil sie nach dieser Lehre
so gefährlich ist wie Dynamit. Infolgedessen muß (müsse? – J.Z.) den
Privatbanken jede Möglichkeit der "Schöpfung" von Geld entzogen
werden. Man nennt das die Forderung nach Verstaatlichung (der Banknoten und –
J.Z.) des Giralgeldes, eine Forderung, die übrigens zuerst im kommunistischen
Manifest von Karl Marx (l848) als Forderung Nr. 5 erhoben worden (wurde? –
J.Z.) und die allein im heutigen Rußland durch äußerst strenge Strafandrohungen
an die gesamte Bevölkerung, nicht nur die Banken, verwirklicht ist. (jz12) Erfreulicherweise
hat man noch nicht gemerkt, daß der Hauptteil jener Geldforderungen weder bei
den Zentralbanken noch bei den Geschäftsbanken, sondern in den Unternehmungen
und Familien entsteht. Das Verbot der privaten Entstehung (jz13) von
Geldforderungen oder die sog. Zentralisation der Geldschöpfung bei der
Notenbank würde natürlich das Ende jeder freiheitlichen Wrtschaftsverfassung
bedeuten, worauf später einzugehen ist.
Der umgekehrte Vorgang ist es, (jz14) die alleinige
Beendigung der vorher entstandenen; auf Geld lautenden Forderungen, mit dem
sich das Geld befaßt. Diese Beendigung kann erfolgen regulär durch ihre
Erfüllung im Wege der Zahlung oder Verrechnung. Daneben ist auch irregulär ihre
Beendigung durch Nichtzahlung, Konkurs, Vergleich, Verjährung, Devalvation,
Enteignung und anderweitigen Untergang in Betracht zu ziehen. Die
Geldwirtschaft beschäftigt sich ausschließlich mit der regulären Erfüllung
durch. Zahlung oder Verrechnung.
Diese ist in verschiedene Methoden zerspalten: Die Überweisung,
die Scheck- und Wechseleinlösung, die Skontration (Clearing), und die
rückläufige Überweisung. In die Skontration können Überweisungen eingeschlossen
werden und sind es großenteils. Insbesondere der Vorgang der Skontration
besteht überwiegend in der systematischen
7
Gegenüberstellung und
beiderseits gleichzeitigen Vernichtung von Forderungen, also in Aufrechnung.
Dieser Vorgang ist grundsätzlich unabhängig von der Größe der bei den
Teilnehmern vorhandenen Guthaben; er kann nicht mehr als die Fortbewegung einer
"Quantität”, einer Geldmenge bzw. Kontogutschrift verstanden werden.
Alle Theorien, die die Abrechnung bzw. die Aufrechnung
nicht als das primäre im Zahlungsverkehr anerkennen, wofür vom Goldmünzenverkehr
über die Banknote bis zum "Giralgeld" alle
"Zahlungs"-Vorgänge nur ein meist primitiver Ersatz sind, enden
unvermeidlich beim Schwundgeld. Denn da man die "Menge” des Geldes, an
deren Existenz man weiter glaubt, nicht vermehren will, müssen die Vertreter
dieser Theorien darauf sinnen, die Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes zu
vermehren. (jz15)
Die Verrechnung ist das umfassende Grundprinzip der
ersten Geldfunktion, die wir hier in Betracht ziehen, und die gemeinhin als
"Zahlungsfunktion" bezeichnet wird. (1) Dieser Begriff der
"Zahlung" soll an sich bestehen bleiben; er enthält jedoch eine
logische Unebenheit, auf die wir hinweisen müssen:
An dem Begriff der
"Zahlung" ist zu bemängeln, daß "Zahlung" rechtshistorisch,
ebenso wie die entsprechende Synonyma der anderen Kultursprachen die
Auf-“Zählung” von körperlichen Geldstücken oder Geldscheinen bedeutet. In der
deutschen Sprache ist Zahlung mit "Zählung", lat. enumeratio,
identisch. Die Verrechnung ist dagegen im deutschen Recht in einem ganz anderen
Kapital des Bürgerlichen Gesetzbuches behandelt. Ihre weitere Ausbildung hat
sie bei uns insbesondere durch Ausbildung des Vertragsrechts, da ja
Vertragsfreiheit besteht, sowie aufgrund des Scheckgesetzes erhalten. Die bei
der früheren Reichsbank, bzw. den heutigen Landeszentralbanken, in England bei
der Bank von England und entsprechend in fast allen Ländern der Welt
errichteten Abrechnungsstellen beruhen auf privaten Vereinbarungen zwischen den
beteiligten Banken. Es handelt sich meist um Vereine, die sich selbst Satzungen
geben und die die Verrechnung aufgrund ihrer Satzungsvorschriften in (jz16) sich
regeln. Der Vorgang wird in der englischen Sprache mit Clearing, noch mehr aber
mit "set-off" bezeichnet. Weder die rechtsgeschichtliche Betrachtung,
noch die Untersuchung des lebenden Sprachgebrauchs kann zu dem Ergebnis kommen,
daß derartige Verrechnungsvorgänge allgemein als "Zahlungen"
betrachtet werden. Wir halten es daher für richtiger, in dem Augenblick von der
Verrechnungsfunktion des Geldes anstatt
____________________________________
(1)
Weitere
Geldfunktionen sind die Hortungsfunktion und die Preisbildungsfunktion.
8
von der Zahlungsfunktion
zu sprechen, wo wir den Geldbegriff von dem der Körperlichkeit in den des
Unkörperlichen wandeln.
Wir sehen also in der Verrechnung den Oberbegriff. Sogar
der vielverwendete Begriff der Abstraktheit begegnete logischen Bedenken, da
man unter einem abstrakten Begriff in der Logik nicht einen solchen versteht,
der gar keine konkreten Merkmale hat, sondern eine (einen? – J.Z.) solche
(solchen? - J.Z.) bei dem diese Merkmale nur latent mitgedacht werden. Es
handelt sich bei der Verrechnung um einen mathematisch-organisatorischen
Vorgang, man könnte noch sagen einen rechtlichen und organisatorischen
Prozeß.
Der Geldbegriff hat in den letzten Jahrzehnten eine entscheidende
Wandlung durchgemacht; er ist in eine Krise geraten, aus der der neue Begriff
noch nicht klar hervorgegangen ist. Die Welt-Geld-Krise ist mit einer Krise des
Geldbegriffs und der Geldtheorie verbunden.
Seit den Zeiten des
klassischen Griechenlands hat man unter Geld körperliche Münzen verstanden.
Knapp und andere Forscher haben um die Jahrhundertwende den Unterschied des
valutarischen und des akzessorischen Geldes gemacht (jz17): Das valutarische
Geld ist nicht nur Zahlungsmittel, sondern repräsentiert auch die Währungseinheit.
Das akzessorische Geld dagegen ist nur Zahlungsmittel und
niemals Währungseinheit.
Daher ist das valutarische Geld nach Knapp stets mit seinem Nennwert
anzunehmen und unterliegt nicht der Kursbildung, während das akzessorische Geld
der Kursbildung unterliegt.
Das valutarische Geld
muß im Verkehr zum Nennwert angenommen werden, unterliegt also dem
gesetzlichen Annahmezwang (jz18), während das akzessorische Geld von niemand
angenommen zu werden braucht, außer von dem Ausgeber, wenn der Schuldner
Zahlungen an diesen zu richten hat.
Da Knapp das mit
Annahmezwang ausgestattete Papiergeld in den Begriff des valutarischen Geldes
einschließt, wird hier zum ersten Mal Papiergeld zum Geld im eigentlichen
Sinne. Das akzessorische Papiergeld erhält daher den Namen "uneigentliches
Geld".
Georg Friedrich Knapp hat durch den Titel seines Buches
"Staatliche Theorie des Geldes", der offenbar falsch ist, weil
vielleicht ein Gaswerk oder ein Gebäude, nicht aber eine Theorie staatlich sein
kann, bei denjenigen, die die weiteren Ausführungen seines Buches nicht gelesen
haben, weitreichende Irrtümer in Richtung der Allmacht des Staates auf dem
Geldgebiet erregt. Daß Knapp in Wirklichkeit
eher der Vertreter einer non-etatistischen Geldtheorie war, ergibt sich aus dem
vielleicht bedeutendsten Kapitel seines Werkes, dem § 8b über die Girozahlung.
Nachdem er vorher die Erweiterung des
9
Geldbegriffs auf das
valutarische Papiergeld begründet hat, erklärt er hinsichtlich der
Girozahlung:
“Der Begriff der Zahlung, bisher durchaus an Überlieferung von Stücken
gebunden, muß also abermals erweitert werden, wenn wir der Girozahlung gerecht
werden wollen.”
Er kommt dann auf die
Details der im Jahre 1619 privat von Hamburger Kaufleuten errichteten Girobank
zu sprechen und stellt fest, daß die in
dieser Bank teilnehmenden Kaufleute Mitglieder einer privaten Zahlgemeinschaft
waren, nachdem er in seinen anfänglichen Ausführungen nur vom Staat als von
einer Zahlgemeinschaft gesprochen
hatte. Er geht jetzt darüber hinaus. Er erklärt, daß der Staat sich nicht deswegen
eine Währung schaffen könne, weil er Staat sei, also die Souveränität habe,
sondern weil er eine Zahlgemeinschaft sei:
"Daß bei der Hamburger Girobank eine Werteinheit, die Mark Banco, selbständig
geschaffen wurde, ohne Zusammenhang mit der Werteinheit für das staatliche
Geld, ist ein besonders lehrreicher Umstand: Jede Zahlgemeinschaft kann sich
eine Werteinheit schaffen. Der Staat kann es, weil er eine Zahlgemeinschaft
ist, nicht weil er der Staat ist. Der Staat ist nur die gewöhnlichste, älteste
Zahlgemeinschaft, aber nicht die einzige."
Und, nun kommt er auf
das, was uns hier besonders interessiert: den Begriff der Zahlung:
"Aus, der Betrachtung des Giro-Verkehrs gewinnen wir die Einsicht, daß
es Zahlung ohne Übertragung von Sachen gibt. Dadurch sehen wir uns genötigt,
den Begriff der Zahlung anders zu fassen als bisher. Wenn es einen,
einheitlichen Begriff der Zahlung geben soll, der die Zahlung in Stücken
ebenso umfaßt, wie die Girozahlung, so darf die Übertragung von Sachen kein
wesentliches Erfordernis der Zahlung sein. Das wesentliche Merkmal aller
Zahlung kann also nur bei der Girozahlung gefunden werden, muß aber im
verborgenen auch bei der Stückzahlung nachweisbar sein. Wir wollen versuchen,
den allgemeinen Begriff der Zahlung so
zu fassen."
Er fährt fort:
“Zahlung ist ein Vorgang, der jedenfalls eine Gemeinschaft voraussetzt; ob
diese Gemeinschaft der Staat ist, oder ein Kundenkreis einer Bank oder sonst
ein Zahlverband, ist eine nebensächliche Frage; die Zahlgemeinschaft könnte
sogar über den Staat hinausreichen, wie z.B. beim Autometallismus (der reinen
Gold- oder Silber-Umlaufswährung - der Verf.), dessen Zahlgemeinschaft aus all
denjenigen (Bürgern der verschiedenen Nationen - d. Verf.) besteht, welche sich
zum Tauschgut Silber oder Erz oder Gold bekennen.
10
Sobald aber der Autometallismus überwunden ist, muß die
Zahlgemeinschaft eine regiminale
(verwaltungsmäßige - d. Verf.) Leitung haben: es muß Mächte geben, welche die
Art und Weise der Zahlung rechtlich ordnen. Die Zahlgemeinschaften haben
alsdann einen Mittelpunkt, von wo die Leitung ausgeht: Beim staatlichen Gelde ist
es die Staatsgewalt, beim privaten Zahlungswesen, ist es beispielsweise die
Bank.
Halten wir dies alles fest, so ergibt sich ein Ausblick auf eine
umfassendere Definition der Zahlung; nicht körperliche Übergabe von Stücken ist
erforderlich, sondern es genügt juristische Übertragung von Gegenforderungen in
Werteinheiten, und zwar von Gegenforderungen, die an die Zentralstelle
gerichtet sind. Solche Übertragungen
können durch körperliche Übergabe von Chartalstücken (Charta = Karte = Schein
oder Zettel - d. Verf.), also von Geld, zustande kommen; aber sie müssen es
nicht, denn bei der Girozahlung wird nicht körperliche Übergabe von Stücken geleistet,
sondern die Übertragung findet durch Buchführung statt. …”
“… zugleich wird hierdurch der Begriff des Zahlungsmittels erweitert;
pensatorische (Zuwägung von Edelmetall - d. Verf.) und chartale (papierene - d.
Verf.) Zahlungsmittel sind uns schon bekannt; es tritt hier noch - wenn der
Ausdruck erlaubt ist - das girale Zahlungsmittel hinzu. Alle drei Arten
gestatten die Übertragung von Forderungen die an eine Zentralstelle gerichtet
sind, aber nur die beiden ersten leisten diese Übertragung durch körperliche
Übergabe von Sachen; die dritte Art kennt nicht mehr die körperliche, sondern
nur noch die buchführerische Übertragung."
Knapp kommt nun in
Schwierigkeiten bei valutarischen Münzen, z.B. Goldmünzen, und valutarischem
Papiergeld (beide von ihm definitives Geld genannt). Der Inhaber von
definitivem Gelde, ebenso wie der Inhaber von Münzmetall, hat keine Forderung.
Er stellt nun seine Theorie der Eventualforderung auf:
"Aber der Begriff der Forderung kann erweitert werden, und das haben
wir bereits stillschweigend getan. Es
gibt auch Forderungen an die Zentralstelle, welche nur eventual auftauchen; nur
dann, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind; nämlich nur dann, wenn eine Schuld
an die Zentralstelle fällig ist. Jedes definitive Zahlungsmittel begründet für
den Inhaber eine eventual auftauchende Forderung an die Zentralstelle; der
Inhaber hat in dem Augenblick, in welchem die Zentralstelle eine Forderung ihn
stellt - aber nicht vorher und nicht nachher - eine Gegenforderung die er durch
Übergabe des definitiven Zahlungsmittels zum Vorschein bringt und zur Tilgung
vorwendet.
Der Begriff einer nur eventualen Gegenforderung fehlt
in unserer Jurisprudenz, während der Begriff der absoluten Gegen-
11
forderung ganz geläufig ist.
Jeder Jurist weiß, daß Forderungen durch
Kompensation tilgbar sind; er denkt dabei an absolute Gegenforderungen, die der
Schuldner, anstatt zum Zahlungsmittel zu greifen, in Anrechnung bringt.”
Durch die juristische Hypothese der Eventualforderung
kann Knapp auch die Goldmünze und das valutarische Papiergeld als Forderungen
auffassen und in seine umfassende Theorie der Verrechnung einbegreifen, wenn er
dabei auch auf die Aufrechnungsbestimmungen der bürgerlichen Gesetzbücher der
Welt nicht aufmerksam geworden war.
Nun wird für ihn der
Begriff des Zahlungsmittels (in unserem umfassenden Sinne der Verrechnung)
definierbar:
"... in einem Zahlverbande ist jede übertragbare Verfügung über
Werteinheiten dann Zahlungsmittel, wenn der Inhaber durch Übertragung
an die Zentralstelle eine mindestens eventuale Gegenforderung an diese Stelle
begründen kann."
Man beachte: Knapps
eigentliche Definition - nicht des Geldes, sondern des Zahlungsmittels - ist
glatt (ganz? – J.Z.) und allein die Verrechnung; die etwas auffällige
Einschränkung am Schluß durch die Worte "mindestens eventuale" ist
nicht durch das Papiergeld, auch nicht durch das Giralgeld, sondern nur durch
den scheinbar außerhalb der Regel liegenden Fall des Metallgeldes und zwar des
valutarischen Metallgeldes (1) begründet.
Dieses wird durch die Theorie der Eventualforderung in die anstelle der
Geldmenge allein übrig bleibende Clearing-Organisation eingefügt.
Knapp fährt fort:
"Mithin ist jeder stoffliche Inhalt aus dem Begriffe des Zahlungsmittels
verschwunden, ebenso ist der Begriff der beweglichen Sache nicht mehr darin,
beides im Sinne der Wesentlichkeit, sodaß also auch das Giro-Guthaben unter die
möglichen Zahlungsmittel fällt.”
Dabei müßte Knapp im Sinne seiner vorherigen Ausführungen
hinzufügen, daß das "Giralgeld", soweit oder weil es im allgemeinen
nicht aufdrängbar, also nicht valutarisch ist, nur akzessorischen Charakter
hat, und deswegen überhaupt nicht Geld, sondern nur Zahlungsmittel genannt
werden darf.
Wir möchten aber in diesem Punkte weitergehen: wenn Knapp
als Jurist und Wirtschaftswissenschaftler die Verrechnung zur zentralen
Erscheinung des Geldwesens gemacht hat, und wenn der moderne Sprachgebrauch das
Giralgeld und die andern Formen der Verrechnung als Geld bezeichnet, so bleiben
begrifflich nur folgende zwei Wege
____________________________________
(1)
und des
valutarischen Papiergeldes.
12
übrig: entweder den
Geldbegriff auf das valutarische Geld zu beschränken, bestehe es nun aus
Metall oder Papier, und dann das akzessorische Papiergeld, die Scheidemünzen
und das Giralgeld mit der disqualifizierenden Bezeichnung der
“Zahlungsmittel" zu versehen. Oder aber man muß die gesamte Verrechnung
nicht nur in den Zahlungsmittel-, sondern auch in den Geldbegriff einschließen.
In Wirklichkeit besteht diese Wahl gar nicht, weil in den Rechtssystemen (jz19)
sämtlicher Kulturstaaten (2) die Aufrechnung nicht nur als eine mögliche Form
der Auflösung von Schuldverhältnissen, sondern als eine solche Form deklariert
ist, die jedermann in Höhe seiner Schulden gegen sich gelten lassen muß.
Es kommt nicht darauf an, ob der Annahmezwang zum Nennwert in Münz- oder
Bankgesetz, oder in einem anderen Gesetz erklärt ist. Auf alle Fälle besteht
er. (jz20) Damit ist die Aufrechnung ein Zahlungsmittel, das zwar nicht
unbegrenzt valutarisch, also dem Gläubiger aufdrängbar ist, bei dem eine
solche Begrenzung aber in jedem Fall nur individuell und dem Betrage nach
besteht. Durch diese rein betragsmäßige Begrenzung, wie auch durch das Vorhandensein
von Bankkonten bei praktisch jedem Zahlungsempfänger, kann die Aufrechnung
normalerweise als eine Erscheinung betrachtet werden, die das Mittel der
Verrechnung in solche Nähe zum valutarischen Gelde rückt, daß der Unterschied
unbeachtlich wird. Damit wäre der größte Teil der Verrechnung mit einem
quasi valutarischen Charakter ausgestattet. Angesichts dieser Tatsache
erscheint es heute nicht mehr als vertretbar, den Geldbegriff auf das Stückgeld
und die Geldscheine valutarischen Charakters zu begrenzen, wenn die an Umsätzen
vielleicht 10 bis 20 mal so bedeutsamen Mittel der Giralzahlung durch eine
Ersatzeinrichtung angenähert ebenfalls valutarisch sind. Wir kommen also zum
Ergebnis, daß, über Knapp hinausgehend, der Geldbegriff das Münzgeld, das
Papiergeld aller Arten und das Verrechnungsgeld bzw. die
Verrechnungsorganisation umfassen sollte. Dabei blieben freilich die anderen
Geldfunktionen: die Preisfunktion und die Hortungsfunktion noch offene Fragen
für uns, und es wird sich herausstellen, daß ein Geld, welches nur die
Zahlungsfunktion, aber nicht die beiden anderen Funktionen hat, nur
unvollkommen, insbesondere nicht Währung ist. Der Unterschied zwischen Geld und
Währung wird also, das wollen wir vorwegnehmen, bestehen bleiben.
____________________________________
(2)
S. Fußnote 1)
auf S. 2.
13
Von hier aus gesehen erhält auch die viel zitierte
Äußerung von Knapp, das Geld sei ein Geschöpf der Rechtsordnung, ihren Sinn.
Eine staatsanbetende Anschauung wollte Knapp nachsagen, er habe damit dem
Staat, der die Rechtsordnung setzt, das freie Schalten und Walten mit dem
Gelde, z.B. jede mögliche Verschlechterung des Geldes und Schädigung der
Geldgläubiger, anheim gestellt. Knapp erklärt aber am Schlusse jenes
Paragraphen, 8a, sehr dringlich, er müsse jetzt etwas hinzufügen: das
Geld sei ein Geschöpf der Rechtsordnung in Gemeinschaften, seien es
staatliche oder private. (1)
Kurzgefaßt lautet dieser Satz: das Zahlungswesen ist eine
regiminale (administrative – J.Z.) Erscheinung. Vorher hat er erklärt, daß er
unter einer regiminalen Erscheinung auch die Verwaltung eines privaten
Geschäftsunternehmens verstehe, also keineswegs das, was ihm jene Auffassung
unterschoben hat, als wenn er nämlich von einer gouvernementalen Erscheinung
gesprochen hätte. Er meint mit dem Ausdruck das, was wir heute als eine
organisatorische Erscheinung bezeichnen würden; die Organisation z.B. der
Abrechnungsstellen, durch welche gewisse Forderungen einander paarweise
gegenübergestellt werden, sodaß sie aufgerechnet werden können, bewegt zwar
keine Geldmenge, ist aber ein wesentlicher Punkt des Zahlungswesens. Dieses
setzt allerdings die Werteinheit, genauer die Währungseinheit voraus. Er
wiederholt, daß sich die Werteinheit nur in Gemeinschaften ausbildet, und daß
sie die Voraussetzung des Zahlungsverkehrs ist. Es sei ein Zahlungswesen
möglich, bei dem nicht ein einziges Stück Metall- oder Papiergeld bewegt
werden (wird? – J.Z.), nämlich die Verrechnung.
____________________________________
(1)
gesperrt vom
Verf. (jz21)
14
§ 2. Die Preisausdrucksfunktion.
Bei der Abwicklung der Zahlungs- und Aufrechnungsvorgänge
wird also die Währung vorausgesetzt. Mit dieser haben wir uns jetzt zu
beschäftigen.
Man pflegt zu sagen, daß durch die Einführung des Geldes
der Tausch in zwei Akte zerspalten worden sei: der Verkauf der Ware A gegen
Geld, und die Verwendung der so erhaltenen Geldsumme, um die Ware B zu kaufen.
Anstatt des Tauschs der Ware A gegen die Ware B werden also zwei Kaufverträge
abgeschlossen. Beide werden je zu einem
bestimmten Preis abgeschlossen. In was werden aber Preise gebildet? Offenbar in
gewissen Werteinheiten. Man kann auch sagen, der Preis werde durch eine
bestimmte Zahl von Währungseinheiten ausgedrückt. Die Preise sind also vor
der Zahlung da, denn die Erfüllung der in den Kaufverträgen festgelegten
Geldforderungen ist von den Kaufverträgen (unleserlich: und den
Eigenschulden? – J.Z.) verschieden. Aber jeder Kaufvertrag muß einen
Preis enthalten. Und um Preise feststellen zu können, braucht man
Werteinheiten. Solche Werteinheiten sind
stets Währungseinheiten.
Man erkennt die Währung eines Landes an dem Namen für
die Werteinheit, in der die Preise an den Märkten des Landes üblicherweise gebildet werden.
Es bleibt noch
unklar, ob z.B. in einem Goldwährungslande der Preis für eine Ware, bei dem sich die Parteien etwa auf
10 Einheiten einigen, so verstanden werden soll, daß sie sich auf eine Banknote
zu 10 Einheiten geeinigt haben, oder ob sie damit ein Goldstück zu 10
Einheiten meinen. Der Fall läßt sich dahin lösen, daß bei Goldwährung stets die
effektiven Goldeinheiten gemeint sind. Das ergibt sich nicht nur, wenn sich hinterher der verwendete Geldschein
als gefälscht erweist, sondern auch dann, wenn diese akzessorische
Banknote ein Disagio hat, also in Goldeinheiten
mit weniger als 100 % bewertet wird. In
diesem Falle hat bei einer solchen
Goldwährung der Verkäufer offenbar das Recht, eine Nachzahlung in Höhe der Kursdifferenz
zu verlangen. Handelt es sich aber nicht um eine Goldwährung, sondern um eine Papierwährung,
bei der eben diese Banknote gesetzliches Zahlungsmittel ist, so muß der Käufer
(Verkäufer? Es sei denn im Wechselgeld. – J.Z.) auch dann mit der
ausgehändigten Note zufrieden sein, nachdem, er einmal den Preis von 10
Einheiten vereinbart hat, wenn der Kurs dieses Papierscheines an den
ausländischen Börsen vielleicht nur auf 50 % steht.
Nach dem Abschluß der beiden Kaufverträge (jz22) bestehen
also
15
zunächst 2 Forderungen,
die auf Geldeinheiten lauten. Geld im Sinne einer Währungseinheit war
schon vorher da gewesen, denn sonst hätte man in dem Kaufvertrag den Preis
nicht ausdrücken können. Aber Geld, im Sinne von Zahlungsmitteln (oder? – J.Z.)
von Aufrechnung, ist bei unserem Beispiel noch nicht aufgetreten, es ist
überhaupt noch nicht gezahlt oder verrechnet worden.
Es ist also etwas
leichtfertig, zu sagen, daß durch jene Zerspaltung des Tauschs in zwei Akte die
Geldwirtschaft ins Leben getreten sei.
Nicht das Geld im Sinne von Zahlungsmitteln war bisher nötig, sondern
neben der Währungseinheit genügen zunächst Forderungen, sodaß man von einer Kreditwirtschaft
sprechen könnte.
Bei den meisten Forderungen, die nach unseren Ausführungen
im ersten Paragraphen beim Ablauf des Wirtschaftslebens täglich und stündlich
vielfältig entstehen, handelt es sich um derartige Erlösforderungen. Es
sind ja nicht Stückpreise, von denen wir sprechen, sondern der Preis pro Stück,
multipliziert mit der im Kaufvertrag vereinbarten Anzahl der Stücke der Meter,
Kubikmeter, Hektoliter usw., also der Erlös-Preis mal Menge wird Gesamtpreis
oder Verkaufserlös genannt.
Es gibt nun den Fall des Verkaufs Zug um Zug: Man
erwirbt die Ware und reicht gleichzeitig das Geld hinüber: In diesem Fall ist
für den Juristen der Zeitablauf zwischen der Entstehung der Forderung und der
Zahlung zu klein, um ihn zur Kenntnis zu nehmen. Trotzdem, kann man den Fall
mit einer Verrechnung der Forderung, die der Verkäufer hat, gegen die, welche
in den Geldscheinen repräsentiert ist, erklären. In zahlreichen anderen Fällen
handelt es sich nicht um einen Verkauf Zug um Zug, sondern um einen Verkauf
auf Ziel. Hier bleibt die Forderung noch länger "unbezahlt”. Erst dann
wird die Forderung aufgelöst, sie wird solviert entweder durch Zahlung oder
Verrechnung.
Wir sehen aus der Behandlung des Beispiels, daß es nicht
die Zahlungsmittel sind, besonders nicht beim Zielverkauf, die beim
Zustandekommen und der Darstellung des Preises eine Rolle spielen. Es ist eine
Binsenwahrheit, daß man ohne Geld kaufen kann.
Sondern das Geld im Sinne von Währungseinheit muß vor dem Gelde
im Sinne des Zahlungsmittels oder der Verrechnung da sein, damit darin der
Preis ausgedrückt werden kann. Beim Perfektwerden des Kaufvertrages entsteht
die Erlösforderung, vereinbart in Einheiten der Landeswährung, und erst danach,
meist sehr viel später, ist an die Solvierung dieser Forderung zu denken.
16
Das Entstehen von Forderungen aus den alltäglichen
Handelsgeschäften wurde schon in § 1 hervorgehoben. Es wurde dargelegt, daß das
Geld in seiner Funktion als Verrechnung mit dem Entstehen jener
Forderung gar nichts zu tun hat, daß es vielmehr die Funktion hat, die Existenz
jener Forderung zu beenden.
Neu ist an diesen Ausführungen nur, daß deutlich wird, wie
in jedem Falle unbedingt schon vor Abschluß des Kaufvertrags eine
Währungseinheit da sein muß, die sich offenbar von der Verrechnung
grundsätzlich unterscheidet.
Diese Währungseinheit kann stofflich ausgeformt sein, ist
aber auch in nichtstofflicher Form möglich. Bei der Goldwährung wird die
Währungseinheit durch ein Gewicht Gold dargestellt. Oftmals versucht
man, diese Werteinheit durch den Wert einer bestimmten Menge Gold zu
definieren. Das ist unzulässig. Jede Maßeinheit muß durch eine andere Einheit
definiert sein. So ist z.B. der Liter gleich dem Inhalt eines Kubus, dessen Seitenlänge
10 cm ist. Es wird das Hohlmaß also durch das Längenmaß definiert. Die
Metallwährungen sind rechtlich allerdings nur in seltenen Fällen durch die
Angabe des Feingewichts in Metall je Einheit definiert. Aus münztechnischen Gründen
ist fast überall angegeben, wie viele Münzen (zu einer bestimmten Anzahl von
Einheiten) aus einer Unze oder einem Kilogramm des Edelmetalls angefertigt
werden sollen, wobei der Feingehalt des Metalls im einzelnen; bezeichnet wird.
Das deutsche Münzgesetz vom 30. August 1924 formulierte folgendermaßen:
§ l.
Im deutschen Reiche gilt die Goldwährung. Die
Rechnungseinheit bildet die Reichsmark, welche in 100 Reichspfennige eingeteilt
wird.
§ 2.
Als Reichsmünzen sollen ausgeprägt werden:
1. als Goldmünzen: Stücke über 20 RM und 10 RM. …
§ 3.
Bei der Ausprägung der Goldmünzen werden aus 1 kg feinen
Goldes
139 1/2 Stücke
über RM 20,-- oder
279 Stücke
über RM l0,--
ausgeprägt. Das
Mischungsverhältnis beträgt 900 Teile Gold und l00 Teile Kupfer. Die Gestalt
der Münzen wird vom Reichsminister der Finanzen bestimmt. ...
17
Dazu sagt der
Kommentar von Koch-Schacht zutreffenderweise:
"Goldwährung ist dasjenige Währungssystem, bei welchem der Wert des Geldes mit einem
bestimmten Goldquantum in Beziehung gesetzt ist; kennzeichnend
für sie ist, daß ausschließlich
Goldmünzen frei ausgeprägt werden, die Beschränkung der Zahlkraft der Silbermünzen
und des Betrages ihres Gesamtumlaufs. … Die Rechnungseinheit, auf welche sich
das neue deutsche Münzsystem aufbaut, ist die Reichsmark. Sie wird nicht in dem
Währungsmetalle (Gold) dargestellt, sondern durch eine Silbermünze. (1) Die Beziehung der geprägten Rechnungseinheit
zum Währungsmetalle ist also keine körperliche
mehr. Wohl aber leitet die Reichsmark ihren Wert von einer Goldmünze ab,
die ihrerseits für den Münzfuß (§ 3) des deutschen Geldsystems maßgebend ist, nämlich
von der Goldmünze über 10 RM. ... zwar
werden aus dem Pfunde Feingold nicht etwa 1395 Markstücke geprägt, wohl aber Goldmünzen
im Werte von 1395 Reichsmark."
Man erkennt daraus, daß es nicht entscheidend ist, ob die
einzelne Währungseinheit konkret in dem Währungsmetall dargestellt wird. Es
genügt, daß die Gesamtheit der umlaufenden Goldmünzen diese Anforderung erfüllt.
Dabei sind Münzen Metallstücke, die durch eine Prägung öffentlich als Geld
gekennzeichnet sind. Unter dem Münzfuß versteht man die Angabe der Anzahl
Münzen je kg Edelmetall. Nach dem Münzgesetz von 1924 betrug das Rauhgewicht
(Bruttogewicht) eines 10-RM-Stückes einschließlich der beigefügten Kupfermenge
von 10 % 3,9824771 gr, während das Feingewicht 3,58422939 gr ausmachte.
Das gegebene Beispiel dürfte für die Klärung des Falles
der durch Metall dargestellten Währungseinheit ausreichend sein.
Die Währungseinheit kann
aber auch, um nur einen zweiten wichtigen Fall zu erwähnen, durch einen
papierenen Geldschein, z.B. eine Note der betreffenden Zentralbank,
körperlich dargestellt werden. In diesem
Fall kommt es darauf an, daß dieser Schein valutarisch, d.h. gesetzliches
Zahlungsmittel ist. Der Ausdruck "gesetzliches Zahlungsmittel" besagt
nicht etwa, daß die übrigen Zahlungsmittel ungesetzlich, also unzulässig sind,
was sie keineswegs sind (jz23), sondern dieser Ausdruck, besagt nur, daß der
Gläubiger diesen Schein annehmen muß (jz24), daß der Schein aufdrängbar, also
Währung, ist (jz25). Unsere späteren Ausführungen über den Annahmezwang werden
diese Frage näher beleuchten.
Es gibt weiter den Fall - jedenfalls ist der Fall
denkbar - wo eine körperlich nicht dargestellte Verrechnungseinheit, etwa
____________________________________
1) durch das 1 RM-Silberstück.
_______________________________________________________________________________________
(J.Z.:
Rittershausen fügte hier einen Zettel bei der besagte):
a) “S. 16a neu einf.
Marktkursgeld.” – (Dieses Thema ist aber nach der verbesserten Gliederung in
Kap. 2, § 8 abgehandelt. – J.Z.)
b) S. 17a neu einf.
“Aufrechnung”. - (Dieses Thema ist aber nach der verbesserten Gliederung in
Kap. 2, § 9 unter “Die Verrechnung” behandelt. – J.Z.)
c) “Kapitel ‘Die Indexwährung’
(ist schon da!).” (Ein solcher Kapitel Titel ist nicht in der Gliederung aufgeführt,
gehört aber auch vielleicht entweder unter das Kapitel 1 § 2 Die
Preisausdrucksfunktion oder § 3 Die
Hortungsfunktion. Im Material fand ich damals nur einen alten Zeitungsartikel
gegen die Gesellianer gerichtet. Vielleicht wollte er den hier einfügen? Ich
habe ihn wahrscheinlich zu seinen anderen Artikeln über die Indexwährung
gelegt. Welchen davon wollte er hier einführen? Das kann nur geklärt werden
durch Aufsuchung der Originalfassung der Reinschrift seines letzten und 5.
Manuskriptes über die Geldtheorie, in der Kölner Universitätsbibliothek. –
J.Z., 25.2.05.)
_________________________________________________________________________________________
18
die Guthaben bei einer
Bank, gesetzliches Zahlungsmittel und Währung sind.
Wir hatten anfangs dargelegt, daß man die Währungseinheit
eines Landes feststellt, indem man nachsieht, welche Einheiten zur Darstellung
der Kaufpreise im Handel verwendet werden. Da die Währungseinheit aufdrängbar
ist, welches eine juristische Regel für den Fall der Begleichung von Schulden
ist, hat die Währungseinheit noch die zweite Bedeutung, daß sie bei der
Solution von Schulden (Zahlung, Verrechnung) vom Gläubiger nicht
zurückgewiesen werden darf. Tut der Gläubiger dies trotzdem, so ist der
Schuldner berechtigt, den Betrag des zurückgewiesenen Geldes bei Gericht zu
hinterlegen, womit er den Vertrag rechtsgültig erfüllt hat und er nicht mehr
belangt werden kann.
Das von einigen Autoren behauptete Übergewicht der
Bedeutung der Aufdrängbarkeit über das der Bedeutung der Währungseinheit
bei der Preisdarstellung dürfte nicht zutreffen; beide Funktionen der
Währungseinheit sind gleich wichtig. Aus den beiden Funktionen ergibt sich, daß
die bei den Handelsgeschäften zustande kommenden Forderungen auf
Währungseinheiten lauten und durch Verrechnungsvorgänge erfüllt werden müssen,
die auf Währungseinheiten lauten, eventuell auf solche, die angenommen werden
müssen. Die Preisdarstellungsfunktion und die Aufdrängbarkeit sind daher eng
miteinander verbunden.
Wir hatten gesagt, daß die Zahlungsfunktion des Geldes
selbständig ist, sodaß es vielfältig Geld gibt, das wohl die Zahlungs- oder
Verrechnungsfunktion, nicht aber die Währungseigenschaft hat. Nur ein Teil des
Geldes pflegt daher valutarisch, also Währung zu sein. Aus diesem Umstand folgt
die erhebliche Schwierigkeit, daß ein großer Teil der Schuldner beim Bezahlen
von Schulden nicht valutarische Zahlungsmittel verwendet, die Gläubiger aber
gesetzlich stets das Recht haben, valutarische Zahlungsmittel zu verlangen. Der
Inhaber valutarischer Zahlungsmittel erscheint gleichzeitig als privilegiert.
Bei großer Knappheit des valutarischen Zahlungsmittels bzw. der
Währungseinheiten können daher Kaufverträge über Waren als
Termin-Lieferungsverträge knapper valutarischer Währungseinheiten aufgefaßt
werden, in Analogie zu den als riskant bekannten Waren-Terminmärkten. In Zeiten
von Kreditkrisen pflegen diese massenhaft vorhandenen Termin-Lieferungs-Risiken
nicht erfüllt werden zu können. Es kommt daher zu massenhaftem Zahlungsverzug.
Es ist eine wesentliche Aufgabe der Geldtheorie, diese Schwierigkeit zu
überwinden. Wir werden uns bei der Behandlung der Aufdrängung mit dieser Frage
zu befassen haben.![]()
19
Die Währung ist Preisausdrucksmittel, und, um dieses zu
sein, Werteinheit. Damit ist sie gewissermaßen das “Wertmaß”.
Man hat den Versuch unternommen, für die Definition der Wert-Maß-Einheit
die Erfahrungen heranzuziehen, die man mit der Erstellung physikalischer Maßeinheiten
gemacht hat. Es muß aber entschieden bestritten werden, daß man aus gewissen Ähnlichkeiten
zwischen dem Wertmaß und den physikalischen Massen verbindliche Schlüsse für
die Geldtheorie ziehen kann. (1) So hat
man verlangt, daß das Wertmaß zeitlich und räumlich unveränderlich sei, was
physikalisch selbstverständlich sein würde. Der Wert der Goldeinheit, als
Kaufkraft gemessen, ist aber nicht völlig unveränderlich, da die
Preisschwankungen der Waren nicht ausgeschaltet werden können. Die Erfahrung
zeigt, daß dieser Mangel der Goldwährung geringfügig ist, indem die Aufgabe der
goldenen Werteinheit ganz im Gegensatz zu physikalische. Einheiten nicht die
Unveränderlichkeit ist. Entscheidend ist vielmehr, daß sie von dem Hauptteil
der Bevölkerung subjektiv als geeignet zur dauerhaften und vorübergehenden
Hortung von Vermögen angesehen wird.
Die Hortungsneigungen der Bevölkerung beruhen auf sehr
komplizierten psychologischen Vorgängen und sind in keiner Weise physikalischen
Untersuchungen zugängig.
Noch ein anderer Unterschied zu den physikalischen
Meßeinheiten muß hervorgehoben werden:
Die Verkörperung einer
physikalischen Maßeinheit wird immer wieder von neuem verwendet; ein Metermaß
z.B. wird jahrelang in einer Stoffhandlung gebraucht, und zwar in der Hand
desselben Eigentümers. Das Wertmaß dagegen ist zugleich Zahlungsmittel; es wandert beim Zug-um-Zug Geschäft vom Käufer
zum Verkäufer und von diesem oft täglich weiter zu anderen Geschäftsleuten.
Dabei wird jedesmal durch die Erwägungen des Kunden und des Verkäufers, ob die
in Rede stehende Ware und das daliegende Stück valutarischen Geldes einander
wirklich gleichwertig seien, von neuem eine Bewertung nicht nur der Ware,
sondern auch es Geldstücks
vorgenommen. Ein Kaufmann
kann die in seinem Hause vereinbarten Preise also niemals mit demselben Geldstück
messen, sondern es werden stets wechselnde Geldstücke verwendet, wenn sie auch
von gleicher Art und Güte sind. Dazu
kommt noch, daß von den an physikalischen Maßeinheiten interessierten Personen
stets die gleichen Untersuchungen angestellt werden, während die
psychologischen Vor-
____________________________________
(1)
Hier bin ich
besonders meinem Freunde Prof. Dr. Ing. O. Löbel für seine scharfsinnigen Ausführungen
zu Dank verpflichtet. (Vergl. die Munzer/Löbl Auseinandersetzung in den
Beckerath-Papieren. – J.Z.)
20
gänge bei der Bewertung
der Ware in Geldeinheiten auf Seiten der Nachfragekurse ganz andere sind als
auf Seiten der Angebotskurve. Eine nützliche Weiterentwicklung des Begriffs der
Maßeinheit für wirtschaftliche Werte aufgrund naturwissenschaftlicher Analysen dürfte
daher weder zulässig noch zu erwarten sein.
Die Preisausdrucksfunktion kann von der Zahlungsfunktion
nicht gänzlich getrennt sein. Das Preisausdrucksmittel muß im Notfall
vollwertig als Geld verwendbar sein, wenn auch die große Masse der
Verrechnungen sich ohne seine Hilfe abspielen mag. Aber Verrechnung für
sich kann getrennt sein, ohne
deswegen ganz den Geldcharakter zu verlieren. Die jetzt zu erörternde
Hortung muß ebenfalls prinzipiell mit der Verrechnung und dem Preisausdruck
verbunden bleiben.
21
Zum Gelde scheint zunächst nur dreierlei zu gehören:
die Währungseinheit, Forderungen und eine Organisation, die diese letzteren
einander gegenüberstellt.
Bei näherer Untersuchung
fehlten (fehlt? – J.Z.) aber immer noch eine weitere Geldfunktion: die
Hortungsfunktion in ihrer doppelten Gestalt, der Verwirklichung der Liquidität
und der Verwirklichung der Sicherheit des Wirtschafters.
Jeder, der laufend Zahlungen leisten muß, braucht einen
Bestand von Forderungen, die sich zum Zahlen verwenden lassen. Diese müssen
besonders qualifiziert sein, insbesondere muß es sich um Forderungen gegen
Banken handeln oder um solche, die zu Forderungen gegen Banken gemacht werden
können. Es kann sich dabei
auch um Edelmetall, Münzen, Aktien oder andere Werte handeln, die entweder
selbst Geld sind oder sich jederzeit zu
Geld machen lassen (jz26, 27).
“Die Neigung der Bevölkerung zur Vorratshaltung in Werten, die sofort zu
Zahlungszwecken verwendet werden können, wird Liquidität genannt. Überall wird
auf “vollständige Verwendung des laufenden Güteranfalls zum unmittelbaren
Verbrauch verzichtet und ein Teil des Güteranfalls zu Tauschzwecken zurückbehalten"
(Veit).
Es wird aus nicht
verbrauchten Gütern ein Vermögen gebildet, das in Form von flüssigen Mitteln
gehalten wird. Otto Veit unterscheidet
in der heute vorherrschenden Wirtschaftsordnung folgende Skala der
Tauscheignung und damit des Liquiditätsgrades der Güter:
Geld
gemünztes Gold
Scheidegeld und kleingestückelte Noten,
grossgestückelte Noten,
Guthaben bei der Zentralbank,
Sichtguthaben bei Geschäftsbanken,
Geldmarktpapiere
Wechsel und Schatzscheine - bei der
Zentralbank zu diskontieren
Wechsel - bei anderen Banken diskontierbar,
Bankguthaben auf Termin und Spareinlagen,
____________________________________
(1)
Eingeklammertes
vom Verfasser hinzugefügt.
22
Wertpapiere – bei der Zentralbank beleihbar,
(festverzinsliche)
Wertpapiere (festverzinsliche und Aktien) -
im amtlichen Verkehr der Börse gehandelt,
Wertpapiere - im Freiverkehr der Börse
gehandelt,
Börsenmäßig gehandelte Waren in Händen der
Verkäufer,
Wertpapiere – im freien Markt gehandelt,
Verkaufsreife Waren in Händen der Verkäufer je nach Marktgängigkeit (Kunstgegenstände
und Antiquitäten von Marktwert),
Hypotheken und Grundschulden je nach Rang,
Grundstücke -
unbebautes Bauland,
Grundstücke -
bebaut oder bewirtschaftet,
(Maschinen und
Apparate),
Forderungen aus Bankkrediten je nach
Fälligkeit,
Nicht verkaufsreife Waren im
Produktionsprozeß,
(Private Debitoren),
(Anteile an Erbengemeinschaften
nicht börsengängiger Beteiligungen und anderen schwer liquidierbaren Vermögensmassen).
Man könnte eine Anzahl Anmerkungen zu dieser Skala
machen; sie soll aber hier in diesem Augenblick widerspruchslos als im wesentlichen
richtig akzeptiert werden. Die liquidesten Werte stehen zu Anfang, die
wenigst liquiden Werte am Ende. Das
Liquiditätsbedürfnis ist fundamental und unausrottbar, ist (J.Z.:
wahrscheinlich ein Tippfehler und “es” ist gemeint. – J.Z.) ist allgemein und
erstreckt sich nicht nur auf die Geld- und Kreditwirtschaft. Auch im Zustand
des Naturaltausches lebende Wilde, ja selbst die Tiere unterscheiden
zwischen Objekten, die ihnen sofort
nützlich sind, ohne deren Besitz sie zugrunde gehen, und solchen, die sie
ebenfalls brauchen, aber erst später.
Ein reiner Tauschwirtschafter würde falsch disponieren, wenn er z.B. eines
Mittags nur für Waffen, Boote und andere langlebige Gebrauchsgegenstände, nicht
aber für Nahrungsmittel gesorgt hätte, die er sofort angreifen kann. Auch
Raubtiere unterscheiden das von ihnen gerade verzehrte Stück Wild von den in
freier Wildbahn befindlichen Tieren. Alle
disponieren, indem sie
einen Vorrat von beiden in zweckmäßiger Proportion anstreben,
besonders natürlich der Mensch in der modernen Wirtschaft.
Zum Liquiditätsbedürfnis in dieser natürlichen Form tritt
aber noch verstärkt das Liquiditätsbedürfnis des Baissiers, das
23
Keynes und Kunwald zu eng
"Hortungsbedürfnis" genannt haben: In der modernen Kredit- und
Erwartungswirtschaft erfolgt die Preisbildung nicht mehr rein statisch nach §
2 durch Schneiden der für den Augenblick abgeschätzten Angebots- und
Nachfragekurven. Der Wirtschafter, der z.B. seine Nachfrage überlegt und
feststellt, daß er bei billigerem Preise von Kleiderstoffen mehr davon kaufen
würde, stellt eine reine Augenblicksrechnung an und zieht die zukünftigen
Erwartungen und Befürchtungen nicht in Rechnung. So will es jedenfalls die
Statik. In der Erwartungswirtschaft, die sich übrigens keineswegs mit der
Dynamik deckt, berücksichtigt er die Zukunftserwartungen: Wenn er den Eindruck
hat, daß die vorhergesehenen Preissenkungen sich fortsetzen würden, kauft er
trotz billigeren Preises gerade nicht, um einen noch billigeren Preis abzuwarten.
In der voll entwickelten Erwartungs- und Kreditwirtschaft verallgemeinert sich
diese Einbeziehung der Zukunft in die Angebots- und Nachfragekalkulationen und
konzentriert sich in den Börsen: Die Baissepartei erwartet Preissenkungen,
häuft daher Geld an und verkauft (fixt) Ware, ohne sich neu einzudecken, ja.
ohne die verkaufte Ware schon zu besitzen. (Termingeschäft) Die Haussepartei
erwartet Preissteigerungen, entledigt sich daher ihrer Liquidität, kauft Ware,
z.T. auf Kredit über ihre eigenen Geldmittel hinaus (ebenfalls
Termingeschäfte). Beide Parteien ringen miteinander. Sind sie gleich stark, so
leiht sich die eine (Hausse-) Partei die Liquidität von der anderen (Baissepartei).
Die Gesamtliquidität ist dann unverändert normal. Überwiegt aber die
Baissepartei, so werden große Mengen von Liquidität angesammelt, die
entsprechenden Werte steigen im Preise, während die wenig liquiden Werte einen
Preissturz erleben. Die Neuersparnis, die sich gleichzeitig vollzieht, strömt
den Baissiers zu, die unter dem Motiv ihrer Preiserwartungen weder kaufen noch
investieren. Umgekehrt bei einseitiger Haussestimmung.
In der vollendeten Kreditwirtschaft, wo die Banken bereit
sind, jedem Besitzer eines verkäuflichen Vermögens einige Prozent dieses
Vermögens Kredit zu gewähren, besteht die Preisbildung (an den Waren-, Effekten-
und Grundstücksmärkten) nicht mehr in dem Tausch zwischen der söben verkauften
Ware oder Dienstleistung, gegen eine andere Ware, sondern in dem Tausch von
Liquidität gegen Güter, oder von Gütern gegen Liquidität. Dieser Tausch
24
wird durch den Kredit
befördert, d.h. durch den leihweisen Erwerb der etwa fehlenden Liquidität. Der
Zins ist dabei die Vergütung für den Verzicht auf Liquidität.
Die Liquidität der überwiegenden Baissiers erhöht also,
wohl einschließlich der dabei herangezogenen Kredite, die zuerst genannte
"primitive" Liquidität, oder diese wird durch eine wiegende
Haussepartei vermindert. Die "Baisseliquidität", wie wir sie nennen
wollen, ist nicht grundsätzlich von der "primitiven” Liquidität
verschieden, denn beide beruhen auf Erwartungen, auf Verzicht, auf
Voraussicht in die Zukunft. Sie ist dieselbe Liquidität in verfeinerter Form.
II. Die Sicherheit (Thesaurierung, Aufschätzung.).
Ein Jahrhundert der Goldwährung, der Heiligkeit der
Sparerrechte und der Indiskutierbarkeit von Eingriffen in diese auch auf Seiten
der politischen Opposition hat das Sicherheitsbedürfnis, das die
"Währung" erfüllen soll, wie im Deutschen schon der Name sagt,
derartig vollkommen gedeckt, daß man es in der neueren Geldtheorie vergessen
hat. Unbegrenzt angebotene Güter rechnen zu den freien Gütern und werden
wertlos, so nützlich, ja unentbehrlich sie auch sein mögen, wie z.B. die Luft
zum Atmen. Die Hortungsfunktion des Geldes besteht nicht nur aus der Erfüllung
des Liquiditätsbedarfes, wie Keynes, Veit u.a. es ein wenig einseitig
darzustellen scheinen, sondern sie ist komplizierter zusammengesetzt, wie ja
überhaupt die Psychologie in unserer Wissenschaft bisher überhaupt nur
"punktuell" zu Worte gekommen ist, nicht durchgehend. Mindestens ist
im Hortungsbedürfnis, das wir hier weiter begreifen, als die “moderne
Geldtheorie", noch das Bedürfnis nach Sicherheit und Dauer der
Wertaufbewahrung zu finden. Auf längere Sicht kann eine Währung nicht
existieren, wenn sie die Wertaufbewahrungsbedürfnisse der Bevölkerung in keiner
Weise erfüllt; sie verfällt dann der Ablehnung. (Repudiation). Die Lehre von
sehr gefährlichen Repudiation, die, wie alle Theoretiker zugeben, das Leben der
Währung beenden kann, ist immer anerkannt gewesen, ohne daß man ihre
Voraussetzungen richtig in die Theorie eingebaut hat.
25
Kehren wir zur Liquiditätsskala von Veit zurück, sie aus
den Bedürfnissen des Bankgeschäfts zusammengestellt. Der Banken
gegenüberstehende Privatmann oder Firmeninhaber hat aber noch den Unterschied
zwischen Geldwerten und Sachwerten zu beachten. Im Falle einer Metallwährung
kann er Verluste an Währungsmünzen nicht erleiden; bei Geldwerten kann er nur
dann von Verlusten betroffen werden, wenn der Schuldner des betreffenden, auf
Geldeinheiten lautenden Forderungspapiers individuell schwach wird. Dagegen
kann er bei Sachwerten aus den damit verbundenen üblichen Risiken, bei Waren
und Grundstücken also infolge von Preisschwankungen, Verluste erleiden. Im
Falle der Papierwährung jedoch kann der Wirtschafter, der Währungseinheiten
oder auf Währungseinheiten lautende
Forderungspapiere besitzt, durch Entwertung unbegrenzt bis zu 100 % seiner
Anlage verlieren. Der Sachwertbesitzer dagegen kann nur denselben
beträchtlichen, aber bei Klugheit niemals bis auf 100 % gehenden Gefahren
ausgesetzt sein, denen er auch bei der Metallwährung gegenübergestanden hätte. Infolgedessen ist die Veitsche Betrachtung nur
für den Fall der Goldwährung richtig. In
diesem Falle werden sich die Wirtschafter die Werte in der Reihenfolge seiner
Skala hinlegen, um stets unvorhergesehenen Ereignissen und
Zahlungsanforderungen gegenüber gerüstet dazustehen. Hat man es aber mit einer
Papierwährung zu tun, die ohne sich (ohnehin? ohne dies? selbst? – J.Z.) schon
riskant ist, deren Risiko aber durch eine, seit Jahrzehnten andauernden
(andauernde? – J.Z.) Wirtschaftspolitik vermehrt wird, die auf einer
fortgesetzten "lautlosen" Opferung der Interessen der Geldgläubiger
beruht, so kann diese Liquiditatsskala nicht als volle Erfüllung des
Hortungsbegriffes angesehen werden.
Das Liquiditätsbedürfnis des einzelnen Wirtschafters
steht nämlich nicht allein, sondern daneben ist das Sicherheitsbedürfnis zu
beachten. Während das Liquiditätsbedürfnis für plötzlich auftretenden
Geldbedarf der nächsten Tage und Wochen vorsorgen will, möchte das Bedürfnis
nach sicherer Aufbewahrung die Werte "eventuell" mittel- und
langfristig zurücklegen und in Bereitschaft halten, durch die in späterer Zeit,
auch in ferner Zukunft, insbesondere in Alter, eine Sicherung der Existenz
möglich ist. Für den Fall der unstabilen Währung dürfte folgende Skala der für
die sichere Thesaurierung bevorzugten Werte in Frage kommen:
1. Primäre Thesaurierungsgüter:
Edelmetall
in Barren und Münzen,
26
2. sekundäre Thesaurierungsgüter:
Schmucksachen, Uhren, Brillanten,
Antiquitäten und andere Kostbarkeiten,
Haltbare Lebensmittel,
dem Modewechsel nicht ausgesetzte Stoffe,
Wäschestücke, Teppichstücke, Möbel,
Photoapparate, Büromaschinen usw.
Aktien und Beteiligungen,
selbstbewirtschaftete
und bewohnte Häuser,
Bauland und Gärten,
Handelswaren,
Möbel, "alles, was nicht niet- und
nagelfest ist"; (jz28)
3. abzulehnen, weil Geldwerte:
Geld (nur unter der Bedingung als Hortungsgut zulässig, daß Schulden in
gleicher Höhe vorhanden sind),
Papiergeld und Bankguthaben,
Geldmarktpapiere,
Sparkassen- und
Bankguthaben,
langfristige Obligationen,
Hypotheken.
Die Skala dieser
"Sicherheiten" (securities) unterscheidet sich von der Veit'schen
dadurch, wie die Haussiers sich von den Baissiers, unterscheiden: Die erste
Hälfte der Liquiditätsskala enthält nur Geldwerte, die der
Skala der Sicherheiten nur Sachwerte. Wer ins Geld geht, mißtraut
der Preisentwicklung der Sachwerte. Wer in Sachwerte geht, mißtraut der
Entwicklung des Geldwertes. Wir erreichen hier ein fundamentales Ergebnis, das
infolge der zu engen (zurechtgemachten) Thesaurierungs-Definition seit
Jahrzehnten verborgen blieb (wohl weil unangenehm): Bei der Goldwährung
(zusammen mit anderen Metall-Währungen bestimmter Form später von mir "Selbstwertwährung"
genannt) fällt Sicherheit und Liquidität zusammen, bei der Papierwährung
(Festkurswährung) fallen beide im Laufe der Zeit oder sofort auseinander.
Es ist für die Wirtschaft und für die Politik des Staates
von größter Bedeutung, welche Liquiditätsgüter und welche Hortungsgüter jeweils
von dem Hauptteil der Bevölkerung bevorzugt werden. Dabei ist nicht nur
festzustellen, daß bei den verschiedenen Währungsformen verschiedene Skalen der
Liquiditäts- und Sicherheitsgüter anzuwenden sind, sondern die
Haushaltungsvorsteher und die verantwortlichen Personen der wirtschaftlichen
Betriebe werden folgende Überlegung anstellen: Sie werden sowohl dem
Liquiditätsgesichtspunkt als auch
27
dem Sicherheitsbedürfnis gleichzeitig
Rechnung tragen wollen. Sie werden also aus beiden Skalen eine Auswahl treffen.
Dabei ist bemerkenswert, daß der Staat im Verlauf der letzten Jahrzehnte in
fast sämtlichen "Kulturländern" in wachsendem Maße auf die Art der
angebotenen Liquidität und Sicherheit Einfluß genommen hat. Der Staat hat insbesondere unter Abschaffung
der Goldwährung in den meisten Staaten das Edelmetall als Liquiditäts- und
Hortungsmittel ausgeschaltet und anstelle dessen überwiegend vom Staat
emittierte Geldwerte (Obligationen usw.) angeboten. Diese kommen aber für die
Wirtschafter der Festkurswährung aus Gründen der Währungsfurcht nicht oder nur
vermindert in Frage, sodaß eine immer größere Nachfrage nach den in der
Sicherheitsskala an späterer Stelle stehenden Handelsgüter festzustellen ist.
Daher ist auf das Sicherheitsbedürfnis näher
einzugehen. Das Bedürfnis, abstrakte wirtschaftliche Werte aufzubewahren und
zu sichern, wird im
allgemeinen unterschätzt. In der
sozialen Welt ist es jedoch eines der stärksten, das überhaupt wirksam ist. Es
ist so lebendig und intensiv, daß es sich oft starker erweist, als
altruistische Vorstellungen, als wirtschaftliche Erwägungen, ja sogar als
Hunger und Liebe. Als ein ebenfalls sehr primitives und in den untersten
Bewußtseinsschichten Empfinden umfaßt es ein Bedürfnis nach dem Schauen, Fassen
und Besitzen des Gutes, andererseits eine Sehnsucht nach Stabilität, die
unausrottbar ist und sich in andere Richtungen wendet (z.B. Hamstern,
pensionsfähige Beamtensteilungen, Erbuntertänigkeit usw.)
Dieses Bedürfnis richtet sich in erster Linie auf
bestimmte wirtschaftliche Hortungs- oder Thesaurierungsgüter, deren Wert, durch
Schönheit und Seltenheit befördert, zu einem massenpsychologischen
Bewußtseinsinhalt geworden ist. Nicht das Bedürfnis nach praktisch-technischer
Verwendung, sondern nach einem
Wertträger, nicht die Vorstellungen der nüchternen Bankfachleute und
Geldspezialisten, sondern die irrtümlichen, in Jahrtausenden geformten
unbewußten Vorstellungen der Masse der Bevölkerung entscheiden. Als solche
primäre wirtschaftliche Thesaurierungsgüter kommen gegenwärtig nur Gold, Silber
und, bei Goldwährung, auch ersatzweise bestimmte Arten von Papiergeld, daneben
Giralgeld, praktisch in Frage; fehlt bei letzterem der sinnliche Glanz, so
spielen doch anscheinend der Druck, die Schönheit der Bilder und der
Abnutzungszustand eine Rolle.
28
b)
Die
Preisbildung der Sicherheitsgüter: Die Nachfrage
Bei allen anderen Gütern steigt die Nachfrage, wenn der
Preis sinkt, auch wenn er stark sinkt, oder sie bleibt wenigstens unverändert.
Die Nachfrage nach einem Sicherheitsgute sinkt jedoch, wenn dessen Preis
übermäßig sinkt. Denn das Hortungsbedürfnis ist hier auf Besitz zwecks
Werterhaltung, also auf Stabilität, gerichtet; erweist sich der wertaufbewahrende
Stoff dadurch als minder verläßlich, daß sein Tauschwert stark abnimmt, so
nimmt gerade dadurch seine Eignung zur Befriedigung des Hortungsbedürfnisses
ab. Würde z.B. Silber so häufig gefunden werden wie Kupfer, sodaß jährlich
statt 814 Waggonladungen 200 000 Ladungen produziert würden, so würde es durch
diese Vermehrung des Angebots allerdings sehr weite Anwendungsgebiete erobern,
aber es würde zugleich auch sein bisheriges Anwendungsgebiete als
Thesaurierungsgut größtenteils verlieren. Uhrgehäuse z.B. würden nicht mehr aus
Silber hergestellt werden, sondern aus dem viel geeigneteren, weit härteren
Stahl oder Nickel. Die Preisbildung der Hortungsgüter vollzieht sich also stets
in genau umgekehrter Richtung, wie die aller übrigen Güter; eine Tatsache,
welche
von der gesamten
Literatur kaum je beachtet und wirtschaftspolitisch ausgewertet worden ist.
c)
Abnahme der
"Geldmenge" bei starkter (verstärkter? – J.Z.) Inflation.
Daraus folgt, daß bei einer starken Geldentwertung, z.B.
durch starke zusätzliche Notenausgabe, die “Menge” (1) des Geldes, das
Zahlungsgut und Thesaurierungsgut zugleich ist, abnimmt, anstatt
zuzunehmen. Zwar steigt zunächst die Menge der im Verkehr befindlichen
Zahlungsmittel (um den Betrag der zusätzlichen Notenausgabe zuzüglich der
aufgelösten Geldhorte), aber dieses "Geld” ist nur noch “hinkendes” Geld,
es vermag nicht mehr die eine entscheidende Funktion, die Sicherheitsfunktion
zu erfüllen, sondern nur noch die Zahlungsfunktion. Wegen seiner Entwertung
wird also das Papiergeld und Giralgeld, soweit es bisher als Thesaurierungsgut
diente, als solches unbrauchbar und ist nicht mehr gefragt; diese Geldarten
verlieren mit der Hortungsfunktion schließlich
____________________________________
(1)
Diese
Geldmenge entspricht nicht dem Begriff der Geldmenge der modernen Theorie, da
nicht alle Zahlungsvorgänge durch Thesaurierungsgüter verrichtet werden; der
Ausdruck wird trotzdem oft in diesem Zusammenhang gebraucht.
(Ri. schob hier ein Blatt
29 a ein, mit einer rauhen und handschriftlichen Skizze für die Angebotskurve
und Nachfrage- der Hortungsgüter. Es ist hier teilweise reproduziert. Vertikal der Preis, waagerecht das Angebot. –
J.Z.)

|_______________________________
Angebot
29
auch die Zahlungsfunktion
und damit die Geldeigenschaft selbst. Die plötzliche Beschränkung der
Geldfunktionen allein auf die Zahlung aktiviert die bisher zahlungsmäßig
ruhende Menge des Sicherheitsgutes, vermehrt also die nur für die Zahlung
verfügbare Geldmenge plötzlich in gefährlicher Weise. Dadurch tritt eine so
übermäßige und unverhältnismäßige weitere Entwertung des Geldes
(Preissteigerung, Schwarzhandel bei Preisstop usw.) ein, daß. die Preise sich
schneller erhöhen, als die Notenpresse die Notenmenge zu erhöhen vermag. Mit
den übrig bleibenden Geldwerten können die Güterumsätze nicht mehr ausreichend
getätigt werden. Eine umfassend geübte Liquidität zuzüglich
Thesaurierung, ob für Stunden oder Jahre, ist eben sogar technisch für die
Bewältigung der täglichen Zahlungsvorgänge unentbehrlich; die Liquidität, wenn
die Thesaurierung ihr zuwiderläuft, also nicht gleich läufig ist, genügt nicht
um die Umlaufsmittel allein im Verkehr zu halten. Eine furchtbare Beengung der
Zirkulationsmittel tritt ein, es ist kein Geld da, weil das Geld, das da
zu sein scheint, kein vollständiges Geld mehr ist. (jz29) So war der Umlauf an
Reichsbanknoten in Deutschland im Jahre 1923 von ca. 3 000 Mill. auf 100 Mill.
Goldmark gesunken und aus Geldmangel mußte ein sehr großer Prozentsatz der
Betriebe schließen, obwohl die Notendruckereien und zahlreiche zu Hilfe geholte
gewöhnliche Druckereien Tag und Nacht arbeiteten. Zugleich richtete sich das
Hortungsbedürfnis stürmisch auf andere Güter, die man als sekundäre
Hortungsgüter bezeichnen kann. Hier kamen insbesondere in Frage Aktien,
Grundstücke, Schmuck- und Luxusgegenstände, Möbel, schließlich “alles was
nicht niet- und nagelfest” war. Wenn vorhanden, richtet sich das
Hortungsbedürfnis mit elementarer Kraft auch insbesondere auf gewisse
wertbeständige Zahlungsmittel, z.B. illegal umlaufende Devisen, die alsbald
Geld wurden, bevor die Gesetzgebung überhaupt ihre Entstehung zu, sanktionieren vermochte.
Während also bei starker Entwertung der Sicherheitsgüter
die Nachfrage nach ihnen sinkt, eine Ent-Thesaurierung erfolgt und ein neues
Sicherheitsgut gesucht wird, wird bei einer starken Werterhöhung des
Sicherheitsgutes die Nachfrage nach ihm steigen und übermäßig gehortet werden,
weil der Wert der Anlage darin steigt. Die Preisminderungen des Geldes wirken
also bei starken Veränderungen auf Angebot und Nachfrage umgekehrt, wie die
Preisveränderung einer Ware.
30
d)
Die
Preisbildung und Sicherheitsgüter: Das Angebot.
Der zweite Unterschied der Sicherheitsgüter zu gewöhnlichen
Gütern besteht darin, daß die gehorteten Bestände, die dem
Wertaufbewahrungsbedürfnis dienen, nicht aus dem Bereich des Handels
verschwinden. Sie werden nicht konsumiert, d.h. nicht zerstört, well fast
jeder Erwerber solche Güter gerade im Hinblick darauf erwirbt, daß er sie im
Bedarfsfall gegen andere Güter eintauschen, also nicht konsumieren, kann und
will. Bei Konsumgütern und Produktionsmitteln gleicht sich jeweils am Markte
das Neuangebot aus neu erzeugten Waren mit dem Neubedürfnis nach diesen aus.
Die eingebauten Produktionsmittel und die verbrauchten Konsumgüter scheiden aus
dem Angebot aus. Bei Entwertung und Repudiierung (Zurückweisung) eines
Hortungsgutes aber kommt die ganze u.U. in Jahrhunderten gehortete Masse an den
Markt; die Repudiation eines Hortungsgutes (Metall oder Papiergeld, Giralgeld)
zieht daher für den Markt dieses Gutes und die dort unter Umständen angelegten
riesigen Sparkapitalien ein Ungleichgewicht, also eine Katastrophe nach sich,
die lawinenartig anschwillt, während bei anderen Gütern eine jede Preissenkung
unmittelbar zum Marktausgleich führt. - Bei Silber z.B. betragen die gehorteten
Weltvorräte ca. 350 000 to., während die jährliche Produktion etwa 8 000 to beträgt; bei Gold belaufen sich
Vorräte und Produktion auf (Wert in Dollar): 30 Mrd. und 1,4 Mrd; bei Papiergeld in D-Mark umgerechnet für die
deutsche Wirtschaft allein auf vielleicht
150 Mrd. und 15 Mrd. Ähnliche Verhältnisse gibt es bei den übrigen Waren nicht. Von den
langlebigen Konsumgütern verläuft das Angebot auch von Wohnungen ähnlich, wie
hier gezeigt. (1)
e)
Das
verdrängte Sicherheitsbedürfnis.
Die falsche theoretische Entwicklung der letzten 2
Jahrzehnte hat versucht, die durchaus erkannte Hortung einseitig als
Liquiditätsstreben aufzufassen, die Sicherheitsbedürfnisse zu verdrängen und
auf das Papier- und Giralgeld abzulenken, wobei man die Stärke des
irrationalen Urtriebes nach Sicherheit in Metall unterschätzte. Am stärksten
kommt dem
____________________________________
(1)
vgl. Zitat
31
Thesaurierungsbedürfnis
das Metallgeld mit dem effektiven Umlauf vollwertiger Münzen entgegen. Das
Papiergeld vermag erfahrungsgemäß der Hortung nur in geringerem Umfang zu
dienen. Durch Verdrängung erreichte man psychologisch nur eine Fehlleitung, die
sich störend auswirkte. Man bezeichnete den effektiven Goldumlauf z.B.
allgemein als eine Verschwendung, weil man nicht erkannte, welches Element der
allgemeinen Sicherheit und Beruhigung ein solcher effektiver Metallumlauf
darstellt. Er stellt vielleicht die Kapitalanlage mit der überhaupt höchsten
Effizienz dar. Indem man das Gold zunehmend aus dem Verkehr nahm und das Silber
(Silber-Münzgeld? – J.Z.) durch falschmünzerische Unterwertigkeit diffamierte,
nahm man den Völkern die Gegenstände ihrer urtümlichen, in den tiefsten
Bewußtseinsschichten (1) verankerten Hortungsbedürfnisse und verwies sie auf
die planlose Suche nach neuen Hortungsgütern, ohne ihnen unklugerweise
geeignete zu bieten. Die ersatzweise angebotene Kapitalanlage in Börsenwerten
enttäuschte zu oft, befriedigte nicht das Sicherheitsbedürfnis, vermehrt im
Gegenteil die Unsicherheit, umsomehr, als eine auf Papierwährung aufgebaute
Wirtschafts- und Börsenverfassung besonders große Kursschwankungen ausgesetzt
ist. Übermäßige internationale Kapitalwanderungen, Kapitalflucht, politische
Unsicherheitspsychosen und Flucht in die Ware waren die Folgen, die dann eine
noch größere Unsicherheit zur Folge hatten.
Dagegen ist das Vorhandensein vollwertigen Geldes im
tatsächlichen Umlauf eines Landes, solange sich die massenpsychologischen
Einstellungen nicht ändern, günstig zu beurteilen. Daß die Auffassungen
der Masse sich nicht geändert haben, beweist ein Blick auf die stoffliche
Zusammensetzung der Kriegsorden und der hohen politischen und militärischen
Rangabzeichen aller Länder, von Rußland über das Hitlerreich bis zu den
Vereinigten Staaten. In England und von englischen Theoretikern wurde der
Münzumlauf bis in die neunziger Jahre sehr hoch eingeschätzt; in Deutschland
hat man noch nach der Beendigung der Inflation im Jahre 1924 erst durch
Wiedereinführung des Silbermünzenumlaufs das Vertrauen des Volkes zur Währung
mit großem Erfolg wiederzugewinnen vermocht, und nach 1933 hat die neue
Regierung zuerst die 65 %igen silbernen 5-Mark-Stücke in solche mit 90 %
Feingehalt umgeprägt (Erlaß vom 7.11.33) und damit den Wert vollwertigen
Umlaufs bejaht und sich
____________________________________
(1)
vgl.
Rothacker.
32
Vertrauen geschaffen.
Das Vorhandensein zumal einer vollwertigen
Metall-Zirkulation ist das einzige bekannte ganz wirksame Mittel zur Gesundung
der verdrängten und gestörten Thesaurierungsfunktion, mit also zur Verhinderung
einer Zerstörung der Währung durch inländisches Mißtrauen (jz30). Sie ist eine
automatisch funktionierende Bremse gegen die plötzlichen Auswirkungen von
politischen und Vertrauenskrisen und über die wirtschaftliche Sphäre hinaus ein
starkes Element politischen Vertrauens (jz31). Gegenüber der
massenpsychologisch ganz vorwissenschaftlichen, oft geradezu kindlichen
Betrachtungsweise sogenannter “Geldtheoretiker" betont der
Silberspezialist Kunwald diese Bedeutung der Hortung und damit des effektiven
Metallumlaufs mit folgenden Worten:
"Die Münze spricht - wie gut wußten dies die Römer! Sie spricht im
täglichen Verkehr lauter zum Mann des Alltags, als Gesetze, die er nicht liest.
Sie erzählt täglich dem Volk nicht nur von der Macht, sondern auch von der
Verläßlichkeit und Treue der höchsten staatlichen Autoritäten ... Erfahrungsgemäß
hält kein gesellschaftlicher Herrschaftsaufbau der Unverläßlichkeit des
Geldwesens stand."
Das haben wir allerdings
in Europa, Afrika und Asien festgestellt. Z..B. folgte der Untergang des
britischen Empire durch freiwillige Auflösung der zentralen Herrschaft absolut
auf die Abkehr vom Goldstandard in England, die als Niederholen der Flagge
betrachtet wurde, wie in den befreiten Ländern allgemein bekannt.
f)
Das Ende der
Konsum-Hortungsentscheidung.
Hierzu tritt die bisher ebenfalls nicht genügend beachtete
Bedeutung der Hortung für die Preisbildung an den Warenmärkten. Geld und Ware stehen sich nur bei
ausgebildeter Hortung gegenüber. In der Brust des Käufers ringt der "Hang
zum Verbrauch", wie ihn Keynes genannt hat, mit dem Hang zum Aufschatzen,
zur Liquidität, zum Horten. Ist die Hortungsfunktion des Geldes gestört, so
bleibt beim Warenkäufer der einseitige Hang zum Verbrauch übrig. Niemand
will mehr sparen. Das Problem ist nicht mehr, sich zwischen Behalten und
Ausgeben des Geldes zu entscheiden, gelenkt durch den Zins, sondern nur noch zwischen
den verschiedenen, oft gar nicht benötigten Waren zu wählen. Die Folge
ist ein Sturm auf die Ware, in verschiedenen Graden, bis hin zum
Ausverkauf der Konsumgüter, auch der Investierungsmittel, — während die Spartätigkeit,
die Börse, der industrielle und öffentliche Anleihekredit Not leiden.
33
Wie die Erfahrungen in Deutschland im Jahre 1947-51
erweisen, kann folgender extremer Fall eintreten:
Die Zinsbildung endet, da jedermann Schuldner, niemand
aber mehr Gläubiger werden möchte; der Zins als Preis für den Verzicht auf
Liquidität geht an unendlich heran, übersteigt jedenfalls alle rational vom
Rentabilitäts-Standpunkt der Industrie aus vertretbaren Sätze. Damit endet auch
die private Finanzierung der Industrie. Nur noch der Staat kann im Steuerwege
die Industrie finanzieren, und die Industriefirmen, die schon stehende Anlagen
haben, finanzieren durch hohe Gewinne "sich selbst". Diese besondere
Form der Selbstfinanzierung durch übertriebene, vom Wettbewerb zu wenig
eingeschränkte Monopolgewinne geht, wie bei der Steuer, zwangsweise und auf
Kosten der Konsumenten. Sie wächst immer mehr an, weil in der entwickelten
Kreditwirtschaft der Kredit als Motor von Neugründungen und von neuer
Konkurrenz von überragender Bedeutung ist. Er fällt weg, mit ihm der
Wettbewerb. Infolge des einseitigen Hanges zum Verbrauch, der einseitigen
Haussestimmung ohne Baisseposition, der gestörten Hortung also, wird das
Konkurrenzsystem entscheidend geschwächt, der Monopolismus und das System der
Staatsübermacht begünstigt, das Preisniveau überhöht, und eine Ausbeutung im
Sinne von Marx hervorgerufen. Der Lebensboden der demokratisch-freiheitlichen
Staatsformen wird damit zerfressen. Ohne volle Sicherheitsfunktion des Geldes,
praktisch ohne Goldwährung, durfte (dürfte? – J.Z.) die Erhaltung und der Fortbestand
der westlichen Zivilisation in Frage gestellt sein. Denn ohne sie gibt es kein
(nicht genügend? – J.Z.) privates Kapital, keinen (ausreichenden? – J.Z.)
Kapitalmarkt, keinen genügenden Grad von Wettbewerb, keine (nicht genügend? –
J.Z.) unternehmerische Freiheit von Dauer.
Die zusätzlich als Hortungsersatz
34
gekaufte Ware wird
überwiegend wirtschaftlich fehlgeleitet, die Produktionskapazitäten werden
überspannt, es werden Rohstoffe und Arbeitskräfte verschleudert, die normalerweise
nicht benötigt werden, weil dafür besser die Hortung da ist. Das
Sicherheitsbedürfnis der breiten Massen wird in Scheinprobleme, wie
"Mitbestimmungsrecht”, verdrängt, weil unbefriedigt geblieben.
Störung der Hortung bedeutet also verschärftes Ungleichgewicht
an den Warenmärkten, wilde Nachfrage nach Waren, daher Tendenz zur
Preissteigerung und zur Qualitätsverschlechterung. Die Wirtschaftspolitik, die
Industrie, die Sparer und die Arbeiter haben daher ein dringendes Interesse an
einer Gesundung der Hortungsfunktion des Geldes. Beispielsweise war es bis Ende
1923 und bis Juni 1948 unmöglich gewesen, ein Gleichgewicht zwischen Ware und
Geld herzustellen. Nicht nur die staatliche Preispolitik versagte damals,
sondern das Staatsdefizit wurde immer größer, weil schließlich niemand mehr
Anleihen kaufen und sparen wollte, sodaß der Staatshaushalt, z.B. 1951, mit
Investitionsausgaben für die Industrie noch mehr überlastet wurde. Nach
Einführung wertbeständigen, z.T. auch metallischen Geldes ab November 1923 trat
mit unvorhergesehener Gewalt eine rückläufige Bewegung ein: Es begann die
Flucht aus der Ware in das Geld. Jede einzelne wertbeständige Mark wurde
als kostbares Gut angesehen, demgegenüber der bisherige eingebildete Wert der
Waren, die man angeblich so dringend gebrauchte, plötzlich dahin schmolz. Viel
weniger Ware wurde nachgefragt; sogar der Staatshaushalt ließ sich plötzlich
vermöge der wiederhergestellten Hortung (Kredite für den Staat) ausgleichen und
auch diese Ursache des Ungleichgewichts verschwand. Nach der deutschen
Währungsreform von 1948 wurde in falscher psychologischer Sicht, von einem
amerikanischen Wirtschaftsstudenten ausgehend, dem hortungssüchtigen deutschen
Volke weder Gold noch Silber geboten. Die Folge war ein seltener
Schwebezustand: das Geld gewann die Zahlungs-, Preisausdrucks- und
Liquiditätsfunktion wieder, wurde aber (mindestens bis 1951) als
Thesaurierungsmittel strikt abgelehnt, sodaß die weiteren günstigen Folgen
nicht eintraten.
Zum Schluß muß darauf hingewiesen werden, daß die Störung
der Hortung auch die Produktion äußerst nachteilig beeinflußt. Denn
nicht nur die Käufer flüchten bei Fehlen der
35![]()
Sicherheitsdarbietung aus
dem Geld in die Ware, sondern auch die Verkäufer tun das gleiche. Die
Fabrikanten hamstern Rohstoffe und Arbeitskräfte (vgl. die von 1941 bis 1944 in
Deutschland zur Bekämpfung dieses Übels erlassenen vielfältigen Vorschriften);
die Händler behalten die gute Ware für sich und geben nur den Schund weiter
(vgl. die "Privatbibliotheken" der Buchhändler & die
pseudo-kunstgewerblichen Gegenstände); die Bauern essen ihre Eier selber, was
sie bei gesunder Hortungsfunktion als ein Verbrechen angesehen hätten, und die
Arbeiter vertrödeln die Zeit und machen Privatarbeiten.
Will man diesen Unwillen zur Lieferung und Leistung mit
lohnpolitischem Entgegenkommen, durch "Leistungslöhne" usw.
beikommen, so kuriert man am Symptom: Weitere Preissteigerungen, noch größere
Geldentwertung, noch stärkere Erschütterung der Hortungsfunktion des Geldes
sind die Folge.
In der wirtschaftspolitischen Praxis pflegt gerade der Produktionsrückgang
es zu sein, durch den eine Änderung des wirtschaftspolitischen Kurses erzwungen
wird. Nur der Leistungsstreik der Arbeiter und der Sparer hat in den
Jahren 1923 und 1948 die Machthaber zur Stabilisierung der Währungen und damit
zum Versuch der Wiederherstellung der Hortungsfunktion des Geldes gezwungen,
nicht die eigene Einsicht. Hugo Stinnes und
Friedrich Minoux, dessen vormaliger Generaldirektor, erklärten vor der
Stabilisierung noch 1923 (jz32) wiederholt, es sei “noch zu früh” (d.h. man
habe sein Schäflein noch nicht ganz im Trockenen), und die Regierungen wie auch
die Gewerkschaften beugten sich dem. Niemand trat im Reichstag als Sprecher des
Volkes auf, dessen Lebensstandard auf ca. 1/10 des vorherigen gesunken war. Im
Jahre 1948 war das Verhalten der alliierten und deutschen Träger der
Souveränität leider ebenso. Nur der Streik der Leistenden und Sparer erzwang
beide Male die Neuregelung; die anderen Motive waren dieser Triebkraft
gegenüber sekundär.
g) Volkswirtschaftlich sparsame Befriedigung des
Sicherheitstriebes.
Die Befriedigung des Sicherheitsbedürfnisses erscheint
zunächst wie die Lehre vom Konsum, die man bekanntlich aus der rationalen
Wirtschaftslehre herausnehmen will. Jedoch
36
ist die
volkswirtschaftlich sparsame Befriedigung dieses Bedürfnisses durchaus ein
ökonomisches Problem, dessen Behandlung sogar sehr ergiebig ist. Auf alle Fälle
verursacht die Decking des Thesaurierungsbedarfes Kosten; es fragt sich nur, ob
die Kosten der planlosen Deckung des mißgeleiteten Hortungstriebes nicht sehr
viel höher sind, vielleicht 10 oder 100 mal so hoch, wie die Kosten der
Metallwährung. Es sollen hier nur kurz einige Ergebnisse solcher Untersuchungen
gegeben werden:
1. Die Hortung in Gütern des Warenhandels ist unwirtschaftlich,
da die darin angelegten Milliarden in 10 bis 30 Jahren durch Abnutzung (Uhren
z.B.[jz33]) und Außer-Mode-Kommen (der Photo-Apparate usw.) entwertet sind.
Noch unwirtschaftlicher ist Überluxus (z.B. in Kleidung, Essen) und Hortung von
Lebensmitteln, die verderben.
2. Die Hortung in Edelmetall, Münzen und Barren ist sehr
wirtschaftlich (jz34).
99 % der dazu nötigen
Güter sind bereits vorhanden und brauchen nicht erst erzeugt und dem
Sozialprodukt entnommen werden. Die derzeitigen Besitzer (die amerikanischen
Steuerzahler) sind mit der heutigen Herausnahme des Hortungsgutes Gold aus dem
Verkehr auf ihre Kosten nicht zufrieden, und suchen eine Neuverteilung, suchen
selbst Sicherheit im Golde für sich. Entscheidend ist aber, daß bei der
reinen Goldwährung die auf Goldeinheiten lautenden Geldverpflichtungen(
festverzinsliche), weil Liquiditätsvorsorge und Sicherheitsvorsorge
sich weitgehend decken, die überragende Masse der Hortungsgüter zugleich
Sicherheitsgüter werden, also nicht nur nichts kosten, sondern eine große
Ankurbelung des Kredits erreichen, wogegen die Goldkosten zu vernachlässigen
sind.
Diese gleichzeitige Deckung der Liquiditäts- und
des Sicherheitsdranges ist bei der (Festkurs-) Papierwährung (nach S. ...)
nicht gegeben, weil bei dieser nur die Verflüssiger teilweise in Geld
bleiben, während die Horter in die Waren gehen. Die ganze Maschine, deren
Nutzeffekt in der Befruchtung des langfristigen Kredits liegt, läuft also
gewissermaßen leer, sogar negativ wegen des zusätzlichen und wirtschaftlich
nutzlosen Verbrauchs von Handelsware. Die Laien von heute haben eine schöne
Maschinerie zu Stande gebracht - nur sie geht nicht!
37
3. Zu beachten ist, daß die Preisbildung des einen
Hortungsgutes nicht überlastet werden darf. Möglichst viele
wertbeständige Rechen- und Hortungsmaßstäbe sind bereitzustellen, wenn der
Verkehr sie wünscht, und die Warenpreise müssen so weit wie möglich der freien
Bildung überlassen sein. Würde man alle
Warenpreise, womöglich noch die Devisenkurse, Effektenkurse und Löhne,
durch staatlichen Befehl festlegen, so wäre Gold das einzige preisfreie Gut.
Dessen Preisbildung würde daher ganz anormal werden, indem alle freien Gelder
bei allen möglichen psychologischen Motiven in Goldkäufe drängen, oder auch
einmal daraus herausgehen würden. Durch so übermäßige Schwankungen wäre das
Gold verhindert, seine Rolle als Thesaurierungsmetall spielen zu können, da
seine Preisbildung sich in Sprüngen bewegen würde.
Das ähnliche gilt vom Außenhandel in Waren und Gold.
Werden alle oder fast alle Waren durch Kontingente oder Zölle in ihrer
Bewegungsfreiheit gehemmt, so kann Gold die einzige Zoll- und kontingentsfreie
Ware sein. Bei Veränderungen in der Zahlungsbilanzsituation würde die
Ausgleichsfunktion des Goldes überlastet werden, es würde extrem abströmen oder
einströmen (jz35). Nötig ist daher, daß viele Waren frei exportiert und
importiert werden können, so daß diese in erster Linie die Ausgleichsfunktion über
(ausüben? – J.Z.) und das Gold nur einen Restausgleich zu bewältigen hat (jz36).
Ebenso ist es besser, wenn in der inneren Wirtschaft mehrere beliebte Thesaurierungsgüter
zur Wahl stehen, damit die Sicherheitsfunktion nicht auf einem Gut, z.B. auf
dem Gold allein, ruht, sondern sich besser verteilt.
38
§ 4. Gewicht und Verhältnis der Geldfunktionen
untereinander.
Wir fassen zusammen: Das Geld dient als Zahlungs- oder
Verrechnungsmittel der Übertragung von Forderungen und Schulden und es dient
als Währung der Messung und der Aufbewahrung von Werten.
Nicht alles Geld erfüllt diese drei Funktionen sämtlich.
Geld, das nur der rechtlich-organisatorischen Auflösung von Schuldverhältnissen
dient, aber nicht Währung ist, wird auch Zahlungs- oder Verrechnungsmittel
genannt. Es gilt als unvollkommenes und unselbständiges Geld, als
"akzessorisch". Um vom Sprachgebrauch nicht zu sehr abzuweichen,
versagen wir ihm nicht den Geldcharakter (im Gegensatz noch zu Knapp).
Die Funktion als Wertmesser und Preisausdrucksmittel ist
das Wesen der Währung, die ein Geld ist, das in höherem Grade Geld ist
als das bloße Zahlungsmittel. Das Preisausdrucksmittel ist immer zugleich
Zahlungs- oder Verrechnungsmittel; eine Währungseinheit, die nicht zugleich als
ein solches Mittel verwendet werden könnte, könnte nicht die Preise ausdrücken,
weil sie bei der Preisbildung keine Wert-Vergleichung ermöglichte, und daher
nicht Währung sein kann. Währungsgeld
nennt man "valutarisch"; damit hat es nicht nur die Preisausdrucks- und
die Zahlungsfunktion, sondern diese letztere in besonderer Form: Valutarisches
Geld, Währung, ist stets entweder aufdrängbar(vgl. § 11 “Zahlkraft”) oder es
enthält einen allgemein freiwillig anerkannten und unbezweifelten Wert in sich:
es ist Selbstwertgeld (z.B. Metallgeld).
Um dem Währungsgeld, das auf der 2. Stufe der Geldqualität
steht, aber zur Vollkommenheit zu verhelfen, ist noch die dritte Geldfunktion
nötig: die Hortungsfunktion, die in die Liquiditäts- und Sicherheitsfunktion
zerfällt. Ohne die Hortungsfunktion kann die Preisbildung der vollendeten
Kreditwirtschaft, nämlich die freie Wahl des Wirtschafters zwischen Kaufen und
Nichtkaufen nicht zustande kommen, ist auch die
Werterhaltungsfunktion des Geldes nicht gegeben. Die vollkommene Währung
enthält also alle drei Geldfunktionen, die Währung nur zwei, das Zahlungsmittel
nur eine.
Neben diesen drei Hauptfunktionen des Geldes sind noch
Nebenfunktionen zu erwähnen: Das Geld kann zu Steuer- und Zollzahlungen, auch
zu Geschenkzwecken verwendet werden, es kann
39
auch Zug um Zug gegen
Ware über den Ladentisch gereicht werden, wobei überall von der vorherigen Entstehung einer Schuld, die solviert
(bezahlt) würde, rechtlich nicht oder nicht immer gesprochen werden kann; dies gilt alles auch vom akzessorischen
Gelde.
Das Währungsgeld, soweit es sich nicht um vollwertiges
Metallgeld, sondern um Papiergeld mit staatlich verordneter Aufdrängbarkeit
handelt, kann nun auch noch als eine Art lautloser Steuer zu Gunsten des
Staates, als "Requisitionsschein” (de Viti de Marco), überhaupt
als Instrument der Konjunktur- und Exportpolitik verwendet werden. Für
diese Sonderform des Geldes können wir also eine weitere Funktion feststellen.
Vielleicht könnte man weiter sagen, daß
es überhaupt erst die Kreditwirtschaft und ihre besondere Art der Verknüpfung
von Produktion und Absatz durch Einkommen und Einkommensverwendung schafft.
Diese Eigenschaft des Geldes dürfte aber schon über die Lehre von den
Funktionen des Geldes hinausgehen.
Den drei Funktionen des Geldes werden später die
Hauptgeschäftszweige der Banken entsprechen: die Zahlungstätigkeit sowie der
Handel in Liquidität und in Sicherheiten.
(J.Z.:
Seiten 40 bis 51 scheinen in diesem Manuskript zu fehlen, wenn man nur die
Seitennummerierung in Betracht zieht. Aber nach der Gliederung fehlt kein
Kapitel. Den Stoff der früher in Seiten 40 bis 51 enthalten war hat Ri.
wahrscheinlich in spätere Kapitel übernommen.
Ri. hat auf dieser Seite
so viel handschriftlich geändert, auch an der ursprünglichen Gliederung, daß
ich vielleicht nicht alle Einzelheiten richtig übertragen habe.
Eine seiner Anmerkungen
ist aber: “(40-51 fehlen)” - Wollte er hier doch noch etwas einfügen oder nur
darauf hinweisen, daß die Seitennummerierung in der neueren Fassung
unterbrochen ist? - J.Z.)
a 52
Kapitel 2: Die Arten des Geldes. Die Einheiten.
Vorbemerkung:
(Handschriftliche
Anmerkungen:
“Defin. des Löffels
[Withers?]
§ 1: Zahlung ist
Verrechnung, hat mit Liquidität nichts zu tun.
Aber § 2: Preisausdruck:
Ist das gleich Tausch in irgendwas? Nein, da würde die einheitliche Währung
fehlen.
§ 3: Hortung? Hier
mehr Liquidität.
Die Arten (Erscheinungsformen) des Geldes.
Wir unterscheiden drei Geldarten, nämlich
(später fünf! – J.Z.) (Aus 3: a,b,c,
wurden in der Gliederung 5, nachdem er Einlösungsgeld und Verrechnung hinzusetzte: § 5 - § 9. – J.Z.)
1.
Hochwertige Liquidität
§ 5. Selbstwertgeld,
§ 6. Einlösungsgeld,
§ 7. Festkursgeld
§ 8. Marktkursgeld
(§ 9. Verrechnung: Jedoch Anmerkung: “Nein, heraus, ist
eine Funktion!”)
2. Liquidität
geringeren Grades
Verrechnung
Liquidität
Dabei muß man sich darüber klar sein daß unter hier unter
“Arten” (§§ 5-8) nur das körperliche Geld gemeint ist. (Nur der des Geldes, der
körperlich oder als Guthaben erscheint, kann in Arten zerlegt werden, das
"Nichts" nicht.) Treten, wie in § 1 dargestellt, zwei gleichartige
Forderungen einander gegenüber, die dann durch Aufrechnung erlöschen, einem
Nichts Platz machen, und betrachte ich diese Nichts-Werdung
(Vernichtung, Skontration) als Geldtätigkeit, so kann ich dieses
Geld nicht in die Artenlehre einbeziehen. Sehe ich jedoch, wie wir in § 1, die
einander gegenübergestellten Guthaben (Schulden) als Geld an, was eine
Frage der Definition ist, und wobei ich den Vorbehalt machen muß, daß
quantitative Erörterungen wegen der Skontrierbarkeit unzulässig sind, so kann
ich auch hier von einer "Art" des Geldes reden.
Zur (weiteren) Rechtfertigung unserer Einteilung diene
folgendes: Man kann das Geld nach verschiedenen Einteilungsprinzipien
behandeln: nach dem Stoff, aus dem es gemacht ist, nach den Funktionen, nach
der Neigung der großen Masse der Bevölkerung, Geld bestimmter Art zu besitzen,
zu behalten, kurz: zu horten, schließlich nach der gesetzlichen oder sonst
rechtlichen Regung der Annahme. Die Gruppierung nach Stoffen hat nicht
befriedigt, weil es stoffwertloses z.B. Giralgeld gibt, das sich zum mindesten
scheinbar diesem Einteilungsprinzip entzieht. Es hat sich aber darüber hinaus
gezeigt, daß mit einem und demselben, aus einem bestimmten Stoff gemachten Geld
ganz entgegengesetzte Erfahrungen gemacht werden können, weil sich aus
demselben Stoff Geldarten ganz verschiedener wirtschaftlicher und rechtlicher
Wirkung herstellen lassen, sodaß durch diese alte
b 53
Einteilung viel Verwirrung
gestiftet worden ist. - Die Einteilung, nach Funktionen würde gewiß eher das
Wesen des Geldes treffen, jedoch hängen
die Funktionen offenbar von der körperlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen
Gestaltung, d.h. insbesondere seiner Zahlkraft (Kapitel 3) seinem Kurs, seiner
Emission und seinem Rückstrom ab,
(Kap. 4) (J.Z.: In der letzten mir vorliegenden Gliederung gibt es
kein so genanntes Kapitel! – Siehe das spätere Kapital 3: “Zwei
entgegengesetzte Staatslehren.” - J.Z.)
sodaß die Einteilung nach
Funktionen nicht die Geldarten bezeichnen darf. Bei den Geldarten handelt es
sich ja darum, daß in der Wirtschaft, besonders heute, nicht eine homogene
Geldmenge einer Warenmenge gegenübertritt, wie der Primitive von heute sich
das vorstellen mag, Die verschiedensten Gelderscheinungen, in ihrer Entstehung
und ihrem Untergang "unternehmungsweise getrennt", d.h.
unterschiedlich gefaßt je nach den "Einheiten" Unternehmung und
Haushalt (privater, öffentlicher), schließen sich kreislaufartig an einander
an, treten einander gegenüber, werden saldiert und bieten ein Widerspiel zum Güterkreislauf,
ohne ihm mengenmäßig "gegenüberzustehen". -
Wir werden daher die rechtliche und geschäftliche Regelung der Zahlkraft, d.h.
der Annahme, zur Grundlage unserer Einteilung machen. Von ihr nämlich,
wie sich später zeigen wird, hängt diese "unternehmungsweise"
Gliederung des Geldphänomens ab.
Unsere Einteilung unterscheidet daher zunächst zwischen
Sachwertgeld (Selbstwertgeld) und sach- und stoffwertlosem Geld. Das
wesentliche bei jeder wirtschaftlichen Erscheinung ist die Wert- oder
Preisbildung, und diese geschieht bei beiden Arten des Geldes in ganz
verschiedener Weise. Die Preisbildung des "Selbstwertgeldes” geschieht auf
dem Warenmarkte, da dieses Geld zunächst eine Ware ist und als solche am
Warenmarkte gehandelt wird. Das zuletzt genannte "stoffwerte lose"
Geld erhält mangels jeden Warencharakters seinen Wert auf andere Weise: durch
die "Annahme", die später genauer zu erörtern sein wird, und von der
es sehr verschiedene Arten gibt.
Die übliche Vereinfachung der Geldtheorie auf nur eine
Geldart erscheint als eine unzulässige Simplifikation; offenbar sind keineswegs
alle Gelderscheinungen auf der heutigen Erdoberfläche, geschweige denn die
Erscheinungen der Geldgeschichte mit diesem primitiven Handwerkszeug zu
bearbeiten. Es ist eine entscheidende Aufgabe der Geldtheorie, die vielfältigen
und unternehmungsweise aufgespaltenen Gelderscheinungen der Gegenwart und
jüngeren Vergangenheit gleichzeitig und zwanglos zu erklären (Val. F. Wagner).
Wir wenden uns zunächst dem Selbstwertgeld zu.
c 54
"Selbstwertgeld" ist das Geld, das seinen Wert in
sich selbst trägt, das ihn also von seinem nebenbei noch vorhandenen
Charakter ableitet. Mit den Worten “Wert in sich selbst" ist natürlich
nicht gemeint, daß ein solcher Warenwert ohne Vorhandensein einer Angebots- und
Nachfragekurve entstehe, vielmehr gerade durch sie, genau wie bei anderen Waren,
wenn auch mit besonderer Kurvengestalt, wie bei den Thesaurierungsgütern (§ 3).
Man könnte plastischer auch von "Metallgeld" sprechen, würde dadurch
aber in die Verlegenheit kommen, alle Scheidemünzen und sonstigen nicht
vollwertigen und nicht valutarischen Münzen besonders ausscheiden zu müssen,
weswegen ein besonderer Ausdruck "Selbstwertgeld" notwendig ist. Das
Selbstwertgeld ist praktisch immer vollwertiges Metallgeld; anderes kommt aus prägetechnischen
Gründen sowie wegen der Hortungs-vorstellungen der gegenwärtig lebenden
Menschheit, abgesehen von den Resten primitiver Kulturen in der Gegenwart,
nicht in Frage. Das unterwertig aus "Sachen”, etwa Silber, geprägte Geld
ist, wie es Rostowtzeff genannt hat, eine "Metall-Assignate", meist
wird man sagen können, ein auf Metallblech gedrucktes Staatspapiergeld. Es
rechnet nicht zum Selbstwertgeld. -
Damit ein Geld "Selbstwertgeld" sein kann, muß
es vollwertig sein, d.h. sein Metallgehalt (fein, also ohne unedle Beimengungen)
muß dem Münzfuß entsprechen. Ist 1 g Gold die Währungseinheit, so muß die diese Einheit darstellende Münze
auch wirklich 1g Gold, fein enthalten (vollwertig sein), und nicht weniger. Das
(stets vollwertige) Selbstwertgeld wird also durch seinen Edel-Metallgehalt
definiert (jz37). Es kommt bei der Definition nicht darauf an, wieviel diese
Edelmetallmenge wert ist, sondern allein auf ihre Quantität. Sie ist
also durch die physikalische Masse bestimmt (g, kg, Unze usw.). Das
"Rauhgewicht” (einschließlich unedler Beimengungen) ist unbeachtlich, der
"Feingehalt” entscheidet.
Warum können solche Metallstücke als Geld, ja als Währung
dienen? Weil sie der Thesaurierung (§ 3) dienen, nicht ihres Nutzens als
Rohstoffe usw. wegen. Es sind meist irrationale Gesichtspunkte, die ein Gut zum
Hortungsgut machen oder nicht. Es handelt sich im allgemeinen um zutiefst
eingewurzelte Volksvorstellungen, die
mit dem gesamten kulturellen Milieu gegeben sind und die sich schwer oder kaum
ändern oder planmäßig umgestalten lassen:
d 55
Nach solchen vollwertigem Selbstwertgeld herrscht die
allgemeinste natürliche Nachfrage, und zwar zu Zwecken der Hortung und Zahlung,
daneben des industriellen Verbrauchs und zu Schmuckzwecken. Bei allgemeinem
Vorhandensein von Selbstwertgeld wird auch der Staat gern bereit sein,
Selbstwertgeld anzunehmen, da auch die Bürger bereit sein werden, es von ihm
wieder als Zahlungsmittel anzunehmen. Die große Masse der Gläubiger wird es
zur Tilgung ihrer Forderungen annehmen; auch im Zug-um-Zug-Einkauf und bei
Kreditgewährungen wird man es leicht verwenden können. Es trägt seinen Wert in
sich, da es selbst wertvoll, Selbstwertgeld ist. Wenn diese Wertvorstellungen
durch eine jahrhundertelange, vielleicht Jahrtausende währende Geschichte
befestigt sind, wird es überhaupt der einzige Wertmesser sein. Es ist damit
eigentlich nur noch Geld im Sinne des Preisausdrucksmittels und der Hortung,
stellt also die Währung dar, hat also zunächst mit der Warenseite der
Wirtschaft nichts mehr zu tun. Daraus hat eine oberflächliche und
modernistische Betrachtung den Schluß gezogen, daß man den dann nur noch
"lästigen” Warencharakter ganz beseitigen und zum valutarischen
Papiergeld übergehen könne. Noch "klügere" Autoren und Staatsmänner
haben gemeint oder realisiert, das Gold dann für die "dumme Masse"
als äußere Fassade stehen zu lassen, ihm je jede Bedeutung aber zu nehmen und
"lautlos" zum valutarischen Papiergeld überzugehen.
Das beruht aber auf einer Verkennung des Wesens der
Selbstwertwährung, das allerdings einer wesentlich gründlicheren Analyse
bedarf. Die Selbstwertwährung, gezeigt
am Beispiel des vollwertigen Goldgeldes, wäre bei dieser Betrachtung nur eine
auf Goldblech gedruckte Papierwährung. Das ist sie aber nicht. Zum Wesen der
Goldwährung gehört vielmehr unabdingbar ihr zweiseitiger Aspekt: daß sie
einerseits Währung ist, also Recheneinheit, in der die Warenpreise sich
bilden, mithin zunächst abgetrennt von jeder Möglichkeit, Ware zu sein, well ja
ihr Preis (zunächst) nicht ausgedrückt werden kann. Denn eine identische
Gleichung 1 Lira (Mark, Täl, shilling usw.) = n kg Gold, oder n g Gold = n g
Gold, würde nicht weiterhelfen. An sich selbst kann man keinen Maßstab messen. Auf
der andern Seite aber ist und bleibt der Warencharakter des
Selbstwertgeldes erhalten. Das ist für das Wesen des Selbstwertgeldes sogar
entscheidend! Es kommt dabei auf eine Figur an, die noch niemals in der Theorie
der Goldwährung darge-
e 56
stellt ist (1):
Zur Goldwährung,
wie zu jeder Selbstwertwährung, gehörig nämlich unabdingbar ein Goldmarkt.
Der Selbstwert dieses
Geldes würde nämlich eine reine, vielleicht aus ferner historischer Zeit
überlieferte Vermutung sein, die nie bewahrheitet werden könnte, wenn keine
wettbewerbsmäßige Preisbildung dieses Hortungsgutes (meist Gold und Silber)
vorhanden ist. Ohne Preisbildung, und zwar ohne öffentliche Preisbildung an
einem möglichst vollkommenen Markte kann im allgemeinen auf die Dauer überhaupt
kein Wert unangezweifelt bestehen. Die Marktpreisbildung ist ja gerade die
offene und ungeschminkte Beantwortung aller Fragen und Zweifel der
Mißtrauischen! Bin dauernd angezweifelter Wert aber wird eines Tages ein
Minderwert, wenn er sich nicht immer wieder durch voll in bar bezahlte
Kaufpreise ungemindert zu manifestieren vermag. Bei Gold- oder Silberwährung,
bei der die Thesaurierung eine entscheidende Rolle spielt, ist daher ein
funktionierender Gold- oder Silbermarkt absolute Voraussetzung ihres
Funktionierens.
Nun scheint ein Markt in Gold nicht möglich zu
sein, wenn die Goldeinheiten in Goldeinheiten gemessen, d.h. gehandelt werden müßten,
wobei sich offenbar immer ein Goldpreis von 1 g = 1 g ergäbe, also die erwähnte
identische Gleichung, Es ist daher der Kunstgriff nötig, den Goldmarkt als eine
Ausnahme im gesamten Markt- und Preisgeschehen des Landes zu konstituieren:
es wird ein besonderer Markt errichtet, an dem die Preise nicht in
Goldeinheiten, sondern in Einheiten eines bestimmten anderen
Zahlungsmittels oder mehrerer festgesetzt werden. So könnten z.B. an einem
heute in Deutschland zu errichtenden Goldmarkt die Preise in den üblichen
(valutarischen) D-Mark Noten der Bank Deutscher Länder notiert werden. Am
Pariser Goldmarkt werden sie in den ebenfalls valutarischen Noten der Bank von
Frankreich festgestellt, entsprechend in England in Bank-von-England-Noten.
Dabei kommt es nicht darauf an, daß die Geldeinheiten, in denen der
Goldpreis notiert wird, valutarisch sind. Sie können ebensogut akzessorisch, also nur
Zahlungsmittel, und nicht Währung, sein.
Es ergibt sich nämlich etwas Drittes. Der künstlich in
einem solchen "Freihafengebiet” geschaffene Goldmarkt (es braucht sich nur
um ein Zimmer im Börsengebäude oder einen Tisch in einem Café
____________________________________
(1)