PP 394 Ri Das Andere System 2 Aufl Manuscript 1948 Word

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

DAS ANDERE SYSTEM

 

von Prof. Heinrich Rittershausen,

 

zweite Formulierung in seinem 1948 Manuskript

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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2005

(jz1.1)


 

DAS ANDERE SYSTEM

 

von Prof. Heinrich Rittershausen,

 

zweite Formulierung in seinem 1948 Manuskript

 

Es kam zur Drucksetzung und Korrekturefahne - aber nicht zum Druck. Dieses Manuskript hatte Professor Heinrich Rittershausen dann später noch etwas verbessert und ich benutzte eine Kopie dieser Verbesserungen für meine Mikroficheausgabe in PP 394 und jetzt für diese Digitisierung.

(jz1.2)

 

Anhänge zur ersten Ausgabe, 1932, von: Heinrich Rittershausen, Das andere System, die hier nicht wiedergegeben sind.. 4

VORWORT.. 5

A) EINLEITUNG.. 10

I. WÄHRUNGSREFORM DURCH ÜBERGANG ZUR FREIEN PREISBILDUNG.. 10

II..GOLDWÄHRUNG OHNE DIE NACHTEILE IHRER HISTORISCH BEKANNTEN FORM... 14

III. ZAHLUNGSVERKEHR DURCH GIRO UND AUFRECHNUNG.. 16

IV. SCHARFE TRENNUNG ZWISCHEN WÄHRUNG UND ZAHLUNGSMITTEL.. 16

V. VERHINDERUNG VON FÄLSCHUNGEN.. 16

B) DIE TRENNUNG VON WÄHRUNG UND ZAHLUNGSMITTEL.. 17

I. GEGENÜBERSTELLUNG DER BEIDEN GELDSYSTEME IN DREI PRINZIPIEN.. 17

1. ANNAHMEZWANG.. 17

Ein verhängnisvolles Experiment 17

Inflation ist nur bei Annahmezwang möglich. 18

Die zwei Währungssysteme. 18

Verbundenheit der gegenwärtigen Regierung mit Annahmezwang und Inflationismus. —... 19

Wieder Trennung von Wertmesser und Zahlungsmittel, d. h. Beseitigung des Zwangskursregimes als erste Hauptforderung der hier vertretenen Wirtschaftspolitik. 20

2. DER ZENTRALISMUS.. 20

Verwüstende Wirkung des Zentralismus. 20

a) Der Zentralismus in der allgemeinen Wirtschaftspolitik.. 20

Züchtung eines ungesunden Konzermwesens. 21

Bolschewistischer Charakter des Kreditzentralismus. 22

b) Deflation als Folge des Zentralismus in der Währungspolitik. — (jz25) 22

Selbsthilfe der Bevölkerung verboten. —... 23

Inflation und Deflation im herrschenden System verwurzelt. —... 23

3. Der Begriff der Ehrlichkeit des Staates. 23

Ehrlichkeitspflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern. —... 23

Annahmezwang, Inflation und Erschütterung der Vertragstreue.... 24

Doppeldeutigkeit aller drei Währungsgesetze.  ... 24

Nicht Goldwährung, sondern Parallelwährung (Doppelwährung! - J.Z.)in Deutschland gesetzlich gültig. —... 25

Doppeldeutigkeit auch des Gesetzes über wertbeständige Hypotheken.... 25

Weitere Beispiele. —... 26

Ergebnis. —... 27

II. Die Hauptgedanken der Gesetzentwürfe. 27

Die gegenwärtige Lage als Ausgangspunkt. 27

Vergleichung mit dem Inflationsjahr von 1923. —... 27

Zerstörung des Kreditverkehrs 1923, 1932 und 1948... 28

Keine Neuauflage des Havensteinschen Systems tragbar. —... 29

Die Lösung damals und heute. —... 29

Die Idee der Verrechnung als gemeinsamer Bestandteil aller vier Gesetzentwürfe. —... 29

Von der Zahlung zur Aufrechnung.. 30

1. Verrechnungsbanken mit Scheckgeldausgabe. Bereitstellng von Umsatzkredit. Dezentralisierung der Zahlungsmittelausgabe, der Banken und der Industrie. Brechung des Geldmonopols. Beendigung der Deflation. Agrarkredit. Sicherungen. (1) 32

Allgemeine Verrechnung von Forderungen aus dem gesamten Güteraustausch der Wirtschaft.... 32

Die Schaffung von Verrechnungsbanken. —... 33

Typisierte Verrechnungsschecke als Ersatz für die Zwangskurszahlungsmittel der Reichsbank. —... 33

Bereitstellung von echtem Umsatzkredit durch die Verrechnungsbanken. —... 33

Brechung des Zentralbanksystems. —... 34

Abschaffung des Monopols der Zentralbank. —... 35

Der falsche und der richtige Weg zur Senkung des Zinsniveaus. —... 35

Beseitigung des Kreditzentralismus. —... 36

Ein Netz städtischer und ländlicher Verrechnungsbanken. —... 36

Radikalmittel gegen Deflation. —... 36

Das Schecksystem als das klassische Mittel im Kampf gegen die Deflationen der Geschichte. —... 37

Ausschluss der Bareinlösung: Run-Sicherheit dieses Banksystems. —... 37

Die Verrechnungsbank eine private Zahlungsgemeinschaft. —... 38

Die Rückströmung der Verrechnungsschecke. —... 38

Sicherung des Parikurses der Verrechnungsschecke. —... 38

Ausschluss von Missbräuchen. —... 39

Keine Schwerigkeiten aus der Verschiedenheit der Zahlungsmittel. —... 39

Entscheidung zwischen uniformem Geldwesen bei zerstörendem Zentralismus oder Dezentralisa-tion und gesunder Wirtschaft. —    39

Interlokale Austausch- und Girozentralen der Verrechnungsbanken. —... 40

Der Agrarkedit und die Agrarfrage. —... 40

Das Agrarproblem als Absatz- und Verrechnungsproblem. —... 41

Die Ware schafft sich selbst ihr Kaufmittel. (jz1.3) —... 41

2. DIE SANIERUNG DES KURZFRISTIGEN KREDITS DES STAATES: DIE AUSGABE VON STAATSKASSENSCHEINEN, DURCH DIE DAS PREISNIVEAU NICHT IN DIE HÖHE GETRIEBEN WERDEN KANN. 41

Ausgabe von Staatskassenscheinen. –. 41

Staatskassenscheine als Steuerschecke oder Steueranweisungen. —... 42

Unentbehrlichkeit der Staatskassenscheine. —... 42

Entlastung der Reichsbank. —... 43

Sicherung der Staatskassenscheine durch die Steuerfundation. —... 43

Kursnotierung der Staatskassenscheine als Kontrolle. —... 44

Weitere Sicherungsmassnahmen für die Staatskassenscheine. —... 45

3. Der Staat als Rückversicherer des Volkes gegen Inflation. Eine Reichsanleihe aus damaligen oder zukünftigen Notenbeständen. 46

Der Staat als Rückversicherer des Volkes gegen Inflation... 46

Zwang gegen die Hamsterbestände an Reichsbanknoten. —... 46

Steuerguthaben als Notanleihe und als Aufnahmebassin für herauskommende Hamsterbestände an Reichsbanknoten. (J.Z. Anm.85) —... 47

Der Staat als Rückversicherer auch gegen Devalvation, Prolongation und Konversion. —... 48

Die Sanierung des langfristigen Kredits des Staats: Anleiheverrechnung. Erleichterung der Steuerzahlung. Kurssteigerung der öffentlichen Anleihen bis auf Pari. Dadurch Sanierung der Sparkassen und Versicherungsträger. Ermöglichung neuer Reichsanleihen. Senkung des Zinsniveaus. 48

Wirksame Massnahmen gegen den katastrophalen Kursstand der öffentlichen Anleihen. —... 48

Die Verrechnung von Anleihestücken usw. bei Steuerzahlungen. —... 48

Weitere Annäherung an den Parikurs der öffentlichen Anleihen durch Erbschaftssteuerverrech-nung. —... 49

Schaffung eines bedeutenden zusätzlichen Placierungsspielraums für Reichsanleihen. —... 49

Sicherung der Kleinsparer und Versicherten, die durch die Entwertung der Anleihebestände von Sparkassen und Versicherungsträgern bedroht sind. —... 49

Anleiheverrechnung in Preussen 1809 verwirklicht gewesen. —... 50

Wirkungen der Senkung des Zinsniveaus. —... 50

Ausdehnung der Anleiheverrechnung auf die Industrie.... 50

METALLWÄHRUNG BEI TRENNUNG VON WERTMESSER UND ZAHLUNGSMITTEL.. 51

Sicherung dieses umfassenden Verrechnungssystems durch Begründung einer unveränderlichen Werteinheit. —... 51

Preis-, Lohn- und Bewirtschaftungspolitik. —... 51

Wertbeständige Rechnung. —... 52

Die Währungseinheit. —... 52

Silberwährung. —... 53

Regelung der Annahme und der Aufdrängung im Verkehr. —... 53

Besondere Kurse für die Annahme der verschiedenen Zahlungsmittel an den Staatskassen (Kas-senkurse).... 55

Aufrechterhaltung der zur Zeit bestehenden Forderungen und Verpflichtungen. —... 56

Der Goldmarkt und die Effektivierung der wertbeständigen Währung durch Kursnotiz der Zahlungs-mittel.... 56

Erfahrungen aus der Geschichte des liberalen Deutschland. —... 57

Unveränderlichkeit des Preissystems und der Einheit, Beweglichkeit der Zahlungsmittel. —... 58

Freigrenze.... 58

Schutzbestimmungen. —... 59

Lösung des Gold-Dilemmas : Ausschaltung des Goldes als Zahlungsmittel und als Deckung. Kräftigung des Goldes in seiner Rolle als Wertmesser. —... 59

Schuld des Goldes an der grossen Krise von 1931?... 60

DIE SANIERUNG DER REICHSBANK. ABWICKLUNG DES ALTEN REICHSBANKBESTANDES.. 60

4. Entwurf eines Gesetzes über wertbeständige Rechnung und Entlastung der Reichsbank. 61

C) Anhang:. 63

Der Entwurf der "Vier Gesetzentwürfe". 63

1.    Entwurf eines Gesetzes über Verrechnungsbanken. 63

2. Entwurf eines Gesetzes über Staatskassenscheine. 65

3. Entwurf eines Gesetzes über Erleichterung der Steuerzahlung durch Schuldtitel und Schuldbuchforderungen. 66

4. Entwurf eines Waehrungsgesetzes. 68

ZWEI HANDSCHRIFTLICHEN NOTIZEN VON Prof. Heinrich .RITTERSHAUSEN ZU DIESEM BUCH :. 70

I) Undatiert : 70

II) "20.7.1969 : Betr.: DAS ANDERE  SYSTEM, 2. Auflage. 70

FUSSNOTEN VON JOHN ZUBE.. 72

 

 

 

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Anhänge zur ersten Ausgabe, 1932, von: Heinrich Rittershausen, Das andere System, die hier nicht wiedergegeben sind

1 ) Anmerkung von John Zube, ca. 1 S.

2.) Begründung zu den Vier Gesetzentwürfen  von Dr. Walter Zander, ca. 11 Seiten.

3.) Notiz über Verrechnung von Anleihen und Zinskupons von Maria Blösz, 28.2.1933, 1 Seite.

4.) Wilhelm Lexis, Auszug, 1 S.: Theoretisch mögliche Ausschaltung des Barverkehrs, 1 Seite.

5.) Heinrich Rittershausen, undatiert, ein älterer und kurzer Kommentar zu den Vier Gesetzentwürfen, 34 Seiten.

6.) Bth einige weitere Anmerkungen mit APL & BGB Par. über Aufrechnung. Die Paragraphen vom Allgemeinen Preussischen Landrecht sind hier noch nicht vollständig zusammengestellt.

7.) Dr. Best, drei Artikel zu den Vier Gesetzentwürfen

8.) Dr. Best, Broschüre über die Vier Gesetzentwürfe

9.) Ein Beitrag von Dr. Meis

10.) Munzer, Palyi & Neumarck Diskussion

11.) Rittershausen & Beckerath, einige Zusätze

12.) Rittershausen & Zander über Verrechnung & Steuergutscheine

 

(jz4), (jz5), (jz6)

 

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DAS ANDERE SYSTEM

 

II. Fassung, 1948

(jz7)

 

 

VORWORT

 

Wenn in dieser Neuauflage unser im Jahre  1932 gemachter Vorschlag einer tiefgreifenden Währungs- und Bankreform wiederholt wird, obwohl "alles anders geworden ist", so bedarf dies der Begründung.

 

Der damalige Vorschlag der "Vier Gesetzentwürfe" stammte nicht von dem Verfasser, sondern von einem Kreise von Fachleuten, die, ungeachtet ihrer starken beruflichen Inanspruchnahme über sechs Monate lang in meist täglich oder nächtlich vielstündigen Sitzungen die gemeinsame sachliche und begriffliche Grundlage schufen und die Bestimmungen der Gesetzentwürfe Satz für Satz ausarbeiteten. Der Unterzeichnete ist dabei nur einer von sieben gleichberechtigten Verfassern gewesen.

 

Die sieben Verfasser haben schon damals die seither eingetretene Entwicklung befürchtet. Sie haben aus ihren Erkenntnissen, die in geringerem Grade auch andere hatten, die erforderlichen Konsquenzen gezogen. Diese Konsequenzen waren :

Zur Wiederherstellung des freiheitlichen Denkens in Politik und Wirtschaft genügen keine Lippenbekennt-nisse und parlamentarische Formen, solange die 10 Punkte des Kommunistischen Manifests vom Jahre 1848 in fast sämtlichen westlichen Kulturstaaten gesetzlich durchgeführt sind und solange eine Persönlichkeit vom Range des Senators Glass in Washington erklären konnte, es wundere ihn gar nicht, dass die amerikanische Regierung den Sowjetstaat anerkannt habe, vielmehr, dass Stalin, die Vereinigten Staaten anerkannt habe, welche doch Russland und den andern Mächten im Bolschewismus so weit voraus seien! (1)

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(1)   Im Kommunistischen Manifest vom Februar 1848 schreibt Karl Marx am Schluss über die in der Praxis erforderlichen Massregeln:

"Für die fortgeschrittensten Länder werden jedoch die folgenden Massregeln ziemlich allgemein in Anwendung kommen können:

1.      Expropriation des Grundeigentums und Verwendung der Grundrente zu Staatsausgaben.

2.      Starke Progressivesteuer.

3.      Abschaffung des Erbrechts.

4.      Konfiskation des Eigentums aller Emigranten und Rebellen.

5.      Zentralisation des Kredits in den Händen des Staats durch eine Nationalbank mit Staatskapital und ausschliesslichem Monopol.

6.      Zentralisation des Transportwesens in den Händen des Staates.

7.      Vermehrung der Nationalfabriken, Produktionsinstrumente, Urbarmachung und Verbesserung der Ländereien nach einem gemeinschaftlichen Plan.

8.      Gleicher Arbeitszwang für alle, Errichtung industrieller Armeen, besonders für den Ackerbau.

9.      Vereinigung des Betriebs von Ackerbau und Industrie, Hinwirken auf die allmähliche Beseitigung des Unterschieds von Stadt und Land.

10.  Öffentliche und unentgeltliche Erziehung aller Kinder. Beseitigung der Fabrikarbeit der Kinder in ihrer heutigen Form. Vereinigung der Erziehung mit der materiellen Produk­tion usw. ..."

Marx erklärt dabei, "auf Deutschland richten die Kommunisten ihre Hauptaufmerksamkeit." ... "Sie erklären es offen, dass ihre Zwecke nur erreicht werden können durch den gewaltsamen Umsturz ller bisherigen Gesellschaftsordnungen."

"Mögen die herrschenden Klassen vor einer kommunistischen Weltrevolution zittern. ..."

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            Das Gremium der sieben Verfasser hatte mit Marx in der Zentralisierung und Monopolisierung des Kredits die nach aussen wenig erkennbare politische Maschine zur Vorwärtstreibung bolschewistischer Lebens- und Wirtschaftsformen erkannt. Die Verfasser beschlossen, an diesem Punkte einzusetzen. Sie kamen überein, in der krassesten Form, praktisch durch Gesetzvorschläge erhärtet, aufrüttelnd mit aller Energie, in zahlreichen Broschüren, Aufsätzen und Vorträgen, an die deutsche und die internationale Öffentlichkeit heranzutreten. Das Ergebnis waren mehr als 100 Veröffentlichungen, Vorträge usw. in vier Sprachen, von denen das ursprüngliche Hauptwerk, die "Vier Gesetzentwürfe", hier von neuem gegeben wird. (jz8)

 

            Drei Gedanken bewegten den Kreis der Mitverfasser : Die der Ehrlichkeit, der Dezentralisation und der freien Preis- und Kursbildung.

 

            Es ist bekannt, dass das Geld- und Währungswesen aller Länder der Welt seit Jahrzehnten mehr und mehr eine Domäne immer raffinierterer Betrügereien an den Sparern, kleinen Leu­ten, anständigen und intensiv Arbeitenden geworden ist. Die Begeisterung, die Schachts Methoden in der Welt erweckt haben, ist ja gerade daraus zu erklären, dass Notenbankpräsidenten in der übrigen Welt zugaben, von ihm auf diesem Gebiete noch etwas gelernt zu haben. Die meisten Sachverständigen Deutschlands und der übrigen Länder müssen sich leider sagen lassen, dass sie sich haben düpieren lassen, oder dass sie in das Lobgeschrei der neuen raffinierten Betrügereien ( z.B. Goldkernwährung, Währungsausgleichsfonds, internationale Verrechnungsverträge, Einführung des Preisstops (1) usw.) absichtlich oder gezwungen mit eingestimmt haben, weil die Notenbanken zusammen mit den am Defizit leidenden Finanzministern der Welt und der von ihnen abhängigen Finanzpresse jeden Wissen­schaftler durch Kritik und Boykott ruinierten, der diese Dinge aussprach. Man musste zu Kreuze kriechen, und fast all krochen zu Kreuze, und zwar auch in den Ländern, in denen es keine Geheime Staatspolizei, sondern Pressefreiheit gab. Die Anbetung des modernenn und meist übermächtigen Staates tat das ihrige.

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(1)   Der Verfasser hat seit dem Jahre 1945 die Preispolitik in den Westzonen, während die Währungs-frage der deutschen Zuständigkeit ganz entzogen war, geleitet, in dem Bestreben, von diesem zentralen Punkte aus alles zu tun, damit nach der für bald erwarteten Währungs-reform die freie Preis- und Kurs-bildung wiederhergestellt werde. Nur wenige seiner in dieser Richtung unternommenen Schritte sind be-kannt geworden.

 

            Die Auffassung des Verfassers ging und geht dahin, dass die grosse Masse der Bevölkerung den Be-trug längst gemerkt hat, und dass daher die staatliche Währungs- und Finanzpolitik mit der Ehrlichkeit im radikal-sten Sinne gegenüber den Bürgern den Anfang machen müsse. Nur damit sei heute noch Popularität zu erlangen. Sogar als Prinzip rein geschäftlichen Erfolges sei heute die Ehrlichkeit wieder dem Volks-betrug überlegen.

 

            Zugleich betonten die Verfasser, im Gegensatz zu den nationalen und demokratischen Nachbetern von Marx, die Notwendigkeit einer radikalen Dezentralisation. Sie wiesen darauf hin, dass die moderne Zentral-notenbank die Aufgabe habe, die "starke Bank" im Sinne der Finanzierung un-durchsichtiger staatlicher Vorha-ben zu sein, und dass aus diesem Grunde und aus keinem anderen eine Mehrheit dezentralisierter Notenbanken in der Öffentlichkeit - auch Deutschlands - von vielen sogenannten Fachleuten als lächerlich betrachtet werde. Sie wiesen nach, dass der Übergang zum Zentralbanksystem und zum Annahmezwang beim Nennwert für Papiergeld am 1. Januar 1910 ausdrücklich und in der öffentlich erklärten Absicht der finanziellen Vorberei-tung eines möglichen Krieges erfolgt war.

Um sich nicht völlig unmöglich zu machen, betonten die Verfasser immer, dass geldgeschichtlich eine grosse und ruhmreiche Tradition vorliege, dass die nationalen Erfolge, auf die die Zentralisten und Nationalisten poch-ten, finanziell und wirtschaftspolitisch seit 150 Jahren unter einem anderen "System" erzielt worden wäre, nämlich dem hier vertretenen. Preussen war, entgegen der heutigen falschen Weltmeinung, im Humboldtschen 19. Jahrhundert ein finanzpolitisch extrem liberaler Staat gewesen. Die Verfasser wiesen häufig darauf hin, dass diese humanitär-liberale Tradition Preussens gegenüber gewissen, von der "Bewegung" angesteckten deutschen Ländern damals noch relativ am meisten Hoffnung auf eine freiheitliche Zukunft erwecke.

 

Die Verfasser waren sich im Jahre 1932 darüber klar, dass um das Ja oder Nein zum zweiten Weltkrieg gerun-gen wurde. Sie waren gemeinsam der Überzeugung, dass die Oberfläche der Welt verteilt war, dass die frü-heren Kolonialgebiete mächtige und reiche selbständige Staatsgebilde hatten, dass jede Kolonialpolitik heute eine Zuschusspolitik und eine Selbstaufopferung der kolonisierenden Macht sei, wie die Verarmung Englands beweise, dass Deutschland wegen seiner historischen und geographischen Lage durch imperiale Machtpolitik nichts zu gewinnen, wohl aber alles zu verlieren hatte, und dass es daher auf den Weg eines culturell und wirt-schaftlich mit den weisesten geistigen Prinzipien arbeitenden nicht-imeprialistischen Staates gebracht werden müsse, der unter dem Zeichen der Gewaltlosigkeit seine Qualitäten beweisen müsse.

Diese Gedanken treten in den verschiedenen Schriften in eindeutiger Formulierung hervor.

Es musste der durch 30 Jahre Dumping misstrauisch gewordenen Weltöffentlichkeit gegenüber der konkrete Beweis der Friedfertigkeit Deutschlands erbracht werden.

Wenn ein verspäteter und verkrampfter deutscher Imperialismus doch nur schaden konnte, und wenn sich nachweisen liess, dass die übliche Zentralnotenbank mit der bisherigen, seit 1910 neu entwickelten Wäh-rungsform in bezug auf die Förderung der Wirtschaft Minderwertigeres leistete, dass sie weniger krisenfest war als ein dezentralisiertes Notenbanksystem, so konnten die Opferung der Zentralnotenbank und des finan-ziellen Imperialismus nicht schwerfallen.

Die Verfasser zogen daher aus dem Zusammenbruch der Grossbanken und der Niederlage und Lähmung der Reichsbank seit der Bankenkrise von 1931 die Schlussfolgerung,auf dieses System zu verzichten und mehrere neue, ehrliche und dezentralisierte Notenbanken sich entwickeln zu lassen.

 

Hitler muss die kriegspolitische Bedeutung der Zentralisation des Kredits vom Jahre 1939 an selbst erkannt haben, denn er betrieb von da an die weitere Übersteigerung des finanziellen Zentralismus bis zum Bankgesetz von 1939 und darüber hinaus. Der Erfolg ist bekannt. Er scheint aber zur Belehrung über die Ratsamkeit neu-er, nicht-imperialistischer, rein kommerzieller Währungs- und Kreditmethoden noch nicht ausgereicht zu ha-ben. Erst die amerikanisch-englische Militärregierung hat mit wenig Zustimmung seit dem Zusammenbruch des imperialistischen Deutschlands die Dezentralisation der Notenausgabe und des Bankwesens auf ihre Fahnen geschrieben. Ihr ist aber von den Vorarbeiten dieses damals einzigen kreditdezentralistisehen Kreises in Deutschland und wohl auch auf dem europäischen Kontinent ( wenn man von Prof. Milhaud in Genf und seinen Freunden absieht ) nichts bekannt. Sie bedient sich zur Durchführung ihrer Absichten gerade derjenigen deutschen und amerikanischen Persön-lichkeiten, die sich bis 1933 zugunsten der Zentralnotenbank und ihres finanziellen Imperialismus in Deutsch-land eingesetzt hatten, die unseren Kreis also fast durchweg scharf kritisiert haben. Viele von ihnen empfanden damals die Arbeiten dieses Kreises als in der Zielsetzung unverständlich und auch vom Standpunkt der Nation und der Machtausübung, der "Konzentrierung der geringen Kreditmengen" usw. aus unbegreiflich. Sie setzen ihre Tätigkeit in der alten Richtung fort, als wenn nichts geschehen wäre. Was soll heute noch die "starke Zentralbank"? Glaubt nach dem Ruin der Sparer und den gigantischen etatistischen Kreditfehlleitungen noch irgend jemand an den Staat als treusorgenden Hausvater und objectiven Verteiler des Kredits? (jz9)

 

            Der dritte zentrale Gesichtspunkt des Gremiums war die freie Preis- und Kursbildung. Es ist bekannt, dass international, genau wie heute, zur damaligen Zeit fast sämtliche Warenmärkte von halbbehördlichen Einrichtungen beherrscht wurden, die die Ware aufspeicherten, die Preise hochhielten und zwecks immer wei-terer Aufspeicherung der unverkäufliehen Ware immer grössere Bank- und Anleiheschulden auf sich nah-men. Länder wie Deutschland, die an den internationalen Rohstoffquellen wenig beteiligt waren, taten damals dasselbe, z.T. mit noch grösserem Erfolge durch die künstliche Preishochhaltungspolitik ihrer Kartelle, der die Verschleuderung der Waren unter Kosten nach ausserhalb der Landesgrenzen beigefügt war. Auch bauten sie, kalkulierend auf diesen künstlich überhöhten Warenpreisen, immer weitere Industriekapazitäten auf, die in der Friedenswirtschaft niemals verwendbar sein konnten, und die nur wegen der Verkehrtheit des künst-lich gewordenen Preissystems eine scheinbare kalkulatorische Berechtigung hatten.

 

            Zu diesen falschen internationalen Warenpreisen, die eines Tages ins Wanken geraten und bei ihrem Sturz die entnommenen riesigen Lombardkredite und die Grossbanken fast aller Länder der Welt mit sich in den Abgrund der Zahlungsunfähigkeit rissen, trat damals seit 1931 die neue Erscheinung, dass jedes einzelne Land infolge des angeblichen Devisenmangels zwischen 10 und 100 verschiedene Devisenkurse für dieselben Zahlungsmittel gleichzeitig in Anrechnung brachte. Es wurde übersehen, dass es gar keinen Devisenmangel gibt, weil beim freien Markte der Devisenkurs selbstverständlich so lange steigt, bis ein Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage eintritt. Es gibt also keinen Devisenmangel, sondern nur einen falsch d.h. zu niedrig festgesetzten Kurs. Indem die Länder ihr inländisches Preisniveau durch Massnahmen der Kartell-Preispolitik oder der staatlichen Preispolitik künstlich hochhielten, entwerteten sie ihre Zahlungsmittel in den Augen des Ausländers, war doch ein teures Land zum Bezug von Ware nicht geeignet. Gleichzeitig wiesen sie Devisen-kurse vor, durch welche dem inländischen Papiergeld ein künstlicher Überwert verliehen wurde. Dadurch wurde der Export weiter erschwert und der Import erleichtert, während das Gegenteil beabsichtigt war. Zur Abhilfe wurden von mehr oder weniger allen Staaten EInfuhr-Kontingente und noch höhere Zölle eingeführt und zugleich die Exportware im Auslande noch stärker unter den inländischen Preisen verschleudert.

 

            Der Hauptfehler der inländischen und internationalen Wirtschaftspolitik der damaligen Epoche, ein-schliesslich der Kreditzusammenbrüche, der Aussenhandelskatastrophen und des Aufbaues künstlicher Autarkie-Industrien ist demnach auf die staatliche Politik falscher Preise und Devisenkurse zurückzuführen. Wie wichtig war es daher von seiten der Verfasser, mit aller Macht eine freie Preis- und Kursbildung als Mit-telpunkt einer freiheitlichen Wirtschaftspolitik jener bolschewistischen Wirtschaftspolitik gegenüberzustellen, die wir in Deutschland in gewaltigem Ausmass durchführten, und die Senator Glass in seinem Lande so scharf kritisiert hatte. Damit nicht genug,die Mitglieder des Kreises waren sich 1932 darüber klar, dass die Wirtschaft eines Landes, wenn man sie sich selbst überlässt, die Vertragsfreiheit des liberalen Staates sofort miss-braucht, um Kartelle und Monopole zu bilden, und zeigten dies in sehr drastischer Weise auf dem Gebiet des deutschen Kreditwesens. Sie wandten sich daher entschlossen von den alten liberalen Vorurteilen ab und proklamierten mit aller Schärfe, dass nicht eine Rückkehr zur freien Natur, zum laisser-faire, laisser-aller in Betracht kommen könne, sondern nur die Schaffung einer staatlichen Währungs- und Wettbewerbsordnung, in diesem Falle auf dem Kreditgebiete. Dabei wurden sorgfältig alle Möglichkeiten der Bildung neuer Monopole und Missbräuche (Überemission) verstopft, und es wurden sorgfältig alle Voraussetzungen legislativ bereitgestellt, damit das neue System des Wettbewerbs, von allen nötigen konformen Massnahmen unterstützt und von allen nichtkonformen, marktfremden Einflüssen befreit, arbeitsfähig war. (jz10) Hätte man sich nicht damals im In- und Auslande in einer erstaunlichen Kurzsichtigkeit befunden, so wäre dieser Weg des Friedens, der Ehrlichkeit und der Kurs- und Preiswahrheit aussichtsreich gewesen. Es geschah aber das Umgekehrte: Hitler kam, weil er versprach, allen Nutzniessern falscher Preise und falscher Wertskalen ihre aussichtslosen Positionen zu retten. Er verbündete sich mit den schlechten Wirten und schlechten Menschen. Er drehte einfach die Politik in die verhängnisvolle Richtung des Krieges, wobei er tatsächlich eine Zeitlang jene aussichtslose Wertskala zu grösster "Bedeu-tung" bringen konnte. Er tat zwei Schritte: Den der Vereinigung der grosskapitalistischen Interessen mit den Arbeitsmonopolen der Gewerkschaften zu einem staatlichen Riesenkonzern der "Arbeitsfront", und im weiteren den der Wiederaufrüstung mit ihren riesenhaften staatlichen Aufträgen, durch welche das gesamte, im vollen Zusammenbruch befindliche Warenpreis-, Konzern- und Devisenkurs-System künstlich aufrechterhalten und der Bankrott der im Entstehen begriffenen neuen Rüstungsindustrie zur allgemeinen Erleichterung verhindert wurde. In diese Situation hatten die "Vier Gesetzentwürfe" getroffen und den "anderen" Weg gewiesen. Jeder ehrliche Deutsche wusste, dass von hier aus Frieden und Gesundung entstehen müssen, und wir wussten, dass nach der Ablehnung, d.h. nach dem Entschluss, die faulen Existenzen, faulen Preise und Kurse künstlich auf Kosten der guten Wirtschafter und Arbeiter obenzuhalten, nur eine Rüstungskampagne mit nachfolgendem Krieg als Ausweg allein übrigblieb,dessen Aussichten dazu noch vom ersten Tage an gleich null waren. In dieser Lage fanden die Verfasser keinen Bundesgenossen. Selbst ausländische Regierungen unterliessen es nicht, dem System der künstlichen und verbrecherischen Wertskala auf moralischem, politischem, aestheti-schem und wirtschaftlichem Gebiete, dem System der Riesensubventionen, des Imperialismus und des Zentra-lismus sowie der Rüstungspolitik aussenpolitische Erfolge zukommen zu lassen, die sie Hitlers Vorgängern verweigert hatten. Die Zensur brachte die Verfasser zugleich zum Schweigen.

 

            Es sei noch hinzugefügt, dass die letzte deutsche Ausgabe von 1933 des hier gebotenen Werkes nicht in die Hände der deutschen Leser gekommen ist: Der Lastwagen mit der fertig-gedruckten Auflage lieferte dem Verlagsvertreter die gedruckten 2000 Exemplare gerade an dem Tage, an welchem Göbbels in ganz Deutschland durch seine braunen Scharen die Verbrennung der demokratischen und freiheitlichen Literatur vornehmen liess. Durch Einflüsse, die sich nicht mehr feststellen lassen, wurde auch jener Lastwagen sofort zur Papiervernichtung weiterdirigiert. Es sind nur etwa 5 Exemplare übriggeblieben, welche der Unterzeich-nete erhielt, und von denen wiederum wohl nur 2 Exemplare den Bombenkrieg überdauert haben. Nur die französische, englische und spanische Übersetzung sind im Jahre 1934 in den verschiedenen Ländern ausgegeben worden.

Die Französische Übersetzung bei Recueil Sirey, Paris, als Sammelwerk unter dem Herausgeber Professor Edgard Milhaud, Genf, unter dem Namen "Organisation Des Echanges Et Creation De Travail ", die englische Übersetzung unter dem Namen ................................... bei Williams & Norgate in London,

die Spanische Übersetzung unter meinem Namen mit dem Titel Paro Forzoso Y Capital bei Editorial Labor, S.A. Barcelona 1935 ( als Kapitel 2, Seite 45 bis 110). (jz11)

 

            In Deutschland waren die "Vier Gesetzentwürfe" im Jahre 1932 durch eine grosse Ausgabe mit einer Kommentierung von Dr. Walter Zander im Privatdruck und gleichzeitig durch eine von dem Unterzeichneten kommentierte Ausgabe unter dem Titel "Das andere System, ein Wirtschafts- und Finanzvorschlage in vier Gesetzentwürfen:, bei Georg Stilke, Berlin 1932 verbreitet worden. Vorher war im selben Jahr vom selben Verfasser das Buch "Der Neubau des deutschen Kreditsystems" erschienen. (jz12)

 

            Der hier veranstaltete Abdruck beruht auf der Ausgabe "Das Andere System" von 1932. Neu einge-fügte Teile sind kenntlich gemacht. Die neue Ausgabe ist bereichert um ein Vorwort und um eine Einleitung, in welchen beiden das Problem in den Rahmen der heutigen Zeitereignisse gestellt wird.

 

            Der vierte Gesetzentwurf über die Währung wird in einer neuen Fassung gegeben, um die Besonder-heiten der heutigen Lage zu berücksichtigen. Der Entwurf von 1932, der sich geldtheoretisch davon nicht un-terscheidet, wird jedoch in der Fussnote abgedruckt. Der Verfasser gibt gern zu, in den vergangenen Jahren der Stille hinzugelernt zu haben, und so sollen Verfeinerungen der Anwendung der im übrigen logisch geschlos-senen Geldtheorie der Trennung von Wertmesser und Zahlungsmittel dem Leser nicht vorenthalten werden.

 

                                                                                                            H. R.


 

A) EINLEITUNG

 

I. WÄHRUNGSREFORM DURCH ÜBERGANG ZUR FREIEN PREISBILDUNG

(jz13)

 

            1. Die hiermit in Deutschland unter dem Zeichen nahezu völlig erreichter Pressefreiheit veranstaltete gewissermassen 4. Auflage der "Vier Gesetzentwürfe" geschieht nicht aus historischen Gründen, sondern weil die Gesetzentwürfe in den Grundsätzen unverändert auf die heutige Situation ebensogut passen wie vor 16 Jahren. Es "hat sich eben nicht alles verändert", wie diejenigen zu sagen pflegen, die durch den Zusam-menbruch der zentralistisch-imperialistisehen Entwicklung Deutschlands widerlegt sind. Sondern es ist alles in grossen Zügen so gekommen wie die Verfasser der "Vier Gesetzentwürfe" befürchtet hatten, und gegen welche Entwicklung die "Vier Gesetzentwürfe die beste Vorkehrung hatten sein sollen. Sie sind demnach auch heute noch aktuell.

 

            Nach einem Volks- und Sparerbetrug sondergleichen ist die Wiederherstellung der Ehrlichkeit in der staatlichen Währungs-Gesetzgebung erste Voraussetzung in noch grösserem Masse als damals. Nach der "totalen" Zentralisation des Kredits in den Händen des Staates durch eine Nationalbank mit Staats-kapital und ausschliesslichem Monopol (Kommunistisches Manifest) während des zweiten Weltkrieges ist die Dezentralisation nötiger als je, allerdings nicht in einer blutleeren und arbeitsunfähigen Form, sondern in lebensvoller und durch die Aufteilung der Notenausgabe befreiten und begünstigten Weise. Nach einem gigan-tischen System unwirtschaftlicher Rüstungs- und Autarkiepolitik auf Grund von falschen Warenpreisen und falschen Devisenkursen ist die wichtigste wirtschaftspolitische Massnahme die Übergabe der Preisbildung und der Kursbildüng an das geregelte Spiel von Angebot und Nachfrage an den Märkten.

All dies bezwecken die "Vier Gesetzentwürfe".

 

            Wenn dabei monopolistische Preiserhöhungen oder die Ausbeutung wirtschaftlicher Machtstellungen sich zeigen würden, so wird dagegen auf den Warenmärkten in ebenso wirksamer Weise durch eine Mono-pol-Gesetzgebung vorgegangen werden müssen, wie das in den "Vier Gesetzentwürfen" auf dem Kreditgebiet beispielhaft gezeigt worden ist.Die heutige deutsche Realisierung des Kreditzentralismus übertrifft die Vor-schriften von Marx und Lenin bei weitem. Man darf nicht vergessen, dass Marx Anhänger der Goldwährung zu sein glaubte und den Handelswechsel als Deckungsgrundlage für Banknoten schätzte, und dass er und Lenin sich offenbar über die Bedeutung eines stabilen Wertmessers für die Verhinderung der Ausbeutung des Arbeiters klar waren. Bei der heutigen Situation setzt mancher Unternehmer notgedrungen bei Betriebsdefiziten oder übermässigen Forderungen des Steuerfiskus einen Teil seiner Erzeugung anders als auf dem normalen Wege ab. Ob er schlecht oder gut wirtschaftet, ob er verschwendet oder spart, ob er Fehler begeht oder klug ist - seine Gewinn- und Verlustrechnung kann er nur auf diese Weise in Ordnung bringen. Er schöpft damit aus einer versteckten Monopolrente, die letztlich zu Lasten des Arbeitnehmers geht. Denn dieser muss überstei-gerte Preise als Konsument bezahlen, ohne in den Genuss des Lohnes zu kommen, den ihm der Unternehmer bezahlen müsste, wenn ein echter Wertmesser vorhanden wäre und der Wettbewerb den Preis vereinheit-lichen und herunterdrücken wie auch den Lohn richtig einstellen würde.

 

            2. Erstaunlich ist nun, dass kein einziger der mehr als hundert veröffentlichten Währungsvorschläge in- und ausländischer Stellen einen richtigen Währungsbegriff zu haben scheint. Es ist bekannt, dass sich heute jedermann genau so für einen vollkommenen Geldtheoretiker hält, wie man sich vor 50 Jahren für einen Dichter oder Klaviervirtuosen zu halten pflegte, weil man einige Reime verbrochen hatte oder ein Lied spielen konnte. Aus dieser Überflutung der Geldtheorie mit ihrem klaren fachmännisehen Begriffssystem durch Laien muss es notgedrungen erklärt werden, wenn sich die Währungsvorschläge fast sämtlich um drei Riesenprobleme bemühen, die mit der Währungsfrage überhaupt nichts zu tun haben :

Um die grosse, vom Hitlersystem zurückgelassene Staatsschuld,

um den "Überhang" an Banknoten und Bankguthaben,

und um die Wegnahme eines grossen Teiles der übriggebliebenen Privatvermögen zwecks Aushändigung an die Bombengeschädigten und Flüchtlinge.

Man kann beinahe sagen, dass der Hauptteil der Vorschläge, darunter auch der massgebende amerikanische Vorschlag, aus dieser Vermögens- und Schuldenumschichtung mit einigen angehängten Bestimmungen über den Geldumlauf besteht, ohne dass die Währungsfrage überhaupt behandelt ist.

 

            3. Es soll hier nicht näher darauf eingegangen werden, dass in dieser Vermögensfrage ein tiefgehen-der Unterschied zwischen den Finanzwissenschaftlern und den allgemeinen Nationalökonomen in allen Erd-teilen besteht: Viele der letzteren pflegen mit den Währungsreformen in religiöser Kraft an die Möglichkeit einer derartigen grossen Vermögensabgabe zu glauben; die ersteren erklären sie für absurd. Sie dürften recht haben. Das Vermögen, das es noch wegzunehmen gibt, besteht zu über 9/10 nicht aus denjenigen Gü-tern,welche die Bombengeschädigten und Flüchtlinge so dringend benötigen: Lebensmittel, Haushaltungsgegenstände, Kleidungsstücke, Gardinen, Schuhe, Porzellan usw. Selbst was man an solchen Gegenständen durch Naturalabgabe nach 15 Jahren Roheitsakten und Drangsalierungen mit Gewalt von Seiten eines födera-listisehen neuen Rechtsstaates aus den intakt gebliebenen Haushaltungen noch würde herausbekommen kön-nen, dürfte aus Trödelware bestehen. 90 Prozent der Vermögen sind vielmehr angelegt in landwirtschaft-lichen Gehöften nebst Grund und alle zusammen den Flüchtlingen und Bombengeschädigten nur in zerlegter Form, d.h. als Trümmerschutt, ausgehändigt werden. Ich glaube aber, dass wir bereits genug Millionen Tonnen Trümmerschutt in den deutschen Grossstädten liegen haben, so dass eine Fortsetzung nicht erwünscht ist.

Wenn man aber glaubt, dass das Eigentum der genannten Objekte durch die Vermögensumschichtung auf die Gemeinschaft, d.h. den Staat überführt werden sollte, so hat man wieder die Forderung des Kommunistischen Manifests von 1848 auf der Zunge.

Wünscht man aber eine laufende Abgabe auf jene Grundstücke, Fabriken usw., um im Wege einer etwa 60-jährigen Besteuerung die Kapitalien ratenweise "flüssig" zu machen, so vergisst man, dass die heutige Steu-ergesetzgebung bei allen mittleren und grösseren Firmen bereits die Ablieferung von baren 106 Prozent des jährlichen Reingewinns verlangt (Kontrollratsgesetz Nr. 12 vom 11.2.1946 ). Wenn man diese Besteuerung erst senken will, etwa auf 96 Prozent, um sie am Tage danach durch die laufende Vermögensabgabe wieder auf 106 Prozent zu steigern, so bilde man sich nicht ein, durch einen solchen Fassadenanstrich auch nur ein Wasserglas zur Befriedigung der Ansprüche der Bombengeschädigten und Flüchtlinge frei zu bekommen. Die ganze Modetorheit der grossen laufenden Vermögensabgabe und Umschichtung ist wohl doch fast als ein neuer Volksbetrug aufzufassen, der gegen den Gesichtspunkt der Ehrlichkeit verstösst. Die Geschichte der grossen Vermögensabgaben in den letzten 250 Jahren hat ergeben, dass die Erhebung einer Vermögungsabgabe verwaltungsmässig nicht in unter 5 Jahren zu bewältigen ist.

(Der Verfasser hat noch im Jahre 1921/23 als Angestellter des Finanzamts I, Frankfurt a.M., den Wehrbeitrag von 1913 und das Reichsnotopfer von 1919 bei den grossen Firmen veranlagt. Beide zusammen betrugen im Falle eines Weltunternehmens 2.5 Millionen Mark,d.h. an diesem Tage den Preis des Strassenbahnfahrscheins, mit dem der Verfasser nach dem Dienst nach Hause fuhr.)

Die zweite Erfahrung der berufsmässigen Finanzwissenschaftler ist nämlich, dass bei jeder grossen Vermö-gensabgabe die Finanzminister eines Tages selbst an ihre Irrlehre zu glauben anfangen und grossen Staatsaus-gaben verbindlich zustimmen, die sie aus der erhofften Einnahme der Vermögenssteuer zu decken beabsich-tigen. Noch jedesmal sind diese Einnahmen ausgeblieben, so dass sich fast aus jeder grossen einmaligen Ver-mögensabgabe in der Finanzgeschichte eine grosse Inflation entwickelt hat: Das eingetretene Staatsdefizit liess sich nur durch die Notenpresse decken. (Verschleiern! - J.Z.) Man führte den Annahmezwang für Papiergeld ein, um diese Scheine weiterhin gewaltsam unter die Leute zu bringen (Verstoss gegen das Prinzip der freien marktmässigen Bewertung von Geldscheinen), und man erzeugte daher eine jahrelange Hungerperiode für die breiten Massen der Arbeitenden, die stets bei offener oder zurückgestauter Inflation benachteiligt sind. Welche Ursachen für die Unkenntnis dieser Dinge im Auslande verantwortlich sind, lässt sich von hier aus nicht sagen; in Deutschland jedenfalls ist eine genügende Aufklärung der heranwachsenden akademischen Generation und der öffentlichen Meinung durch den Terror der vergangenen Jahre überaus erschwert gewe-sen, so dass man sich über das Vorherrschen derart verfehlter Vorschläge nicht zu wundern braucht.

 

            4. Das Währungsproblem in Deutschland soll gelöst werden Die Währungsfrage ist aber keine ande-re als die des Wertmessers, des Massstabes aller wirtschaftlichen Werte. Würde etwa das metrische Masssys-tem verlorengegangen sein, und würden in jeder Fabrik die Ersatzteile mit Abmessungen nach Gutdünken erzeugt werden, so dass keine zwei Teile mehr zusammenpassen und mehr zu verwenden wären, so würde von der produktionstechnischen Seite her dasselbe Chaos eintreten, das durch die Zerstörung des Wertmasses (der Währung) entstanden ist und uns umgibt. Kein Fabrikant in Deutschland weiss, ob seine Preise und Kos-ten nicht bei Voraussetzung von Wettbewerbspreisen aller Zulieferungen und richtiger Devisenkurse um Dut-zende oder Hunderte von Prozent höher oder niedriger sein würden, als sie heute zu sein scheinen. Keine Re-gierung weiss, ob der Export oder der Import von dieser oder jener Ware im geringsten zweckmässig ist, da keinerlei Vorstellung darüber besteht, um wieviel oder wieviel hundert Prozent die Preise bei freien Märkten anders liegen würden. Was wirtschaftlich also von morgens bis abends geschieht, ist vom rationalen Stand-punkt aus Unsinn; die Rohstoffe und die Arbeit werden geradezu verschwendet.

 

            Wenn die Lösung der Währungsfrage aber identisch ist mit der Schaffung eines neuen und sicheren Wertmessers, dann setzt sie die Freigabe aller Preise und Löhne gemeinsam mit der Freigabe der Devisenkurse und des Goldpreises voraus. Im Jahre 1932, als die"Vier Gesetzentwürde" herauskamen, waren zuwenig, heute dagegen zuviel Zahlungsmittel da. Was beidemal fehlte, war die richtige Bewertung der Zahlungsmittel im Vergleich zu allen Waren, Devisen und zum Lohn, war weiterhin eine genau definierte Masseinheit (Wäh-rungseinheit), in der die Bewertung stattfinden kann. Nur und erst im Auspendeln dieser Warenpreise und Kurse in den echten Währungseinheiten bildet sich durch Angebot und Nachfrage das richtige Wertsystem, dass seine Krönung schliesslich in der Findung der Devisenkurse und des Goldpreises erhält. In keinem der Währungsvorschläge ( eine rühmliche Ausnahme bildet derjenige von Professor Dr. Ad. Weber ) ist der Goldpreis  bestimmt. Dieser einzige feste Warenpreis unter Tausenden von beweglichen Warenpreisen und Kursen bedeutet aber nichts anderes, als die gesetzliche Festlegung wieviel Gramm Gold einem Hundertmark-schein äquivalent sein sollen. Statt des festen Goldpreises könnte ebenso richtig gesagt werden, wieviel Gramm Gold eine Mark darstellen sollen, was eine Preisfestsetzung ist. Ohne eine solche realistische Definition ist eine Währungsreform inhaltlos oder eine gesetzliche Vollmacht an die Regierung, mit den Werten, Preisen, Vermögen und Sparkapitalien zu schalten und zu walten, wie sie will, in welcher Beziehung wir ja langsam Erfahrungen gesammelt haben.

 

            Der marktmässig bewegliche Goldpreis hat aber noch eine andere Bedeutung: Er ist der einzige Preis, der nicht in Goldeinheiten erstellt wird, wie bei allen anderen Waren, sondern in papiernen Zahlungsmitteln, z.B. in Reichsbanknoten. Würde 1 g Feingold heute am Goldmarkt 2.89 M in Reichsbanknoten kosten, während die gesetzliche Parität 2.79 M ist, so ist es fast nur ein sprachlich anderer Ausdruck dieses Kursverhältnisses, wenn ich sage, das Goldagio beträgt 10 Pfg., das Disagio der Reichsbenknoten demnach 10/279 =3.58 Prozent, der Kurs der Reichsbanknoten in Gold beträgt also 96.42 Prozent ihres Nennwerts.

Durch den Goldmarkt wird also in Wirklichkeit die kursmässige Bewertung der papiernen Zahlungsmittel hergestellt. In den vier Gesetzen sind genaue Einrichtungen getroffen, bei jedem unterpari-Kurs des Papier-geldes wie auch bei jedem überpari-Kurs sofort die nötigen Massnahmen der Verminderung bzw. der Ver-mehrung dieser einen Sorte von Zahlungsmitteln zu erzwingen, um den Wert des Papiers und den des Goldes stets gleichzuhalten.(jz14) Durch die freie Bildung des Waren- und des Goldpreises ist daher unter gleichzeitigem marktmässigem Pendeln der Warenpreise und Devisenkurse der allgemeine wirtschaftliche Wertmesser (Währung) erst gebildet.

Dieser Vorgang der Preisbildung in Metalleinheiten ist ein einheitlicher, er kann nicht in verschiedene Akte zerlegt und schrittweise erledigt werden. Die Unannehmlichkeit des Sprunges in die Gesamtpreisbildung aller Waren ist auf keine Weise vermeidbar. Alle Kenner haben sich an dieser Frage die Zähne ausgebissen. Nur Italien und Frankreich haben den Schritt gewagt und richtig mit der Herstellung eines freien Gold- und Devi-senmarktes begonnen und die Warenpreise folgen lassen. Alle Währungsvorschläge, die diesen einheitlichen Vorgang vermeiden wollen, sind keine oder sind am ersten Tage missglückt (L. Miksch). (jz15)

Auch ein Goldpreis bei festgehaltenen Warenpreisen würde ein falscher Goldpreis sein. Der ganze Geld-"Überhang", der sich nicht auf die übrigen Waren stürzen darf, würde einseitig auf das Gold zukommen und dessen Preis auf ein ganz anderes Niveau bringen als bei Freigabe aller Preise und Verteilung der Nachfra-ge auf viele Waren statt auf eine Ware.

 

             Die Lösung der Währungsfrage erlaubt daher gar nicht zwei, drei oder hundert Möglichkeiten, son-dern es gibt nur eine: Durch den Preisbildungsprozess unter Festlegung der Einheit in Gramm Feingold.

 

            5. Damit erkläre ich mich zugleich als entschlossenen Anhänger der Goldwährung, mindestens der Metallwährung, und unterliege dem Kopfschütteln eines grossen Teils der Sachverständigen. Ich sagte schon, dass kein einziger mir zu Gesicht gekommener Währungsvorschlag ( mit der rühmlichen Ausnahme dessen von Professor D. Adolf Weber, München ) die Anzahl der Gramm Feingold nennt, aus denen die Währungseinheit bestehen soll. Man erlaube mir, hier etwas sehr populär zu sprechen, um verständlich zu sein, und erblicke darin keine Unhöflichkeit.

Fast alle Vorschläge gehen von folgender laienhafter Vorstellung aus: Es wird eine bestimmte Menge Geld in Umlauf gesetzt (natürlich neu gedrucktes Geld). Entsprechend dieser Geldmenge bildet sich ein Preissystem. Damit ist man bereits im wesentlichen fertig! Das weitere überlässt man der bekannten in allen Lehrbüchern
behandelten Absicht des Staates, die nötige Geldmenge "nach volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten" richtig festzusetzen. Damit ist bereits das Zeitalter einer hundertjährigen, wenn nicht tausendjährigen Periode einer stabilen Papierwährung ausgebrochen, und der Jubel und Optimusmus der Währungskonstrukteure kennt kei-ne Grenzen.

 

            Die Praxis sieht leider etwas anders aus. Wie will man die Menge des anfänglich ausgegebenen neu gedruckten Papiergeldes richtig bemessen? Weiss man denn in normalen Zeiten ob die vielen Milliarden Spar-kassenguthaben, Bank- und Giroguthaben mit zur Menge des Geldes rechnen oder nicht? Glaubt man in diesen anormalen Zeiten wirklich mit einem festen Prozentsatz an "bewegten" Guthaben, die zum Gelde gehören, rechnen zu können? Wie steht es mit der Umlaufgeschwindigkeit? Ist man sich darüber klar, dass heute im Zeitalter allgemeinen Schwarzhandels ein grosser Teil der Umsätze bar bezahlt wird, was einen vervielfachten Bargeldbedarf nach sich gezogen hat? Ist es nicht in den meisten Ländern so gewesen, dass in dem ersten Monat nach der Stabilisierung infolge überwiegender Barzahlungen eine grosse Geldknappheit eintrat, die durch reichliche Geldvermehrung bekämpft werden musste, während wenige Monate danach bei Verände-rung der Zahlungssitten die Geldmenge sich als viel zu gross erwies, so dass bei Annahmezwang des Papier-geldes grosse Preissteigerungen eintraten? Ist man sich darüber klar, dass bei allgemeiner höchster Vervoll-kommnung des Scheck- und Girosystems die täglich erforderliche in Bewegung befindliche Geldmenge fast auf Null reduziert werden könnte, ohne dass die Preise sich ändern oder an eine Geldklemme zu denken wäre? Wie gedenkt man dieser Schwierigkeiten Herr zu werden, und in welche Abenteuer hinsichtlich der Geld-menge gedenkt man sich zu stürzen?

Nach den "Vier Gesetzentwürfen" gibt es praktisch kein Geld, sondern nur gegenseitige Verrechnungsvorgän-ge, die sofort zur privaten Zahlungseinstellung des Schuldigen führen wenn irgendein Missbrauch oder eine Überausgabe verübt wird. Das Geld ist Verrechnungsschein, es hat keinen Annahmezwang, insbesondere kei-nen Annahmezwang zum Nennwerte, und kann daher von keiner Regierung, keinem Finanzminister und kei-nem Notenbankpräsidenten der Bevölkerung aufgezwungen werden, wenn sein Preis unter den des Feingol-0des sinkt, was bei Zwang sofort der Fall sein würde.

 

            Die gekennzeichnete populäre Vorstellung von Währungsreform versäumt weiterhin, die Geldge-schichte zu beachten. Alle Papierwährungen der Weltgeschichte sind einer laufenden und meist progressiven Entwertung ausgesetzt gewesen. Stets sind die Sparer und Gläubiger einseitig benachteiligt worden, immer dreht sich die Mühle rücksichtslos zum Nutzen der Geldschuldner, insbesondere des Staates, der meist der grösste Schuldner ist. Alle bisherigen Massnahmen staatlicherseits haben sich daher als ganz wertlos erwiesen, abgesehen von der einzigen durchgreifenden Massnahme, die in grossen Teilen der Welt von 1815-1914 unter humanitären und liberalen Einflüssen geführt wurde: Die Beseitigung des Annahme-zwanges zum Nennwerte für Papiergeld, d.h. die reine Verwirklichung der Metallwährung, d.h. die Trennung von Wertmassstab und Zahlungsmittel. Nur diese hat die Verdreifachung der Bevölkerung Europas unter be-deutender Steigerung des Lebensstandards und stärkste kulturelle Leisgungen zustande gebracht, jene einzig-artige Leistung des 19. Jahrhunderts.

 

            Warum funktioniert jene berühmte Regelung der Geldmenge "nach volkswirtschaftlichen Gesichts-punkten" nicht? Weil sie darauf hinausläuft, dass die ewig von hohen Haushaltsdefiziten verfolgten Finanz-minister diese durch Steuern und Anleihen nicht mehr aufzubringenden negativen Beträge als positives, gold-gleiches Geld im Wege des Annahmezwanges zum Nennwerte in die Bevölkerung pressen. (jz16) Das Deutsche Reich hat von 1871 bis 1945 nur in einem einzigen Jahre kein Reichshaushaltsdefizit aufgewie-sen. Bei den meisten Staaten (ausser gegenwärtig den Vereinigten Staaten von Amerika und Grossbritannien ) ist es ebenso. Die Ursache liegt im Machtrausch und in den Rüstungsausgaben. (jz17) Dieser direkte Zutritt des jeweiligen Finanzministers zur Geldbörse auch des letzten Bürgers wird von den Finanzministern der Welt ebenso leidenschaftlich verteidigt wie von den Notenbankpräsidenten, die mit Hilfe desselben Apparates jede eingetretene Illiquidität und verfehlte Darlehnsoperation wunderbar verschleiern und als unversehens eingetretenen "Waren - und Devisenmangel" frisieren können.

Das ist der wahre Hintergrund jener löblichen Aufgabe des Staates und der Notenbank "die jeweils erforder-liche Geldmenge nach Grundsätzen der volkswirtschaftlichen Zweckmässigkeit zu bestimmen." Da sind die Herren Verfasser von Währungsplänen sehr mutig, wenn sie eine solche von vornherein dem Schwund der Willkür und oft sogar der Unehrlichkeit anheim gestellte Papierwährung als brauchbare Dauerlösung für die Kreise der Sparer und des langfristigen Kredits anbieten.

Es wird schliesslich noch vergessen, dass die zur Zeit von der Verbindung mit dem Golde gelösten noch ar-beitsfähigen Papierwährungen, wie etwa die Dollarwährung, historisch entstanden, aber nicht als Papier-währung neu konstruiert und geschaffen worden sind. Noch ist kein einziger Fall einer konstruktiv neuge-schaffenen Papierwährung von dauerhaftem Charakter in der ganzen Finanzgeschichte feststellbar. Am wenig-sten in den letzten 20 Jahren, auf deren Betrachtung sich die Perspektive der Laien zu beschränken pflegt. Ein solcher Versuch würde vielmehr ein Experiment sein.

 

 

II..GOLDWÄHRUNG OHNE DIE NACHTEILE IHRER HISTORISCH BEKANNTEN FORM

 

            Es muss hier kurz zusammengefasst werden, was durch die Lektüre der  "Vier Gesetzentwürfe" ohne weiteres klar sein dürfte:

 

            a) Die hier vorgeschlagene Goldwährung unterscheidet sich von der Goldwährung des letzten Jahr-hunderts zunächst dadurch, dass sie keine Goldkernwährung ist. Diese von Ricardo erfundene Form bedeutet das gleichzeitige Nebeneinander zweier gesetzlicher Zahlungsmittel, die dem Gläubiger zum Nennwert aufge-drängt werden können, ohne dass er widersprechen darf, der Goldmünzen und der Banknoten der Zentralbank. Die Zulassung von mit Annahmezwang zum Nennwert ausgestatteten Banknoten als zweites Währungs-geld hat nach dem Greshamschen Gesetz zum Verschwinden des Goldes, zur Beseitigung der Goldmärkte und zur Herrschaft einer von den Finanzministern dirigierten totalen und entwerteten Papierwährung geführt. Dieses Experiment ist historisch beendet und wird nicht wiederholt.

 

            b) Die hier vorgeschlagene Goldwährung ist weiter dadurch gekennzeichnet, dass sie von ihren Geg-nern als Goldindexwährung bezeichnet wird, indem der Zahlungsverkehr nicht mit Gold abgewickelt wird, sondern durch Giro- und Verrechnungsvorgänge,wobei dem Metall Gold nur die Rolle der zentralen Preisbil-dung, d.h. des Verbindungsgliedes zwischen Warenpreisen und Papiergeldmenge, bzw. Menge der Verrech-nungszettel bleibt. Mit Keynes wird zu diesem Zwecke die Verpflichtung des Geld-Schuldners zur Goldlie-ferung aufgehoben. Erforderlich bleiben nur die freie Bildung des Goldpreises und die Verpflichtung des Geld-gläubigers, Goldmünzen unbeschränkt als Zahlungsmittel anzunehmen. Der Goldpreis hat daher die Bedeu-tung der Kursfeststellung des Papiergeldes. Wie der Warenpreis in der geregelten Marktwirtschaft des Wettbe-werbs das Signal ist, nach dem alle Unternehmer und Konsumenten ihre Production, ihre Käufe und Verkäufe einrichten, so ist der Goldpreis jene Kursnotiz der verschiedenen Zahlungsmittel, nach welcher die Besitzer dieses Zahlungsmittels sich richten, um entweder mehr davon zu erwerben, oder sie abzustossen, und zugleich das Signal für die Ausgabeinstitute, welches die Zusammenziehung oder die Ausdehnung des Umlaufs anzeigt und erzwingt.

 

            c) Infolgedessen sind  nur winzige Goldmengen erforderlich, um den täglichen Goldpreis zu bilden, für den ja stets Angebot und Nachfrage z.B. aus der Nicht-Eisen-Metallindustrie, der chemischen Industrie und der Metallveredelung vorhanden ist. Diese geringen Goldmengen sind auch heute verfügbar, sobald ihre gesetzliche Blockierung aufgehoben wird.

Mit wie geringen Goldmengen man auskommen kann, lehrt ein Blick auf die Situation des Jahres 1923 in Deutschland, als das Volk, die Industrie und die öffentlichen Stellen wertbeständig rechneten, ohne dass praktisch eine einzige Goldmünze zu sehen war. Und es ging! Die Inflation wurde gestopt, was keine Klei-nigkeit war und kein Herkules fertiggebracht hatte. Entsprechendes würde sich nach Par. 4 des Währungs-entwurfs wiederholen. Der Entwurf bringt im übrigen bereits die verfeinerte Regelung, die als Endziel anzu-streben ist.

 

            Wenn die Vereinigten Staaten von Amerika weiteres Gold zur Verfügung stellen wollten, so kann das nur erwünscht sein. Schon während des zweiten Weltkrieges haben die Vereinigten Staaten bekanntlich in Indien und Afrika, nachdem die dortigen Landwirte angesichts des minderwertigen Papiergeldes ihre Produk-tion und ihre Ablieferung eingestellt hatten, bedeutende Beträge Edelmetall zur Verfügung gestellt. Es setzt sich ganz allgemein immer mehr der Gedanke durch, um mit Picard zu sprechen, dass jeder totalitäre Denk-und Gefühlselemente in sich trägt, und dass jeder beginnen muss, in der Herausstellung der unternehmeri-schen Wirtschaftsform zum Konkreten überzugehen. Es genügt nicht dass alle Mächtegruppen dieselben festen und falschen Preise und Kurse, dieselbe willkürliche Verfügung über Eigentum und Sparkapital der Bürger im Wege des sich entwertenden Geldes und dieselbe Abneigung bezeugen, Vertrauen in das Indivi-duum zu setzen, dass es z.B. als Devisenbesitzer sich besser verhält als der Staat.

Im Rahmen einer solchen Politik wird man nicht vergessen, dass die von den Folgen des totalitären Wahns Geschlagenen mit der grösseren Energie und Tatkraft versuchen werden, die konkreten Elemente des freiheit-lichen Wirtschaftens wiederherzustellen. In diesem Rahmen wird zu erwägen sein, ob es genügt, und ob man es wirklich als ernsthafte Aktion ansehen soll, wenn man mit Papierkugeln schiesst, an Stelle mit silbernen oder goldenen, insbesondere, wenn in Gold zur Zeit die grössten unbenutzten Vorräte innerhalb der gesamten Metallwirtschaft der Welt bereitliegen. Auch darf man nicht die Augen davor verschliessen, wie ja das italie-nische und französische Beispiel zeigen, dass eines Tages hinsichtlich der Beurteilung der Goldwährung eine grundsätzliche Änderung der Weltmeinung fällig ist.

 

            d) Eine (metallische J.Z.) "Einlösung" irgend welcher Zahlungsmittel wird hier als kein wesentlicher Bestandteil der Goldwährung vorgesehen.

Insofern stimme ich mit der herrschenden Auffassung überein.

Wegen der nachteiligen Wirkungen des Rechts des Notenbesitzers auf Einlösung sind weitere Ausführungen überflüssig. Dagegen muss sich der Besitzer papierener Zahlungsmittel gefallen lassen, dass ihn der Emittent durch Goldmünzen befriedigt, wenn dieser will. Auch ohne Einlösung können papierene Zahlungsmittel unbestritten vollwertig im Verkehr bleiben.

 

            e) Zur Werterhaltung des Papiergeldes auf dem Niveau der Goldmünzen ist nicht der allgemeine An-nahmezwang im Verkehr zum Nennwert erforderlich, es genügt vielmehr die Annahme zum Nennwert beim Emittenten selbst. Dieser kann durch einen so sehr begrenzten Annahmezwang niemals geschädigt werden, da dessen Noten seine eigenen Schulden darstellen, deren Rückstrom für ihn eine Entschuldung bedeutet. Wohl aber könnten alle anderen Besitzer von Noten geschädigt werden, weil nämlich beim allgemeinen Annah-mezwang unterwertige Papiere, deren wahrer Kurs weit unter dem Goldwert steht, zu 100 % des Goldwertes aufgezwungen werden können, was unzulässig sein soll.

            Wenn aber der spezielle Annahmezwang zum Nennwert nur beim Emittenten genügt, so ist durch diese Einschränkung des Annahmezwanges auch die Trennung von Wertmesser und Zahlungsmittel möglich, die wir zwecks Schutzes von staatlichen und privaten Missbräuchen so dringend brauchen. Es ist nur noch nach-zuweisen, dass der geringe verbliebene Rest der Zwangsannahme zum Nennwert (beim Emittenten des Geldes) ausreicht, um darauf einen sehr grossen Zahlungsverkehr aufzubauen.

 

            f) So ist es das letzte unterscheidende Merkmal der hier vorgeschlagenen Goldwährung, dass bei ihr die juristisch sehr wichtige Frage des gesetzlichen Zahlungsmittels, d.h. der Aufdrängung gegen jedermann zum Nennwert durch die gesetzlich in fast allen Ländern festgelegte Verpflichtung  (Notiz von H.R.: Einfü-gen, Fussnote [Gesetz .....]) der Aufrechnung gelöst wird. Die Lösung ist allerdings keine restlose, sie geht aber weiter, als sie in dem Jahrhundert der Herrschaft der hier vertretenen Geldlehre in Europa und Übersee noch nicht bekannt war. Sie genügt praktisch allen Anforderungen. (jz18)

 

            Meinen Kritikern, denen ich hoffe in nicht zu ferner Zeit eine systematische und unpolitische Darstel-lung bieten zu können, brauche ich wohl kaum zu sagen, dass die hier vertretene Geldtheorie der Trennung von Wertmesser und Zahlungsmittel (kurz wohl die Kurstheorie zu nennen) so alt ist wie das Geld selbst. Dies hat W. Eucken in  seinem Hauptwerk ( Anm. von H.R.: "Zit.!") wieder betont und mit Recht darauf hingewie-sen, dass der begriffliche Apparat der Theorie der Vereinigung von Wertmesser und Zahlungsmittel nicht aus-reicht, um grosse und häufige Erscheinungen der Geldgeschichte zu erklären, dass also die Bereicherung der Theorie um die hier gebrauchten Begriffe nötig ist. Die Theorie hat noch einige Vorteile, die immerhin nen-nenswert sein dürften: Sie ist ein streng logisch durchgebautes System, was man von der Geldtheorie der letzten dreissig Jahre, soweit sie im Annahmezwang gipfelte, wohl nicht sagen kann, ist doch der Stand der Geldtheorie in Übersee und in Deutschland nach allge-meinem Urteil derzeit ein wenig befriedigender. Diese Kurstheorie hat weiter die beiden grössten und bewun-dernswertesten Aufschwungperioden der modernen Wirtschaftsgeschichte angeführt, die wir kennen, nämlich der Vereinigten Staaten von Amerika von etwa 1810 bis 1860 ( die Umwandlung der leeren Prärie in eines der reichsten Länder der Welt) (1), und Europas im 19. Jahrhundert. - Sie schützt ferner die Sparer, was man von der andern Theorie gar nicht einmal zu behaupten wagt, und sie leistet in der Verbindung der zahlreichen No-tenbanken der Welt mehr fürs praktische Geschäft als die wenig arbeitsfähige Weltzentralbank, auf welche die Theorie der Vereinigung von Rechen- und Zahlungsmittel mit Notwendigkeit hinführt.

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(1)   Auch in USA wurde das System durch Kriegsfinanzierung [Bürgerkrieg] beendet! H.R.

 

 

III. ZAHLUNGSVERKEHR DURCH GIRO UND AUFRECHNUNG

 

            Nachdem in dieser Weise die Goldeinheit klargestellt worden ist, die nach unserer Auffassung vom Zahlungsmittel zu trennen ist, sei es erlaubt, noch einmal auf dieses zweite System der laufend entstehenden und wieder vergehenden Forderungen, Schulden und Rechnungsbegleichungen zu sprechen zu kommen. Sie sollen zwar auf Goldeinheiten lauten, aber nicht mit Goldmünzen bezahlt werden, jedenfalls nicht in der Re-gel. Die Begleichung der jeweils fälligen Verpflichtungen und Verkäufe erfolgt vielmehr durch das in allen KulturStaaten bekannte Giro- und Verrechnungssystem, das aber noch auszubauen ist. Dabei erlaubt eine wis-senschaftliche "Entdeckung" die Frage des aufdrängbaren Zahlungsmittels, deren Ricardianische Lösung (Annahmezwang zum Nennwert der Banknoten ) wir kritisiert hatten, in neuer Weise zu lösen.

Es hat sich nämlich herausgestellt, dass schon seit Menschenaltern in fast allen Staaten der Welt, auch in der Zeit der Goldkernwährung, ein unbeachtetes drittes gesetzliches Zahlungsmittel, aufdrängbar zum Nennwert, vorhanden war, das die Gefahrenquellen des eben erwähnten gesetzlichen Zahlungsmittels vermeidet. Jedermann ist nach Par. 387 ff BGB schon immer verpflichtet, seine eigenen Schulden als Zahlungsmittel ge-gen sich gelten zu lassen. (*) Bei Empfang dieses "Zahlungsmittels", also bei solcher Entschuldung durch Auf-rechnung, kann er niemals Schaden durch Minderwert erleiden, da es sich um seine eigenen Schulden, nicht Guthaben handelt. Damit lassen sich fast alle in der Praxis bedeutsamen Fälle ohne die Gefahr der Unter-schiebung minderwertiger Werte lösen, denn fast alle Zahlungsempfänger haben fallige Schulden. Die gerin-ge verbleibende Schwierigkeit, an schuldenfreie Geschäftsleute und Personen zu zahlen, dürfte bei einem Vielbanksystem auf keine unüberwindlichen Schwierigkeiten stossen, da derartige Geschäftsleute und Perso-nen in der Lage sein werden, wenigstens eine gesunde Bank anzugeben, auf deren Konto sie Zahlung im Nenn-werte als gut ansehen, und da auch derartige Geschäftsleute den Abnehmern ihrer Ware keine schikanösen Bedingungen machen werden.

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(*) (JZ.: Die Korrekturfahne, die hier abgeschrieben wurde enthält eine kurze Bleichstiftnotiz in Kurzschrift, die ich leider nicht lesen kann und die ich für die Mikrofiche Ausgabe, so gut ich es mir möglich war kopierte. Es folgt die beste Skannierung dieser kurzen Notiz von Rittershausen, die mir bisher als TIF Bild gelang: Wer kann sie mir "übersetzen"? - J.Z., 29.7.05.)

 

 

 

IV. SCHARFE TRENNUNG ZWISCHEN WÄHRUNG UND ZAHLUNGSMITTEL

 

            Die Hauptleistung der "Vier Gesetzentwürfe" besteht demnach darin, die heute, aber erst seit wenigen Jahrzehnten (1910) vereinigten Begriffe "Wertmesser" und "Zahlungsmittel" zu trennen. Nach dieser Trennung wird zwischen dem System der Werte, bestehend aus Preisen, Forderungen und Verpflichtungen auf der einen Seite und dem System der Auflösungsvorgänge hinsichtlich solcher Forderungen und Verpflichtungen im Wege von Zahlung und Aufrechnung, zu unterscheiden sein. Das System der Werte ist auf Metalleinheiten auf­gebaut, die Solution (Lösung) der jeweils fällig werdenden Forderungen und Verpflichtungen geschieht durch Hinbewegung einer Forderung vom Schuldner zum Gläubiger (Giro) oder durch Verminderung einer Schuld (Aufrechnung).

Wertsystem und Zahlung sind gänzlich verschieden und getrennt, und durch ihre Trennung kann die Wert-konstrolle des Geldes aus den Büros der Finanzminister und Notenbankpräsidenten, die stets Partei sind und sich nicht selbst kontrollieren können, in die objektive Kontrolleinrichtung des Marktes und der Preisbildung unter Staatsaufsicht verlegt werden, die  sich schon bei der Behandlung minderweriger Warenqualitäten seit alters so bewährt hat. (jz19)

 

 

V. VERHINDERUNG VON FÄLSCHUNGEN

 

            Wichtig ist auch die nahezu völlige Unfälschbarkeit dieses Systems. Es darf doch offen ausgespro-chen werden, dass viele Menschen und Behörden mit massenhaften Geldfälschugen im Rahmen der im Gan-ge befindlichen wirtschaftlichen Konkurrenz der beiden Mächtegruppen rechnen. Die Fälschung insbeson-dere der Verrechnungsschecks der unten dargestellten Verrechnungsbanken ist aber praktisch unmöglich. Binnen 24 Stunden nach der In-Verkehr-Setzung eines Koffers oder, eines Waggons von Falschgeld würden die Kassierer der, auf dem Geld genannten einzelnen Bank den Missbrauch bemerken und das Papier zurück-weisen, weil dieses ja noch erhebliche individuelle Merkmale enthält, die beim völlig abstrakten modernen Papiergeld längst verlorengegangen sind. Das Falschgeld würde sich sofort entwerten, schlimmstenfalls würde die gesamte Emission dieser einen von vielleicht 30 Banken in Mitleidenschaft gezogen werden. Es wäre also zeitlich und lokal exakt und sofort festzustellen, wo der Unfall passiert ist. Man nenne bitte eine Währungsreform, die bereits dieses schwierigste Problem der Fälschungsmöglichkeit berücksichtigt und spielend löst.

 

            Dass die hier vertretene Währungsreform ohne Rücksicht auf Zonengrenzen durchgeführt werden kann, versteht sich von selbst. Die bisherigen Zahlungsmittel würden im Kurse stark absinken. Niemand im Osten würde Interesse daran haben, dortige Zahlungsmittel, mit denen er dort zu billigen Preisen wenigstens scheinbar etwas kaufen kann, in ein Land zu bringen, wo sein Papier fast nichts gilt. Eine Störung von aussen wäre nicht möglich. Diese Krisenfestigkeit gegenüber äusseren Einflüssen ist zwar 1932 beabsichtigt gewesen, aber nicht mit Rücksicht auf die heutige politische Situation.

 

            Dass bei dem hier verfolgten Weg kein Stichtag, mit den daran sich ergebenden wochenlangen neuen Bedrängungen für die Bevölkerung, überhaupt kein abrupter Übergang in Frage kommt, sondern in den ersten Wochen nur der Goldpreis und einige Devisenkurse notiert werden, so dass sich das Wirtschaftsleben langsam an Vernunft und Weltwirtschaft gewöhnen kann, dürfte ebenfalls klarwerden.

 

            Man vergesse nicht, dass Arbeitslosigkeit und Absatzmangel oder Geldentwertung, Sparerelend, Waren- und Devisenmangel abwechselnd jahrzehntelang unsere Probleme sein werden, da die Bürokratie, in deren be-haglichen Gebäuden fortgesetzt Millionen von Hausfrauen und Bürgern Schlange stehen müssen, klugerwei-se ihr Tätigkeitsfeld in das Kreditwesen zu verlegen gedenkt. Die Befreiung von der Staatsknechtschaft hat mit der klaren Trennung der Funktionen zwischen Privatmann und Staat im Geldwesen zu beginnen. Wenn wir nicht bereit sind, unsere eigenen liebgewordenen Vorurteile zu opfern und die besten Methoden der erfahren-sten Fachleute zu verwenden, werden wir in neue etatistische Illusionen und Unfälle stürzen. Zwei solche Schläge bereiten sich schon vor : Eine staatsgläubige Währungsreform nach dem bedenklichen Prinzip der Vereinigung von Wertmesser und Zahlungsmittel und das wirkungslose, aber unheimliche Versickern der Marshall-Anleihemittel in dem Kalkgebirge der falschen Preise und Kurse sowie der Planungsfehler der Büro-kratie. Werden wir uns diesmal auf raffern?

 

 

 

B) DIE TRENNUNG VON WÄHRUNG UND ZAHLUNGSMITTEL

 

I. GEGENÜBERSTELLUNG DER BEIDEN GELDSYSTEME IN DREI PRINZIPIEN

 

1. ANNAHMEZWANG

 

Ein verhängnisvolles Experiment

 

            Währungspolitisch ist das System der Vereinigung von Wertmesser und Zahlungsmittel gekennzeich-net durch den Annahmezwang für Banknoten bzw. Papiergeld zum Nennwerte. Der Annahmezwang wurde in Deutschland erst am 1. Januar 1910 eingeführt. Diese der finanziellen Kriegsrüstung dienende Massnahme war für uns das grösste währungspolitische Experiment des Jahrhunderts, dessen Opfer wir alle geworden sind. In den hundert Jahren vorher hat es in Deutschland keine Inflation gegeben; freilich kamen Missbräuche vor; diese beschränkten sich aber auf die Entwertung der Banknoten einer von sehr vielen vorhandenen Notenban-ken, die ihre Missleitung dann mit dem Verlust ihres Geschäfts zu bezahlen hatte. Mit der Einführung des An-nahmezwanges im Jahre 1910 war die gesetzliche Voraussetzung der Inflation geschaffen, denn Inflation ( im Sinne allgemeiner grosser Preissteigerung oder völligen Warenmangels wegen zurückgestauter Inflation [Röpke]) ist nur bei Annahmezwang (Zwangskurs) (zum Nennwert) möglich. (jz20)

 

Inflation ist nur bei Annahmezwang möglich

 

            Dieser Grundsatz kann nicht genug betont werden, Alle akzessorisehen Zahlungsmittel, die nicht "ge-setzliche Zahlungsmittel" (richtiger: auch bei Unterwertigkeit aufdrängbare Zahlungsmittel ) sind, können bei Missbrauch oder Zuvielausgabe nur sich selbst ruinieren, niemals die gesetzliche Reichswährung.

            Mit nicht aufdrängbaren privaten Zahlungsmitteln kann man ebensowenig inflationieren, wie man etwa mit unterwertigen Aktien den Wert der Aktien des Aktienmarktes zerstören kann. Bringt ein Herr Lehmann für 100 Millionen Mark wertlose Aktien einer Lehmann-Aktiengesellschaft in Verkehr, und findet er Käufer, so haben diese unglücklichen Käufer gewiss ihr Geld verloren; die Lehmann-Aktie entwertet sich, wie es sich gehört, die Kurse der anderen Aktien bleiben aber unberührt.

Beispielsweise der Kurs der Chemie-Aktien kann dadurch nicht verändert werden. Vielmehr ist bei diesem Beispiel klar, dass die Chemie-Aktien nur ruiniert werden, wenn die Regierung durch Gesetz den Lehmann-Aktien Zwangskurs geben würde, wenn sie sie also, um im Bilde zu bleiben, für lieferbar als Chemie-Aktien erklären würde. Dann würden die Chemie-Aktien allerdings stärkstens fallen.

 

            Genau wie am Aktienmarkte kann auch bei einer richtig konstruierten Goldwährung die Vermehrung der einlösbaren Gold-Surrogate niemals das Gold entwerten. (jz21)

Dies ergibt sich besonders deutlich am Beispiel des Längenmasses, das Meter heisst und gleich der Länge eines Platinstabes ist, der in Paris aufbewahrt wird. Alle Metermasse der Welt, die länger oder kürzer sind als dieser Stab, sind falsch, sind also keine Meter. Alle Reichsbanknoten, die weniger oder mehr wert sind als die fest-gesetzte Zahl Gramm Gold, sind falsch und sind keine Reichsmark. (jz22)

 

            Es scheint bei dieser einfachen Lage unbegreiflich, wie überhaupt Inflationen möglich sind. Auch das erklärt die Parallele mit dem Meter : Wenn die Regierung etwa zur Stützung der Tuchbranche  (JZ: Textil-industrie) ein Gesetz macht, wonach alle aus Fichtenholz gefertigten Meterstäbe ohne Rücksicht auf ihre Länge gesetzliches Metermass sind ("Zwangsmeter"), nur weil sie aus Fichtenholz bestehen, so beginnt die Inflation : der unehrliche Kaufmann nämlich, der ein Stück von seinem Metermass abschneidet, um mehr Geld für den gleichen Ballen zu erhalten, kann daran nicht mehr verhindert werden; denn in jedem Prozess müsste das Ge-richt erkennen, dass das Stoffquantum richtig zugemessen ist, weil gesetzliche Fichtenholzmeter verwandt worden sind. Diese Misswirtschaft würde keineswegs dadurch beseitigt werden, dass man das Platinmeter in Paris etwa zerbricht (den Goldstandard abschafft), sondern allein dadurch, dass man das Gesetz aufhebt, das irgendwelchen andern Metermassen ausser dem einen Originalmeter in Paris gesetzliche Masskraft zuerkennt.

 

            Ebenso kann Inflation der Währung auch nur eintreten, wenn man irgendwelchen papiernen Zah-lungsmitteln den Charakter als gesetzliches Zahlungsmittel zuerkennt, wonach sie, wenn sie nur noch 90 wert sind, doch zu 100 genommen werden müssen, wenn man ihnen also Zwangskurs gibt.

 

            Der echte Währungsbegriff umfasst nur die Statuierung der Wertmass-Einheit, etwa in Gold, und den Namen, den diese Einheit tragen soll. Ist eine Währung in diesem Sinne gesetzlich bestimmt, so ist ohne An-nahmezwang jedes Inflation des Preissystems unmöglich; bei Missbräuchen kann sich nur das jeweils missbrauchte Zahlungsmittel entwerten. Hiergegen lässt sich auch nicht einwenden, dass das Notgeld des Jahres 1923, für das bekanntlich kein Annahmezwang be-stand, sich auch entwertet hat. Diese Entwertung war nur dadurch möglich, dass die verwendete Einheit keine Goldgewichtseinheit war, sondern der Bruchteil einer papiernen Reichsbanknote, die damals wie heute Zwangskurs hatte und sich daher fortgesetzt selbst entwerten konnte.

 

Die zwei Währungssysteme

 

            Angesichts des immer wieder vorkommenden Missbrauchs von Zahlungsmitteln gibt es grundsätzlich nur zwei Möglichkeiten : Entweder man hält an dem Nennwert der Zahlungsmittel unter allen Umständen fest. Das wird dadurch erreicht, dass man die Banknoten zum "gesetzlichen Zahlungsmittel" erklärt, d.h. zu einem auch bei Minderwertigkeit zu pari aufdrängbaren Zahlungsmittel macht. Oder man hält an der monetären Un-veränderlichkeit des Systems der Goldpreise fest und lässt bei Missbrauch eines Zahlungsmittels das miss-brauchte Zahlungsmittel selbst sich entwerten.

Das bedeutet die Zulassung des Disagios von Zahlungsmitteln, also die Abschaffung des Annahmezwanges. Hier führt die Entwertung bei fortgesetzter Handlung zum verdienten Ruin der emittierenden Bank und damit zur schonungslosen Ausschneidung der kranken Stelle des Wirtschaftskörpers, während der Annahmezwang die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf die allgemeine Preissteigerung lenkt, die dann die Regierung zum Erlass von Wuchergesetzen zu verleiten pflegt, wo-durch die allein verantwortlichen wirklichen Zerstörer des Kredit-systems der Verfolgung entzogen werden, so dass die Kreditmissbräuche fortgesetzt werden, wie das die Ereig-nisse der Jahre 1931-32 (und seither) wieder gezeigt haben.

Bei Abwesenheit des Annahmezwanges bleibt die Schädigung der Bevölkerung lokal und dem Betrage nach begrenzt; beim Annahmezwang wird die gesamte Bevölkerung getroffen, ohne dass irgendeine Möglichkeit be-steht, sich zu retten.

Flucht zu den vermeintlich besser verwalteten Banken des Auslandes (Kapitalflucht) ist die Folge, wodurch eine unsichtbare Besetzung des deutschen Landes durch das Ausland und weitere Arbeislosigkeit erreicht wer-den.

Eine der schlimmsten Folgen des AnnahmeZwanges ist die Zerstörung des Gleichgewichts der Rechte in den Millionen von laufenden Schuldverträgen, wodurch ganze Bevöl-kerungsschichten enteignet und der geregelte Nachwuchs der zum Führen geeigneten Schichten gestört wird. (jz23)

 

Verbundenheit der gegenwärtigen Regierung mit Annahmezwang und Inflationismus. —

 

            Die Währungs- und Finanzpolitik des herrschenden Geldsystems ist nun untrennbar mit der Neigung zum Annahmezwang verbunden. Weder in den währungspolitisehen Diskussionen der Inflationszeit, noch in den neuerlichen jahrelangen Erörterungen zwischen den Spitzenverbänden über die Frage der Goldmarktfak-turierung ist der Annahmezwang erwähnt,geschweige denn seine Wiederabschaffung empfohlen worden. Die Erörterung auch nur der Möglichkeit, dass Reichsbanknoten nach Aufhebung des Zwangskurses infolge der gegenwärtigen Verletzungen des Bankgesetzes ins Disagio kommen könnten, wird mit Entrüstung abgewiesen, als ob das Ansehen des Staates dadurch ins Wanken kommen könnte. Diese Verwechslung von Interesse des Staates als Volksgemeinschaft und Interesse des Staates als Fiskus ist charakteristisch für das herrschende Sys-tem. Für Friedrich II. und seine Nachfolger (die immerhin nebenbei liberale Denker waren) dagegen galt jede Schädigung der Staatsbürger zugunsten des Fiskus als ein Verbrechen am Staat. Er hat daher den Annahme-zwang abgelehnt und in dem Gesetz über die Gründung der Königlichen Giro- und Lehnbank (der späteren Reichsbank) vom 17. Juni 1765 eine stabile Verrechnungsmark (Mark Banco, Gewicht Edelmetall) als Einheit bestimmt. Das Edikt vom 29. Oktober 1766 gab dieser Bank das Recht zur Ausgabe von Noten, die auf Banko-pfunde lauteten und "mit den Gold- und Silbermünzen zugleich kursieren, jedoch keinem Gläubiger der nach Vertrag oder sonst bares Geld zu fordern berechtigt wäre, gegen seinen Willen an Zahlungs Statt gegeben wer-den sollten" (vgl. Lexis im Handwörterbuch d. St. (3), Bd.II, S.331).

Die Rechnung mit Disagio bei missbrauchten Zahlungsmitteln war in Preussen allgemein und gesetzlich gere-gelt (s.z.B. VO. vom 29. Oktober 1807, GS. S. 174 wörtlich angeführt unten S. 99 ). (jz24) Auf Rat von STEIN, HARDENBERG und NIEBUHR hat der Preussische Staat die Kriege von 1806 bis 1815 fast aus-nahmslos ohne Zwangskurs geführt;

(Der harmlose Annahmezwang zum Kurse bestand längere Zeit. Annahmezwang zum Nennwerte bestand 1803 nur, solange die Einlösung in bar durchgeführt wurde; bei deren Einstellung wurde er sofort aufgehoben. Uneinlösbarkeit und Annahmezwang zum Nennwerte (gesetzliche Grundlage jeder Infla-tion) bestand nur vom 19. Jamuar bis 5. März 1813 (in der grössten Notzeit, weswegen sich der König entschuldigte; und auch hier nicht mit rückwirkender Kraft, also ohne Schaden für die laufenden langfristigen Darlehnsverträge; vergl. Prinzip der Ehrlichkeit, nächste Seite und S.???) (J.Z.: ??? = S. 28 der ersten Aufl.?)

er hat lieber ein zeitweiliges Disagio seiner Staatskassenscheine in Kauf genommen, das übrigens immer wie-der binnen kurzem verschwand, weil die Ursache jedesmal unverhüllt zutage lag, als das Preissystem zu infla-tionieren, also Rechtsbruch und Ausbeutung and der Bevölkerung zu treiben. Wie klar z.B. das frühere preus-sische Regierungssystem den Unterschied dieser beiden Währungs-systeme erkannt hat, ergibt sich aus der vom FREIHERRN VOM STEIN unterzeichneten Verordnung vom 29. Oktober 1807, in der der König erklärt :

 

"Indem wir unter dem 1sten Juni dieses Jahres die Annahme der Tresorscheine dem freien Willen der Zahlungs-Empfänger überliessen, konnte es uns nicht verborgen seyn, dass dieses Papiergeld dadurch gleich noch mehr im Course gegen baares Silber-Courant verlieren würde, als es schon in Folge der gehemmten Realisation desselben damals verlor.

Wir sahen aber und sehen dieses als ein kleines Übel an in Verhältnis gegen den Anreiz zur Unredlichkeit, der aus der Möglichkeit entsteht, einem Gläubiger Zahlung nach einem erzwungenen Pari in Papiergeld aufzudringen, das, bei seiner eingestellten Realisation, gegen Münze verliert."

 

            Das Ergebnis einer mehr als hundertjährigen Ablehnung des Annahmezwanges in fast allen deutschen Staaten ist allgemein bekannt : Inflationen fehlten gänzlich , auch die für das allgemeine Vertrauen so bedrohli-che Inflationsfurcht war daher nicht bekannt. Erst dem währungspolitischen Regime der Vereinigung von Wertmesser und Zahlungsmittel seit 1910 ist es vorbehalten geblieben, unter Zerstörung der alten und bewähr-ten Tradition mit Hilfe des vom Auslande her propagierten Systems des Annahmezwanges eine Inflation von nie dagewesenen Ausmassen zuzulassen, an der diskreditierten Methode immer weiter festzuhalten und das Volk unter Verletzung des geltenden Bankgesetzes immer neuen Inflationsgefahren auszusetzen.

 

Wieder Trennung von Wertmesser und Zahlungsmittel, d. h. Beseitigung des Zwangskursregimes als erste Hauptforderung der hier vertretenen Wirtschaftspolitik.

 

            Bis um das Jahr 1900 war diese antiinflationistische deutsche Währungspolitik noch Bestandteil des all-gemeinen Bewusstseins des Volkes. Die führenden Geldtheoretiker Lexis und Adolf Wagner und die Schöpfer des alten Reichsbankgesetzes haben die Annahmepflicht ausdrücklich abgelehnt, um die Inflation zu vermei-den, die man damals"Papiergeldwirtschaft" nannte. In Östereich hat die Regierung sogar durch Kaiserliches Patent vom 1. Juni 1816 (Gründung der Österreichischen Nationalbank ) dem Volke die Zusicherung gegeben, Zwangskurs und damit Inflation zu unterlassen. Par. 1 des Gesetzes lautete :

 

            " Es soll von nun an nie mehr die Anfertigung eines neuen Papiergeldes mit Zwangswert und       Zwangsumlauf oder irgendeine Vermehrung des gegenwärtig im Umlauf befindlichen statthaben..."

 

            Das gegenwärtig herrschende, durch das Experiment von 1910 zur Geltung gebrachte Regime der An-nahmepflicht steht also im Widerspruch zur währungspolitischen Tradition Deutschlands. Der damit untrenn-bar verbundene  Inflationismus wird erst mit ihm fallen. Diesem System des Annahmezwanges und damit der verborgenen letzten Grundlage der verfehlten Währungspolitik der letzten Jahrzehnte wird hiermit der Kampf angesagt. Ablehnung des Annahmezwanges ist der Kern unserer dem heutigen System schroff zuwiderlaufen-den antiinflationistisehen Geldpolitik.

 

            Auch politisch kommt ein anderer Weg nicht ernsthaft in Frage, Da die deutsche (liberale*) Tradition von jeher gegen Annahmezwang und Inflation gerichtet war, da neben den Wegen des Festhaltens am Nenn-wert des Zahlungsmittels (bei Variabilität des Preissys tems ) bzw. des Festhaltens an der Stabilität des Preis-systems (bei Variabilität der Zahlungsmittel) ein dritter Weg nicht vorhanden ist, eine Wiederholung des Ex-periments der Inflation vom Volke aber nicht ertragen werden würde, wird jede gesunde zukünftige Regierung die Abkehr von dem verdammnungswürdigen Regime des Annahmezwanges beschliessen müssen.

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(*) (J.Z.: Dieses Anmerkungszeichen von Rittershausen steht in der Korrekturfahne. Aber eine Anmerkung von ihm dazu konnte ich nicht finden. - J.Z.)

 

 

 

B/I

2. DER ZENTRALISMUS

 

            Verwüstende Wirkung des Zentralismus

 

            Des weiteren ist das herrschende System gekennzeichnet durch die Neigung zum kreditpolitischen Zen-tralismus dessen allgemeinwirtschaftliche Konsequenzen die Erwartungen ihrer Urheber übertreffen und der zerstörenden Kraft eines Erdbebens gleichkommen. Auch dieser Zentralismus ist ein undeutsches Erzeugnis; er hat in andern Ländern die Bildung eines starken Eigenlebens ausserhalb der Hauptstadt unmöglich gemacht; er hat das Land verödet, auf dem doch immer Deutschlands Kraft beruht hat. Die deutsche Tradition war die des Gleichgewichts zwischen Land und Stadt, zwischen Mittelstadt und Grossstadt; Deutschlands wirtschaftliche Stärke beruhte stets auf der Vielzahl der blühenden bäuerlichen Betriebe und den Leistungen der selbständigen Unternehmungen der verarbeitenden Industrie.

 

            a) Der Zentralismus in der allgemeinen Wirtschaftspolitik

 

            Die im Grunde staatssozialistisch eingestellten Befürworter des Zentralbanksystems, das Ende des vori-gen Jahrhunderts die 33 dezentralisierten Privatnotenbanken Deutschlands ersetzte, waren sich darüber klar, dass ihre Schöpfung der gewaltige Hebel in Richtung einer Zentralisierung und Bolschewisierung der gesamten deutschen Wirtschaft werden würde. Der Erfolg hat ihnen recht gegeben, obwohl damit nicht einmal dem So-zialismus gedient war, hat doch Proudhon nachgewiesen, dass eben dieser Zentralismus der furchtbarste Feind des Sozialismus der Arbeiterklasse ist (noch auf der ersten Tagung der Ersten Internationale erhielt er mit sei-nen Thesen gegen Marx die Mehrheit ). Die neu geschaffene Reichsbank wurde alsbald Bank der Banken. Da-mit verlor sie, wie sich im einzelnen nachweisen lässt, die direkte Fühlung mit dem täglichen Warenversand der Produzenten und seiner Finanzierung.

Die Einschiebung der Grossbanken als Mittelglied in den Verkehr zwischen Reichsbank und Wirtschaft und die Propagierung des Kontokorrentkredits an Stelle des der Reichsbank allein erlaubten Handelswechselkredits trennten die Zentralbank noch mehr von ihrem eigentlichen Tätigkeitsfelde, der Finanzierung des Umsatzkre-dits und des Lohngelderbedarfs durch Umwandlung von Handelswechseln in Zahlungsmitte, ab. Die Einfüh-rung des Annahmezwanges und die Aufhebung der Einlösbarkeit ihrer Noten befreite sie von den letzten Schranken. Die Verletzung des Bankgesetzes folgte. Diese Entwicklung hat sich immer wieder bei jeder Ein-führung des Zentralbanksystems vollzogen, sie ist von ihm untrennbar.

 

            Züchtung eines ungesunden Konzermwesens.

 

            Die Kreditgewährung der Reichsbank konnte sich jetzt nicht mehr auf die Umwandlung von zu Zah-lungen ungeeigneten Verkaufserlösen in Noten beziehen. Sie wich also vom Handelswechselprinzip ab. Finanzwechsel wurden in wachsendem Masse diskontiert. Disagio brauchte die Bank nach Erhalt des Annah-mezwanges nicht mehr zu befürchten. Nicht mehr Einzelumsätze wurden bevorschusst, sondern Pauschal-kredite gegeben. Kreditlimite wurden eingeführt, d.h. für jede Bank und Unternehmung wurde mehr oder we-niger nach Gutdünken ein Kreditquantum festgesetzt, mit dem der Kreditnehmer leben oder sterben sollte. Damit trat aber ein ganz neues Element auf : Die Bevorzugung der Riesenkredite. Einzelne Firmen von mittle-rem Umfange liessen sich noch überwachen; Finanziers, denen diese Überwachung unangenehm war, schlossen daher verschiedene Unternehmungen zu immer weiteren und grösseren trustartigen Gebilden zusammen. Hier-durch wurde erreicht, dass Riesenkredite tatsächlich praktisch unbegrenzt und unkontrolliert gegeben wurden. Die solcherart künstlich von spekulativen Individuen geschaffenen Konzerne unterschieden sich innerlich völlig von den gesunden Grossunternehmungen, die nur vermöge sachlicher Gründe oder überragender Qualität der Führer zu Grösse gekommen waren; äusserlich waren sie von ihnen kaum zu unterscheiden.

 

            Nunmehr wurden - und das gilt insbesondere für die verflossenen zehn Jahre - zuerst die Grossbanken mehr und mehr vertrustet und die Mittel- und Kleinbanken, die dieser staatlich subventionierten Kreditpolitik nur ihre Solidität entgegenzusetzen hatten, mehr und mehr vernichtet. Die Vertrustung der Grossbanken brachte die Kreditdiktatur weniger zentraler Grossbandirektoren mit sich, von deren Willkür die Existenz ganzer In-dustriezweige und von Millionen von tätigen Händen abhängig gemacht wurde. Diese im verborgenen wirken-den Diktatoren des Landes waren durch die Tantiemen, die sie von den grossen Kreditnehmern erhielten, an der Gewährung gerade der Riesenkredite sogar persönlich interessiert. Das Depotstimmrecht und die Steuergesetz-gebung förderten diese Entwicklung. Auf diesem Boden wuchs in der Industrie ein gewaltiges Konzernwesen herauf, dem der Löwenanteil der Ersparnisse des Volkes einseitig zugewendet wurde, oft für die unsinnigsten Zwecke. Diese auf ungesundem Boden erwachsenen Industriekonzerne verfügten über praktisch unermessliche Finanzkräfte, da die Mittel der Grossbanken und der Zentralnotenbank vorwiegend ihnen zur Verfügung stan-den, nicht gebändigt durch Rentabilitätsgesichtspunkte und Kontrolle. Sie wuchsen ebenso schnell, wie ihr Markt, die selbständige Kleinindustrie, vernichtet wurde. Industrielle, die ihre Kreditnahmen auf das wirtschaft-lich Berechtigte beschränken, mussten bei dem nun einsetzenden Konkurrenzkampf die Unterlegenen bleiben. Kartellpolitik und von Interessen beeinflusste Zollpolitik brachten die Entwicklung noch weiter. Das Ende dieser ungeheuren Konzernzüchterei durch die Zentralbank war die Kreditkrise von 1931, die beim Regime des Zwangskurses nicht eine Krise der missleiteten Bank blieb, sondern eine Währungskrise und der Bankrott fast der gesamten Wirtschaft wurde. (Das eigentliche Ende wur-de erst im Jahre 1945 offenbar.*) Die nun rigoros vorgenommenen Kreditrestriktionen trafen erklärlicherweise nicht die künstlich gezüchteten Konzerne, deren Zusammenbruch die betreffende Bank mitgerissen hätte, son-dern die allein noch gesund gebliebenen mittleren und kleineren Unternehmungen. Bestgeleitete Firmen von Weltruf, die sich bisher noch hatten halten können, fielen nunmehr ebenfalls dem Zentralismus zum Opfer, wie die Konkursziffern dieser Jahre beweisen.

            (*) (J.Z.: Eine Anmerkung von Ri. hierzu fehlt in der Korrekturfahne! - J.Z.)

 

            Diese Übervorteilung der Klein- und Mittelbetriebe ist im Begriff, die Konzerne selbst zu vernichten, und zwar gerade die gesund aufgebauten. Das Hauptabsatzgebiet der grossen Industrie, der Kohlen-, Eisen- und Maschinenindustrie, ist die verarbeitende Industrie. Wer diese unterdrückt, schädigt den Absatzmarkt gerade der Grossindustrie. Der Zentralismus, der die Klein- und Mittelbetriebe beseitigt, hat also heute die Grossbe-triebe selbst vor den Ruin geführt, da sie ja nur dort ihr Absatzgebiet haben. Alle krampfhafte Exportförderung kann darüber nicht hinwegtäuschen. Sogar vom Standpunkt der Konzerne aus ist es also eine verfehlte Politik, der Mittel- und Kleinindustrie, dem selbständigen Gewerbetreibenden, die kreditäre Existenzgrundlage zu ent-ziehen. Gerade hier verlangen einsichtige Stimmen Umkehr, um durch Dezentralisierung der Wirtschaft wieder einen kräftigen Binnenmarkt zu schaffen.

 

            Bolschewistischer Charakter des Kreditzentralismus.

 

            Überblickt man das Schlachtfeld, so finden wir us heute in Deutschland inmitten eines gigantischen staatlichen Trustsystems, das sich von dem bolschewistischen System nur dem Namen nach unterscheidet. Selbständige unternehmende Tätigkeit wird nachgerade anrüchig. Wer sich noch hält, blickt voll Sorge auf die Konkurrenz jener immer noch geförderten und gestärkten Grosskonzerne, die zu den Krediten hinzu noch Dut-zende und Hunderte von Millionen Mark von Subventionen erhalten, hat doch allein ein schlechtes Bankunter-nehmen schon bisher mehr als 1100 Millionen RM Unterstützungen bezogen, ohne dass dort durchgreifend Wandel geschaffen worden ist. Andere Grossbanken, die offiziell nicht gestützt worden sind, sind immer wie-der über Wasser gehalten worden, indem man ihre schwach gewordene Kundschaft subventionierte. Dieses System läuft sich tot, weil nunmehr die Steuerzahler fehlen, die diese Subventionen bezahlen können. Die ein-zig noch übrige, aber rein bolschewistische Konsequenz dieser unheilvollen Politik des bisherigen zentralisti-schen Systems wäre die zentrale Produktion und Verteilung der Bedürfnisse des Volkes mit Hilfe dieser halb-staatlichen kreditierten und subventionierten Industrie. Das Freiheitsgefühl eines kulturell hochstehenden Vol-kes bäumt sich hiergegen auf. Auch wäre die grösste Aufgabe jeder menschlichen Gesellschaft, die Nutzbar-machung der Initiative des einzelnen für die Gesamtheit, damit nur verschoben, aber wiederum nicht gelöst.

 

            Der Verfasser diese Denkschrift erblickt in dem Kreditzentralismus mit dem Konzernunwesen als seiner natürlichen Konsequenz gewissermassen das bolschewistische Ungeheuer, das die Existenz unseres Landes be-droht. Er stimmt keinerlei Kompromisslösungen zu, sondern sieht die Rettung allein in der radikalen Abkehr vom Zentralismus. Einen schematischen Aufbau von regionalen Banken hält er beim heutigen Zentralbank-system nicht für lebensfähig; die Erfahrungen des letzten Jahrhunderts beweisen, dass sich ein gesundes Pro-vinzbankwesen nur da auf die Dauer zu halten vermag, wo die Zahlungsmittelausgabe dezentralisiert und nicht durch privilegierte Institute gestört und inflationiert ist. Nach seiner Überzeugung wird die Frage Stadt oder Land, nationale Selbständigkeit gegenüber den internationalen Finanzmächten oder Balkanisierung Deutsch-lands, blühende gesunde Mittelindustrie nach dem Vorbilde Württembergs oder industrielles Friedhofsleben, Sein oder Nichtsein mit dem Kampf um den Zentralismus entschieden. Genau so, wie Stein und Hardenberg inmitten des öden Zentralismus der preussischen Bürokratie von 1804 die kommunale Selbstverwaltung für die Reorganisierung des Staates vorschlugen, genau so muss heute eine Art von industrieller Selbstverwaltung ver-wirklicht werden. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet Dezentralisation; so kann heute heute nicht die Orga-nisation scheindemokratischer Vertretungen, sondern nur die Schaffung gesunder und selbständiger Kredit-organisationen in Stadt und Land, also die Wiederherstellung der finanziellen Selbständigkeit der mittleren und kleineren Industrie und der Landwirtschaft in Frage kommen. Die Diktatur kompromittierter Grossbankdirek-toren muss gebrochen werden. Es darf nicht dahin kommen, dass kein Kredit ohne Mobilmachung von Abge-ordneten und Sekretären und ohne Zahlung unreeller Vergütungen mehr erhältlich ist, was die sichere Folge ei-ner Vollendung der Kreditzentralisation sein muss. Es ist für Millionen von Geschäftsleuten und Angestellten unerträglich, die eigene Existenz fortgesetzt abhängig zu sehen von der willkürlichen Kreditzuteilung durch eine unverantwortliche Zentralstelle, die zudem nur noch durch Gesetzesverletzungen sich hält.

Das Recht der Reichsbank zur jederzeitigen Vollstreckung eines wirtschaftlichen Todesurteils gegen jeder-mann, das wir heute im Zentralismus haben, ist tief unpopulär; es muss fallen.

 

 

            b) Deflation als Folge des Zentralismus in der Währungspolitik. — (jz25)

 

            Hiermit ist nur die grosse wirtschaftspolitische Bedeutung des Zentralismus umrissen. Wenn wir vorher das eine grosse Gesetz aufgestellt hatten, dass Inflation nur bei Zwangskurs möglich ist, so lautet das zweite grosse Gesetz: Deflation ist nur bei Notenmonopol möglich. Der Kreditzentralismus ist immer mit dem Noten-monopol verbunden, und Deflationen des gegenwärtigen Umfanges sind nur bei Notenmonopol denkbar. Denn wenn bei einem freien Notenbanksystem der Diskont von Handelswechseln verweigert wird, wie das heute im grossem Umfange unter allerlei Ausflüchten geschieht, wenn Kreditrestriktionen nicht bei den kranken, sondern bei den gesunden Konten durchgeführt werden, so hat der Geschäftsmann jederzeit die Möglichkeit, sich von der festgefahrenen Bank zu lösen und sich gesunden Banken zuzuwenden, um dort den wirtschaftlich gerecht-fertigten Kredit zu entnehmen.

(Bekanntlich war in der Bankenkrise von 1931 die Berliner Handelsgesellschaft, die 5, Grossbank, unter Leit-ung des Bankiers Fürstenberg, völlig gesund und liquide geblieben, mit ihr Tausende von Klein- und Mittel-banken.)

Damit ist die eigentliche Deflation unmöglich. (jz26)

 

Auch die Höhe der gegenwärtigen Diskontsätze kann nur von einem Monopolsystem gehalten werden; die Zer-störung des langfristigen Kredites, der Anlageindustrien, der Landwirtschaft und der volkswirtschaftlichen Ar-beitsgelegenheit, die durch

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ein solches überhöhtes Zinsniveau herbeigeführt wird, ist wegen des Fehlens der Konkurrenz nur beim Noten-monopol möglich. Ein freies System, wie es in Deutschland bis 1875 und teilweise bis 1899 (Einführung des Unterbietungsverbots) bestanden hat, duldet auf die Dauer keine höheren Diskontsätze, als sie durch die Mani-pulationskosten und die Risikoquote erfordert sind.

 

            Selbsthilfe der Bevölkerung verboten. —

 

Der Zentralismus geht so weit, dass man der Bevölkerung sogar durch die Notgeldverordnung vom 17. Oktober 1931 verboten hat, sich im Wege gesunder Selbsthilfe mit den Mitteln des Scheckgesetzes die Verrechnungszahlungsmittel selbst zu schaffen, die die Reichsbank nicht liefern konnte. Die Verletzung des zentralistischen Prinzips selbst scheint also bereits als ein Insult angesehen zu werden, der die Ingangsetzung der Gesetzgebungsmaschine gegen die "störende" dezentralistische Tendenz erfordert, auch wenn der Scheck, der keinem Annahmezwang unterliegt, als ein uninflationierbares Zahlungs-mittel und noch dazu aus der englischen und deutschen Geschichte als das Hauptkampfmittel gegen die Defla-tion bekannt ist (S. S. 77).

 

            Inflation und Deflation im herrschenden System verwurzelt. —

 

So ist das gegenwärtig herrschende verderbliche währungspolitische System vermöge des Annahmezwanges nicht nur mit dem Inflationismus un-trennbar verbunden, sondern vermöge des Notenmonopols auch mit der zweiten Geissel der modernen

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Menschheit: der Deflation. (jz27)

Ist schon das römische Reich wahrscheinlich durch eine große und anhaltende Deflationskrise zu Grunde gerichtet worden, so ist das deutsche Volk nicht willens, sein Reich ebenfalls durch diesen verhängnisvollen Zentralismus zerstören zu lassen.  (jz28)

Gegen den undeutschen und mit dem kulturellen Reichtum der deutschen Landschaften unvereinbaren Zentra-lismus setzen wir daher das andere System: Die Dezentralisation, die Selbstverwaltung und die Selbständig-keit freier industrieller, gewerblicher und landwirtschaftlicher Betriebe. Die Verwirklichung auch dieses wirt-schaftspolitischen Grundgedankens wird in den später zu erörternden Gesetzentwürfen versucht.

 

B/I

 

3. Der Begriff der Ehrlichkeit des Staates.

 

Ehrlichkeitspflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern. —

 

Neben der Stellung zum Annahme-zwang und zum Zentralismus ist es die Auseinandersetzung mit dem Ehrlichkeitsbegriff, in dem sich die hu-manitär-liberale deutsche Wirtschaftspolitik, deren Wiederaufnahme hier gefordert wird, von der Wirtschafts-politik des gegenwärtigen Systems grundsätzlich unterscheidet.

In der Art, wie die Ehrlichkeitspflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern heute aufgefasst und umgrenzt wird, ist eines der letzten Fundamente der heutigen unpopulären und erfolglosen Wirtschaftspolitik zu erken-nen. Der heute weit verbreiteten Ansicht von Macchiavelli, dass der Staat nicht ehrlich sein kann und nicht ehrlich zu sein braucht, setzen wir den Wahlspruch "Jedem das Seine" entgegen. Dabei handelt es sich nicht um die Ehrlichkeit einzelner der leitenden Politiker, die hier.in gar keiner Weise angezweifelt werden soll, sondern um die Auswirkungen des von den letzten Regierungen geschaffenen Gesetzesrechts auf die

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allgemeine Vertragstreue. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die im Münz-, Bank- und in den anderen Währungsgesetzen festgelegte Grundlage aller geldrechtlichen Beziehungen an allen wichtigen Stellen doppel-deutig ist, wenn ferner klarsteht, dass gegen die Inflation, diesem zum System erhobenen allgemeinen Vertrags-bruch, entweder gar keine oder nur solche Vorkehrungen getroffen sind, die Hintertüren aufweisen, wenn die Regierung mit dem Mund der Inflation den Kampf ansagt und mit der Tat am Annahmezwang festhält, wenn endlich bewiesen werden kann, dass Deutschland, dessen Regierung die Goldwährung angeblich sichern will, nach dem Münzgesetz überhaupt keine Goldwährung, sondern eine Doppelwährung hat, so ist es erforder-lich, ein solches System in aller Deutlichkeit als nicht ehrlich im rechtspolitischen Sinne zu bezeichnen, im Gegen-satz zu jenem wirtschaftspolitischen Denken, dass diese Fehler strikt vermeidet.

 

            Annahmezwang, Inflation und Erschütterung der Vertragstreue.

 

Dass das Zwangskursregime die Inflation des Preissystems erst ermöglicht hat, wurde bereits dargelegt.

Im Rahmen des Bürgerlichen Rechts ist Annahmezwang nichts anderes als die Verpflichtung, bei der Zession auch solche Forderungen zum vollen Nennwert anzunehmen, die dubios oder minderwertig sind, und auf jede Entschädigung für den erlittenen Verluft zu verzichten.

Offenbar wäre eine solche Zumutung für den bürgerlichen Rechtsverkehr unerträglich, da sie dem Prinzip der Ehrlichkeit und der Vertragstreue zuwiderläuft.

Wenn ein solches Verlangen schon im Privatverkehr untragbar ist, so muss um so mehr Erstaunen hervorrufen, dass das Reich mit dem Gesetz vom 30. Juni 1909 und mit dem Bank- und Münzgesetz vom 30. August 1924 eine

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solche Verpflichtung allgemein verbindlich erlassen hat, hiermit die Ehrlichkeit aufs tiefste untergrabend, wie die Inflationsperiode bewiesen hat.

            Wenn schon an vielen Stellen die Erkenntnis dieser Zusammenhänge gefehlt hat — überall kann sie nicht gefehlt haben, denn ohne die verborgene Absicht, irgendwann einmal minderwertige Leistungen für voll aufzuzwingen, würde das Gesetz von 1909 keinen Sinn gehabt haben —, so müssten doch die Erfahrungen der fünf­jährigen Inflation von 1923 auf das Billionenfache dazu geführt haben, diesem System des Zwangskurses ein Ende zu machen. Der Mangel jedes Versuchs in dieser Richtung muss als erster Beweis dafür angenommen werden, dass der derzeitige staatliche Ehrlichkeitsbegriff auf die Dauer zu einer Erschütterung des Begriffs der Vertragstreue führt.

 

            Doppeldeutigkeit aller drei Währungsgesetze.  

 

Dazu kommt die Doppeldeutigkeit der Währungs-gesetze. Das Münzgesetz vom 30. August 1924 erklärt in § 1:

            "Im deutschen Reich gilt die Goldwährung. Ihre Rechnungseinheit bildet die Reichsmark, welche in 100 Reichspfennige eingeteilt wird."

Die §§ 2, 3 und 4 erklären dann nicht etwa, dass eine Reichsmark gleich dem Gewicht von so und so viel Gramm Feingold sei; eine solche Erklärung fehlt vielmehr im ganzen Münz- und Bankgesetz und findet sich nur in der 5. Durchführungsverordnung vom 17. April 1927 zum Gesetz über wertbeständige Hypotheken, also an abgelegener Stelle. In den §§ 2, 3 und 4 des Münzgesetzes steht vielmehr nur, dass Reichsgoldmünzen über 10 und 20 Reichsmark ausgeprägt werden "sollen", und dass, wenn diese ausgeprägt werden, aus einem Kilo-gramm Gold 139 1/2 Zwanzigmarkstücke ausgeprägt werden müssen. Die für den Reichsmark- und Gold-währungs-

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begriff entscheidende Gewichtsdefinition der Reichsmark ist also in einer prägetechnischen Klausel versteckt, die sich zur Zeit ausser Anwendung befindet. Noch wichtiger ist aber der § 5 des Münzgesetzes, der den § 1 des Gesetzes materiell widerruft:

"Alleinige gesetzliche Zahlungsmittel sind fortan", heisst es da,

 

a)      die in den §§ 2 bis 4 bezeichneten Goldmünzen und die von der Reichsbank ausgestellten, auf Reichsmark lautenden Noten unbeschränkt,

b)      die übrigen ... Reichssilbermünzen (bis zum Betrage von 20 RM.) ... "

 

Neben die eben festgelegte Reichsmarkdefinition (= 1/2790 kg Feingold) wird hier also eine weitere Definition gestellt, die man am besten dahin formuliert, dass eine Reichsmark auch gleich dem hundertsten Teile eines Hundertmarkscheines der Reichsbank ist.

Diese Doppeldefinition bedeutet die Statuierung einer Doppelwährung, solange die Einlösung besteht, und nachdem die Einlösbarkeit durch die Devisen-gesetzgebung des Jahres 1931 aufgehoben ist, die Statuierung einer Parallelwährung, wie das schon Adolf Wagner und S. Budge für analoge Fälle nachgewiesen haben.

(Geld- und Kredittheorie ..., 2. Auflage. S. 87; ebenso S. Budge, I.1. S. 164).  (jz29)

Diese in § 5 statuierte Parallelwährung (Doppelwährung! - J.Z.), die wir heute in Deutschland haben, steht aber im Widerspruch zu der in § 1 statuierten alleinigen Goldwährung.

 

Dieselbe Doppeldeutigkeit findet sich im Bankgesetz § 3 Abs. 2:

"Die Reichsbanknoten sind ausser Reichsgoldmünzen das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland". (jz30)

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            Nicht Goldwährung, sondern Parallelwährung (Doppelwährung! - J.Z.)in Deutschland gesetzlich gültig. —

 

Diese versteckte Einführung des verwerflichen Systems der Parallelwährung (Doppelwährung! - J.Z.) , wobei die eine der beiden Zwangskurswährungen noch dazu eine ganz gewöhnliche Papierwährung ist, bildet die Ursache der tiefliegenden Inflationsfurcht des deutschen Volkes. (1) (jz31)

 

Die Proklamationen der höchsten Stellen über die unbedingte Aufrechterhaltung der Goldwährung müssen ernste Bedenken erwecken, wenn die Gesetze, auf die man sich dabei stützt, gar keine Goldwährung, sondern eine Parallelwährung (Doppelwährung! - J.Z.) statuieren. Von einer so hohen Stelle, als einer Regierung, kann man nicht vermuten, dass sie sich über die rechtliche Tragweite ihrer Erklärungen nicht im klaren ist; läge eine solche subjekive Unfähigkeit vor, so müssten die Handlungen und Erklärungen doch der Regierung zugeschrieben werden, da anders das Volk einer unverantwortlichen Führung ins Ungewisse überantwortet wäre. (jz32) Sind die Erklärungen der Regierung ihr aber zuzurechnen, so ist ernstlich die Frage nach ihrer Richtig-keit zu stellen; sowie nach der rechtspolitischen Ehrlichkeit eines Systems, das solche Doppeldeutigkeiten zur gesetzlichen Grundlage aller auf Geld lautenden Vertragsbeziehungen eines Volkes macht.

 

 

            Doppeldeutigkeit auch des Gesetzes über wertbeständige Hypotheken.

 

Die Tatsache der Doppeldeutigkeit der Währungsgesetze, die sich im Vorkriegsrecht bis 1910 nicht fand, hängt eng zusammen mit

________________________________________

(1)   Das in Teil III und den Gesetzentwürfen vorgeschlagene Währungssystem ist nicht dem Vorwurf der Parallel- oder der Doppelwährung ausgesetzt, weil beide Begriffe den Zwangskurs voraussetzen, der hier ja ge-rade beseitigt werden soll. (jz33)

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der Stellung der Regierungen des gegenwärtigen Systems zum Inflationsproblem. Nicht nur die beiden deut-schen Währungsgesetze haben Hintertüren, die der Inflation jederzeit Eingang verschaffen können, sondern auch das dritte und letzte Gesetz, das hier in Frage kommt: Das Gesetz über wertbeständige Hypotheken vom 23. Juni 1923.  Dieses Gesetz ist besonders wichtig, weil es sich im Unterschied zu den ebengenannten auf die langfristigen Verträge bezieht, insbesondere auf fast alle in Deutschland laufenden Hypotheken und Pfand-briefe, Werte von heute wieder weit über 20 Milliarden RM. Die erste Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes vom 29. Juni 1923 bestimmt, dass der Londoner Goldpreis für die Umrechnung der Goldhypotheken massgebend sein soll. Die Verordnung ist nun so gefasst, dass drei Faktoren bei der Errechnung des Londoner Goldpreises zusammenkommen müssen:

            Der Londoner Goldpreis,

            die Bekanntgabe dieses Preises durch den Reichswirtschaftsminister und

            der Mittelkurs der Berliner Börse.

Daraus ergibt sich, dass die Verwaltungsbehörden von sich aus ohne jede Bemühung des Gesetzgebungsappa-rates inflationieren können, indem sie die Veröffentlichung des Londoner Goldpreises vom Reichswirtschafts-minister unterlassen oder die amtliche Notiz des Sterlingkurses an der Berliner Börse nicht zustande gebracht wird.

            Dannenbaum, der massgebende Kommentator des Hypothekenbankgesetzes, sagt darüber zutreffend auf S. 60:

            "Es ist keine wie immer geartete Goldklausel denkbar, die nicht durch staatlichen Eingriff ausser Kraft gesetzt werden könnte. Man denke an die Vorkriegsgoldklauseln, die durch die Kriegsverordnungen mit einem Federstrich aus der Welt geschaffen wurden. Aber gerade, wenn dem so ist, ist es doppelt unrichtig, bei stabili-sierter Währung an Goldklauseln feftzuhalten, die eine willkürliche Beein-

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flussung auch ohne Gesetzgebung zulassen. Will man eine ehrliche Goldklausel — und man kann das in der stabilisierten Wirtschaft wollen —, dann spreche man sie ehrlich aus. Die jetzige Goldklausel verhindert nicht nur in ihrer juristischen Auswirkung den Übergang zur deutschen Währung, sondern stört auch bei Auslands-anleihen den größten ausländischen Geldmarkt, den amerikanischen. So kommt es, dass die Hypothekenbanken nur indirekt Gelder aus Amerika heranziehen konnen, nämlich durch die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt, und in einem Falle durch die Deutsche Bau- und Bodenbank. Beide Anstalten haben eine sehr ordnungsmässige und klare Goldverschuldung übernehmen müssen, und beide Anstalten sind mehr oder minder Reichsanstalten. Welchen Sinn soll es haben, das auf diese Weise das Reich das Valutarisiko trägt, das es die einzelnen Privaten zu tragen verhindert. ..."

 

            Wir kommen also zu der eigenartigen Feststelllung, dass alle drei Währungsgesetze Deutschlands, durch die die Goldwährung unerschütterlich errichtet sein soll, die jederzeit entwertbare Papiermark von vorn-herein als gleichberechtigt neben die wertbeständige Goldeinheit stellen bzw. durch Hintertüren die Regierung in die Lage setzen, durch rein administrative Massnahmen ohne Beschreitung des Weges der Gesetzgebung und auch ohne Mitzeichnung des Reichspräsidenten (Notverordnung) das Volk den Schrecken der Inflation auszu-liefern. Über die Inflationsfurcht, die sich bei einer so ungewissen Rechtslage des Volkes notwendigerweise be-mächtigen muss (jz34), braucht man sich demnach nicht zu wundern. Dieser Art von Ehrlichkeit (jz35) des Staates muss der Krieg erklärt werden. Nur die   rücksichtslose Abkehr von dem

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System der Zweideutigkeit und der Hintertüren kann die Inflationsfurcht (Inflationsmöglichkeit – J.Z.) beendigen und das Vertrauen (die Rechtssicherheit! – J.Z.) wiederbringen, dessen die deutsche Wirtschaft so dringend bebarf.

Nur die Rückkehr zu den Währungsgrundsätzen, die bis zum 1. Januar 1910 in den deutschen Gesetzen unzweideutig und vorbehaltslos niedergelegt waren, kann die radikale Ehrlichkeit im deutschen Geldwesen wieder aufrichten. (jz36)

 

Weitere Beispiele. —

 

Nicht nur der eigenartige Inhalt der deutschen Währungsgesetze, sondern auch andere Momente sind geeignet, Misstrauen gegen die deutsche Währung und die Gutgläubigkeit der Regierungen des gegenwärtigen Systems zu säen. Jahrelang haben die Reichsregierung, die Reichsministerien und die Reichs-bank gegen die Fakturierung in Goldmark gekämpft. Vor dem Kartellgericht hat sich die Regierung gegen die Goldklauseln gewandt. Welchen Sinn kann diese einheitliche und konsequente Stellungnahme der Regierungen des heutigen Systems haben, wenn nicht den der Offenhaltung der Möglichkeit einer Inflation?

            Noch viele andere Beispiele für den Macchiavellischen "Ehrlichkeitsbegriff" des Regierungssystems liessen sich aufführen, so die Verschleierung des ausländischen Notenbankkredits von 620 Mill. Reichsmark in den Ausweisen der Reichsbank, wo dieser Schuldposten wahrscheinlich durch Absetzung von den Aktiven statt unter den Passiven verbucht ist, und das Verbot der Veröffentlichung von Börsenkursen. Durch dieses Verbot hat man monatelang die Ausplünderung der Bevölkerung durch Kursschnitte ermöglicht. Man befand sich damit in dem Irrtum jenes Mannes, der vermeinte, die Kälte seines Zimmers durch Zerstörung des Thermo-meters beseitigen zu können.

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Ergebnis. —

 

Der in der geltenden Gesetzgebung ausgesprochene staatliche "Ehrlichkeitsbegriff" ist mithin als eine der letzten Ursachen für das Fehlschlagen aller Regierungsversuche der letzten Jahre anzusehen. Der Kampf gegen Misstrauen (legalisierten Betrug? – J.Z., 28.5.05) Krise und Inflation kann nur durch Rückkehr zu dem radikalen Ehrlichkeitsbegriff des Deutschland von vor 1890 und seiner Gesetzgebung siegreich geführt werden. (jz37)

Nicht in zufälligen Unglücksfällen liegt die Schwäche der heutigen Regierungsmethode, sondern in der Untaug-lichkeit ihrer letzten geistigen Fundamente.

Mit der Ersetzung der Ehrlichkeit durch Staatsraison, der Trennung (J.Z.: ? Verkettung! - J.Z.) von Wertmesser und Zahlungsmittel sowie der Zentralnotenbank hatte man so wichtige Teile des kollektivistischen Programms realisiert, dass man dem bolschewistischen Zerstörer Zentralismus inmitten von Schwierigkeiten erfolgreich nicht mehr entgegentreten und eine Wettbewerbswirtschaft aufbauen konnte. Leistungsfähige Regierungsme-thoden müssen herangezogen werden. Die Geschichte zeigt, wo sie entwickelt waren und was sie geleistet ha-ben. Dieses andere System ist auf die heutige Lage anzuwenden. (jz38)

 

 

 

II. Die Hauptgedanken der Gesetzentwürfe.

 

Die gegenwärtige Lage als Ausgangspunkt.

 

            Vergleichung mit dem Inflationsjahr von 1923. —

 

Auch im Somner 1923 noch wurde von berühmten Sachverständigen und von Grossbankberichten das Vorhandensein einer Inflation geleugnet. Viele Gründe machte man für die schlechte wirtschaftliche Lage verantwortlich, insbesondere den schleppenden Fortgang der aussenpolitischen Verhandlungen, die Höhe der Preise, das Defizit des Aussenhandels und die politische Unru-he. Die Tatsache, dass von den 13,5 Milliarden Goldmark Reichsausgaben (umgerechnet, amtliche Ziffern) im Jahre 1923 11,8 Milliarden mit der Notenpresse und nur 1,5 Milliarden durch Steuereingänge finanziert wur-den, übersah man. Die Erkenntnis dieses einfachen Sachverhalts hätte dazu führen müssen, dass man schon Jah-re vorher die Zahlung der Steuern in Gold angeordnet, die Notenpresse entbehrlich gemacht und die Inflation beendet hätte. (jz39)

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            Genau so wird heute immer wieder behauptet, dass die Inflation (heutige Deflation? - J.Z.) nicht beendet werden könne, bevor  nicht die internationalen Schuldenkonferenzen zur Entscheidung gekommen seien. Die analoge, jahrelang erwartete Reparationskonferenz von London schloss am 30. August 1924; sie dekredierte die Stabilisierung der deutschen Währung, neun Monate nachdem sie durch eine Volksbewegung gegen den Willen der deutschen Regierung im November 1923 stabilisiert worden war. Genau so werden jetzt die Tatsachen die Beendigung der Deflation erzwingen, wiederum vielleicht gegen die Gefängnisdrohungen missleiteter (mislei-tender? – J.Z.) Regierungen, und wiederum viele Monate, bevor die aussenpolitischen Konferenzen zu einem Ergebnis gekommen sein werden. (jz40)

 

            Zerstörung des Kreditverkehrs 1923, 1932 und 1948

 

Das Geheimnis der Beendigung der Defla-tion wird dem Wunder der Beendigung der Inflation sehr ähnlich sein. (jz41) Damals wie heute waren fast die gesamten Kreditmittel der Reichsbank dem Staate bzw. den illiquiden Finanzkonzernen zugewandt. In Goldmark umgerechnet hatte die Reichsbank im September 1923 nur 152,8 Millionen Mark oder nur 7 % ihrer Mittel für den Diskont von Handelswechseln verwendet, und 1888,0 Millionen Mark oder 93 % ihrer Mittel illiquide dem Reiche geliehen. Die Verteilung einer normalen Monatsproduktion an Gütern von 6 bis 10 Milli-arden Goldmark in ganz Deutschland sollte also mit dem minimalen Bargeldumlauf von 152,8 Millonen Gold-mark bewerkstelligt werden, ein offenbar unsinniges Verlangen.

            Die Leistungen der Reichsbank können mit den Leistungen der Reichsbahn verglichen werden. Wenn die Reichsbahn eines Tages erklären lässt, das sie durch den fort-

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gesetzten Hin- und Hertransport von Millionen von Sandsäcken im Auftrage irgend eines Grosskonzerns (J.Z.: und des Staates! – J.Z.) gänzlich überlaftet wäre und keinerlei Frachten mehr annehmen könne, so würde offen-bar der gesamte Güterumlauf zum Erliegen kommen und eine Hungersnot ausbrechen. Das ist aber die Lage der Reichsbank im Jahre 1923 und heute.

            Der Umsatzkredit der Notenbanken ist für den Umsatz der täglichen volkswirtschaftlichen Erzeugnisse genau so unentbehrlich, wie die Transportleistungen der Reichsbahn (J.Z.: und der Lastkraftwagen. – J.Z.).

Die Reichsbank hat heute (1932)von ihren 3,3 Milliarden Krediten etwa 1,5 Milliarden direkt und indirekt unter Verletzung des Bankgesetzes an das Reich, die Länder und die Kommunen geliehen; etwa eine Milliarde hat sie an illiquide Finanzkonzerne langfristig gegeben und nur etwa 0,8 Milliarden RM. oder 21 % ihrer Mittel hat sie den Bestimmungen ihres Gesetzes entsprechend als echten Umsatzkredit der Wirtschaft zur Verfügung gestellt. (jz41)

Genau wie im Jahre 1923 ist fast der gesamte Güterumsatz (J.Z.: ein sehr grosser Teil des ... – J.Z., 28.5.05.) der Volkswirtschaft zum Erliegen gekommen. Mangels Verkaufsmöglichkeit sind die Preise der Waren, Grund-stücke und Effekten, in Gold gerechnet, 1923 und heute auf ein Minimum gefallen; alle Kreditunterlagen sind daher zerstört.

Diese Entwertungen sind die normale Folge jeder Zerstörung der Verkehrsmittel. Mit 7 oder 21 % ihrer Kredite kann die Reichsbank genau so wenig den finanziellen Umsatz von 10 ober 15 Milliarden RM Gütern bewerk-stelligen, wie die Reichsbahn die körperliche Verfrachtung mit 7 oder 21 % ihrer Verkehrsleistungen. (ihrer Gueterwagen? - J.Z.) Es herrscht also heute wieder das, was andere Zeiten eine Hungersnot nannten; nicht hervorgerufen durch Mangel an Fabrikaten, sondern durch eine völlige (weitgehende – J.Z.) Zerstörung des finanziellen (monetären? – J.Z.) Transportapparates, die derjenigen einer (weitgehenden? – J.Z.) Stillegung des Eisenbahnwesens gleichkommt. Fast ist die Lage noch schlimmer, denn bei einem

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Versagen der Eisenbahnen vermöchte man sich durch privaten Wagentransport zu helfen. Die Reichsbank hat aber im Gegensatz zur Reichsbahn ein (umfassendes – J.Z.) Monopol; mit Hilfe des Verbots privater Zahlungs-mittel vom 17. Oktober 1931 (erlassen auf Grund der 3. Notverordnung, Teil 5, Kapitel 9) hat die Regierung jede Selbsthilfe des Verkehrs unter schwere Strafe gestellt. (jz42)

 

Die Ziffernverhältnisse sind 1945-48 nach dem Zusammenbruch nahezu dieselben. Fast die gesamten Kredit-mittel aller Banken einschliesslich der Reichsbank sind dem Staat gewidmet. Die Kreditinstitute sind Saugnäpfe des Staatskredits. Unsere Zukunft liegt aber auf dem Gebiet des Privatlebens und der Privatwirtschaft. Die übermässige Geldmenge und ihre Auswirkungen auf Preise, Löhne und Devisenkurse werden durch Waren-bewirtschaftung und Festpreissystem zurückgestaut. Dadurch hört Arbeit, Tätigkeit und Lieferung grossenteils auf. Kredit für wirtschaftliche Zwecke ist mit Leichtigkeit von den Schwarzhändlern zu bekommen, bei denen die Stauung stattgefunden hat.

Ein doppeltes Preisniveau und allgemeines Tauschgeschäft machen Produktion, Handel, Kalkulation und Lohn zum Schwindel. In legalen Preisen berechnet, sind die erhältlichen Kreditsummen gross, in Schwarzhandels-preisen berechnet, sind sie winzig. Würde man diese illegalen, aber durch Angebot und Nachfrage zustande gekommenen Preise zum Massstab der Bewertung von Vermögen und Kredit machen, so würde man vermut-lich wieder auf ganze 800 Millionen Goldmark Geldumlauf kommen, wie im Jahre 1932. Auch in der Inflation von 1923, bei zuletzt nur 200 Millionen Goldmark Notenumlauf, herrschten ja schlimmster Geldüberschuss und stärkste Deflation nebeneinander, ebenso, wie das in der heutigen zurückgestauten Inflation auch wieder deut-lich zu sehen ist. Bald wird die Kreditnot der Privatwirtschaft akut wieder da sein; das Bankwesen wird aber noch weiter zentralistisch-etatistisch behandelt?

            Das Jahr 1945 hat dieser Vorausschau recht gegeben. Der Reichsbankausweis vom 15. 1.1945 wies 61.9 Milliarden offener Marktpolitik und 49.9 Milliarden Reichsmark Notenumlauf aus. Die Konsequenz der Verei-nigung von Wertmesser und Zahlungsmittel im Annahmezwang für Papiergeld, des Zentralismus und der Mac-chiavellischen Unehrlichkeit des Staates waren da: der Zusammenbruch des Kredits, des Rechtsbewusstseins und zugleich eine Vermischung öffentlicher und privater Wirtschaftsformen, die sich als nicht arbeitsfähig er-weist, die unseren Ruin vervollständigt und verewigt.

 

            Keine Neuauflage des Havensteinschen Systems tragbar. —

 

Dass der Anteil der Privatkredite mit 21 % heute noch etwas höher ist, als 1923, wo er zeitweise nur 7 % betrug, ist wenig tröstlich. Denn die Bemü-hungen weitester Kreise, die sich für sachverständig halten, gehen ja heute dahin, das undeckbare Defizit der Reichskasse und dazu noch eine sogenannte Initialzündung durch grosse öffentliche Aufträge im Wege des weiteren indirekten Schatzwechseldiskonts bei der Reichsbank zu finanzieren. Die Reichsbank soll also noch mehr illiquide Kredite an das Reich und andere illiquide Schuldner ausgeben. Die Umschnürung der Privat-wirtschaft soll also fester gezogen werden; davon erwartet man eine Belebung des Erstickenden. Sie wird nicht eintreten. Eine Verschlimmerung wird Platz greifen: Die Reichsbank kann diese neuen Staatskredite ja nur ge-ben, indem sie den Privaten den Kredit noch mehr entzieht. Wird dieser Weg beschritten, den man noch vor 8 Jahren einfach "System Havenstein" nannte (heute sagt man "open market policy"), so wird der negative Rekord von 1923 mit 7 % = 152 Millonen Goldmark Handelswechselbestand bald wieder erreicht sein. Der Güterum-satz wird dann ebensoweit zum Erliegen gekommen sein, wie im November 1923. Wiederum wird nicht die Einsicht, sondern die Macht der Ereignisse die Umkehr erzwingen. (jz43)

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            Die Lösung damals und heute. —

 

Die Lösung erfolgte damals durch den allgemeinen Übergang zur wertbeständigen Rechnung, durch die Einziehung der Steuern in Gold (Goldwerten – J.Z.) wonach der Etat ohne Notenpresse gedeckt werden konnte, und durch die Verwendung der vollen Hälfte der Mittel der Renten-bank und fast der gesamten Mittel der entlasteten Reichsbank für die Zwecke der Umsatzfinanzierung, der Pri-vatwirtschaft, wodurch der Güterkreislauf fast sofort wieder in Gang kam, die Arbeitslosen von der Strasse ver-schwanden und Produktion und Konsum wieder in Verbindung gebracht wurden. (jz44)

 

Heute (1932) in der Deflation wäre also dem Analogschluss zufolge etwa folgendes zu tun:

 

2.      Die Schaffung einer absolut ehrlichen wertbeständigen Währung und die allgemeine Rechnung in dieser;

3.      Die Herausnahme des Kredits von Reich, Ländern und Gemeinden und der Finanzkonzerne aus der Reichsbank; mithin die Entlastung dieser;

4.      Die Schaffung eines neuen Systems der Zahlungsmittelausgabe zwecks voller Befriedigung des echten Umsatzkreditbedarfs der Wirtschaft; nach den schlechten Erfahrungen mit dem Zentralismus müsste das System dezentralistisch sein.

 

(1945 kann man sagen, es geschah nichts! Was damals nicht geschah, müsste heute noch dringender versucht werden.)

 

            Die Idee der Verrechnung als gemeinsamer Bestandteil aller vier Gesetzentwürfe. —

 

Der Inhalt der "Vier Gesetzentwürfe" geht über die Konsequenzen aus der Analogie mit der Lage des Jahres 1923 weit hinaus und sieht einen Gesamtplan unter einheitlichen Gesichtspunkten vor. Die Methode ist durch die entwickelten gesunden Regierungsgrundsätze gegeben; das Objekt sind die Störungen im Zahlungsverkehr, die sich fort-schreitend vergrössern. Nicht alle Schwierigkeiten sollen mit einem Schlage beseitigt werden, sondern nur die Deflation, die erstickende Einschnürung der Wirtschaft.

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            Das i.J. 1932 gegebene Bild der Deflation zeichnet sich uns wie folgt:

Bestehende Schuldverhältnisse finden nur noch in Ausnahmefällen ihre natürliche, bei ihrer Entstehung vorge-sehene Beendigung. Verlängerung der Schuldverhältnisse (Stillhaltung) ist zu einer nomalen Erscheinung ge-worden, während die gewaltsame Beendigung der Schuldverhältnisse durch Zahlungseinstellung, Zwangsver-gleich und Konkurs in dauernder Zunahme begriffen ist. Weil die natürliche Abwicklung der bestehenden Schuldverhältnisse gestört ist, können neue Schuldverhältnisse nur noch in geringem Umfange zur Entstehung gelangen. Der unmittelbare Tausch von Ware gegen Ware oder von Ware gegen Geld bleibt als einziges Aus-hilfsmittel für diejenigen übrig, die neue Schuldverhältnisse nicht mehr begründen können. Absatzstockung und Steuerrückgänge sind die Folgen hiervon.

            Der Krampf der Wirtschaft wird erst dann gemildert werden können, wenn die natürliche Abwicklung der bestehenden Schuldverhältnisse wieder zur Regel wird. Gewaltsame Veränderungen der Schuld durch Inflation, Devalvation, Schuldherabsetzung, Umschuldung und dergleichen sind abzulehnen, da sie die Lage nur noch verschlechtern können.

 

            Es muss versucht werden, die Schuldverhältnisse zu einer Lösung zu bringen, indem mehr als bisher von dem Prinzip der Verrechnung Gebrauch gemacht wird. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat in den §§ 387—396 ein Surrogat der Zahlung, ein gesetzliches Recht des Schuldners zur Aufrechnung festgesetzt. Diese Möglich-keit zur Zwangsaufrechnung genügt aber nicht in der gegenwärtigen Lage. Die Zwangsaufrechnung des BGB. muss durch eine vertragsmässige und sogar währungsgesetzliche Aufrechnung (Verrechnung) eine Ergänzung finden, indem der Grundsatz festgestellt wird:

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Jeder Gläubiger erklärt sich bereit, seine eigenen Schuldverpflichtungen gegen sich gelten zu lassen, selbstverständlich mit der Maßgabe, dass nur fällige Forderungen verrechnet werden können. (G. Ramin).

 

            Dabei ist noch ein weiterer Schritt der Analyse nötig:

 

            Von der Zahlung zur Aufrechnung.

 

            Es fragt sich nämlich, ob die Abstellung aller auf Geld lautenden Verträge auf die Erfüllung durch Zah-lung überhaupt beibehalten werden kann. Kann sie nicht beibehalten werden, so wird man den Gedanken der Notenbank und der Banknote, der bisher im Vordergrunde stand, aufgeben oder aber stark weiterentwickeln müssen, um eine ideale Austauschorganisation zu erhalten.

 

            `Die Käufe und Verkäufe, Kredite, Lieferungen und Leistungen auf Ziel in einem Lande begründen ein System kurzfristiger Verpflichtungen, die immer wieder beglichen werden müssen, um neuen Käufen, neuen Lieferungen und Leistungen, also immer neuem Warenaustausch Platz zu machen. Die Auflösung (Solution) eines solchen Systems kurzfristiger Verpflichtungen kann auf verschiedene Weise gedacht werden. Einmal durch Zahlung im römisch-rechtlichen Sinne, d.h. durch körperliche Übergabe von Münzen oder Banknoten mit Annahmezwang, sodann durch die Konfrontierung je zweier entgegengesetzter Forderungen und ihre Aufrech-nung, d.h.  juristisch gesprochen durch eine Art gegenseitigen Verzicht, weiter durch die private Banknote, Scheck und Giro, die jedoch in den meisten Fällen zur Kompensation auf einem Konto usw. führen, und schliesslich durch Devalvation, Konkurs, Verjährung oder anderweitigen Untergang der Forderungen.

 

            Sehen wir von der letzten Möglichkeit ab, die das Ergebnis völliger Rat- und Ideenlosigkeit ist, und be-schäftigen wir uns zuerst mit der Zahlung.

Diese stellt nach römisch-rechtlichen Grundsätzen älteren Stils den Regelfall der Solution dar. Sie bedeutet die Lieferung körperlicher Zahlungsmittel, also körperliche Gegenstände, mithin die Lieferung von Ware. Nach ihr ist ein Darlehnsvertrag ein Vertrag, durch den der Schuldner in dieselbe Lage versetzt wird, wie derjenige, der Ware an der Börse auf Termin verkauft hat. Durch das Zahlungsprinzip werden alle Geldverpflichtungen in ei-nem Lande zu Waren-Termin-Lieferungsverpflichtungen, nämlich bei der Goldwährung zu Goldlieferungsver-pflichtungen auf Termin (Vgl. H. Meulen, S. 16, zit. oben S. 164, und Greene.), bei den heute zumeist üblichen sogenannten Goldkern-währungen (Gold-Exchange-Standard) zu Terminverpflichtungen in monopolisierten Papierscheinen, in Zentralbanknoten.

 

            Im Warenterminverkehr an der Börse ist es üblich, sich gegen die sehr grossen Risiken solcher Geschäf-te durch Prämien und andere Sicherungsgeschäfte zu schützen. Im Geld-und Zahlungsverkehr ist man zu sol-chen Sicherungseinrichtungen leider noch nicht vorgedrungen. Der Mangel solcher Einrichtungen ist nicht ohne Folgen geblieben. Die Konzentration des Hauptteils sämtlicher derartiger Terminverpflichtungen eines Landes bei wenigen Banken hat das Problem noch vergrössert. Die Krise von  1931-1933 hat ebenso wie die früheren Krisen bewiesen, dass derartige massenhaft abgeschlossenen Terminlieferungsverträge im Ernstfalle nicht er-füllbar sind, ja dass sich aus ihnen eine monatelange Lähmung des gesamten Geschäftslebens ergibt.

 

            Der einzige Weg, eine solche Fehlkonstruktion, wie sie unser gesamtes bisheriges Bankwesen aufweist, zu vermeiden, ist wahrscheinlich die möglichst weitgehende Ersetzung der Zahlung durch die Aufrechnung. Dieser Weg ist durch die natürliche Entwicklung in den meisten Ländern schon angebahnt, denn die Verwen-dung von Scheck und Giro hat so sehr zugenommen, dass heute in den meisten Ländern schon 80-90 Prozent und mehr aller Solvierungen ohne Verwendung der "Zahlung" vor sich gehen. Formell sind allerdings heute noch die meisten auch unbaren Solvierungen auf die Aushändigung körperlicher Zahlungsmittel der Zentral-bank gestellt, aber es wird davon nur noch im Falle der Krise Gebrauch gemacht. (jz45)

 

            Die Erklärung der Banknoten oder gar der gesamten Giral-Mittel zum gesetzlichen Zahlungsmittel, wie sie schon Ricardo im Auge gehabt hat, würde keinen Fortschritt bringen, denn diese mit Legalkurs ausgestat-teten Zahlungsmittel würden eine Art Staatsgarantie geniessen, müssen also von Behörden oder anderen Mono-polstellen ausgegeben und im einzelnen bewirtschaftet und knapp gehalten werden, wodurch die Arbeitsbe-schaffung unmöglich gemacht wird, worin weiter eine untragbare Übersteigerung der fiskalischen Tätigkeit liegt. Bei einem solchen monopolistischen System kann eigentlich im Lande kein Geschäft ohne die vorherige Erfüllungszusage der Zentralbank abgeschlossen werden. Solche Zusagen zu geben, ist aber der Zentralbank meistens verwehrt; dazu ist, wie erörtert, kein mo-nopolistisches System der Zahlungsmittelbewirtschaftung denkbar, das nicht deflationistisch wirkt. Dass Karl Marx diese Zentralisation und Monopolisierung des Kredits bereits 1848 im "Kommunistischen Manifest" gefordert hat (Punkt 5 seines Programms) ist in diesem Zusammenhang bemerkenswert.

 

            Ganz anders verhält es sich dagegen mit der Solvierung durch Kompensation (Aufrechnung).

(Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch Par. 387-396; in den übrigen Bürgerlichen Gesetzbüchern : Argentinien 818-831, Belgien 1289-1299, Bolivien 1297-1309, Brasilien 1009-1024, Chile 1655-1664, China 334-342, Columbien 1714-1723, Costa Rica 806-813, Frankreich 1289-1299, Guatemala 2326-2336, Honduras 1473-1480, Italien 1285-1295, Japan 505-512; Liv-, Est- und Kurländisches Privatrecht 3545-3564, Mexiko 2185-2205, Niederlande 1461-1471; Österreich 1438-1442, Panama 1081-1083,  Peru 2252-2263, Portugal 765-777, Rumänien 1143-1153, Russland 129b, San Salvador 1525-1534, Schweiz 120-126, Spanien 1595-1602, Uruguay 1497-1514,  Venezuela 1353-1363, -

In Grossbritannien und den angelsächsischen Ländern besteht nur das "Set-off" und das Clearing, während die eigentliche Compensation als Rechtsinstitut fehlt.)

Diese kann niemand ablehnen, der selbst Schulden hat, was allgemein für die heutige Wirtschafter gilt.

 

            Die Kompensation ist daher neben Gold und neben den mit Legalkurs ausgestatteten Banknoten ein drittes aufdrängbares Zahlungsmittel, das im der Geldtheorie als solches bisher übersehen worden ist. Gegenüber jedem Verkäufer von Ware oder jedem anderen Gläubiger ist daher die Kompensation als Solutions-mittel ebenso verwendbar, wie wenn sie Legalkurs hätte, allerdings nur in Höhe der Schulden des Zahlungs-empfängers.

Sie hat dazu den Vorteil, nicht monopolisiert, nicht staatlich "bewirtschaftet" und nicht knapp gehalten, sondern für jeden frei verfügbar zu  sein. Sie steht auch in jeder Krise und gerade während der dann üblichen Kreditre-striktionen für jedermann bereit, was von entscheidender Bedeutung ist.

 

            Das Kreditsystem wird daher nicht nur die gekennzeichntete historische Entfremdung gegenüber dem Warenverkehr rückgängig machen, sondern darüber hinaus noch ein Solutionsverfahren benutzen müssen, das die Terminlieferung von monopolisierten und "knapp gehaltenen" Zahlungsmitteln im bisherigen Sinne vermei-det.

Abgesehen von der Zurückführung des Umsatzkredits auf seine ursprünglichen und eigentlichen Funktionen muss das Ziel also sein, das Kompensationsprinzip zum allgemeinen Solutionsverfahren im ganzen   Lande zu machen, weil es dem römisch-rechtlichen Zahlungsprinzip überlegen ist.

Bei der Erreichung dieses Zieles ist zu beachten, dass die bisherige Gesetzgebung über Kompensation in den bürgerlichen Gesetzbüchern viel zu eng ist; sie wird weiterentwickelt werden müssen.

Nicht auf die zufällige heutige Ausgestaltung, sondern auf das zugrunde liegende Prinzip und seine Entwick-lung kommt es an.

Weiter ist wichtig, dass sich besonders in Deutschland über den Scheck- und Giroverkehr hinaus neue Formen entwickelt haben:

5.      Der Clearing nicht nur von Schecks, sondern auch von Überweisungsaufträgen in einzelnen "Abrechnungsstellen" bei der Reichsbank,

6.      die von Schöle-Berlin entwickelte rückläufige Überweisung (der sogenannte "Einziehungsverkehr") und

7.      die Skontration.

 

            Das Ziel dieser grossen Entwicklung der Technik des bargeldlosen Verkehrs geht, bildlich gesprochen, dahin, nicht mehr körperliche Gegenstände (Zahlungsmittel) vom Schuldner zum Gläubiger hinzubewegen ("Aufdrängung"!), auch nicht mehr Guthaben in dieser Richtung zu verschieben, sondern dem Gläubiger Schul-den abzunehmen, ihn zu entschulden, womit das Problem des Legalkurses, der Aufdrängung überhaupt vermie-den wird!

Ihre Kraft erhält diese neuere Entwicklung im deutschen Zahlungsverkehr nicht aus währungstheoretischen Überlegungen, sondern einfach aus der Tatsache, dass diese neueren Methoden viel wirtschaftlicher arbeiten, viel weniger Kosten verursachen als Scheck und Giro, was für die Banken von der grössten Wichtigkeit ist.

 

            Die Auswirkung des neuen Prinzips auf die vielen Zweige des unbaren (giralen) Zahlungsverkehrs konnte hiermit nur angedeutet werden.

 

            Neben dem eben erwähnten Giro- und Scheckverkehr steht der Lohngeld- und Barverkehr, in dem bis heute das Zahlungsprinzip völlig herrscht, von dem es anscheinend nicht verdrängt werden kann. Auch hier ist überraschenderweise Kompensation möglich. Dieser Kompensation im Barverkehr unter gleichzeitiger Beseiti-gung des Notenmonopols könnte eine neue Art Notenbanken dienen.

In den nachfolgenden Entwürfen von Gesetzen ist der Versuch gemacht worden, das Prinzip einer erweiterten Aufrechnung in Produktion und Konsum, aber auch bei Staat,Ländern und Gemeinden durchzuführen, um da-mit die gesetzlichen Grundlagen vorzubereiten, welche nötig sind, damit sich die private Initiative auf diesem Gebiet entfalten kann.

 

B/II

 

1. Verrechnungsbanken mit Scheckgeldausgabe. Bereitstellng von Umsatzkredit. Dezentralisierung der Zahlungsmittelausgabe, der Banken und der Industrie. Brechung des Geldmonopols. Beendigung der Deflation. Agrarkredit. Sicherungen. (1)

 

            Allgemeine Verrechnung von Forderungen aus dem gesamten Güteraustausch der Wirtschaft.

 

Das Prinzip der Verrechnung muss nicht nur im Staatskredit und auf dem Gebiete des Anleihewesens einge-führt werden; noch umfassender und wichtiger ist seine Anwendung bei der Abrechnung des gesamten Güter-verkehrs. Der gegenseitige Ausgleich der aus Lieferungen und Leistungen herrührenden Forderungen und Ver-pflichtungen des ganzen Volkes ist schon im Verlaufe der letzten Jahrzehnte mehr und mehr durch Scheck und Giro geleistet worden; der Anteil der Zahlungen mittels Metallgeldes und Banknoten ist immer mehr zurückge-gangen. Ursprünglich war auch die Banknote, wenigstens in ihren schottischen Ursprüngen, nur als eine Art Verrechnungszettel gedacht. Sie hat diesen Charakter verloren, seitdem in Deutschland die Banknotenausgabe monopolisiert (Unterbietungsverbot von 1899) und die Banknoten mit Annahmezwang versehen sind (1910).

(jz46)

 

Mangel an Umsatzkredit, Deflation, Inflationsgefahren und zentralistische Kreditmissbräuche sind die Folgen gewesen. Diese verheerenden Wirkungen hätten nicht eintreten können, wenn der Verkehr im Wege der Selbst-hilfe irgendwo den vollen Güterkreislauf hätte beschreiben (beschreiten? - J.Z.) können, ohne auf diese zwangs-bewirtschafteten Zahlungsmittel angewiesen zu sein. Diese

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(1)   Vergl. Gesetzentwurf 3 S. 123 ff.

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Zwangszahlungsmittel sind aber unglücklicherweise sektorartig in den Kreislauf eingeschaltet: Kein Güter-kreislauf kann stattfinden, ohne dass an irgendeiner Stelle Lohngelder erfordert werden. Hier versagt bisher der bargeldlose Zahlungskreislauf; hier sind bisher noch Reichsbankzahlungsmittel unentbehrlich. Demnach ist zur Einführung der allgemeinen Verrechnung in der gesamten Wirtschaft nur die Erweiterung des Bereichs der bis-herigen unbaren Zahlungsmittel auf den Bereich der Lohnzahlungen erforderlich.

 

            Die Schaffung von Verrechnungsbanken. —

 

Diesem Mangel unseres bargeldlosen Zahlungsverkehrs soll nach dem Gesetzentwurf 3 durch die Gründung von Verrechnungsbanken abgeholfen werden. Das Gesetz ermöglicht die Errichtung von Verrechnungsbanken an allen Plätzen, wo dafür Interesse besteht.

Die  Verrechnungsbanken sind auf das Verrechnungsgeschäft und die Ausgabe von Verrechnungszahlungs-mitteln beschränkt; sie machen daher den am Platze bestehenden Banken in keiner Weise Konkurrenz. Sie leis-ten vielmehr diejenigen Dienste, die früher die Reichsbank geleistet hat (J.Z.: Durch ihre Zentralisation ganz unzureichend! – J.Z., 29.5.05.), und zu deren Leistung heute die Reichsbank nicht mehr imstande ist.

Für ihre Zahlungsmittel besteht ebensowenig Annahmezwang, wie für die Schecke und Girozahlungsmittel, die schon heute in Deutschland verwendet werden; eine Inflation des deutschen Preisgefüges ist also auch beim schlechtesten Willen der Bankleitungen unmöglich (vgl. S. 12 ff.).

 

            Typisierte Verrechnungsschecke als Ersatz für die Zwangskurszahlungsmittel der Reichsbank. —

 

Das hier vorgeschlagene neue Zahlungsmittel der Verrechnungsbanken ist der typi-

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sierte und akzeptierte Verrechnungsscheck. (1)

Das Gesetz sieht vor (§ 3), das die Verrechnungsbanken berechtigt sind, auf sie gezogene Verrechnungsschecke durch einen darauf gesetzten Vermerk anzunehmen. Hiermit wird der Anweisungscharakter des Schecks über-wunden und ein