PP
394 Ri Das Andere System 2 Aufl Manuscript 1948 Word
DAS ANDERE SYSTEM
von Prof. Heinrich Rittershausen,
zweite
Formulierung in seinem 1948 Manuskript
LIBERTARIAN
MICROFICHE PUBLISHING
c/o
John Zube
35 Oxley St. or P.O. Box
52
Berrima,
NSW 2577
Australia
Tel.:
(02) 48 771 436
2005
(jz1.1)
DAS ANDERE SYSTEM
von Prof. Heinrich Rittershausen,
zweite
Formulierung in seinem 1948 Manuskript
Es
kam zur Drucksetzung und Korrekturefahne - aber nicht zum Druck. Dieses
Manuskript hatte Professor Heinrich Rittershausen dann später noch etwas
verbessert und ich benutzte eine Kopie dieser Verbesserungen für meine
Mikroficheausgabe in PP 394 und jetzt für diese Digitisierung.
(jz1.2)
I.
WÄHRUNGSREFORM DURCH ÜBERGANG ZUR FREIEN PREISBILDUNG
II..GOLDWÄHRUNG
OHNE DIE NACHTEILE IHRER HISTORISCH BEKANNTEN FORM
III.
ZAHLUNGSVERKEHR DURCH GIRO UND AUFRECHNUNG
IV. SCHARFE
TRENNUNG ZWISCHEN WÄHRUNG UND ZAHLUNGSMITTEL
V.
VERHINDERUNG VON FÄLSCHUNGEN
B) DIE
TRENNUNG VON WÄHRUNG UND ZAHLUNGSMITTEL
I.
GEGENÜBERSTELLUNG DER BEIDEN GELDSYSTEME IN DREI PRINZIPIEN
Ein verhängnisvolles Experiment
Inflation ist nur bei Annahmezwang möglich
Verbundenheit der gegenwärtigen Regierung mit
Annahmezwang und Inflationismus. —
Verwüstende Wirkung des Zentralismus
a) Der Zentralismus in der allgemeinen
Wirtschaftspolitik
Züchtung eines
ungesunden Konzermwesens.
Bolschewistischer
Charakter des Kreditzentralismus.
b) Deflation als Folge des Zentralismus in der
Währungspolitik. — (jz25)
Selbsthilfe der Bevölkerung verboten. —
Inflation und Deflation im herrschenden System
verwurzelt. —
3. Der Begriff der Ehrlichkeit des Staates.
Ehrlichkeitspflicht des Staates gegenüber seinen
Bürgern. —
Annahmezwang,
Inflation und Erschütterung der Vertragstreue. —...
Doppeldeutigkeit aller drei Währungsgesetze. —
Doppeldeutigkeit auch des Gesetzes über
wertbeständige Hypotheken. —
II. Die
Hauptgedanken der Gesetzentwürfe.
Die gegenwärtige Lage als Ausgangspunkt.
Vergleichung mit dem Inflationsjahr von 1923. —
Zerstörung des Kreditverkehrs 1923, 1932 und
1948 —
Keine Neuauflage des Havensteinschen Systems
tragbar. —
Die Lösung damals und heute. —
Die Idee der Verrechnung als gemeinsamer
Bestandteil aller vier Gesetzentwürfe. —
Von der Zahlung zur Aufrechnung. –
Allgemeine Verrechnung von Forderungen aus dem
gesamten Güteraustausch der Wirtschaft. —...
Die Schaffung von Verrechnungsbanken. —
Typisierte Verrechnungsschecke als Ersatz für die
Zwangskurszahlungsmittel der Reichsbank. —
Bereitstellung von echtem Umsatzkredit durch die
Verrechnungsbanken. —
Brechung des Zentralbanksystems. —
Abschaffung des Monopols der Zentralbank. —
Der falsche und der richtige Weg zur Senkung des
Zinsniveaus. —
Beseitigung des Kreditzentralismus. —
Ein Netz städtischer und ländlicher
Verrechnungsbanken. —
Radikalmittel gegen Deflation. —
Das Schecksystem als das klassische Mittel im
Kampf gegen die Deflationen der Geschichte. —
Ausschluss der Bareinlösung: Run-Sicherheit dieses
Banksystems. —
Die Verrechnungsbank eine private
Zahlungsgemeinschaft. —
Die Rückströmung der Verrechnungsschecke. —
Sicherung des Parikurses der Verrechnungsschecke. —
Ausschluss von Missbräuchen. —
Keine Schwerigkeiten aus der Verschiedenheit der
Zahlungsmittel. —
Interlokale Austausch- und Girozentralen der
Verrechnungsbanken. —
Der Agrarkedit und die Agrarfrage. —
Das Agrarproblem als Absatz-
und Verrechnungsproblem. —...
Die Ware schafft sich selbst ihr Kaufmittel. (jz1.3) —
Ausgabe von Staatskassenscheinen. –
Staatskassenscheine als Steuerschecke oder
Steueranweisungen. —
Unentbehrlichkeit der Staatskassenscheine. —
Sicherung der Staatskassenscheine durch die
Steuerfundation. —
Kursnotierung der Staatskassenscheine als
Kontrolle. —
Weitere Sicherungsmassnahmen für die
Staatskassenscheine. —
Der Staat als Rückversicherer des Volkes gegen
Inflation —
Zwang gegen die Hamsterbestände an Reichsbanknoten. —
Der Staat als Rückversicherer auch gegen
Devalvation, Prolongation und Konversion. —
Wirksame Massnahmen gegen den katastrophalen
Kursstand der öffentlichen Anleihen. —
Die Verrechnung von Anleihestücken usw. bei
Steuerzahlungen. —
Weitere Annäherung an den Parikurs der
öffentlichen Anleihen durch Erbschaftssteuerverrech-nung. —
Schaffung eines bedeutenden zusätzlichen
Placierungsspielraums für Reichsanleihen. —
Anleiheverrechnung in Preussen 1809 verwirklicht
gewesen. —
Wirkungen der Senkung des Zinsniveaus. —
Ausdehnung der Anleiheverrechnung auf die
Industrie. —
METALLWÄHRUNG BEI TRENNUNG VON WERTMESSER UND
ZAHLUNGSMITTEL
Preis-, Lohn- und Bewirtschaftungspolitik. —
Regelung der Annahme und der Aufdrängung im
Verkehr. —
Aufrechterhaltung der zur Zeit bestehenden
Forderungen und Verpflichtungen. —
Erfahrungen aus der Geschichte des liberalen
Deutschland. —
Unveränderlichkeit des Preissystems und der
Einheit, Beweglichkeit der Zahlungsmittel. —
Schuld des Goldes an der grossen Krise von 1931? —
DIE SANIERUNG DER REICHSBANK. ABWICKLUNG
DES ALTEN REICHSBANKBESTANDES
4. Entwurf eines Gesetzes über wertbeständige
Rechnung und Entlastung der Reichsbank.
Der Entwurf
der "Vier Gesetzentwürfe"
1. Entwurf eines Gesetzes über
Verrechnungsbanken.
2. Entwurf eines Gesetzes über
Staatskassenscheine.
4. Entwurf eines Waehrungsgesetzes
ZWEI
HANDSCHRIFTLICHEN NOTIZEN VON Prof. Heinrich .RITTERSHAUSEN ZU DIESEM BUCH :
II)
"20.7.1969 : Betr.: DAS ANDERE
SYSTEM, 2. Auflage.
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Anhänge zur ersten Ausgabe, 1932, von:
Heinrich Rittershausen, Das andere System, die hier nicht wiedergegeben sind
1 )
Anmerkung von John Zube, ca. 1 S.
2.)
Begründung zu den Vier Gesetzentwürfen von Dr. Walter Zander, ca. 11 Seiten.
3.)
Notiz über Verrechnung von Anleihen und Zinskupons von Maria Blösz, 28.2.1933,
1 Seite.
4.)
Wilhelm Lexis, Auszug, 1 S.: Theoretisch mögliche Ausschaltung des Barverkehrs,
1 Seite.
5.)
Heinrich Rittershausen, undatiert, ein älterer und kurzer Kommentar zu den Vier
Gesetzentwürfen, 34 Seiten.
6.) Bth einige weitere
Anmerkungen mit APL & BGB Par. über Aufrechnung. Die Paragraphen vom
Allgemeinen Preussischen Landrecht sind hier noch nicht vollständig zusammengestellt.
7.) Dr. Best, drei Artikel
zu den Vier Gesetzentwürfen
8.) Dr. Best, Broschüre über
die Vier Gesetzentwürfe
9.) Ein Beitrag von Dr.
Meis
10.) Munzer, Palyi &
Neumarck Diskussion
11.) Rittershausen &
Beckerath, einige Zusätze
12.) Rittershausen &
Zander über Verrechnung & Steuergutscheine
(jz4),
(jz5), (jz6)
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DAS ANDERE SYSTEM
II.
Fassung, 1948
(jz7)
Wenn in dieser Neuauflage unser im Jahre 1932 gemachter Vorschlag einer tiefgreifenden
Währungs- und Bankreform wiederholt wird, obwohl "alles anders geworden
ist", so bedarf dies der Begründung.
Der damalige Vorschlag der "Vier Gesetzentwürfe" stammte nicht von dem Verfasser, sondern
von einem Kreise von Fachleuten, die, ungeachtet ihrer starken beruflichen
Inanspruchnahme über sechs Monate lang in meist täglich oder nächtlich vielstündigen
Sitzungen die gemeinsame sachliche und begriffliche Grundlage schufen und die
Bestimmungen der Gesetzentwürfe Satz für Satz ausarbeiteten. Der Unterzeichnete
ist dabei nur einer von sieben gleichberechtigten Verfassern gewesen.
Die
sieben Verfasser haben schon damals die seither eingetretene Entwicklung befürchtet.
Sie haben aus ihren Erkenntnissen, die in geringerem Grade auch andere hatten,
die erforderlichen Konsquenzen gezogen. Diese Konsequenzen waren :
Zur Wiederherstellung des freiheitlichen Denkens in
Politik und Wirtschaft genügen keine Lippenbekennt-nisse und parlamentarische
Formen, solange die 10 Punkte des Kommunistischen Manifests vom Jahre 1848 in
fast sämtlichen westlichen Kulturstaaten gesetzlich durchgeführt sind und
solange eine Persönlichkeit vom Range des Senators Glass in Washington erklären
konnte, es wundere ihn gar nicht, dass die amerikanische Regierung den
Sowjetstaat anerkannt habe, vielmehr, dass Stalin, die Vereinigten Staaten
anerkannt habe, welche doch Russland und den andern Mächten im Bolschewismus so
weit voraus seien! (1)
________________________________________
(1) Im Kommunistischen
Manifest vom Februar 1848 schreibt Karl Marx am Schluss über die in der Praxis
erforderlichen Massregeln:
"Für die
fortgeschrittensten Länder werden jedoch die folgenden Massregeln ziemlich
allgemein in Anwendung kommen können:
1. Expropriation
des Grundeigentums und Verwendung der Grundrente zu Staatsausgaben.
2. Starke
Progressivesteuer.
3. Abschaffung
des Erbrechts.
4. Konfiskation
des Eigentums aller Emigranten und Rebellen.
5. Zentralisation
des Kredits in den Händen des Staats durch eine Nationalbank mit Staatskapital
und ausschliesslichem Monopol.
6. Zentralisation
des Transportwesens in den Händen des Staates.
7. Vermehrung
der Nationalfabriken, Produktionsinstrumente, Urbarmachung und Verbesserung der
Ländereien nach einem gemeinschaftlichen Plan.
8. Gleicher
Arbeitszwang für alle, Errichtung industrieller Armeen, besonders für den Ackerbau.
9. Vereinigung
des Betriebs von Ackerbau und Industrie, Hinwirken auf die allmähliche Beseitigung
des Unterschieds von Stadt und Land.
10. Öffentliche
und unentgeltliche Erziehung aller Kinder. Beseitigung der Fabrikarbeit der
Kinder in ihrer heutigen Form. Vereinigung der Erziehung mit der materiellen
Produktion usw. ..."
Marx erklärt dabei,
"auf Deutschland richten die Kommunisten ihre Hauptaufmerksamkeit." ... "Sie erklären es offen, dass ihre Zwecke nur
erreicht werden können durch den gewaltsamen Umsturz ller bisherigen
Gesellschaftsordnungen."
"Mögen
die herrschenden Klassen vor einer kommunistischen Weltrevolution zittern. ..."
_________________________________________________________________________________________
Das Gremium der sieben Verfasser hatte mit Marx in der
Zentralisierung und Monopolisierung des Kredits die nach aussen wenig
erkennbare politische Maschine zur Vorwärtstreibung bolschewistischer Lebens-
und Wirtschaftsformen erkannt. Die Verfasser beschlossen, an
diesem Punkte einzusetzen. Sie kamen überein, in der krassesten
Form, praktisch durch Gesetzvorschläge erhärtet, aufrüttelnd mit aller Energie,
in zahlreichen Broschüren, Aufsätzen und Vorträgen, an die deutsche und die
internationale Öffentlichkeit heranzutreten. Das Ergebnis waren mehr als 100
Veröffentlichungen, Vorträge usw. in vier Sprachen, von denen das ursprüngliche
Hauptwerk, die "Vier Gesetzentwürfe", hier von neuem gegeben wird. (jz8)
Drei Gedanken bewegten den Kreis der Mitverfasser
: Die der Ehrlichkeit, der Dezentralisation und der freien Preis- und
Kursbildung.
Es ist bekannt, dass das Geld- und Währungswesen aller Länder
der Welt seit Jahrzehnten mehr und mehr eine Domäne immer raffinierterer Betrügereien
an den Sparern, kleinen Leuten, anständigen und intensiv Arbeitenden geworden
ist. Die Begeisterung, die Schachts Methoden in der Welt erweckt haben, ist ja
gerade daraus zu erklären, dass Notenbankpräsidenten in der übrigen Welt zugaben,
von ihm auf diesem Gebiete noch etwas gelernt zu haben. Die meisten Sachverständigen
Deutschlands und der übrigen Länder müssen sich leider sagen lassen, dass sie
sich haben düpieren lassen, oder dass sie in das Lobgeschrei der neuen
raffinierten Betrügereien ( z.B. Goldkernwährung, Währungsausgleichsfonds,
internationale Verrechnungsverträge, Einführung des Preisstops (1) usw.)
absichtlich oder gezwungen mit eingestimmt haben, weil die Notenbanken zusammen
mit den am Defizit leidenden Finanzministern der Welt und der von ihnen abhängigen
Finanzpresse jeden Wissenschaftler durch Kritik und Boykott ruinierten, der
diese Dinge aussprach. Man musste zu Kreuze kriechen, und fast all krochen zu Kreuze, und zwar auch in den Ländern, in denen es
keine Geheime Staatspolizei, sondern Pressefreiheit gab. Die Anbetung des
modernenn und meist übermächtigen Staates tat das ihrige.
________________________________________
(1) Der
Verfasser hat seit dem Jahre 1945 die Preispolitik in den Westzonen, während
die Währungs-frage der deutschen Zuständigkeit ganz entzogen war, geleitet, in
dem Bestreben, von diesem zentralen Punkte aus alles zu tun, damit nach der für
bald erwarteten Währungs-reform die freie Preis- und Kurs-bildung
wiederhergestellt werde. Nur wenige seiner in dieser Richtung unternommenen
Schritte sind be-kannt geworden.
Die Auffassung des Verfassers ging und geht dahin, dass
die grosse Masse der Bevölkerung den Be-trug längst gemerkt hat, und dass daher
die staatliche Währungs- und Finanzpolitik mit der Ehrlichkeit im radikal-sten
Sinne gegenüber den Bürgern den Anfang machen müsse. Nur damit sei heute noch
Popularität zu erlangen. Sogar als Prinzip rein geschäftlichen Erfolges sei
heute die Ehrlichkeit wieder dem Volks-betrug überlegen.
Zugleich betonten die Verfasser, im Gegensatz zu den
nationalen und demokratischen Nachbetern von Marx, die Notwendigkeit einer
radikalen Dezentralisation. Sie wiesen darauf hin, dass die moderne Zentral-notenbank
die Aufgabe habe, die "starke Bank" im Sinne der Finanzierung un-durchsichtiger
staatlicher Vorha-ben zu sein, und dass aus diesem Grunde und aus keinem
anderen eine Mehrheit dezentralisierter Notenbanken in der Öffentlichkeit -
auch Deutschlands - von vielen sogenannten Fachleuten als lächerlich betrachtet
werde. Sie wiesen nach, dass der Übergang zum Zentralbanksystem und zum
Annahmezwang beim Nennwert für Papiergeld am 1. Januar 1910 ausdrücklich und in
der öffentlich erklärten Absicht der finanziellen Vorberei-tung eines möglichen
Krieges erfolgt war.
Um sich nicht völlig unmöglich
zu machen, betonten die Verfasser immer, dass geldgeschichtlich eine grosse und
ruhmreiche Tradition vorliege, dass die nationalen Erfolge, auf die die
Zentralisten und Nationalisten poch-ten, finanziell und wirtschaftspolitisch
seit 150 Jahren unter einem anderen "System" erzielt worden wäre, nämlich
dem hier vertretenen. Preussen war, entgegen
der heutigen falschen Weltmeinung, im Humboldtschen 19. Jahrhundert
ein finanzpolitisch extrem liberaler Staat gewesen. Die Verfasser wiesen häufig
darauf hin, dass diese humanitär-liberale Tradition Preussens gegenüber
gewissen, von der "Bewegung" angesteckten deutschen Ländern damals
noch relativ am meisten Hoffnung auf eine freiheitliche Zukunft erwecke.
Die Verfasser waren sich im Jahre 1932 darüber klar, dass
um das Ja oder Nein zum zweiten Weltkrieg gerun-gen wurde. Sie waren gemeinsam
der Überzeugung, dass die Oberfläche der Welt verteilt war, dass die frü-heren
Kolonialgebiete mächtige und reiche selbständige Staatsgebilde hatten, dass jede
Kolonialpolitik heute eine Zuschusspolitik und eine Selbstaufopferung der
kolonisierenden Macht sei, wie die Verarmung Englands beweise, dass Deutschland
wegen seiner historischen und geographischen Lage durch imperiale Machtpolitik
nichts zu gewinnen, wohl aber alles zu verlieren hatte, und dass es daher auf
den Weg eines culturell und wirt-schaftlich mit den weisesten geistigen
Prinzipien arbeitenden nicht-imeprialistischen Staates gebracht werden müsse,
der unter dem Zeichen der Gewaltlosigkeit seine Qualitäten beweisen müsse.
Diese Gedanken treten in den verschiedenen Schriften in
eindeutiger Formulierung hervor.
Es musste der durch 30 Jahre Dumping misstrauisch
gewordenen Weltöffentlichkeit gegenüber der konkrete Beweis der Friedfertigkeit
Deutschlands erbracht werden.
Wenn ein verspäteter und verkrampfter deutscher
Imperialismus doch nur schaden konnte, und wenn sich nachweisen liess, dass die
übliche Zentralnotenbank mit der bisherigen, seit 1910 neu entwickelten Wäh-rungsform
in bezug auf die Förderung der Wirtschaft Minderwertigeres leistete, dass sie
weniger krisenfest war als ein dezentralisiertes Notenbanksystem, so konnten
die Opferung der Zentralnotenbank und des finan-ziellen Imperialismus nicht
schwerfallen.
Die Verfasser zogen daher aus dem Zusammenbruch der
Grossbanken und der Niederlage und Lähmung der Reichsbank seit der Bankenkrise
von 1931 die Schlussfolgerung,auf dieses System zu
verzichten und mehrere neue, ehrliche und dezentralisierte Notenbanken sich
entwickeln zu lassen.
Hitler muss die kriegspolitische Bedeutung der
Zentralisation des Kredits vom Jahre 1939 an selbst erkannt haben, denn er
betrieb von da an die weitere Übersteigerung des finanziellen Zentralismus bis
zum Bankgesetz von 1939 und darüber hinaus. Der Erfolg ist bekannt. Er scheint aber zur
Belehrung über die Ratsamkeit neu-er, nicht-imperialistischer, rein
kommerzieller Währungs- und Kreditmethoden noch nicht ausgereicht zu ha-ben. Erst
die amerikanisch-englische Militärregierung hat mit wenig Zustimmung seit dem
Zusammenbruch des imperialistischen Deutschlands die Dezentralisation der
Notenausgabe und des Bankwesens auf ihre Fahnen geschrieben. Ihr ist aber von
den Vorarbeiten dieses damals einzigen kreditdezentralistisehen Kreises in
Deutschland und wohl auch auf dem europäischen Kontinent ( wenn man von Prof.
Milhaud in Genf und seinen Freunden absieht ) nichts bekannt. Sie bedient sich
zur Durchführung ihrer Absichten gerade derjenigen deutschen und amerikanischen
Persön-lichkeiten, die sich bis 1933 zugunsten der Zentralnotenbank und ihres
finanziellen Imperialismus in Deutsch-land eingesetzt hatten, die unseren Kreis
also fast durchweg scharf kritisiert haben. Viele von ihnen empfanden damals
die Arbeiten dieses Kreises als in der Zielsetzung unverständlich und auch vom
Standpunkt der Nation und der Machtausübung, der "Konzentrierung der
geringen Kreditmengen" usw. aus unbegreiflich. Sie setzen ihre Tätigkeit
in der alten Richtung fort, als wenn nichts geschehen wäre. Was soll
heute noch die "starke Zentralbank"? Glaubt nach dem Ruin
der Sparer und den gigantischen etatistischen Kreditfehlleitungen noch irgend
jemand an den Staat als treusorgenden Hausvater und objectiven Verteiler des
Kredits? (jz9)
Der
dritte zentrale Gesichtspunkt des Gremiums war die freie Preis- und
Kursbildung. Es ist bekannt, dass international, genau wie heute, zur damaligen
Zeit fast sämtliche Warenmärkte von halbbehördlichen Einrichtungen beherrscht
wurden, die die Ware aufspeicherten, die Preise hochhielten und zwecks immer
wei-terer Aufspeicherung der unverkäufliehen Ware immer grössere Bank- und
Anleiheschulden auf sich nah-men. Länder wie Deutschland, die an den
internationalen Rohstoffquellen wenig beteiligt waren, taten damals dasselbe,
z.T. mit noch grösserem Erfolge durch die künstliche Preishochhaltungspolitik
ihrer Kartelle, der die Verschleuderung der Waren unter Kosten nach ausserhalb
der Landesgrenzen beigefügt war. Auch bauten sie, kalkulierend auf diesen künstlich
überhöhten Warenpreisen, immer weitere Industriekapazitäten auf, die in der
Friedenswirtschaft niemals verwendbar sein konnten, und die nur wegen der
Verkehrtheit des künst-lich gewordenen Preissystems eine scheinbare
kalkulatorische Berechtigung hatten.
Zu
diesen falschen internationalen Warenpreisen, die eines Tages ins Wanken
geraten und bei ihrem Sturz die entnommenen riesigen Lombardkredite und die
Grossbanken fast aller Länder der Welt mit sich in den Abgrund der Zahlungsunfähigkeit
rissen, trat damals seit 1931 die neue Erscheinung, dass jedes einzelne Land
infolge des angeblichen Devisenmangels zwischen 10 und 100 verschiedene
Devisenkurse für dieselben Zahlungsmittel gleichzeitig in Anrechnung brachte. Es
wurde übersehen, dass es gar keinen Devisenmangel gibt, weil beim freien Markte
der Devisenkurs selbstverständlich so lange steigt, bis ein Ausgleich zwischen
Angebot und Nachfrage eintritt. Es gibt also keinen Devisenmangel, sondern nur
einen falsch d.h. zu niedrig festgesetzten Kurs. Indem
die Länder ihr inländisches Preisniveau durch Massnahmen der Kartell-Preispolitik
oder der staatlichen Preispolitik künstlich hochhielten, entwerteten sie ihre
Zahlungsmittel in den Augen des Ausländers, war doch ein
teures Land zum Bezug von Ware nicht geeignet. Gleichzeitig wiesen sie
Devisen-kurse vor, durch welche dem inländischen Papiergeld ein künstlicher Überwert
verliehen wurde. Dadurch wurde der Export weiter erschwert und der Import
erleichtert, während das Gegenteil beabsichtigt war. Zur Abhilfe wurden von
mehr oder weniger allen Staaten EInfuhr-Kontingente und noch höhere Zölle
eingeführt und zugleich die Exportware im Auslande noch stärker unter den inländischen
Preisen verschleudert.
Der
Hauptfehler der inländischen und internationalen Wirtschaftspolitik der
damaligen Epoche, ein-schliesslich der Kreditzusammenbrüche, der
Aussenhandelskatastrophen und des Aufbaues künstlicher Autarkie-Industrien ist
demnach auf die staatliche Politik falscher Preise und Devisenkurse zurückzuführen.
Wie wichtig war es daher von seiten der Verfasser, mit aller Macht eine freie
Preis- und Kursbildung als Mit-telpunkt einer freiheitlichen Wirtschaftspolitik
jener bolschewistischen Wirtschaftspolitik gegenüberzustellen, die wir in
Deutschland in gewaltigem Ausmass durchführten, und die Senator Glass in seinem
Lande so scharf kritisiert hatte. Damit nicht genug,die
Mitglieder des Kreises waren sich 1932 darüber klar, dass die Wirtschaft eines
Landes, wenn man sie sich selbst überlässt, die Vertragsfreiheit des liberalen
Staates sofort miss-braucht, um Kartelle und Monopole zu bilden, und zeigten
dies in sehr drastischer Weise auf dem Gebiet des deutschen Kreditwesens. Sie
wandten sich daher entschlossen von den alten liberalen Vorurteilen ab und
proklamierten mit aller Schärfe, dass nicht eine Rückkehr zur freien Natur, zum
laisser-faire, laisser-aller in Betracht kommen könne, sondern nur die
Schaffung einer staatlichen Währungs- und Wettbewerbsordnung, in diesem Falle
auf dem Kreditgebiete. Dabei wurden sorgfältig alle Möglichkeiten der Bildung
neuer Monopole und Missbräuche (Überemission) verstopft, und es wurden sorgfältig
alle Voraussetzungen legislativ bereitgestellt, damit das neue System des
Wettbewerbs, von allen nötigen konformen Massnahmen unterstützt und von allen
nichtkonformen, marktfremden Einflüssen befreit, arbeitsfähig war. (jz10) Hätte
man sich nicht damals im In- und Auslande in einer erstaunlichen
Kurzsichtigkeit befunden, so wäre dieser Weg des Friedens, der Ehrlichkeit und
der Kurs- und Preiswahrheit aussichtsreich gewesen. Es geschah aber das
Umgekehrte: Hitler kam, weil er versprach, allen Nutzniessern
falscher Preise und falscher Wertskalen ihre aussichtslosen Positionen zu
retten. Er verbündete sich mit den schlechten Wirten und schlechten Menschen. Er
drehte einfach die Politik in die verhängnisvolle Richtung des Krieges, wobei
er tatsächlich eine Zeitlang jene aussichtslose Wertskala zu grösster
"Bedeu-tung" bringen konnte. Er tat zwei Schritte: Den der
Vereinigung der grosskapitalistischen Interessen mit den Arbeitsmonopolen der
Gewerkschaften zu einem staatlichen Riesenkonzern der "Arbeitsfront",
und im weiteren den der Wiederaufrüstung mit ihren riesenhaften staatlichen
Aufträgen, durch welche das gesamte, im vollen Zusammenbruch befindliche
Warenpreis-, Konzern- und Devisenkurs-System künstlich aufrechterhalten und der
Bankrott der im Entstehen begriffenen neuen Rüstungsindustrie zur allgemeinen
Erleichterung verhindert wurde. In diese Situation hatten die "Vier
Gesetzentwürfe" getroffen und den "anderen" Weg gewiesen. Jeder
ehrliche Deutsche wusste, dass von hier aus Frieden und Gesundung entstehen müssen,
und wir wussten, dass nach der Ablehnung, d.h. nach dem Entschluss, die faulen
Existenzen, faulen Preise und Kurse künstlich auf Kosten der guten Wirtschafter
und Arbeiter obenzuhalten, nur eine Rüstungskampagne mit nachfolgendem Krieg
als Ausweg allein übrigblieb,dessen Aussichten dazu noch vom ersten Tage an
gleich null waren. In dieser Lage fanden die Verfasser keinen Bundesgenossen.
Selbst ausländische Regierungen unterliessen es nicht, dem System der künstlichen
und verbrecherischen Wertskala auf moralischem, politischem, aestheti-schem und
wirtschaftlichem Gebiete, dem System der Riesensubventionen, des Imperialismus
und des Zentra-lismus sowie der Rüstungspolitik aussenpolitische Erfolge
zukommen zu lassen, die sie Hitlers Vorgängern verweigert hatten. Die Zensur
brachte die Verfasser zugleich zum Schweigen.
Es sei noch hinzugefügt,
dass die letzte deutsche Ausgabe von 1933 des hier gebotenen Werkes nicht in
die Hände der deutschen Leser gekommen ist: Der Lastwagen mit der
fertig-gedruckten Auflage lieferte dem Verlagsvertreter die gedruckten 2000
Exemplare gerade an dem Tage, an welchem Göbbels in ganz Deutschland durch
seine braunen Scharen die Verbrennung der demokratischen und freiheitlichen Literatur
vornehmen liess. Durch Einflüsse, die sich nicht mehr feststellen lassen, wurde
auch jener Lastwagen sofort zur Papiervernichtung weiterdirigiert. Es sind nur
etwa 5 Exemplare übriggeblieben, welche der Unterzeich-nete erhielt, und von
denen wiederum wohl nur 2 Exemplare den Bombenkrieg überdauert haben. Nur die
französische, englische und spanische Übersetzung sind im Jahre 1934 in den
verschiedenen Ländern ausgegeben worden.
Die Französische Übersetzung bei Recueil Sirey, Paris,
als Sammelwerk unter dem Herausgeber Professor Edgard Milhaud, Genf, unter dem
Namen "Organisation Des Echanges Et Creation De Travail ", die
englische Übersetzung unter dem Namen ................................... bei
Williams & Norgate in London,
die Spanische Übersetzung unter meinem Namen mit dem
Titel Paro Forzoso Y Capital bei Editorial Labor, S.A. Barcelona 1935 ( als
Kapitel 2, Seite 45 bis 110). (jz11)
In
Deutschland waren die "Vier Gesetzentwürfe" im Jahre 1932 durch eine
grosse Ausgabe mit einer Kommentierung von Dr. Walter Zander im Privatdruck und
gleichzeitig durch eine von dem Unterzeichneten kommentierte Ausgabe unter dem
Titel "Das andere System, ein Wirtschafts- und Finanzvorschlage in vier
Gesetzentwürfen:, bei Georg Stilke, Berlin 1932
verbreitet worden. Vorher war im selben Jahr vom selben Verfasser das Buch
"Der Neubau des deutschen Kreditsystems" erschienen. (jz12)
Der hier
veranstaltete Abdruck beruht auf der Ausgabe "Das Andere System" von
1932. Neu
einge-fügte Teile sind kenntlich gemacht. Die
neue Ausgabe ist bereichert um ein Vorwort und um eine Einleitung, in welchen
beiden das Problem in den Rahmen der heutigen Zeitereignisse gestellt wird.
Der
vierte Gesetzentwurf über die Währung wird in einer neuen Fassung gegeben, um
die Besonder-heiten der heutigen Lage zu berücksichtigen. Der Entwurf von 1932,
der sich geldtheoretisch davon nicht un-terscheidet, wird jedoch in der
Fussnote abgedruckt. Der Verfasser gibt gern zu, in den vergangenen Jahren der
Stille hinzugelernt zu haben, und so sollen Verfeinerungen der Anwendung der im
übrigen logisch geschlos-senen Geldtheorie der Trennung von Wertmesser und Zahlungsmittel dem Leser nicht
vorenthalten werden.
H.
R.
I. WÄHRUNGSREFORM DURCH ÜBERGANG ZUR
FREIEN PREISBILDUNG
(jz13)
1. Die
hiermit in Deutschland unter dem Zeichen nahezu völlig erreichter
Pressefreiheit veranstaltete gewissermassen 4. Auflage der "Vier
Gesetzentwürfe" geschieht nicht aus historischen Gründen, sondern weil die
Gesetzentwürfe in den Grundsätzen unverändert auf die heutige Situation
ebensogut passen wie vor 16 Jahren. Es "hat sich eben nicht alles verändert",
wie diejenigen zu sagen pflegen, die durch den Zusam-menbruch der zentralistisch-imperialistisehen
Entwicklung Deutschlands widerlegt sind. Sondern es ist alles in grossen Zügen
so gekommen wie die Verfasser der "Vier Gesetzentwürfe" befürchtet
hatten, und gegen welche Entwicklung die "Vier Gesetzentwürfe die beste
Vorkehrung hatten sein sollen. Sie sind demnach auch
heute noch aktuell.
Nach einem Volks- und
Sparerbetrug sondergleichen ist die Wiederherstellung der Ehrlichkeit in der
staatlichen Währungs-Gesetzgebung erste Voraussetzung in noch grösserem Masse
als damals. Nach der "totalen" Zentralisation des Kredits in den Händen
des Staates durch eine Nationalbank mit Staats-kapital und ausschliesslichem
Monopol (Kommunistisches Manifest) während des zweiten Weltkrieges ist die
Dezentralisation nötiger als je, allerdings nicht in einer blutleeren und
arbeitsunfähigen Form, sondern in lebensvoller und durch die Aufteilung der
Notenausgabe befreiten und begünstigten Weise. Nach einem gigan-tischen System
unwirtschaftlicher Rüstungs- und Autarkiepolitik auf Grund von falschen
Warenpreisen und falschen Devisenkursen ist die wichtigste wirtschaftspolitische
Massnahme die Übergabe der Preisbildung und der Kursbildüng an das geregelte
Spiel von Angebot und Nachfrage an den Märkten.
All dies bezwecken die "Vier Gesetzentwürfe".
Wenn
dabei monopolistische Preiserhöhungen oder die Ausbeutung wirtschaftlicher
Machtstellungen sich zeigen würden, so wird dagegen auf den Warenmärkten in
ebenso wirksamer Weise durch eine Mono-pol-Gesetzgebung vorgegangen werden müssen,
wie das in den "Vier Gesetzentwürfen" auf dem Kreditgebiet
beispielhaft gezeigt worden ist.Die heutige deutsche Realisierung des
Kreditzentralismus übertrifft die Vor-schriften von Marx und Lenin bei weitem. Man
darf nicht vergessen, dass Marx Anhänger der Goldwährung zu sein glaubte und
den Handelswechsel als Deckungsgrundlage für Banknoten schätzte, und dass er
und Lenin sich offenbar über die Bedeutung eines stabilen Wertmessers für die
Verhinderung der Ausbeutung des Arbeiters klar waren. Bei der heutigen
Situation setzt mancher Unternehmer notgedrungen bei Betriebsdefiziten oder übermässigen
Forderungen des Steuerfiskus einen Teil seiner Erzeugung anders als auf dem
normalen Wege ab. Ob er schlecht oder gut wirtschaftet, ob er verschwendet oder
spart, ob er Fehler begeht oder klug ist - seine Gewinn- und Verlustrechnung
kann er nur auf diese Weise in Ordnung bringen. Er schöpft damit aus einer
versteckten Monopolrente, die letztlich zu Lasten des Arbeitnehmers geht. Denn
dieser muss überstei-gerte Preise als Konsument bezahlen, ohne in den Genuss
des Lohnes zu kommen, den ihm der Unternehmer bezahlen müsste, wenn ein echter
Wertmesser vorhanden wäre und der Wettbewerb den Preis vereinheit-lichen und
herunterdrücken wie auch den Lohn richtig einstellen würde.
2. Erstaunlich
ist nun, dass kein einziger der mehr als hundert veröffentlichten Währungsvorschläge
in- und ausländischer Stellen einen richtigen Währungsbegriff zu haben scheint.
Es ist bekannt, dass sich heute jedermann genau so für einen vollkommenen
Geldtheoretiker hält, wie man sich vor 50 Jahren für einen Dichter oder
Klaviervirtuosen zu halten pflegte, weil man einige Reime verbrochen hatte oder
ein Lied spielen konnte. Aus dieser Überflutung der Geldtheorie mit ihrem
klaren fachmännisehen Begriffssystem durch Laien muss es notgedrungen erklärt
werden, wenn sich die Währungsvorschläge fast sämtlich um drei Riesenprobleme
bemühen, die mit der Währungsfrage überhaupt nichts zu tun haben :
Um die grosse, vom
Hitlersystem zurückgelassene Staatsschuld,
um den "Überhang"
an Banknoten und Bankguthaben,
und um die Wegnahme eines
grossen Teiles der übriggebliebenen Privatvermögen zwecks Aushändigung an die
Bombengeschädigten und Flüchtlinge.
Man kann beinahe sagen, dass der Hauptteil der Vorschläge,
darunter auch der massgebende amerikanische Vorschlag, aus dieser Vermögens-
und Schuldenumschichtung mit einigen angehängten Bestimmungen über den
Geldumlauf besteht, ohne dass die Währungsfrage überhaupt behandelt ist.
3. Es
soll hier nicht näher darauf eingegangen werden, dass in dieser Vermögensfrage ein
tiefgehen-der Unterschied zwischen den Finanzwissenschaftlern und den
allgemeinen Nationalökonomen in allen Erd-teilen besteht: Viele der letzteren
pflegen mit den Währungsreformen in religiöser Kraft an die Möglichkeit einer
derartigen grossen Vermögensabgabe zu glauben; die ersteren erklären sie für
absurd. Sie dürften recht haben. Das Vermögen, das es noch wegzunehmen gibt,
besteht zu über 9/10 nicht aus denjenigen Gü-tern,welche
die Bombengeschädigten und Flüchtlinge so dringend benötigen: Lebensmittel,
Haushaltungsgegenstände, Kleidungsstücke, Gardinen, Schuhe, Porzellan usw.
Selbst was man an solchen Gegenständen durch Naturalabgabe nach 15 Jahren
Roheitsakten und Drangsalierungen mit Gewalt von Seiten eines födera-listisehen
neuen Rechtsstaates aus den intakt gebliebenen Haushaltungen noch würde
herausbekommen kön-nen, dürfte aus Trödelware bestehen. 90 Prozent der Vermögen
sind vielmehr angelegt in landwirtschaft-lichen Gehöften nebst Grund und alle
zusammen den Flüchtlingen und Bombengeschädigten nur in zerlegter Form, d.h.
als Trümmerschutt, ausgehändigt werden. Ich glaube aber, dass wir bereits genug Millionen Tonnen Trümmerschutt in
den deutschen Grossstädten liegen haben, so dass eine Fortsetzung nicht erwünscht
ist.
Wenn man aber glaubt, dass das Eigentum der genannten
Objekte durch die Vermögensumschichtung auf die Gemeinschaft, d.h. den Staat überführt
werden sollte, so hat man wieder die Forderung des Kommunistischen Manifests
von 1848 auf der Zunge.
Wünscht man aber eine laufende Abgabe auf jene Grundstücke,
Fabriken usw., um im Wege einer etwa 60-jährigen Besteuerung die Kapitalien
ratenweise "flüssig" zu machen, so vergisst man, dass die heutige
Steu-ergesetzgebung bei allen mittleren und grösseren Firmen bereits die
Ablieferung von baren 106 Prozent des jährlichen Reingewinns verlangt
(Kontrollratsgesetz Nr. 12 vom 11.2.1946 ). Wenn man diese Besteuerung erst
senken will, etwa auf 96 Prozent, um sie am Tage danach durch die laufende Vermögensabgabe
wieder auf 106 Prozent zu steigern, so bilde man sich nicht ein, durch einen solchen
Fassadenanstrich auch nur ein Wasserglas zur Befriedigung der Ansprüche der
Bombengeschädigten und Flüchtlinge frei zu bekommen. Die ganze Modetorheit der
grossen laufenden Vermögensabgabe und Umschichtung ist wohl doch fast als ein
neuer Volksbetrug aufzufassen, der gegen den Gesichtspunkt der Ehrlichkeit
verstösst. Die Geschichte der grossen Vermögensabgaben in den letzten 250
Jahren hat ergeben, dass die Erhebung einer Vermögungsabgabe verwaltungsmässig
nicht in unter 5 Jahren zu bewältigen ist.
(Der Verfasser hat noch im Jahre 1921/23 als Angestellter
des Finanzamts I, Frankfurt a.M., den Wehrbeitrag von 1913 und das
Reichsnotopfer von 1919 bei den grossen Firmen veranlagt. Beide
zusammen betrugen im Falle eines Weltunternehmens 2.5 Millionen Mark,d.h. an diesem Tage den Preis des Strassenbahnfahrscheins,
mit dem der Verfasser nach dem Dienst nach Hause fuhr.)
Die zweite Erfahrung der berufsmässigen
Finanzwissenschaftler ist nämlich, dass bei jeder grossen Vermö-gensabgabe die
Finanzminister eines Tages selbst an ihre Irrlehre zu glauben anfangen und
grossen Staatsaus-gaben verbindlich zustimmen, die sie aus der erhofften
Einnahme der Vermögenssteuer zu decken beabsich-tigen. Noch jedesmal sind diese
Einnahmen ausgeblieben, so dass sich fast aus jeder grossen einmaligen Ver-mögensabgabe
in der Finanzgeschichte eine grosse Inflation entwickelt hat: Das eingetretene
Staatsdefizit liess sich nur durch die Notenpresse decken. (Verschleiern! -
J.Z.) Man führte den Annahmezwang für Papiergeld ein, um diese Scheine
weiterhin gewaltsam unter die Leute zu bringen (Verstoss gegen das Prinzip der
freien marktmässigen Bewertung von Geldscheinen), und man erzeugte daher eine
jahrelange Hungerperiode für die breiten Massen der Arbeitenden, die stets bei
offener oder zurückgestauter Inflation benachteiligt sind. Welche Ursachen für
die Unkenntnis dieser Dinge im Auslande verantwortlich sind, lässt sich von
hier aus nicht sagen; in Deutschland jedenfalls ist eine genügende Aufklärung
der heranwachsenden akademischen Generation und der öffentlichen Meinung durch
den Terror der vergangenen Jahre überaus erschwert gewe-sen, so dass man sich über
das Vorherrschen derart verfehlter Vorschläge nicht zu wundern braucht.
4. Das Währungsproblem in Deutschland soll gelöst
werden Die Währungsfrage ist aber keine ande-re als die des Wertmessers, des Massstabes aller
wirtschaftlichen Werte. Würde etwa das metrische Masssys-tem verlorengegangen
sein, und würden in jeder Fabrik die Ersatzteile mit Abmessungen nach Gutdünken
erzeugt werden, so dass keine zwei Teile mehr zusammenpassen und mehr zu
verwenden wären, so würde von der produktionstechnischen Seite her dasselbe
Chaos eintreten, das durch die Zerstörung des Wertmasses (der Währung)
entstanden ist und uns umgibt. Kein Fabrikant in Deutschland weiss, ob seine
Preise und Kos-ten nicht bei Voraussetzung von Wettbewerbspreisen aller
Zulieferungen und richtiger Devisenkurse um Dut-zende oder Hunderte von Prozent
höher oder niedriger sein würden, als sie heute zu sein scheinen. Keine Re-gierung
weiss, ob der Export oder der Import von dieser oder jener Ware im geringsten
zweckmässig ist, da keinerlei Vorstellung darüber besteht, um wieviel oder wieviel
hundert Prozent die Preise bei freien Märkten anders liegen würden. Was
wirtschaftlich also von morgens bis abends geschieht, ist vom rationalen Stand-punkt
aus Unsinn; die Rohstoffe und die Arbeit werden geradezu verschwendet.
Wenn die
Lösung der Währungsfrage aber identisch ist mit der Schaffung eines neuen und
sicheren Wertmessers, dann setzt sie die Freigabe aller Preise und Löhne
gemeinsam mit der Freigabe der Devisenkurse und des Goldpreises voraus. Im
Jahre 1932, als die"Vier Gesetzentwürde" herauskamen, waren zuwenig,
heute dagegen zuviel Zahlungsmittel da. Was beidemal fehlte, war die richtige
Bewertung der Zahlungsmittel im Vergleich zu allen Waren, Devisen und zum Lohn,
war weiterhin eine genau definierte Masseinheit (Wäh-rungseinheit), in der die
Bewertung stattfinden kann. Nur und erst im Auspendeln dieser Warenpreise und Kurse
in den echten Währungseinheiten bildet sich durch Angebot und Nachfrage das
richtige Wertsystem, dass seine Krönung schliesslich
in der Findung der Devisenkurse und des Goldpreises erhält. In keinem der Währungsvorschläge
( eine rühmliche Ausnahme bildet derjenige von
Professor Dr. Ad. Weber ) ist der Goldpreis bestimmt. Dieser einzige feste Warenpreis
unter Tausenden von beweglichen Warenpreisen und Kursen bedeutet aber nichts
anderes, als die gesetzliche Festlegung wieviel Gramm Gold einem Hundertmark-schein
äquivalent sein sollen. Statt des festen Goldpreises könnte ebenso richtig
gesagt werden, wieviel Gramm Gold eine Mark darstellen sollen, was eine
Preisfestsetzung ist. Ohne eine solche realistische Definition ist eine Währungsreform
inhaltlos oder eine gesetzliche Vollmacht an die Regierung, mit den Werten,
Preisen, Vermögen und Sparkapitalien zu schalten und zu walten, wie sie will,
in welcher Beziehung wir ja langsam Erfahrungen gesammelt haben.
Der
marktmässig bewegliche Goldpreis hat aber noch eine andere Bedeutung: Er ist
der einzige Preis, der nicht in Goldeinheiten erstellt wird, wie bei allen
anderen Waren, sondern in papiernen Zahlungsmitteln, z.B. in Reichsbanknoten. Würde
1 g Feingold heute am Goldmarkt 2.89 M in Reichsbanknoten kosten, während die
gesetzliche Parität 2.79 M ist, so ist es fast nur ein sprachlich anderer
Ausdruck dieses Kursverhältnisses, wenn ich sage, das Goldagio beträgt 10 Pfg.,
das Disagio der Reichsbenknoten demnach 10/279 =3.58 Prozent, der Kurs der
Reichsbanknoten in Gold beträgt also 96.42 Prozent ihres Nennwerts.
Durch den Goldmarkt wird also in Wirklichkeit die kursmässige
Bewertung der papiernen Zahlungsmittel hergestellt. In den vier Gesetzen sind
genaue Einrichtungen getroffen, bei jedem unterpari-Kurs des Papier-geldes wie
auch bei jedem überpari-Kurs sofort die nötigen Massnahmen der Verminderung
bzw. der Ver-mehrung dieser einen Sorte von Zahlungsmitteln zu erzwingen, um
den Wert des Papiers und den des Goldes stets gleichzuhalten.(jz14) Durch die
freie Bildung des Waren- und des Goldpreises ist daher unter gleichzeitigem
marktmässigem Pendeln der Warenpreise und Devisenkurse der allgemeine
wirtschaftliche Wertmesser (Währung)
erst gebildet.
Dieser Vorgang der Preisbildung in Metalleinheiten ist
ein einheitlicher, er kann nicht in verschiedene Akte zerlegt und schrittweise
erledigt werden. Die Unannehmlichkeit des Sprunges in die Gesamtpreisbildung
aller Waren ist auf keine Weise vermeidbar. Alle
Kenner haben sich an dieser Frage die Zähne ausgebissen. Nur Italien und
Frankreich haben den Schritt gewagt und richtig mit der Herstellung eines
freien Gold- und Devi-senmarktes begonnen und die Warenpreise folgen lassen.
Alle Währungsvorschläge, die diesen einheitlichen Vorgang vermeiden wollen,
sind keine oder sind am ersten Tage missglückt (L. Miksch). (jz15)
Auch ein Goldpreis bei festgehaltenen Warenpreisen würde
ein falscher Goldpreis sein. Der ganze Geld-"Überhang", der sich
nicht auf die übrigen Waren stürzen darf, würde einseitig auf das Gold zukommen
und dessen Preis auf ein ganz anderes Niveau bringen als bei Freigabe aller
Preise und Verteilung der Nachfra-ge auf viele Waren statt auf eine Ware.
Die Lösung der Währungsfrage erlaubt daher gar
nicht zwei, drei oder hundert Möglichkeiten, son-dern es gibt nur eine: Durch den Preisbildungsprozess
unter Festlegung der Einheit in Gramm Feingold.
5. Damit
erkläre ich mich zugleich als entschlossenen Anhänger der Goldwährung, mindestens
der Metallwährung, und unterliege dem Kopfschütteln eines grossen Teils der Sachverständigen.
Ich sagte schon, dass kein einziger mir zu Gesicht gekommener Währungsvorschlag
( mit der rühmlichen Ausnahme dessen von Professor D.
Adolf Weber, München ) die Anzahl der Gramm Feingold nennt, aus denen die Währungseinheit
bestehen soll. Man erlaube mir, hier etwas sehr populär zu sprechen, um verständlich
zu sein, und erblicke darin keine Unhöflichkeit.
Fast alle Vorschläge gehen von folgender laienhafter
Vorstellung aus: Es wird eine bestimmte Menge Geld in Umlauf gesetzt (natürlich
neu gedrucktes Geld). Entsprechend dieser
Geldmenge bildet sich ein Preissystem. Damit
ist man bereits im wesentlichen fertig! Das weitere überlässt man der bekannten
in allen Lehrbüchern
behandelten Absicht des Staates, die nötige Geldmenge "nach volkswirtschaftlichen
Gesichtspunkten" richtig festzusetzen. Damit ist bereits das Zeitalter
einer hundertjährigen, wenn nicht tausendjährigen Periode einer stabilen
Papierwährung ausgebrochen, und der Jubel und Optimusmus der Währungskonstrukteure
kennt kei-ne Grenzen.
Die
Praxis sieht leider etwas anders aus. Wie will man die Menge des anfänglich
ausgegebenen neu gedruckten Papiergeldes richtig bemessen? Weiss man denn in
normalen Zeiten ob die vielen Milliarden Spar-kassenguthaben, Bank- und
Giroguthaben mit zur Menge des Geldes rechnen oder nicht? Glaubt man in diesen
anormalen Zeiten wirklich mit einem festen Prozentsatz an "bewegten"
Guthaben, die zum Gelde gehören, rechnen zu können? Wie steht es
mit der Umlaufgeschwindigkeit? Ist man sich darüber klar,
dass heute im Zeitalter allgemeinen Schwarzhandels ein grosser Teil der Umsätze
bar bezahlt wird, was einen vervielfachten Bargeldbedarf nach sich gezogen hat?
Ist es nicht in den meisten Ländern so gewesen, dass in dem ersten Monat nach
der Stabilisierung infolge überwiegender Barzahlungen eine grosse Geldknappheit
eintrat, die durch reichliche Geldvermehrung bekämpft werden musste, während wenige
Monate danach bei Verände-rung der Zahlungssitten die Geldmenge sich als viel
zu gross erwies, so dass bei Annahmezwang des Papier-geldes grosse
Preissteigerungen eintraten? Ist man sich darüber klar, dass bei allgemeiner höchster
Vervoll-kommnung des Scheck- und Girosystems die täglich erforderliche in
Bewegung befindliche Geldmenge fast auf Null reduziert werden könnte, ohne dass
die Preise sich ändern oder an eine Geldklemme zu denken wäre? Wie gedenkt man
dieser Schwierigkeiten Herr zu werden, und in welche Abenteuer hinsichtlich der
Geld-menge gedenkt man sich zu stürzen?
Nach den "Vier Gesetzentwürfen" gibt es
praktisch kein Geld, sondern nur gegenseitige Verrechnungsvorgän-ge, die sofort
zur privaten Zahlungseinstellung des Schuldigen führen wenn irgendein
Missbrauch oder eine Überausgabe verübt wird. Das Geld ist Verrechnungsschein,
es hat keinen Annahmezwang, insbesondere kei-nen Annahmezwang zum Nennwerte,
und kann daher von keiner Regierung, keinem Finanzminister und kei-nem
Notenbankpräsidenten der Bevölkerung aufgezwungen werden, wenn sein Preis unter
den des Feingol-0des sinkt, was bei Zwang sofort der Fall sein würde.
Die
gekennzeichnete populäre Vorstellung von Währungsreform versäumt weiterhin, die
Geldge-schichte zu beachten. Alle Papierwährungen der Weltgeschichte sind einer
laufenden und meist progressiven Entwertung ausgesetzt gewesen. Stets sind die
Sparer und Gläubiger einseitig benachteiligt worden, immer dreht sich die Mühle
rücksichtslos zum Nutzen der Geldschuldner, insbesondere des Staates, der meist
der grösste Schuldner ist. Alle bisherigen Massnahmen staatlicherseits haben
sich daher als ganz wertlos erwiesen, abgesehen von der einzigen
durchgreifenden Massnahme, die in grossen Teilen der Welt von 1815-1914 unter
humanitären und liberalen Einflüssen geführt wurde: Die Beseitigung des Annahme-zwanges
zum Nennwerte für Papiergeld, d.h. die reine Verwirklichung der Metallwährung,
d.h. die Trennung von Wertmassstab und Zahlungsmittel. Nur diese hat die
Verdreifachung der Bevölkerung Europas unter be-deutender Steigerung des
Lebensstandards und stärkste kulturelle Leisgungen zustande gebracht, jene
einzig-artige Leistung des 19. Jahrhunderts.
Warum funktioniert jene berühmte
Regelung der Geldmenge "nach volkswirtschaftlichen Gesichts-punkten"
nicht? Weil sie darauf hinausläuft, dass die ewig von hohen Haushaltsdefiziten
verfolgten Finanz-minister diese durch Steuern und Anleihen nicht mehr
aufzubringenden negativen Beträge als positives, gold-gleiches Geld im Wege des
Annahmezwanges zum Nennwerte in die Bevölkerung pressen. (jz16) Das Deutsche
Reich hat von 1871 bis 1945 nur in einem einzigen Jahre kein Reichshaushaltsdefizit
aufgewie-sen. Bei den meisten Staaten (ausser gegenwärtig den Vereinigten
Staaten von Amerika und Grossbritannien ) ist es
ebenso. Die Ursache liegt im Machtrausch und in den Rüstungsausgaben. (jz17) Dieser
direkte Zutritt des jeweiligen Finanzministers zur Geldbörse auch des letzten Bürgers
wird von den Finanzministern der Welt ebenso leidenschaftlich verteidigt wie
von den Notenbankpräsidenten, die mit Hilfe desselben Apparates jede
eingetretene Illiquidität und verfehlte Darlehnsoperation wunderbar
verschleiern und als unversehens eingetretenen "Waren - und
Devisenmangel" frisieren können.
Das ist der wahre Hintergrund jener löblichen Aufgabe des
Staates und der Notenbank "die jeweils erforder-liche Geldmenge nach Grundsätzen
der volkswirtschaftlichen Zweckmässigkeit zu bestimmen." Da sind die
Herren Verfasser von Währungsplänen sehr mutig, wenn sie eine solche von
vornherein dem Schwund der Willkür und oft sogar der Unehrlichkeit anheim
gestellte Papierwährung als brauchbare Dauerlösung für die Kreise der Sparer
und des langfristigen Kredits anbieten.
Es wird schliesslich noch vergessen, dass die zur Zeit
von der Verbindung mit dem Golde gelösten noch ar-beitsfähigen Papierwährungen,
wie etwa die Dollarwährung, historisch entstanden, aber nicht als Papier-währung
neu konstruiert und geschaffen worden sind. Noch ist kein einziger Fall einer
konstruktiv neuge-schaffenen Papierwährung von dauerhaftem Charakter in der
ganzen Finanzgeschichte feststellbar. Am wenig-sten in den letzten 20 Jahren,
auf deren Betrachtung sich die Perspektive der Laien zu beschränken pflegt. Ein
solcher Versuch würde vielmehr ein Experiment sein.
II..GOLDWÄHRUNG OHNE DIE NACHTEILE
IHRER HISTORISCH BEKANNTEN FORM
Es muss
hier kurz zusammengefasst werden, was durch die Lektüre der "Vier Gesetzentwürfe" ohne weiteres
klar sein dürfte:
a) Die
hier vorgeschlagene Goldwährung unterscheidet sich von der Goldwährung des letzten
Jahr-hunderts zunächst dadurch, dass sie keine
Goldkernwährung ist. Diese von Ricardo erfundene Form bedeutet das
gleichzeitige Nebeneinander zweier gesetzlicher Zahlungsmittel, die dem Gläubiger
zum Nennwert aufge-drängt werden können, ohne dass er widersprechen darf, der
Goldmünzen und der Banknoten der Zentralbank. Die Zulassung von mit
Annahmezwang zum Nennwert ausgestatteten Banknoten als zweites Währungs-geld
hat nach dem Greshamschen Gesetz zum Verschwinden des Goldes, zur Beseitigung
der Goldmärkte und zur Herrschaft einer von den Finanzministern dirigierten
totalen und entwerteten Papierwährung geführt. Dieses Experiment ist historisch beendet und wird nicht wiederholt.
b) Die hier vorgeschlagene
Goldwährung ist weiter dadurch gekennzeichnet, dass sie von ihren Geg-nern als Goldindexwährung bezeichnet wird, indem
der Zahlungsverkehr nicht mit Gold
abgewickelt wird, sondern durch Giro- und Verrechnungsvorgänge,wobei dem
Metall Gold nur die Rolle der zentralen Preisbil-dung, d.h. des
Verbindungsgliedes zwischen Warenpreisen und Papiergeldmenge, bzw. Menge der
Verrech-nungszettel bleibt. Mit Keynes wird zu diesem Zwecke die Verpflichtung
des Geld-Schuldners zur Goldlie-ferung aufgehoben. Erforderlich bleiben nur die
freie Bildung des Goldpreises und die Verpflichtung des Geld-gläubigers, Goldmünzen
unbeschränkt als Zahlungsmittel anzunehmen.
Der Goldpreis hat daher die Bedeu-tung der Kursfeststellung des Papiergeldes.
Wie der Warenpreis in der geregelten Marktwirtschaft des Wettbe-werbs das
Signal ist, nach dem alle Unternehmer und Konsumenten ihre Production, ihre Käufe
und Verkäufe einrichten, so ist der Goldpreis jene Kursnotiz der verschiedenen
Zahlungsmittel, nach welcher die Besitzer dieses Zahlungsmittels sich richten,
um entweder mehr davon zu erwerben, oder sie abzustossen, und zugleich das
Signal für die Ausgabeinstitute, welches die Zusammenziehung oder die
Ausdehnung des Umlaufs anzeigt und erzwingt.
c)
Infolgedessen sind nur winzige Goldmengen erforderlich, um den täglichen Goldpreis zu
bilden, für den ja stets Angebot und Nachfrage z.B. aus der Nicht-Eisen-Metallindustrie,
der chemischen Industrie und der Metallveredelung vorhanden ist. Diese geringen
Goldmengen sind auch heute verfügbar, sobald ihre gesetzliche Blockierung
aufgehoben wird.
Mit wie geringen Goldmengen man auskommen kann, lehrt ein
Blick auf die Situation des Jahres 1923 in Deutschland, als das Volk, die
Industrie und die öffentlichen Stellen wertbeständig rechneten, ohne dass
praktisch eine einzige Goldmünze zu sehen war. Und es ging! Die
Inflation wurde gestopt, was keine Klei-nigkeit war und kein Herkules
fertiggebracht hatte. Entsprechendes würde sich nach Par. 4 des Währungs-entwurfs
wiederholen. Der Entwurf bringt im übrigen bereits die verfeinerte Regelung,
die als Endziel anzu-streben ist.
Wenn die
Vereinigten Staaten von Amerika weiteres Gold zur Verfügung stellen wollten, so
kann das nur erwünscht sein. Schon während des zweiten Weltkrieges haben die
Vereinigten Staaten bekanntlich in Indien und Afrika, nachdem die dortigen
Landwirte angesichts des minderwertigen Papiergeldes ihre Produk-tion und ihre
Ablieferung eingestellt hatten, bedeutende Beträge Edelmetall zur Verfügung
gestellt. Es setzt sich ganz allgemein immer mehr der Gedanke durch, um mit
Picard zu sprechen, dass jeder
totalitäre Denk-und Gefühlselemente in sich trägt, und dass jeder beginnen
muss, in der Herausstellung der unternehmeri-schen Wirtschaftsform zum
Konkreten überzugehen. Es genügt nicht dass alle Mächtegruppen dieselben festen
und falschen Preise und Kurse, dieselbe willkürliche Verfügung über Eigentum
und Sparkapital der Bürger im Wege des sich entwertenden Geldes und dieselbe
Abneigung bezeugen, Vertrauen in das Indivi-duum zu setzen, dass es z.B. als
Devisenbesitzer sich besser verhält als der Staat.
Im Rahmen einer solchen Politik wird man nicht vergessen,
dass die von den Folgen des totalitären Wahns Geschlagenen mit der grösseren
Energie und Tatkraft versuchen werden, die konkreten Elemente des freiheit-lichen
Wirtschaftens wiederherzustellen. In diesem Rahmen wird zu erwägen sein, ob es
genügt, und ob man es wirklich als ernsthafte Aktion ansehen soll, wenn man mit
Papierkugeln schiesst, an Stelle mit silbernen oder goldenen, insbesondere,
wenn in Gold zur Zeit die grössten unbenutzten Vorräte innerhalb der gesamten
Metallwirtschaft der Welt bereitliegen. Auch darf man nicht die Augen davor
verschliessen, wie ja das italie-nische und französische Beispiel zeigen, dass
eines Tages hinsichtlich der Beurteilung der Goldwährung eine grundsätzliche Änderung
der Weltmeinung fällig ist.
d) Eine (metallische
J.Z.) "Einlösung" irgend welcher Zahlungsmittel wird hier als kein wesentlicher Bestandteil der Goldwährung
vorgesehen.
Insofern stimme ich mit der herrschenden Auffassung überein.
Wegen der nachteiligen Wirkungen des Rechts des
Notenbesitzers auf Einlösung sind weitere Ausführungen überflüssig. Dagegen
muss sich der Besitzer papierener Zahlungsmittel gefallen lassen, dass ihn der
Emittent durch Goldmünzen befriedigt, wenn dieser will. Auch ohne Einlösung können
papierene Zahlungsmittel unbestritten vollwertig im Verkehr bleiben.
e) Zur
Werterhaltung des Papiergeldes auf dem Niveau der Goldmünzen ist nicht der
allgemeine An-nahmezwang im Verkehr zum Nennwert erforderlich, es genügt vielmehr die Annahme zum Nennwert
beim Emittenten selbst. Dieser kann durch einen so sehr begrenzten
Annahmezwang niemals geschädigt werden, da dessen Noten seine eigenen Schulden darstellen,
deren Rückstrom für ihn eine Entschuldung bedeutet. Wohl aber könnten alle anderen
Besitzer von Noten geschädigt werden, weil nämlich beim allgemeinen Annah-mezwang unterwertige Papiere, deren wahrer Kurs
weit unter dem Goldwert steht, zu 100 % des Goldwertes aufgezwungen werden können,
was unzulässig sein soll.
Wenn
aber der spezielle Annahmezwang zum Nennwert nur beim Emittenten genügt, so ist
durch diese Einschränkung des Annahmezwanges auch die Trennung von Wertmesser und Zahlungsmittel möglich, die wir zwecks
Schutzes von staatlichen und privaten Missbräuchen so dringend brauchen. Es ist
nur noch nach-zuweisen, dass der geringe verbliebene Rest der Zwangsannahme zum
Nennwert (beim Emittenten des Geldes) ausreicht, um darauf einen sehr grossen
Zahlungsverkehr aufzubauen.
f) So ist es das letzte
unterscheidende Merkmal der hier vorgeschlagenen Goldwährung, dass bei ihr die
juristisch sehr wichtige Frage des
gesetzlichen Zahlungsmittels, d.h. der Aufdrängung gegen jedermann zum
Nennwert durch die gesetzlich in fast allen Ländern festgelegte Verpflichtung (Notiz von H.R.: Einfü-gen,
Fussnote [Gesetz .....]) der Aufrechnung gelöst wird. Die Lösung ist allerdings
keine restlose, sie geht aber weiter, als sie in dem Jahrhundert der Herrschaft
der hier vertretenen Geldlehre in Europa und Übersee noch nicht bekannt war. Sie
genügt praktisch allen Anforderungen. (jz18)
Meinen Kritikern, denen ich hoffe in nicht zu
ferner Zeit eine systematische und unpolitische Darstel-lung bieten zu können,
brauche ich wohl kaum zu sagen, dass die hier vertretene Geldtheorie der
Trennung von Wertmesser und Zahlungsmittel (kurz wohl die Kurstheorie zu
nennen) so alt ist wie das Geld selbst. Dies hat W. Eucken in seinem Hauptwerk ( Anm.
von H.R.: "Zit.!") wieder betont und mit Recht darauf hingewie-sen,
dass der begriffliche Apparat der Theorie der Vereinigung von Wertmesser und
Zahlungsmittel nicht aus-reicht, um grosse und häufige Erscheinungen der
Geldgeschichte zu erklären, dass also die Bereicherung der Theorie um die hier
gebrauchten Begriffe nötig ist. Die Theorie hat noch einige Vorteile, die
immerhin nen-nenswert sein dürften: Sie ist ein streng logisch durchgebautes
System, was man von der Geldtheorie der letzten dreissig Jahre, soweit sie im
Annahmezwang gipfelte, wohl nicht sagen kann, ist doch der Stand der
Geldtheorie in Übersee und in Deutschland nach allge-meinem Urteil derzeit ein
wenig befriedigender. Diese Kurstheorie hat weiter die beiden grössten und
bewun-dernswertesten Aufschwungperioden der modernen Wirtschaftsgeschichte
angeführt, die wir kennen, nämlich der Vereinigten Staaten von Amerika von etwa
1810 bis 1860 ( die Umwandlung der leeren Prärie in eines der reichsten Länder
der Welt) (1), und Europas im 19. Jahrhundert. - Sie schützt ferner die Sparer,
was man von der andern Theorie gar nicht einmal zu behaupten wagt, und sie
leistet in der Verbindung der zahlreichen No-tenbanken der Welt mehr fürs
praktische Geschäft als die wenig arbeitsfähige Weltzentralbank, auf welche die
Theorie der Vereinigung von Rechen- und Zahlungsmittel mit Notwendigkeit hinführt.
________________________________________
(1) Auch
in USA wurde das System durch Kriegsfinanzierung [Bürgerkrieg] beendet! H.R.
III. ZAHLUNGSVERKEHR DURCH GIRO UND
AUFRECHNUNG
Nachdem
in dieser Weise die Goldeinheit klargestellt worden ist, die nach unserer
Auffassung vom Zahlungsmittel zu trennen ist, sei es erlaubt, noch einmal auf
dieses zweite System der laufend entstehenden und wieder vergehenden
Forderungen, Schulden und Rechnungsbegleichungen zu sprechen zu kommen. Sie
sollen zwar auf Goldeinheiten lauten, aber nicht mit Goldmünzen bezahlt werden,
jedenfalls nicht in der Re-gel. Die Begleichung der jeweils fälligen
Verpflichtungen und Verkäufe erfolgt vielmehr durch das in allen KulturStaaten
bekannte Giro- und Verrechnungssystem, das aber noch auszubauen ist. Dabei
erlaubt eine wis-senschaftliche "Entdeckung" die Frage des aufdrängbaren
Zahlungsmittels, deren Ricardianische Lösung (Annahmezwang zum Nennwert der Banknoten ) wir kritisiert hatten, in neuer Weise zu lösen.
Es hat sich nämlich herausgestellt, dass schon seit
Menschenaltern in fast allen Staaten der Welt, auch in der Zeit der Goldkernwährung,
ein unbeachtetes drittes gesetzliches Zahlungsmittel, aufdrängbar zum Nennwert,
vorhanden war, das die Gefahrenquellen des eben erwähnten gesetzlichen
Zahlungsmittels vermeidet. Jedermann ist nach Par. 387 ff BGB schon immer
verpflichtet, seine eigenen Schulden als Zahlungsmittel ge-gen sich gelten zu
lassen. (*) Bei Empfang dieses "Zahlungsmittels", also bei solcher
Entschuldung durch Auf-rechnung, kann er niemals Schaden durch Minderwert
erleiden, da es sich um seine eigenen Schulden, nicht Guthaben handelt. Damit
lassen sich fast alle in der Praxis bedeutsamen Fälle ohne die Gefahr der Unter-schiebung
minderwertiger Werte lösen, denn fast alle Zahlungsempfänger haben fallige
Schulden. Die gerin-ge verbleibende Schwierigkeit, an schuldenfreie Geschäftsleute
und Personen zu zahlen, dürfte bei einem Vielbanksystem auf keine unüberwindlichen
Schwierigkeiten stossen, da derartige Geschäftsleute und Perso-nen in der Lage
sein werden, wenigstens eine gesunde Bank anzugeben, auf deren Konto sie
Zahlung im Nenn-werte als gut ansehen, und da auch derartige Geschäftsleute den
Abnehmern ihrer Ware keine schikanösen Bedingungen machen werden.
________________________________________
(*) (JZ.:
Die Korrekturfahne, die hier abgeschrieben wurde enthält eine kurze
Bleichstiftnotiz in Kurzschrift, die ich leider nicht lesen kann und die ich für
die Mikrofiche Ausgabe, so gut ich es mir möglich war kopierte. Es folgt die
beste Skannierung dieser kurzen Notiz von Rittershausen, die mir bisher als TIF
Bild gelang: Wer kann sie mir "übersetzen"? - J.Z., 29.7.05.)

IV. SCHARFE TRENNUNG ZWISCHEN WÄHRUNG
UND ZAHLUNGSMITTEL
Die
Hauptleistung der "Vier Gesetzentwürfe" besteht demnach darin, die
heute, aber erst seit wenigen Jahrzehnten (1910) vereinigten Begriffe
"Wertmesser" und "Zahlungsmittel" zu trennen. Nach dieser
Trennung wird zwischen dem System der Werte, bestehend aus Preisen, Forderungen
und Verpflichtungen auf der einen Seite und dem System der Auflösungsvorgänge
hinsichtlich solcher Forderungen und Verpflichtungen im Wege von Zahlung und
Aufrechnung, zu unterscheiden sein. Das System der Werte ist auf Metalleinheiten
aufgebaut, die Solution (Lösung) der jeweils fällig werdenden Forderungen und
Verpflichtungen geschieht durch Hinbewegung einer Forderung vom Schuldner zum
Gläubiger (Giro) oder durch Verminderung einer Schuld (Aufrechnung).
Wertsystem und Zahlung sind gänzlich verschieden und
getrennt, und durch ihre Trennung kann die Wert-konstrolle
des Geldes aus den Büros der Finanzminister und Notenbankpräsidenten, die
stets Partei sind und sich nicht selbst kontrollieren können, in die objektive
Kontrolleinrichtung des Marktes und
der Preisbildung unter Staatsaufsicht verlegt werden, die sich schon bei der Behandlung minderweriger
Warenqualitäten seit alters so bewährt hat. (jz19)
V. VERHINDERUNG VON FÄLSCHUNGEN
Wichtig
ist auch die nahezu völlige Unfälschbarkeit dieses Systems. Es darf doch offen
ausgespro-chen werden, dass viele Menschen und Behörden mit massenhaften Geldfälschugen
im Rahmen der im Gan-ge befindlichen wirtschaftlichen Konkurrenz der beiden Mächtegruppen
rechnen. Die Fälschung insbeson-dere der Verrechnungsschecks der unten
dargestellten Verrechnungsbanken ist aber praktisch unmöglich. Binnen 24
Stunden nach der In-Verkehr-Setzung eines Koffers oder, eines Waggons von
Falschgeld würden die Kassierer der, auf dem Geld genannten einzelnen Bank den
Missbrauch bemerken und das Papier zurück-weisen, weil dieses ja noch
erhebliche individuelle Merkmale enthält, die beim völlig abstrakten modernen
Papiergeld längst verlorengegangen sind. Das Falschgeld würde sich sofort
entwerten, schlimmstenfalls würde die gesamte Emission dieser einen von
vielleicht 30 Banken in Mitleidenschaft gezogen werden. Es wäre also zeitlich
und lokal exakt und sofort festzustellen, wo der Unfall passiert ist. Man nenne
bitte eine Währungsreform, die bereits dieses schwierigste Problem der Fälschungsmöglichkeit
berücksichtigt und spielend löst.
Dass die
hier vertretene Währungsreform ohne Rücksicht auf Zonengrenzen durchgeführt
werden kann, versteht sich von selbst. Die bisherigen Zahlungsmittel würden im
Kurse stark absinken. Niemand im Osten würde Interesse daran haben, dortige
Zahlungsmittel, mit denen er dort zu billigen Preisen wenigstens scheinbar
etwas kaufen kann, in ein Land zu bringen, wo sein Papier fast nichts gilt. Eine
Störung von aussen wäre nicht möglich. Diese Krisenfestigkeit gegenüber äusseren
Einflüssen ist zwar 1932 beabsichtigt gewesen, aber nicht mit Rücksicht auf die
heutige politische Situation.
Dass bei
dem hier verfolgten Weg kein Stichtag, mit den daran sich ergebenden
wochenlangen neuen Bedrängungen für die Bevölkerung, überhaupt kein abrupter Übergang
in Frage kommt, sondern in den ersten Wochen nur der Goldpreis und einige
Devisenkurse notiert werden, so dass sich das Wirtschaftsleben langsam an
Vernunft und Weltwirtschaft gewöhnen kann, dürfte ebenfalls klarwerden.
Man
vergesse nicht, dass Arbeitslosigkeit und Absatzmangel oder Geldentwertung,
Sparerelend, Waren- und Devisenmangel abwechselnd jahrzehntelang unsere
Probleme sein werden, da die Bürokratie, in deren be-haglichen Gebäuden
fortgesetzt Millionen von Hausfrauen und Bürgern Schlange stehen müssen,
klugerwei-se ihr Tätigkeitsfeld in das Kreditwesen zu verlegen gedenkt. Die Befreiung
von der Staatsknechtschaft hat mit der klaren Trennung der Funktionen zwischen
Privatmann und Staat im Geldwesen zu beginnen. Wenn wir nicht
bereit sind, unsere eigenen liebgewordenen Vorurteile zu opfern und die besten
Methoden der erfahren-sten Fachleute zu verwenden, werden wir in neue
etatistische Illusionen und Unfälle stürzen. Zwei solche Schläge bereiten sich
schon vor : Eine staatsgläubige Währungsreform nach
dem bedenklichen Prinzip der Vereinigung von Wertmesser und Zahlungsmittel und
das wirkungslose, aber unheimliche Versickern der Marshall-Anleihemittel in dem
Kalkgebirge der falschen Preise und Kurse sowie der Planungsfehler der Büro-kratie.
Werden wir uns diesmal auf raffern?
B) DIE TRENNUNG VON WÄHRUNG UND
ZAHLUNGSMITTEL
I. GEGENÜBERSTELLUNG DER
BEIDEN GELDSYSTEME IN DREI PRINZIPIEN
1. ANNAHMEZWANG
Ein verhängnisvolles Experiment
Währungspolitisch
ist das System der Vereinigung von Wertmesser und Zahlungsmittel gekennzeich-net
durch den Annahmezwang für Banknoten bzw. Papiergeld zum Nennwerte. Der Annahmezwang wurde in Deutschland erst
am 1. Januar 1910 eingeführt. Diese der finanziellen Kriegsrüstung dienende
Massnahme war für uns das grösste währungspolitische Experiment des
Jahrhunderts, dessen Opfer wir alle geworden sind. In den hundert Jahren vorher
hat es in Deutschland keine Inflation gegeben; freilich kamen Missbräuche vor;
diese beschränkten sich aber auf die Entwertung der Banknoten einer von sehr vielen vorhandenen
Notenban-ken, die ihre Missleitung dann mit dem Verlust ihres Geschäfts zu
bezahlen hatte. Mit der Einführung des An-nahmezwanges im Jahre 1910 war die gesetzliche Voraussetzung der Inflation geschaffen,
denn Inflation ( im Sinne allgemeiner grosser Preissteigerung oder völligen
Warenmangels wegen zurückgestauter Inflation [Röpke]) ist nur bei Annahmezwang (Zwangskurs)
(zum Nennwert) möglich. (jz20)
Inflation ist nur bei Annahmezwang möglich
Dieser
Grundsatz kann nicht genug betont werden, Alle akzessorisehen Zahlungsmittel,
die nicht "ge-setzliche Zahlungsmittel" (richtiger: auch bei
Unterwertigkeit aufdrängbare Zahlungsmittel ) sind, können
bei Missbrauch oder Zuvielausgabe nur sich selbst ruinieren, niemals die
gesetzliche Reichswährung.
Mit
nicht aufdrängbaren privaten Zahlungsmitteln kann man ebensowenig
inflationieren, wie man etwa mit
unterwertigen Aktien den Wert der Aktien des Aktienmarktes zerstören kann. Bringt
ein Herr Lehmann für 100 Millionen Mark wertlose Aktien einer Lehmann-Aktiengesellschaft
in Verkehr, und findet er Käufer, so haben diese unglücklichen Käufer gewiss
ihr Geld verloren; die Lehmann-Aktie entwertet sich, wie es sich gehört, die
Kurse der anderen Aktien bleiben aber unberührt.
Beispielsweise der Kurs der Chemie-Aktien kann dadurch
nicht verändert werden. Vielmehr ist bei diesem Beispiel klar, dass die
Chemie-Aktien nur ruiniert werden, wenn die Regierung durch Gesetz den
Lehmann-Aktien Zwangskurs geben würde, wenn sie sie also, um im Bilde zu
bleiben, für lieferbar als Chemie-Aktien
erklären würde. Dann würden die Chemie-Aktien allerdings stärkstens fallen.
Genau
wie am Aktienmarkte kann auch bei einer richtig konstruierten Goldwährung die
Vermehrung der einlösbaren Gold-Surrogate niemals das Gold entwerten. (jz21)
Dies ergibt sich besonders deutlich am Beispiel des Längenmasses, das Meter
heisst und gleich der Länge eines Platinstabes ist, der in Paris aufbewahrt
wird. Alle Metermasse der Welt, die länger oder kürzer sind als dieser Stab,
sind falsch, sind also keine Meter. Alle Reichsbanknoten, die weniger oder mehr
wert sind als die fest-gesetzte Zahl Gramm Gold, sind falsch und sind keine
Reichsmark. (jz22)
Es
scheint bei dieser einfachen Lage unbegreiflich, wie überhaupt Inflationen möglich
sind. Auch das erklärt die Parallele mit dem Meter : Wenn die Regierung etwa zur
Stützung der Tuchbranche (JZ: Textil-industrie)
ein Gesetz macht, wonach alle aus Fichtenholz gefertigten Meterstäbe ohne Rücksicht
auf ihre Länge gesetzliches Metermass sind ("Zwangsmeter"), nur weil
sie aus Fichtenholz bestehen, so beginnt die Inflation : der unehrliche
Kaufmann nämlich, der ein Stück von seinem Metermass abschneidet, um mehr Geld
für den gleichen Ballen zu erhalten, kann daran nicht mehr verhindert werden;
denn in jedem Prozess müsste das Ge-richt erkennen, dass das Stoffquantum richtig
zugemessen ist, weil gesetzliche Fichtenholzmeter verwandt worden sind. Diese
Misswirtschaft würde keineswegs dadurch beseitigt werden, dass man das
Platinmeter in Paris etwa zerbricht (den Goldstandard abschafft), sondern allein dadurch, dass man das Gesetz
aufhebt, das irgendwelchen andern Metermassen ausser dem einen Originalmeter in
Paris gesetzliche Masskraft zuerkennt.
Ebenso
kann Inflation der Währung auch nur
eintreten, wenn man irgendwelchen papiernen Zah-lungsmitteln den Charakter als
gesetzliches Zahlungsmittel zuerkennt, wonach sie, wenn sie nur noch 90
wert sind, doch zu 100 genommen werden müssen, wenn man ihnen also Zwangskurs
gibt.
Der echte Währungsbegriff umfasst nur die
Statuierung der Wertmass-Einheit, etwa in Gold, und den Namen, den diese
Einheit tragen soll. Ist eine Währung in diesem Sinne gesetzlich bestimmt, so
ist ohne An-nahmezwang jedes Inflation des Preissystems unmöglich; bei Missbräuchen
kann sich nur das jeweils missbrauchte Zahlungsmittel entwerten. Hiergegen lässt sich auch nicht einwenden, dass
das Notgeld des Jahres 1923, für das
bekanntlich kein Annahmezwang be-stand, sich auch entwertet hat. Diese
Entwertung war nur dadurch möglich, dass die verwendete Einheit keine
Goldgewichtseinheit war, sondern der Bruchteil einer papiernen Reichsbanknote,
die damals wie heute Zwangskurs hatte und sich daher fortgesetzt selbst
entwerten konnte.
Angesichts
des immer wieder vorkommenden Missbrauchs
von Zahlungsmitteln gibt es grundsätzlich nur zwei Möglichkeiten : Entweder man hält an
dem Nennwert der Zahlungsmittel unter
allen Umständen fest. Das wird dadurch erreicht, dass man die Banknoten zum
"gesetzlichen Zahlungsmittel" erklärt, d.h. zu einem auch bei
Minderwertigkeit zu pari aufdrängbaren Zahlungsmittel macht. Oder man hält an der monetären Un-veränderlichkeit des Systems der
Goldpreise fest und lässt bei Missbrauch eines Zahlungsmittels das miss-brauchte
Zahlungsmittel selbst sich entwerten.
Das bedeutet die Zulassung des Disagios von Zahlungsmitteln,
also die Abschaffung des Annahmezwanges. Hier führt die Entwertung bei
fortgesetzter Handlung zum verdienten Ruin der emittierenden Bank und damit zur
schonungslosen Ausschneidung der kranken
Stelle des Wirtschaftskörpers, während der Annahmezwang die Aufmerksamkeit
der Bevölkerung auf die allgemeine Preissteigerung
lenkt, die dann die Regierung zum Erlass von Wuchergesetzen zu verleiten
pflegt, wo-durch die allein verantwortlichen wirklichen Zerstörer des Kredit-systems
der Verfolgung entzogen werden, so dass die Kreditmissbräuche
fortgesetzt werden, wie das die Ereig-nisse der Jahre 1931-32 (und seither)
wieder gezeigt haben.
Bei Abwesenheit des Annahmezwanges bleibt die Schädigung
der Bevölkerung lokal und dem Betrage nach begrenzt; beim Annahmezwang wird die
gesamte Bevölkerung getroffen, ohne dass irgendeine Möglichkeit be-steht, sich
zu retten.
Flucht zu den vermeintlich besser verwalteten Banken des
Auslandes (Kapitalflucht) ist die Folge, wodurch eine unsichtbare Besetzung des
deutschen Landes durch das Ausland und weitere Arbeislosigkeit erreicht wer-den.
Eine der schlimmsten Folgen des AnnahmeZwanges ist die
Zerstörung des Gleichgewichts der Rechte in den Millionen von laufenden
Schuldverträgen, wodurch ganze Bevöl-kerungsschichten enteignet und der
geregelte Nachwuchs der zum Führen geeigneten Schichten gestört wird. (jz23)
Verbundenheit der gegenwärtigen
Regierung mit Annahmezwang und Inflationismus. —
Die Währungs-
und Finanzpolitik des herrschenden Geldsystems ist nun untrennbar mit der
Neigung zum Annahmezwang verbunden. Weder in den währungspolitisehen
Diskussionen der Inflationszeit, noch in den neuerlichen jahrelangen Erörterungen
zwischen den Spitzenverbänden über die Frage der Goldmarktfak-turierung ist der
Annahmezwang erwähnt,geschweige denn seine Wiederabschaffung empfohlen worden.
Die Erörterung auch nur der Möglichkeit, dass Reichsbanknoten nach Aufhebung
des Zwangskurses infolge der gegenwärtigen Verletzungen des Bankgesetzes ins Disagio kommen könnten, wird mit Entrüstung abgewiesen, als ob das Ansehen des Staates dadurch ins Wanken
kommen könnte. Diese Verwechslung von Interesse des Staates als
Volksgemeinschaft und Interesse des Staates als Fiskus ist charakteristisch für
das herrschende Sys-tem. Für Friedrich II.
und seine Nachfolger (die immerhin nebenbei liberale Denker waren) dagegen galt
jede Schädigung der Staatsbürger zugunsten des Fiskus als ein Verbrechen am
Staat. Er hat daher den Annahme-zwang
abgelehnt und in dem Gesetz über die Gründung der Königlichen Giro- und Lehnbank (der späteren Reichsbank) vom 17. Juni
1765 eine stabile Verrechnungsmark (Mark Banco, Gewicht Edelmetall) als Einheit
bestimmt. Das Edikt vom 29. Oktober
1766 gab dieser Bank das Recht zur Ausgabe von Noten, die auf Banko-pfunde
lauteten und "mit den Gold- und Silbermünzen zugleich kursieren, jedoch keinem Gläubiger der nach Vertrag
oder sonst bares Geld zu fordern berechtigt wäre, gegen seinen Willen an
Zahlungs Statt gegeben wer-den sollten" (vgl. Lexis im Handwörterbuch
d. St. (3), Bd.II, S.331).
Die Rechnung mit Disagio bei missbrauchten
Zahlungsmitteln war in Preussen allgemein und gesetzlich gere-gelt (s.z.B. VO.
vom 29. Oktober 1807, GS. S. 174 wörtlich angeführt unten S. 99
). (jz24) Auf Rat von STEIN, HARDENBERG und NIEBUHR hat der Preussische
Staat die Kriege von 1806 bis 1815 fast aus-nahmslos ohne Zwangskurs geführt;
(Der harmlose Annahmezwang zum Kurse bestand längere Zeit. Annahmezwang zum Nennwerte bestand 1803 nur,
solange die Einlösung in bar durchgeführt wurde; bei deren Einstellung wurde er
sofort aufgehoben. Uneinlösbarkeit und Annahmezwang zum Nennwerte (gesetzliche
Grundlage jeder Infla-tion) bestand nur vom 19. Jamuar bis 5. März 1813 (in der
grössten Notzeit, weswegen sich der König entschuldigte; und auch hier nicht mit rückwirkender Kraft, also ohne
Schaden für die laufenden langfristigen Darlehnsverträge; vergl. Prinzip der
Ehrlichkeit, nächste Seite und S.???) (J.Z.: ??? = S. 28 der ersten Aufl.?)
er hat lieber ein zeitweiliges Disagio seiner Staatskassenscheine
in Kauf genommen, das übrigens immer wie-der binnen kurzem verschwand, weil die
Ursache jedesmal unverhüllt zutage lag, als das Preissystem zu infla-tionieren,
also Rechtsbruch und Ausbeutung and der Bevölkerung zu treiben. Wie klar z.B.
das frühere preus-sische Regierungssystem den Unterschied dieser beiden Währungs-systeme
erkannt hat, ergibt sich aus der vom FREIHERRN VOM STEIN unterzeichneten
Verordnung vom 29. Oktober 1807, in der der König erklärt :
"Indem wir unter dem 1sten
Juni dieses Jahres die Annahme der Tresorscheine dem freien Willen der
Zahlungs-Empfänger überliessen, konnte es uns nicht verborgen seyn, dass dieses
Papiergeld dadurch gleich noch mehr im Course gegen baares Silber-Courant
verlieren würde, als es schon in Folge der gehemmten Realisation desselben
damals verlor.
Wir sahen aber und sehen dieses als ein kleines Übel an in Verhältnis gegen
den Anreiz zur Unredlichkeit, der aus der Möglichkeit
entsteht, einem Gläubiger Zahlung nach einem erzwungenen Pari in Papiergeld
aufzudringen, das, bei seiner eingestellten Realisation, gegen Münze
verliert."
Das
Ergebnis einer mehr als hundertjährigen Ablehnung des Annahmezwanges in fast
allen deutschen Staaten ist allgemein bekannt : Inflationen fehlten gänzlich , auch die
für das allgemeine Vertrauen so bedrohli-che Inflationsfurcht war daher nicht bekannt. Erst dem währungspolitischen
Regime der Vereinigung von Wertmesser und Zahlungsmittel seit 1910 ist es
vorbehalten geblieben, unter Zerstörung der alten und bewähr-ten Tradition mit
Hilfe des vom Auslande her propagierten Systems des Annahmezwanges eine
Inflation von nie dagewesenen Ausmassen zuzulassen, an der diskreditierten
Methode immer weiter festzuhalten und das Volk unter Verletzung des geltenden
Bankgesetzes immer neuen Inflationsgefahren auszusetzen.
Wieder Trennung von Wertmesser und
Zahlungsmittel, d. h. Beseitigung des Zwangskursregimes als erste
Hauptforderung der hier vertretenen Wirtschaftspolitik.
Bis um
das Jahr 1900 war diese antiinflationistische deutsche Währungspolitik noch Bestandteil
des all-gemeinen Bewusstseins des Volkes. Die führenden Geldtheoretiker Lexis
und Adolf Wagner und die Schöpfer des alten Reichsbankgesetzes haben die
Annahmepflicht ausdrücklich abgelehnt, um die Inflation zu vermei-den, die man
damals"Papiergeldwirtschaft" nannte. In Östereich hat die Regierung sogar durch Kaiserliches Patent vom 1.
Juni 1816 (Gründung der Österreichischen Nationalbank )
dem Volke die Zusicherung gegeben,
Zwangskurs und damit Inflation zu unterlassen. Par. 1 des Gesetzes lautete :
"
Es soll von nun an nie mehr die Anfertigung eines neuen Papiergeldes mit
Zwangswert und Zwangsumlauf oder
irgendeine Vermehrung des gegenwärtig im Umlauf befindlichen
statthaben..."
Das gegenwärtig herrschende, durch das
Experiment von 1910 zur Geltung gebrachte Regime der An-nahmepflicht steht also
im Widerspruch zur währungspolitischen Tradition Deutschlands. Der damit
untrenn-bar verbundene Inflationismus wird erst mit ihm fallen. Diesem System des Annahmezwanges und
damit der verborgenen letzten Grundlage der verfehlten Währungspolitik der
letzten Jahrzehnte wird hiermit der Kampf
angesagt. Ablehnung des Annahmezwanges ist der Kern unserer dem heutigen
System schroff zuwiderlaufen-den antiinflationistisehen Geldpolitik.
Auch politisch kommt ein anderer Weg nicht
ernsthaft in Frage, Da die deutsche (liberale*) Tradition von jeher gegen
Annahmezwang und Inflation gerichtet war, da neben den Wegen des Festhaltens am
Nenn-wert des Zahlungsmittels (bei Variabilität des Preissys tems ) bzw. des Festhaltens
an der Stabilität des Preis-systems (bei Variabilität der Zahlungsmittel) ein
dritter Weg nicht vorhanden ist, eine Wiederholung
des Ex-periments der Inflation vom Volke aber nicht ertragen werden würde,
wird jede gesunde zukünftige Regierung die Abkehr von dem verdammnungswürdigen
Regime des Annahmezwanges beschliessen müssen.
________________________________________
(*) (J.Z.:
Dieses Anmerkungszeichen von Rittershausen steht in der Korrekturfahne. Aber
eine Anmerkung von ihm dazu konnte ich nicht finden. - J.Z.)
B/I
Verwüstende Wirkung des
Zentralismus
Des
weiteren ist das herrschende System gekennzeichnet durch die Neigung zum
kreditpolitischen Zen-tralismus dessen allgemeinwirtschaftliche Konsequenzen
die Erwartungen ihrer Urheber übertreffen und der zerstörenden Kraft eines
Erdbebens gleichkommen. Auch dieser Zentralismus ist ein undeutsches Erzeugnis;
er hat in andern Ländern die Bildung eines starken Eigenlebens ausserhalb der
Hauptstadt unmöglich gemacht; er hat das Land verödet, auf dem doch immer
Deutschlands Kraft beruht hat. Die deutsche Tradition war die des
Gleichgewichts zwischen Land und Stadt, zwischen Mittelstadt und Grossstadt;
Deutschlands wirtschaftliche Stärke beruhte stets auf der Vielzahl der blühenden
bäuerlichen Betriebe und den Leistungen der selbständigen Unternehmungen der
verarbeitenden Industrie.
a) Der Zentralismus in
der allgemeinen Wirtschaftspolitik
Die im Grunde
staatssozialistisch eingestellten Befürworter
des Zentralbanksystems, das Ende des vori-gen Jahrhunderts die 33
dezentralisierten Privatnotenbanken Deutschlands ersetzte, waren sich darüber klar, dass ihre Schöpfung der gewaltige
Hebel in Richtung einer Zentralisierung und Bolschewisierung der gesamten
deutschen Wirtschaft werden würde. Der Erfolg hat ihnen recht gegeben,
obwohl damit nicht einmal dem So-zialismus gedient war, hat doch Proudhon nachgewiesen, dass eben dieser Zentralismus der furchtbarste Feind
des Sozialismus der Arbeiterklasse ist (noch auf der ersten Tagung der
Ersten Internationale erhielt er mit sei-nen Thesen gegen Marx die Mehrheit ).
Die neu geschaffene Reichsbank wurde alsbald Bank der Banken. Da-mit verlor
sie, wie sich im einzelnen nachweisen lässt, die direkte Fühlung mit dem täglichen
Warenversand der Produzenten und seiner Finanzierung.
Die Einschiebung der Grossbanken als Mittelglied in den
Verkehr zwischen Reichsbank und Wirtschaft und die Propagierung des
Kontokorrentkredits an Stelle des der Reichsbank allein erlaubten
Handelswechselkredits trennten die Zentralbank noch mehr von ihrem eigentlichen
Tätigkeitsfelde, der Finanzierung des Umsatzkre-dits und des Lohngelderbedarfs
durch Umwandlung von Handelswechseln in Zahlungsmitte, ab. Die Einfüh-rung des
Annahmezwanges und die Aufhebung der Einlösbarkeit ihrer Noten befreite sie von
den letzten Schranken. Die Verletzung des Bankgesetzes folgte. Diese
Entwicklung hat sich immer wieder bei jeder Ein-führung des Zentralbanksystems
vollzogen, sie ist von ihm untrennbar.
Die
Kreditgewährung der Reichsbank konnte sich jetzt nicht mehr auf die Umwandlung
von zu Zah-lungen ungeeigneten Verkaufserlösen in Noten beziehen. Sie wich also
vom Handelswechselprinzip ab. Finanzwechsel
wurden in wachsendem Masse diskontiert. Disagio brauchte die Bank nach Erhalt
des Annah-mezwanges nicht mehr zu befürchten. Nicht mehr Einzelumsätze wurden
bevorschusst, sondern Pauschal-kredite
gegeben. Kreditlimite wurden eingeführt,
d.h. für jede Bank und Unternehmung wurde mehr oder we-niger nach Gutdünken ein
Kreditquantum festgesetzt, mit dem der Kreditnehmer leben oder sterben sollte.
Damit trat aber ein ganz neues Element auf : Die Bevorzugung der Riesenkredite.
Einzelne Firmen von mittle-rem Umfange liessen sich noch überwachen; Finanziers,
denen diese Überwachung unangenehm war, schlossen daher verschiedene
Unternehmungen zu immer weiteren und grösseren trustartigen Gebilden zusammen.
Hier-durch wurde erreicht, dass Riesenkredite
tatsächlich praktisch unbegrenzt und unkontrolliert gegeben wurden. Die
solcherart künstlich von spekulativen Individuen
geschaffenen Konzerne unterschieden sich innerlich völlig von den gesunden
Grossunternehmungen, die nur vermöge sachlicher Gründe oder überragender Qualität
der Führer zu Grösse gekommen waren; äusserlich waren sie von ihnen kaum zu
unterscheiden.
Nunmehr
wurden - und das gilt insbesondere für die verflossenen zehn Jahre - zuerst die
Grossbanken mehr und mehr vertrustet und die Mittel- und
Kleinbanken, die dieser staatlich subventionierten Kreditpolitik nur ihre
Solidität entgegenzusetzen hatten, mehr und mehr vernichtet. Die Vertrustung
der Grossbanken brachte die Kreditdiktatur
weniger zentraler Grossbandirektoren mit sich, von deren Willkür die
Existenz ganzer In-dustriezweige und von Millionen von tätigen Händen abhängig
gemacht wurde. Diese im verborgenen wirken-den Diktatoren des Landes waren
durch die Tantiemen, die sie von den grossen Kreditnehmern erhielten, an der
Gewährung gerade der Riesenkredite sogar persönlich
interessiert. Das Depotstimmrecht und die Steuergesetz-gebung förderten
diese Entwicklung. Auf diesem Boden wuchs in der Industrie ein gewaltiges Konzernwesen herauf, dem der
Löwenanteil der Ersparnisse des Volkes einseitig zugewendet wurde, oft für die
unsinnigsten Zwecke. Diese auf ungesundem Boden erwachsenen Industriekonzerne verfügten über
praktisch unermessliche Finanzkräfte, da die Mittel der Grossbanken und der
Zentralnotenbank vorwiegend ihnen zur Verfügung stan-den, nicht gebändigt durch
Rentabilitätsgesichtspunkte und Kontrolle. Sie wuchsen ebenso schnell, wie ihr Markt, die selbständige Kleinindustrie, vernichtet wurde. Industrielle, die ihre Kreditnahmen auf das wirtschaft-lich Berechtigte beschränken,
mussten bei dem nun einsetzenden Konkurrenzkampf die Unterlegenen bleiben. Kartellpolitik
und von Interessen beeinflusste Zollpolitik brachten die Entwicklung noch
weiter. Das Ende dieser ungeheuren
Konzernzüchterei durch die Zentralbank war die Kreditkrise von 1931, die
beim Regime des Zwangskurses nicht eine Krise der missleiteten Bank blieb,
sondern eine Währungskrise und der Bankrott fast der gesamten Wirtschaft wurde.
(Das eigentliche Ende wur-de erst im Jahre 1945 offenbar.*) Die nun rigoros
vorgenommenen Kreditrestriktionen trafen erklärlicherweise nicht die künstlich gezüchteten Konzerne, deren Zusammenbruch die
betreffende Bank mitgerissen hätte, son-dern die allein noch gesund gebliebenen
mittleren und kleineren Unternehmungen. Bestgeleitete Firmen von Weltruf, die
sich bisher noch hatten halten können, fielen nunmehr ebenfalls dem
Zentralismus zum Opfer, wie die Konkursziffern dieser Jahre beweisen.
(*) (J.Z.: Eine Anmerkung von Ri. hierzu fehlt in der
Korrekturfahne! - J.Z.)
Diese Übervorteilung
der Klein- und Mittelbetriebe ist im Begriff, die Konzerne selbst zu vernichten, und zwar gerade die gesund
aufgebauten. Das Hauptabsatzgebiet der grossen Industrie, der Kohlen-, Eisen-
und Maschinenindustrie, ist die verarbeitende Industrie. Wer diese unterdrückt,
schädigt den Absatzmarkt gerade der Grossindustrie. Der Zentralismus, der die
Klein- und Mittelbetriebe beseitigt, hat also heute die Grossbe-triebe selbst
vor den Ruin geführt, da sie ja nur dort ihr Absatzgebiet haben. Alle
krampfhafte Exportförderung kann darüber nicht hinwegtäuschen. Sogar vom Standpunkt der Konzerne aus ist es
also eine verfehlte Politik, der Mittel- und Kleinindustrie, dem selbständigen
Gewerbetreibenden, die kreditäre Existenzgrundlage zu ent-ziehen. Gerade hier
verlangen einsichtige Stimmen Umkehr, um durch Dezentralisierung der Wirtschaft
wieder einen kräftigen Binnenmarkt zu schaffen.
Bolschewistischer
Charakter des Kreditzentralismus.
Überblickt man das
Schlachtfeld, so finden wir us heute in
Deutschland inmitten eines gigantischen staatlichen Trustsystems, das sich von dem bolschewistischen System nur
dem Namen nach unterscheidet. Selbständige
unternehmende Tätigkeit wird nachgerade anrüchig. Wer sich noch hält, blickt
voll Sorge auf die Konkurrenz jener immer noch geförderten und gestärkten
Grosskonzerne, die zu den Krediten hinzu noch Dut-zende und Hunderte von
Millionen Mark von Subventionen erhalten, hat doch allein ein schlechtes
Bankunter-nehmen schon bisher mehr als 1100 Millionen RM Unterstützungen
bezogen, ohne dass dort durchgreifend Wandel geschaffen worden ist. Andere
Grossbanken, die offiziell nicht gestützt worden sind, sind immer wie-der über
Wasser gehalten worden, indem man ihre schwach gewordene Kundschaft
subventionierte. Dieses System läuft sich tot, weil nunmehr die Steuerzahler
fehlen, die diese Subventionen bezahlen können. Die ein-zig noch übrige, aber
rein bolschewistische Konsequenz dieser unheilvollen Politik des bisherigen
zentralisti-schen Systems wäre die zentrale Produktion und Verteilung der Bedürfnisse
des Volkes mit Hilfe dieser halb-staatlichen kreditierten und subventionierten
Industrie. Das Freiheitsgefühl eines kulturell hochstehenden Vol-kes bäumt sich
hiergegen auf. Auch wäre die grösste Aufgabe jeder menschlichen Gesellschaft,
die Nutzbar-machung der Initiative
des einzelnen für die Gesamtheit, damit nur verschoben, aber wiederum nicht gelöst.
Der Verfasser diese Denkschrift erblickt in dem
Kreditzentralismus mit dem Konzernunwesen als seiner natürlichen Konsequenz
gewissermassen das bolschewistische Ungeheuer, das die Existenz unseres Landes
be-droht. Er stimmt keinerlei Kompromisslösungen zu, sondern sieht die
Rettung allein in der radikalen Abkehr vom Zentralismus. Einen schematischen
Aufbau von regionalen Banken hält er beim heutigen Zentralbank-system nicht für
lebensfähig; die Erfahrungen des letzten Jahrhunderts beweisen, dass sich ein
gesundes Pro-vinzbankwesen nur da auf
die Dauer zu halten vermag, wo die Zahlungsmittelausgabe dezentralisiert und
nicht durch privilegierte Institute gestört und inflationiert ist. Nach seiner Überzeugung wird die Frage Stadt
oder Land, nationale Selbständigkeit gegenüber den internationalen Finanzmächten
oder Balkanisierung Deutsch-lands, blühende gesunde Mittelindustrie nach dem
Vorbilde Württembergs oder industrielles Friedhofsleben, Sein oder Nichtsein
mit dem Kampf um den Zentralismus entschieden. Genau so, wie Stein und Hardenberg inmitten des öden Zentralismus der preussischen Bürokratie
von 1804 die kommunale Selbstverwaltung
für die Reorganisierung des Staates vorschlugen, genau so muss heute eine Art von industrieller Selbstverwaltung ver-wirklicht werden. Kommunale
Selbstverwaltung bedeutet Dezentralisation;
so kann heute heute nicht die Orga-nisation scheindemokratischer Vertretungen,
sondern nur die Schaffung gesunder und
selbständiger Kredit-organisationen in Stadt und Land, also die Wiederherstellung
der finanziellen Selbständigkeit der mittleren und kleineren Industrie und der
Landwirtschaft in Frage kommen. Die Diktatur kompromittierter Grossbankdirek-toren
muss gebrochen werden. Es darf nicht dahin kommen, dass kein Kredit ohne
Mobilmachung von Abge-ordneten und Sekretären und ohne Zahlung unreeller Vergütungen
mehr erhältlich ist, was die sichere Folge ei-ner Vollendung der
Kreditzentralisation sein muss. Es ist für Millionen von Geschäftsleuten und
Angestellten unerträglich, die eigene
Existenz fortgesetzt abhängig zu sehen von der willkürlichen Kreditzuteilung durch eine unverantwortliche
Zentralstelle, die zudem nur noch durch Gesetzesverletzungen sich hält.
Das Recht der Reichsbank zur jederzeitigen Vollstreckung
eines wirtschaftlichen Todesurteils gegen jeder-mann, das wir heute im
Zentralismus haben, ist tief unpopulär; es muss fallen.
b) Deflation als Folge des Zentralismus
in der Währungspolitik. —
(jz25)
Hiermit
ist nur die grosse wirtschaftspolitische
Bedeutung des Zentralismus umrissen. Wenn wir vorher das eine grosse Gesetz
aufgestellt hatten, dass Inflation nur bei Zwangskurs möglich ist, so lautet
das zweite grosse Gesetz: Deflation ist
nur bei Notenmonopol möglich. Der Kreditzentralismus ist immer mit dem Noten-monopol verbunden, und Deflationen
des gegenwärtigen Umfanges sind nur bei Notenmonopol denkbar. Denn wenn bei
einem freien Notenbanksystem der Diskont von Handelswechseln verweigert wird,
wie das heute im grossem Umfange unter allerlei Ausflüchten geschieht, wenn
Kreditrestriktionen nicht bei den kranken, sondern bei den gesunden Konten
durchgeführt werden, so hat der Geschäftsmann jederzeit die Möglichkeit, sich
von der festgefahrenen Bank zu lösen und sich gesunden Banken zuzuwenden, um
dort den wirtschaftlich gerecht-fertigten Kredit zu entnehmen.
(Bekanntlich war in der Bankenkrise von 1931 die Berliner
Handelsgesellschaft, die 5, Grossbank, unter Leit-ung des Bankiers Fürstenberg,
völlig gesund und liquide geblieben, mit ihr Tausende von Klein- und Mittel-banken.)
Damit ist die eigentliche Deflation unmöglich. (jz26)
Auch die Höhe
der gegenwärtigen Diskontsätze kann
nur von einem Monopolsystem gehalten werden; die Zer-störung des langfristigen
Kredites, der Anlageindustrien, der Landwirtschaft und der
volkswirtschaftlichen Ar-beitsgelegenheit, die durch
26
ein solches überhöhtes
Zinsniveau herbeigeführt wird, ist wegen des Fehlens der Konkurrenz nur beim Noten-monopol möglich. Ein
freies System, wie es in Deutschland bis 1875 und teilweise bis 1899
(Einführung des Unterbietungsverbots) bestanden hat, duldet auf die Dauer keine
höheren Diskontsätze, als sie durch die Mani-pulationskosten und die
Risikoquote erfordert sind.
Selbsthilfe der
Bevölkerung verboten. —
Der Zentralismus geht so weit, dass man der Bevölkerung
sogar durch die Notgeldverordnung vom 17. Oktober 1931 verboten hat, sich im Wege gesunder
Selbsthilfe mit den Mitteln des Scheckgesetzes die
Verrechnungszahlungsmittel selbst zu
schaffen, die die Reichsbank nicht liefern konnte. Die Verletzung des
zentralistischen Prinzips selbst
scheint also bereits als ein Insult angesehen zu werden, der die Ingangsetzung
der Gesetzgebungsmaschine gegen die "störende" dezentralistische
Tendenz erfordert, auch wenn der Scheck, der keinem Annahmezwang unterliegt,
als ein uninflationierbares Zahlungs-mittel und noch dazu aus der englischen
und deutschen Geschichte als das Hauptkampfmittel gegen die Defla-tion bekannt
ist (S. S. 77).
Inflation und
Deflation im herrschenden System verwurzelt. —
So ist das gegenwärtig herrschende verderbliche
währungspolitische System vermöge des Annahmezwanges nicht nur mit dem
Inflationismus un-trennbar verbunden, sondern vermöge des Notenmonopols auch
mit der zweiten Geissel der modernen
27
Menschheit: der Deflation.
(jz27)
Ist schon das römische Reich wahrscheinlich durch eine
große und anhaltende Deflationskrise zu Grunde gerichtet worden, so ist das
deutsche Volk nicht willens, sein Reich ebenfalls durch diesen verhängnisvollen
Zentralismus zerstören zu lassen. (jz28)
Gegen den undeutschen und mit dem kulturellen Reichtum
der deutschen Landschaften unvereinbaren Zentra-lismus setzen wir daher das andere System: Die Dezentralisation, die Selbstverwaltung und die Selbständig-keit freier industrieller,
gewerblicher und landwirtschaftlicher Betriebe. Die Verwirklichung auch dieses
wirt-schaftspolitischen Grundgedankens wird in den später zu erörternden
Gesetzentwürfen versucht.
B/I
3. Der Begriff der Ehrlichkeit des
Staates.
Ehrlichkeitspflicht des
Staates gegenüber seinen Bürgern. —
Neben der Stellung zum Annahme-zwang und zum Zentralismus
ist es die Auseinandersetzung mit dem Ehrlichkeitsbegriff, in dem sich die hu-manitär-liberale
deutsche Wirtschaftspolitik, deren Wiederaufnahme hier gefordert wird, von der
Wirtschafts-politik des gegenwärtigen Systems grundsätzlich unterscheidet.
In der Art, wie die Ehrlichkeitspflicht des Staates
gegenüber seinen Bürgern heute aufgefasst und umgrenzt wird, ist eines der
letzten Fundamente der heutigen unpopulären und erfolglosen Wirtschaftspolitik
zu erken-nen. Der heute weit verbreiteten Ansicht von Macchiavelli, dass der
Staat nicht ehrlich sein kann und nicht ehrlich zu sein braucht, setzen wir den
Wahlspruch "Jedem das Seine" entgegen. Dabei handelt es sich nicht um
die Ehrlichkeit einzelner der leitenden Politiker, die hier.in gar keiner Weise
angezweifelt werden soll, sondern um die Auswirkungen des von den letzten
Regierungen geschaffenen Gesetzesrechts auf die
28
allgemeine Vertragstreue. Wenn nachgewiesen werden kann,
dass die im Münz-, Bank- und in den anderen Währungsgesetzen festgelegte
Grundlage aller geldrechtlichen Beziehungen an allen wichtigen Stellen doppel-deutig
ist, wenn ferner klarsteht, dass gegen
die Inflation, diesem zum System erhobenen allgemeinen Vertrags-bruch,
entweder gar keine oder nur solche Vorkehrungen getroffen sind,
die Hintertüren aufweisen, wenn die Regierung mit dem Mund der Inflation den
Kampf ansagt und mit der Tat am Annahmezwang festhält, wenn endlich bewiesen
werden kann, dass Deutschland, dessen Regierung die Goldwährung angeblich
sichern will, nach dem Münzgesetz überhaupt
keine Goldwährung, sondern eine Doppelwährung hat, so ist es erforder-lich,
ein solches System in aller
Deutlichkeit als nicht ehrlich im
rechtspolitischen Sinne zu bezeichnen, im Gegen-satz zu jenem
wirtschaftspolitischen Denken, dass diese Fehler strikt vermeidet.
Annahmezwang, Inflation und Erschütterung der
Vertragstreue. —
Dass das Zwangskursregime die Inflation des Preissystems
erst ermöglicht hat, wurde bereits dargelegt.
Im Rahmen des Bürgerlichen Rechts ist Annahmezwang nichts anderes als die
Verpflichtung, bei der Zession auch
solche Forderungen zum vollen Nennwert anzunehmen, die dubios oder minderwertig sind, und
auf jede Entschädigung für den erlittenen Verluft zu verzichten.
Offenbar wäre eine solche Zumutung für den bürgerlichen
Rechtsverkehr unerträglich, da sie dem Prinzip der Ehrlichkeit und der
Vertragstreue zuwiderläuft.
Wenn ein solches Verlangen schon im Privatverkehr untragbar ist, so muss um so mehr
Erstaunen hervorrufen, dass das Reich mit dem Gesetz vom 30. Juni 1909 und mit
dem Bank- und Münzgesetz vom 30. August 1924 eine
29
solche Verpflichtung allgemein verbindlich erlassen hat,
hiermit die Ehrlichkeit aufs tiefste untergrabend, wie die Inflationsperiode
bewiesen hat.
Wenn
schon an vielen Stellen die Erkenntnis dieser Zusammenhänge gefehlt hat —
überall kann sie nicht gefehlt haben, denn ohne die verborgene Absicht,
irgendwann einmal minderwertige Leistungen für voll aufzuzwingen, würde das
Gesetz von 1909 keinen Sinn gehabt haben —, so müssten doch die Erfahrungen der fünfjährigen Inflation von
1923 auf das Billionenfache dazu geführt haben, diesem System des
Zwangskurses ein Ende zu machen. Der
Mangel jedes Versuchs in dieser Richtung muss als erster Beweis dafür
angenommen werden, dass der derzeitige staatliche Ehrlichkeitsbegriff auf die
Dauer zu einer Erschütterung des Begriffs der Vertragstreue führt.
Doppeldeutigkeit aller
drei Währungsgesetze. —
Dazu kommt die Doppeldeutigkeit der Währungs-gesetze. Das
Münzgesetz vom 30. August 1924 erklärt in § 1:
"Im deutschen Reich gilt die Goldwährung.
Ihre Rechnungseinheit bildet die Reichsmark, welche in 100 Reichspfennige
eingeteilt wird."
Die §§ 2, 3 und 4 erklären dann nicht etwa, dass eine
Reichsmark gleich dem Gewicht von so und so viel Gramm Feingold sei; eine
solche Erklärung fehlt vielmehr im ganzen Münz- und Bankgesetz und findet sich
nur in der 5. Durchführungsverordnung vom 17. April 1927 zum Gesetz über
wertbeständige Hypotheken, also an abgelegener Stelle. In den §§ 2, 3 und 4 des
Münzgesetzes steht vielmehr nur, dass Reichsgoldmünzen über 10 und 20
Reichsmark ausgeprägt werden "sollen",
und dass, wenn diese ausgeprägt werden, aus einem Kilo-gramm Gold 139 1/2
Zwanzigmarkstücke ausgeprägt werden müssen. Die
für den Reichsmark- und Gold-währungs-
30
begriff
entscheidende Gewichtsdefinition der Reichsmark ist also in einer
prägetechnischen Klausel versteckt, die sich zur Zeit ausser Anwendung befindet. Noch wichtiger ist
aber der § 5 des Münzgesetzes, der den § 1 des Gesetzes materiell widerruft:
"Alleinige gesetzliche Zahlungsmittel sind
fortan", heisst es da,
a)
die in den §§ 2 bis 4 bezeichneten Goldmünzen und die von der Reichsbank ausgestellten,
auf Reichsmark lautenden Noten unbeschränkt,
b)
die übrigen ... Reichssilbermünzen (bis zum Betrage von
20 RM.) ... "
Neben die eben festgelegte Reichsmarkdefinition (= 1/2790
kg Feingold) wird hier also eine weitere Definition gestellt, die man am besten
dahin formuliert, dass eine Reichsmark
auch gleich dem hundertsten Teile eines Hundertmarkscheines der Reichsbank ist.
Diese Doppeldefinition bedeutet die Statuierung einer Doppelwährung, solange die Einlösung besteht, und
nachdem die Einlösbarkeit durch die Devisen-gesetzgebung des Jahres 1931
aufgehoben ist, die Statuierung einer Parallelwährung,
wie das schon Adolf Wagner und S. Budge für analoge Fälle nachgewiesen haben.
(Geld- und Kredittheorie ..., 2. Auflage. S. 87; ebenso
S. Budge, I.1. S. 164). (jz29)
Diese in § 5 statuierte Parallelwährung (Doppelwährung! -
J.Z.), die wir heute in Deutschland haben, steht aber im Widerspruch zu der in § 1 statuierten alleinigen Goldwährung.
Dieselbe Doppeldeutigkeit findet sich im Bankgesetz § 3 Abs. 2:
"Die Reichsbanknoten
sind ausser Reichsgoldmünzen das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel
in Deutschland". (jz30)
31
Nicht Goldwährung, sondern Parallelwährung (Doppelwährung!
- J.Z.)in Deutschland gesetzlich gültig.
—
Diese
versteckte Einführung des verwerflichen Systems der Parallelwährung (Doppelwährung! -
J.Z.) , wobei die eine der beiden
Zwangskurswährungen noch dazu eine ganz gewöhnliche Papierwährung ist, bildet
die Ursache der tiefliegenden Inflationsfurcht
des deutschen Volkes. (1) (jz31)
Die Proklamationen der höchsten Stellen über die
unbedingte Aufrechterhaltung der Goldwährung müssen ernste Bedenken erwecken, wenn die Gesetze, auf die man sich dabei stützt,
gar keine Goldwährung, sondern eine Parallelwährung (Doppelwährung! - J.Z.)
statuieren. Von einer so hohen Stelle, als einer Regierung, kann man nicht
vermuten, dass sie sich über die rechtliche Tragweite ihrer Erklärungen nicht
im klaren ist; läge eine solche subjekive Unfähigkeit vor, so müssten die
Handlungen und Erklärungen doch der
Regierung zugeschrieben werden, da anders das Volk einer unverantwortlichen
Führung ins Ungewisse überantwortet wäre. (jz32) Sind die Erklärungen der Regierung ihr aber zuzurechnen, so ist
ernstlich die Frage nach ihrer Richtig-keit zu stellen; sowie nach der
rechtspolitischen Ehrlichkeit eines Systems, das solche Doppeldeutigkeiten zur
gesetzlichen Grundlage aller auf Geld lautenden Vertragsbeziehungen eines
Volkes macht.
Doppeldeutigkeit auch des
Gesetzes über wertbeständige Hypotheken. —
Die Tatsache der Doppeldeutigkeit der Währungsgesetze,
die sich im Vorkriegsrecht bis 1910 nicht fand, hängt eng zusammen mit
________________________________________
(1) Das
in Teil III und den Gesetzentwürfen vorgeschlagene Währungssystem ist nicht dem
Vorwurf der Parallel- oder der Doppelwährung ausgesetzt, weil beide Begriffe den Zwangskurs
voraussetzen, der hier ja ge-rade beseitigt werden soll. (jz33)
32
der Stellung der Regierungen des gegenwärtigen Systems
zum Inflationsproblem. Nicht nur die
beiden deut-schen Währungsgesetze haben Hintertüren, die der Inflation
jederzeit Eingang verschaffen können, sondern auch das dritte und letzte
Gesetz, das hier in Frage kommt: Das Gesetz
über wertbeständige Hypotheken vom 23. Juni 1923. Dieses Gesetz ist besonders wichtig, weil es
sich im Unterschied zu den ebengenannten auf die langfristigen Verträge
bezieht, insbesondere auf fast alle in Deutschland laufenden Hypotheken und Pfand-briefe, Werte von heute wieder weit über 20 Milliarden RM.
Die erste Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes vom 29. Juni 1923
bestimmt, dass der Londoner Goldpreis für die Umrechnung der Goldhypotheken
massgebend sein soll. Die Verordnung ist nun so gefasst, dass drei Faktoren bei der Errechnung des
Londoner Goldpreises zusammenkommen müssen:
Der
Londoner Goldpreis,
die
Bekanntgabe dieses Preises durch den
Reichswirtschaftsminister und
der Mittelkurs der Berliner Börse.
Daraus ergibt sich, dass die Verwaltungsbehörden von sich aus ohne jede Bemühung des Gesetzgebungsappa-rates
inflationieren können, indem sie die Veröffentlichung des Londoner
Goldpreises vom Reichswirtschafts-minister unterlassen oder die amtliche Notiz
des Sterlingkurses an der Berliner Börse nicht zustande gebracht wird.
Dannenbaum, der massgebende Kommentator
des Hypothekenbankgesetzes, sagt darüber zutreffend auf S. 60:
"Es
ist keine wie immer geartete Goldklausel denkbar, die nicht durch staatlichen
Eingriff ausser Kraft gesetzt werden könnte. Man denke an die
Vorkriegsgoldklauseln, die durch die Kriegsverordnungen mit einem Federstrich
aus der Welt geschaffen wurden. Aber gerade, wenn dem so ist, ist es doppelt
unrichtig, bei stabili-sierter Währung an Goldklauseln feftzuhalten, die eine
willkürliche Beein-
33
flussung auch ohne Gesetzgebung zulassen. Will man eine
ehrliche Goldklausel — und man kann das in der stabilisierten Wirtschaft wollen
—, dann spreche man sie ehrlich aus. Die jetzige Goldklausel verhindert nicht
nur in ihrer juristischen Auswirkung
den Übergang zur deutschen Währung, sondern stört auch bei Auslands-anleihen
den größten ausländischen Geldmarkt, den amerikanischen. So kommt es, dass die
Hypothekenbanken nur indirekt Gelder aus Amerika heranziehen konnen, nämlich
durch die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt, und in einem Falle durch die
Deutsche Bau- und Bodenbank. Beide Anstalten haben eine sehr ordnungsmässige
und klare Goldverschuldung übernehmen müssen, und beide Anstalten sind mehr
oder minder Reichsanstalten. Welchen Sinn soll es haben, das auf diese Weise
das Reich das Valutarisiko trägt, das es die einzelnen Privaten zu tragen
verhindert. ..."
Wir
kommen also zu der eigenartigen Feststelllung, dass alle drei Währungsgesetze Deutschlands, durch die die Goldwährung
unerschütterlich errichtet sein soll, die
jederzeit entwertbare Papiermark von vorn-herein als gleichberechtigt neben die
wertbeständige Goldeinheit stellen bzw. durch Hintertüren die Regierung in die
Lage setzen, durch rein administrative Massnahmen ohne Beschreitung des Weges
der Gesetzgebung und auch ohne Mitzeichnung des Reichspräsidenten
(Notverordnung) das Volk den Schrecken der Inflation auszu-liefern. Über die Inflationsfurcht, die sich bei einer so ungewissen Rechtslage des
Volkes notwendigerweise be-mächtigen
muss (jz34), braucht man sich demnach nicht zu wundern. Dieser Art von Ehrlichkeit (jz35) des Staates muss der Krieg erklärt werden. Nur die rücksichtslose
Abkehr von dem
34
System der Zweideutigkeit und der Hintertüren kann die
Inflationsfurcht (Inflationsmöglichkeit – J.Z.) beendigen und das Vertrauen
(die Rechtssicherheit! – J.Z.) wiederbringen, dessen die deutsche Wirtschaft so
dringend bebarf.
Nur
die Rückkehr zu den Währungsgrundsätzen, die bis zum 1. Januar 1910 in den
deutschen Gesetzen unzweideutig und vorbehaltslos niedergelegt waren, kann die
radikale Ehrlichkeit im deutschen Geldwesen wieder aufrichten. (jz36)
Nicht nur der eigenartige Inhalt der deutschen
Währungsgesetze, sondern auch andere Momente sind geeignet, Misstrauen gegen
die deutsche Währung und die Gutgläubigkeit der Regierungen des gegenwärtigen
Systems zu säen. Jahrelang haben die Reichsregierung, die Reichsministerien und
die Reichs-bank gegen die Fakturierung in
Goldmark gekämpft. Vor dem Kartellgericht hat sich die Regierung gegen die Goldklauseln gewandt. Welchen Sinn kann
diese einheitliche und konsequente Stellungnahme der Regierungen des heutigen
Systems haben, wenn nicht den der Offenhaltung der Möglichkeit einer Inflation?
Noch
viele andere Beispiele für den Macchiavellischen "Ehrlichkeitsbegriff"
des Regierungssystems liessen sich aufführen, so die Verschleierung des ausländischen Notenbankkredits von 620 Mill.
Reichsmark in den Ausweisen der Reichsbank, wo dieser Schuldposten
wahrscheinlich durch Absetzung von den Aktiven statt unter den Passiven
verbucht ist, und das Verbot der
Veröffentlichung von Börsenkursen. Durch dieses Verbot hat man monatelang
die Ausplünderung der Bevölkerung durch Kursschnitte ermöglicht. Man befand
sich damit in dem Irrtum jenes Mannes, der vermeinte, die Kälte seines Zimmers
durch Zerstörung des Thermo-meters beseitigen zu können.
35
Ergebnis. —
Der in der geltenden Gesetzgebung ausgesprochene
staatliche "Ehrlichkeitsbegriff" ist mithin als eine der letzten
Ursachen für das Fehlschlagen aller Regierungsversuche der letzten Jahre
anzusehen. Der Kampf gegen Misstrauen (legalisierten Betrug? – J.Z., 28.5.05)
Krise und Inflation kann nur durch Rückkehr zu dem radikalen
Ehrlichkeitsbegriff des Deutschland von vor 1890 und seiner Gesetzgebung
siegreich geführt werden. (jz37)
Nicht in zufälligen Unglücksfällen liegt die Schwäche der
heutigen Regierungsmethode, sondern in der Untaug-lichkeit ihrer letzten
geistigen Fundamente.
Mit der Ersetzung der Ehrlichkeit durch Staatsraison, der
Trennung (J.Z.: ? Verkettung! - J.Z.) von Wertmesser und Zahlungsmittel sowie
der Zentralnotenbank hatte man so wichtige Teile des kollektivistischen
Programms realisiert, dass man dem bolschewistischen Zerstörer Zentralismus inmitten
von Schwierigkeiten erfolgreich nicht mehr entgegentreten und eine
Wettbewerbswirtschaft aufbauen konnte. Leistungsfähige Regierungsme-thoden müssen
herangezogen werden. Die Geschichte zeigt, wo sie entwickelt waren und was sie
geleistet ha-ben. Dieses andere System ist auf die heutige Lage anzuwenden. (jz38)
II. Die Hauptgedanken der
Gesetzentwürfe.
Die gegenwärtige Lage als
Ausgangspunkt.
Vergleichung mit dem
Inflationsjahr von 1923. —
Auch im Somner 1923 noch wurde von berühmten
Sachverständigen und von Grossbankberichten das Vorhandensein einer Inflation
geleugnet. Viele Gründe machte man für die schlechte wirtschaftliche Lage
verantwortlich, insbesondere den schleppenden Fortgang der aussenpolitischen
Verhandlungen, die Höhe der Preise, das Defizit des Aussenhandels und die
politische Unru-he. Die Tatsache, dass von den 13,5 Milliarden Goldmark
Reichsausgaben (umgerechnet, amtliche Ziffern) im Jahre 1923 11,8 Milliarden
mit der Notenpresse und nur 1,5 Milliarden durch Steuereingänge finanziert wur-den,
übersah man. Die Erkenntnis dieses einfachen Sachverhalts hätte dazu führen
müssen, dass man schon Jah-re vorher die Zahlung der Steuern in Gold
angeordnet, die Notenpresse entbehrlich gemacht und die Inflation beendet
hätte. (jz39)
38
Genau so
wird heute immer wieder behauptet, dass die Inflation (heutige Deflation? -
J.Z.) nicht beendet werden könne,
bevor nicht die internationalen
Schuldenkonferenzen zur Entscheidung gekommen seien. Die analoge, jahrelang
erwartete Reparationskonferenz von London schloss am 30. August 1924; sie
dekredierte die Stabilisierung der deutschen Währung, neun Monate nachdem sie durch eine Volksbewegung gegen den Willen
der deutschen Regierung im November 1923 stabilisiert worden war. Genau so
werden jetzt die Tatsachen die Beendigung der Deflation erzwingen, wiederum vielleicht gegen die Gefängnisdrohungen
missleiteter (mislei-tender? – J.Z.) Regierungen, und wiederum viele Monate,
bevor die aussenpolitischen Konferenzen zu einem Ergebnis gekommen sein werden.
(jz40)
Zerstörung des
Kreditverkehrs 1923, 1932 und 1948
—
Das Geheimnis der
Beendigung der Defla-tion wird dem Wunder der Beendigung der Inflation sehr
ähnlich sein. (jz41) Damals wie heute waren fast die gesamten Kreditmittel der Reichsbank dem Staate
bzw. den illiquiden Finanzkonzernen zugewandt. In Goldmark umgerechnet hatte
die Reichsbank im September 1923 nur
152,8 Millionen Mark oder nur 7 % ihrer Mittel für den Diskont von Handelswechseln verwendet, und
1888,0 Millionen Mark oder 93 % ihrer
Mittel illiquide dem Reiche geliehen. Die Verteilung einer normalen
Monatsproduktion an Gütern von 6 bis 10 Milli-arden Goldmark in ganz
Deutschland sollte also mit dem minimalen Bargeldumlauf von 152,8 Millonen Gold-mark
bewerkstelligt werden, ein offenbar unsinniges Verlangen.
Die
Leistungen der Reichsbank können mit den Leistungen der Reichsbahn verglichen werden. Wenn die Reichsbahn eines Tages
erklären lässt, das sie durch den fort-
39
gesetzten Hin- und Hertransport von Millionen von
Sandsäcken im Auftrage irgend eines Grosskonzerns (J.Z.: und des Staates! – J.Z.)
gänzlich überlaftet wäre und keinerlei Frachten mehr annehmen könne, so würde
offen-bar der gesamte Güterumlauf zum Erliegen kommen und eine Hungersnot ausbrechen. Das ist aber die
Lage der Reichsbank im Jahre 1923 und heute.
Der
Umsatzkredit der Notenbanken ist für den Umsatz der täglichen
volkswirtschaftlichen Erzeugnisse genau so unentbehrlich, wie die Transportleistungen
der Reichsbahn (J.Z.: und der Lastkraftwagen. – J.Z.).
Die Reichsbank
hat heute (1932)von ihren 3,3 Milliarden Krediten etwa 1,5 Milliarden direkt
und indirekt unter Verletzung des Bankgesetzes an das Reich, die Länder und die
Kommunen geliehen; etwa eine Milliarde hat sie an illiquide Finanzkonzerne
langfristig gegeben und nur etwa 0,8
Milliarden RM. oder 21 % ihrer Mittel hat sie den Bestimmungen ihres Gesetzes
entsprechend als echten Umsatzkredit der Wirtschaft zur Verfügung gestellt.
(jz41)
Genau wie im Jahre 1923 ist fast der gesamte Güterumsatz
(J.Z.: ein sehr grosser Teil des ... – J.Z., 28.5.05.)
der Volkswirtschaft zum Erliegen gekommen. Mangels Verkaufsmöglichkeit sind die
Preise der Waren, Grund-stücke und Effekten, in Gold gerechnet, 1923 und heute
auf ein Minimum gefallen; alle Kreditunterlagen sind daher zerstört.
Diese Entwertungen sind die normale Folge jeder Zerstörung
der Verkehrsmittel. Mit 7 oder 21 % ihrer Kredite kann die Reichsbank genau so
wenig den finanziellen Umsatz von 10 ober 15 Milliarden RM Gütern bewerk-stelligen,
wie die Reichsbahn die körperliche Verfrachtung mit 7 oder 21 % ihrer
Verkehrsleistungen. (ihrer Gueterwagen? - J.Z.) Es herrscht also heute wieder
das, was andere Zeiten eine Hungersnot nannten; nicht hervorgerufen durch
Mangel an Fabrikaten, sondern durch eine völlige (weitgehende – J.Z.)
Zerstörung des finanziellen (monetären? – J.Z.) Transportapparates, die
derjenigen einer (weitgehenden? – J.Z.) Stillegung des Eisenbahnwesens
gleichkommt. Fast ist die Lage noch schlimmer, denn bei einem
40
Versagen der Eisenbahnen vermöchte man sich durch
privaten Wagentransport zu helfen. Die Reichsbank hat aber im Gegensatz zur Reichsbahn ein (umfassendes – J.Z.) Monopol; mit Hilfe des Verbots privater
Zahlungs-mittel vom 17. Oktober 1931 (erlassen auf Grund der 3. Notverordnung,
Teil 5, Kapitel 9) hat die Regierung jede Selbsthilfe des Verkehrs unter
schwere Strafe gestellt. (jz42)
Die Ziffernverhältnisse sind 1945-48 nach dem
Zusammenbruch nahezu dieselben. Fast die gesamten Kredit-mittel aller Banken
einschliesslich der Reichsbank sind dem Staat gewidmet. Die Kreditinstitute
sind Saugnäpfe des Staatskredits. Unsere Zukunft liegt
aber auf dem Gebiet des Privatlebens und der Privatwirtschaft. Die
übermässige Geldmenge und ihre Auswirkungen auf Preise, Löhne und Devisenkurse
werden durch Waren-bewirtschaftung und Festpreissystem zurückgestaut. Dadurch hört
Arbeit, Tätigkeit und Lieferung grossenteils auf. Kredit für wirtschaftliche
Zwecke ist mit Leichtigkeit von den Schwarzhändlern zu bekommen, bei denen die
Stauung stattgefunden hat.
Ein doppeltes Preisniveau und allgemeines Tauschgeschäft
machen Produktion, Handel, Kalkulation und Lohn zum Schwindel. In legalen
Preisen berechnet, sind die erhältlichen Kreditsummen gross, in Schwarzhandels-preisen
berechnet, sind sie winzig. Würde man diese illegalen, aber durch Angebot und
Nachfrage zustande gekommenen Preise zum Massstab der Bewertung von Vermögen
und Kredit machen, so würde man vermut-lich wieder auf ganze 800 Millionen
Goldmark Geldumlauf kommen, wie im Jahre 1932. Auch in der Inflation von 1923,
bei zuletzt nur 200 Millionen Goldmark Notenumlauf, herrschten ja schlimmster
Geldüberschuss und stärkste Deflation nebeneinander, ebenso, wie das in der
heutigen zurückgestauten Inflation auch wieder deut-lich zu sehen ist. Bald
wird die Kreditnot der Privatwirtschaft akut wieder da sein; das Bankwesen wird
aber noch weiter zentralistisch-etatistisch behandelt?
Das Jahr
1945 hat dieser Vorausschau recht gegeben. Der
Reichsbankausweis vom 15. 1.1945 wies 61.9 Milliarden
offener Marktpolitik und 49.9 Milliarden Reichsmark Notenumlauf aus. Die
Konsequenz der Verei-nigung von Wertmesser und Zahlungsmittel im Annahmezwang für
Papiergeld, des Zentralismus und der Mac-chiavellischen Unehrlichkeit des
Staates waren da: der Zusammenbruch des Kredits, des Rechtsbewusstseins und
zugleich eine Vermischung öffentlicher und privater Wirtschaftsformen, die sich
als nicht arbeitsfähig er-weist, die unseren Ruin vervollständigt und verewigt.
Keine Neuauflage des
Havensteinschen Systems tragbar. —
Dass der Anteil der Privatkredite mit 21 % heute noch
etwas höher ist, als 1923, wo er zeitweise nur 7 % betrug, ist wenig tröstlich.
Denn die Bemü-hungen weitester Kreise, die sich für sachverständig halten,
gehen ja heute dahin, das undeckbare Defizit der Reichskasse und dazu noch eine
sogenannte Initialzündung durch grosse
öffentliche Aufträge im Wege des weiteren indirekten Schatzwechseldiskonts
bei der Reichsbank zu finanzieren. Die Reichsbank soll also noch mehr illiquide Kredite an das Reich
und andere illiquide Schuldner ausgeben. Die Umschnürung der Privat-wirtschaft
soll also fester gezogen werden; davon erwartet man eine Belebung des
Erstickenden. Sie wird nicht eintreten. Eine Verschlimmerung wird Platz greifen: Die Reichsbank kann diese neuen
Staatskredite ja nur ge-ben, indem sie den Privaten den Kredit noch mehr entzieht.
Wird dieser Weg beschritten, den man noch vor 8 Jahren einfach "System Havenstein" nannte (heute
sagt man "open market policy"),
so wird der negative Rekord von 1923 mit 7 % = 152 Millonen Goldmark
Handelswechselbestand bald wieder erreicht sein. Der Güterum-satz wird dann
ebensoweit zum Erliegen gekommen sein, wie im November 1923. Wiederum wird
nicht die Einsicht, sondern die Macht der Ereignisse die Umkehr erzwingen. (jz43)
41
Die Lösung damals und
heute. —
Die Lösung erfolgte damals durch den allgemeinen Übergang
zur wertbeständigen Rechnung, durch die Einziehung der Steuern in Gold
(Goldwerten – J.Z.) wonach der Etat ohne Notenpresse gedeckt werden konnte, und
durch die Verwendung der vollen Hälfte der Mittel der Renten-bank und fast der
gesamten Mittel der entlasteten Reichsbank für die Zwecke der
Umsatzfinanzierung, der Pri-vatwirtschaft, wodurch der Güterkreislauf fast
sofort wieder in Gang kam, die Arbeitslosen von der Strasse ver-schwanden und
Produktion und Konsum wieder in Verbindung gebracht wurden. (jz44)
Heute (1932) in der Deflation wäre also dem Analogschluss
zufolge etwa folgendes zu tun:
2. Die
Schaffung einer absolut ehrlichen wertbeständigen Währung und die allgemeine
Rechnung in dieser;
3. Die
Herausnahme des Kredits von Reich, Ländern und Gemeinden und der Finanzkonzerne
aus der Reichsbank; mithin die Entlastung dieser;
4. Die
Schaffung eines neuen Systems der Zahlungsmittelausgabe zwecks voller
Befriedigung des echten Umsatzkreditbedarfs der Wirtschaft; nach den schlechten
Erfahrungen mit dem Zentralismus müsste das System dezentralistisch sein.
(1945 kann man sagen, es geschah nichts! Was damals nicht
geschah, müsste heute noch dringender versucht werden.)
Die Idee der Verrechnung
als gemeinsamer Bestandteil aller vier Gesetzentwürfe. —
Der Inhalt der "Vier Gesetzentwürfe" geht über
die Konsequenzen aus der Analogie mit der Lage des Jahres 1923 weit hinaus und
sieht einen Gesamtplan unter einheitlichen Gesichtspunkten vor. Die Methode ist durch die entwickelten
gesunden Regierungsgrundsätze gegeben; das Objekt
sind die Störungen im Zahlungsverkehr, die sich fort-schreitend vergrössern. Nicht alle Schwierigkeiten sollen
mit einem Schlage beseitigt werden, sondern nur die Deflation, die
erstickende Einschnürung der Wirtschaft.
42
Das i.J.
1932 gegebene Bild der Deflation zeichnet sich uns wie folgt:
Bestehende Schuldverhältnisse finden nur noch in
Ausnahmefällen ihre natürliche, bei ihrer Entstehung vorge-sehene Beendigung. Verlängerung der Schuldverhältnisse
(Stillhaltung) ist zu einer nomalen Erscheinung ge-worden, während die
gewaltsame Beendigung der Schuldverhältnisse durch Zahlungseinstellung,
Zwangsver-gleich und Konkurs in dauernder Zunahme begriffen ist. Weil die
natürliche Abwicklung der bestehenden Schuldverhältnisse gestört ist, können neue
Schuldverhältnisse nur noch in geringem Umfange zur Entstehung gelangen. Der unmittelbare
Tausch von Ware gegen Ware oder von Ware gegen Geld bleibt als einziges Aus-hilfsmittel
für diejenigen übrig, die neue Schuldverhältnisse nicht mehr begründen können.
Absatzstockung und Steuerrückgänge sind die Folgen hiervon.
Der Krampf der Wirtschaft wird erst dann
gemildert werden können, wenn die natürliche Abwicklung der bestehenden
Schuldverhältnisse wieder zur Regel wird. Gewaltsame Veränderungen der
Schuld durch Inflation, Devalvation, Schuldherabsetzung, Umschuldung und
dergleichen sind abzulehnen, da sie die Lage nur noch verschlechtern können.
Es muss versucht werden, die
Schuldverhältnisse zu einer Lösung zu bringen, indem mehr als bisher von
dem Prinzip der Verrechnung Gebrauch
gemacht wird. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat in den §§ 387—396 ein Surrogat der
Zahlung, ein gesetzliches Recht des Schuldners zur Aufrechnung festgesetzt.
Diese Möglich-keit zur Zwangsaufrechnung genügt aber nicht in der gegenwärtigen
Lage. Die Zwangsaufrechnung des BGB. muss durch eine vertragsmässige und sogar
währungsgesetzliche Aufrechnung (Verrechnung) eine Ergänzung finden, indem der
Grundsatz festgestellt wird:
43
Jeder Gläubiger erklärt sich bereit, seine eigenen Schuldverpflichtungen
gegen sich gelten zu lassen, selbstverständlich mit der Maßgabe, dass nur
fällige Forderungen verrechnet werden können. (G. Ramin).
Dabei
ist noch ein weiterer Schritt der Analyse nötig:
Von der Zahlung zur
Aufrechnung. –
Es fragt sich nämlich, ob
die Abstellung aller auf Geld lautenden Verträge auf die Erfüllung durch Zah-lung überhaupt beibehalten werden
kann. Kann sie nicht beibehalten
werden, so wird man den Gedanken der Notenbank
und der Banknote, der bisher im Vordergrunde stand, aufgeben oder aber stark weiterentwickeln müssen, um eine ideale
Austauschorganisation zu erhalten.
`Die Käufe
und Verkäufe, Kredite, Lieferungen und Leistungen auf Ziel in einem Lande begründen
ein System kurzfristiger Verpflichtungen, die immer wieder beglichen werden müssen,
um neuen Käufen, neuen Lieferungen und Leistungen, also immer neuem
Warenaustausch Platz zu machen. Die Auflösung
(Solution) eines solchen Systems kurzfristiger
Verpflichtungen kann auf verschiedene Weise gedacht werden. Einmal durch Zahlung im römisch-rechtlichen Sinne,
d.h. durch körperliche Übergabe von Münzen oder Banknoten mit Annahmezwang, sodann
durch die Konfrontierung je zweier entgegengesetzter Forderungen und ihre
Aufrech-nung, d.h. juristisch gesprochen
durch eine Art gegenseitigen Verzicht, weiter durch die private Banknote, Scheck und Giro, die jedoch in
den meisten Fällen zur Kompensation auf einem Konto usw. führen, und
schliesslich durch Devalvation, Konkurs,
Verjährung oder anderweitigen Untergang der Forderungen.
Sehen
wir von der letzten Möglichkeit ab, die das Ergebnis völliger Rat- und Ideenlosigkeit
ist, und be-schäftigen wir uns zuerst mit der Zahlung.
Diese stellt nach römisch-rechtlichen Grundsätzen älteren
Stils den Regelfall der Solution dar.
Sie bedeutet die Lieferung körperlicher
Zahlungsmittel, also körperliche Gegenstände, mithin die
Lieferung von Ware. Nach ihr ist ein Darlehnsvertrag ein Vertrag, durch den der
Schuldner in dieselbe Lage versetzt wird, wie derjenige, der Ware an der Börse auf Termin verkauft
hat. Durch das Zahlungsprinzip werden alle Geldverpflichtungen in ei-nem Lande
zu Waren-Termin-Lieferungsverpflichtungen,
nämlich bei der Goldwährung zu
Goldlieferungsver-pflichtungen auf Termin (Vgl. H. Meulen, S. 16, zit. oben
S. 164, und Greene.), bei den heute zumeist üblichen sogenannten Goldkern-währungen (Gold-Exchange-Standard) zu Terminverpflichtungen in monopolisierten Papierscheinen, in
Zentralbanknoten.
Im
Warenterminverkehr an der Börse ist es üblich, sich gegen die sehr grossen
Risiken solcher Geschäf-te durch Prämien und andere Sicherungsgeschäfte zu schützen.
Im Geld-und Zahlungsverkehr ist man zu sol-chen Sicherungseinrichtungen leider
noch nicht vorgedrungen. Der Mangel solcher Einrichtungen ist nicht ohne Folgen geblieben. Die
Konzentration des Hauptteils sämtlicher derartiger Terminverpflichtungen eines
Landes bei wenigen Banken hat das Problem noch vergrössert. Die Krise von 1931-1933 hat ebenso wie die früheren Krisen
bewiesen, dass derartige massenhaft abgeschlossenen
Terminlieferungsverträge im Ernstfalle nicht er-füllbar sind, ja dass sich aus
ihnen eine monatelange Lähmung des gesamten Geschäftslebens ergibt.
Der
einzige Weg, eine solche Fehlkonstruktion, wie sie unser gesamtes bisheriges
Bankwesen aufweist, zu vermeiden, ist wahrscheinlich die möglichst weitgehende Ersetzung der Zahlung durch die Aufrechnung.
Dieser Weg ist durch die natürliche Entwicklung in den meisten Ländern schon
angebahnt, denn die Verwen-dung von Scheck und Giro hat so sehr zugenommen,
dass heute in den meisten Ländern schon 80-90 Prozent und mehr aller
Solvierungen ohne Verwendung der "Zahlung"
vor sich gehen. Formell sind allerdings heute noch die meisten auch unbaren
Solvierungen auf die Aushändigung körperlicher Zahlungsmittel der Zentral-bank
gestellt, aber es wird davon nur noch im Falle der Krise Gebrauch gemacht. (jz45)
Die Erklärung
der Banknoten oder gar der gesamten Giral-Mittel zum gesetzlichen Zahlungsmittel, wie sie schon Ricardo im Auge gehabt
hat, würde keinen Fortschritt
bringen, denn diese mit Legalkurs ausgestat-teten Zahlungsmittel würden eine
Art Staatsgarantie geniessen, müssen also von Behörden oder anderen Mono-polstellen
ausgegeben und im einzelnen bewirtschaftet
und knapp gehalten werden, wodurch die Arbeitsbe-schaffung unmöglich
gemacht wird, worin weiter eine untragbare Übersteigerung der fiskalischen Tätigkeit
liegt. Bei einem solchen monopolistischen System kann eigentlich im Lande kein
Geschäft ohne die vorherige Erfüllungszusage der Zentralbank abgeschlossen werden.
Solche Zusagen zu geben, ist aber der Zentralbank meistens verwehrt; dazu ist,
wie erörtert, kein mo-nopolistisches System der Zahlungsmittelbewirtschaftung
denkbar, das nicht deflationistisch wirkt. Dass Karl Marx diese Zentralisation
und Monopolisierung des Kredits bereits 1848 im "Kommunistischen
Manifest" gefordert hat (Punkt 5 seines Programms) ist in diesem
Zusammenhang bemerkenswert.
Ganz
anders verhält es sich dagegen mit der Solvierung durch Kompensation (Aufrechnung).
(Deutsches
Bürgerliches Gesetzbuch Par. 387-396; in den übrigen Bürgerlichen Gesetzbüchern
: Argentinien 818-831, Belgien 1289-1299, Bolivien 1297-1309, Brasilien
1009-1024, Chile 1655-1664, China 334-342, Columbien 1714-1723, Costa Rica
806-813, Frankreich 1289-1299, Guatemala 2326-2336, Honduras 1473-1480, Italien
1285-1295, Japan 505-512; Liv-, Est- und Kurländisches Privatrecht 3545-3564,
Mexiko 2185-2205, Niederlande 1461-1471; Österreich 1438-1442, Panama
1081-1083, Peru 2252-2263, Portugal
765-777, Rumänien 1143-1153, Russland 129b, San Salvador 1525-1534, Schweiz
120-126, Spanien 1595-1602, Uruguay 1497-1514,
Venezuela 1353-1363, -
In
Grossbritannien und den angelsächsischen Ländern besteht nur das
"Set-off" und das Clearing, während die eigentliche Compensation als
Rechtsinstitut fehlt.)
Diese kann niemand ablehnen, der selbst Schulden hat, was allgemein für die heutige Wirtschafter
gilt.
Die
Kompensation ist daher neben Gold und neben den mit Legalkurs ausgestatteten
Banknoten ein drittes aufdrängbares
Zahlungsmittel, das im der Geldtheorie als solches bisher übersehen worden
ist. Gegenüber jedem Verkäufer von Ware oder jedem anderen Gläubiger ist daher
die Kompensation als Solutions-mittel ebenso verwendbar, wie wenn sie Legalkurs
hätte, allerdings nur in Höhe der
Schulden des Zahlungs-empfängers.
Sie hat dazu den Vorteil,
nicht monopolisiert, nicht staatlich "bewirtschaftet" und nicht knapp
gehalten, sondern für jeden frei verfügbar zu
sein. Sie steht auch in jeder Krise und gerade während der dann üblichen
Kreditre-striktionen für jedermann bereit, was von entscheidender Bedeutung
ist.
Das
Kreditsystem wird daher nicht nur die gekennzeichntete historische Entfremdung
gegenüber dem Warenverkehr rückgängig
machen, sondern darüber hinaus noch ein Solutionsverfahren
benutzen müssen, das die Terminlieferung von monopolisierten und "knapp
gehaltenen" Zahlungsmitteln im bisherigen Sinne vermei-det.
Abgesehen von der Zurückführung des Umsatzkredits auf
seine ursprünglichen und eigentlichen Funktionen muss das Ziel also sein, das
Kompensationsprinzip zum allgemeinen Solutionsverfahren
im ganzen Lande zu machen, weil es
dem römisch-rechtlichen Zahlungsprinzip überlegen ist.
Bei der Erreichung dieses Zieles ist zu beachten, dass
die bisherige Gesetzgebung über Kompensation in den bürgerlichen Gesetzbüchern
viel zu eng ist; sie wird weiterentwickelt werden müssen.
Nicht auf die zufällige heutige Ausgestaltung, sondern
auf das zugrunde liegende Prinzip und
seine Entwick-lung kommt es an.
Weiter ist wichtig, dass sich besonders in Deutschland über
den Scheck- und Giroverkehr hinaus
neue Formen entwickelt haben:
5. Der
Clearing nicht nur von Schecks,
sondern auch von Überweisungsaufträgen
in einzelnen "Abrechnungsstellen" bei der Reichsbank,
6. die
von Schöle-Berlin entwickelte rückläufige
Überweisung (der sogenannte "Einziehungsverkehr") und
7. die
Skontration.
Das Ziel
dieser grossen Entwicklung der Technik des bargeldlosen Verkehrs geht, bildlich
gesprochen, dahin, nicht mehr körperliche Gegenstände (Zahlungsmittel) vom
Schuldner zum Gläubiger hinzubewegen ("Aufdrängung"!), auch nicht
mehr Guthaben in dieser Richtung zu
verschieben, sondern dem Gläubiger Schul-den
abzunehmen, ihn zu entschulden, womit das Problem des Legalkurses, der Aufdrängung
überhaupt vermie-den wird!
Ihre Kraft erhält diese neuere Entwicklung im deutschen
Zahlungsverkehr nicht aus währungstheoretischen Überlegungen, sondern einfach
aus der Tatsache, dass diese neueren Methoden viel wirtschaftlicher arbeiten,
viel weniger Kosten verursachen als Scheck und Giro, was für die Banken von der
grössten Wichtigkeit ist.
Die
Auswirkung des neuen Prinzips auf die vielen Zweige des unbaren (giralen)
Zahlungsverkehrs konnte hiermit nur angedeutet werden.
Neben
dem eben erwähnten Giro- und Scheckverkehr steht der Lohngeld- und Barverkehr, in dem bis heute das Zahlungsprinzip völlig herrscht,
von dem es anscheinend nicht verdrängt
werden kann. Auch hier ist überraschenderweise
Kompensation möglich. Dieser Kompensation
im Barverkehr unter gleichzeitiger Beseiti-gung des Notenmonopols könnte eine neue Art Notenbanken dienen.
In den nachfolgenden Entwürfen von Gesetzen ist der
Versuch gemacht worden, das Prinzip einer erweiterten Aufrechnung in Produktion
und Konsum, aber auch bei Staat,Ländern und Gemeinden durchzuführen, um da-mit
die gesetzlichen Grundlagen vorzubereiten, welche nötig sind, damit sich die
private Initiative auf diesem Gebiet entfalten kann.
B/II
1. Verrechnungsbanken mit
Scheckgeldausgabe. Bereitstellng von Umsatzkredit. Dezentralisierung der
Zahlungsmittelausgabe, der Banken und der Industrie. Brechung des Geldmonopols.
Beendigung der Deflation. Agrarkredit. Sicherungen. (1)
Allgemeine Verrechnung
von Forderungen aus dem gesamten Güteraustausch der Wirtschaft. —
Das Prinzip der Verrechnung muss nicht nur im
Staatskredit und auf dem Gebiete des Anleihewesens einge-führt werden; noch
umfassender und wichtiger ist seine Anwendung bei der Abrechnung des gesamten
Güter-verkehrs. Der gegenseitige Ausgleich der aus Lieferungen und Leistungen
herrührenden Forderungen und Ver-pflichtungen des ganzen Volkes ist schon im
Verlaufe der letzten Jahrzehnte mehr und mehr durch Scheck und Giro geleistet
worden; der Anteil der Zahlungen mittels Metallgeldes und Banknoten ist immer
mehr zurückge-gangen. Ursprünglich war auch
die Banknote, wenigstens in ihren schottischen Ursprüngen, nur als eine Art Verrechnungszettel gedacht.
Sie hat diesen Charakter verloren, seitdem in Deutschland die Banknotenausgabe
monopolisiert (Unterbietungsverbot von 1899) und die Banknoten mit Annahmezwang
versehen sind (1910).
(jz46)
Mangel an Umsatzkredit, Deflation, Inflationsgefahren und
zentralistische Kreditmissbräuche sind die Folgen gewesen. Diese verheerenden
Wirkungen hätten nicht eintreten können, wenn der Verkehr im Wege der Selbst-hilfe
irgendwo den vollen Güterkreislauf hätte beschreiben (beschreiten? - J.Z.) können,
ohne auf diese zwangs-bewirtschafteten Zahlungsmittel angewiesen zu sein. Diese
________________________________________
(1) Vergl.
Gesetzentwurf 3 S. 123 ff.
66
Zwangszahlungsmittel sind aber unglücklicherweise
sektorartig in den Kreislauf eingeschaltet: Kein
Güter-kreislauf kann stattfinden, ohne dass an irgendeiner Stelle Lohngelder
erfordert werden. Hier versagt bisher der bargeldlose
Zahlungskreislauf; hier sind bisher noch
Reichsbankzahlungsmittel unentbehrlich. Demnach ist zur Einführung der
allgemeinen Verrechnung in der gesamten Wirtschaft nur die Erweiterung des Bereichs der bis-herigen unbaren Zahlungsmittel auf den
Bereich der Lohnzahlungen erforderlich.
Die Schaffung von
Verrechnungsbanken. —
Diesem Mangel unseres bargeldlosen Zahlungsverkehrs soll
nach dem Gesetzentwurf 3 durch die Gründung von Verrechnungsbanken abgeholfen
werden. Das Gesetz ermöglicht die Errichtung
von Verrechnungsbanken an allen Plätzen, wo dafür Interesse besteht.
Die
Verrechnungsbanken sind auf das Verrechnungsgeschäft und die Ausgabe von
Verrechnungszahlungs-mitteln beschränkt; sie machen daher den am Platze
bestehenden Banken in keiner Weise Konkurrenz. Sie leis-ten vielmehr diejenigen
Dienste, die früher die Reichsbank geleistet hat (J.Z.:
Durch ihre Zentralisation ganz unzureichend! – J.Z., 29.5.05.), und zu deren
Leistung heute die Reichsbank nicht mehr imstande ist.
Für ihre Zahlungsmittel besteht ebensowenig Annahmezwang,
wie für die Schecke und Girozahlungsmittel, die schon heute in Deutschland
verwendet werden; eine Inflation des deutschen Preisgefüges ist also auch beim
schlechtesten Willen der Bankleitungen unmöglich (vgl. S. 12 ff.).
Typisierte Verrechnungsschecke
als Ersatz für die Zwangskurszahlungsmittel der Reichsbank. —
Das hier vorgeschlagene neue Zahlungsmittel der
Verrechnungsbanken ist der typi-
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sierte
und akzeptierte Verrechnungsscheck. (1)
Das Gesetz sieht vor (§ 3), das die Verrechnungsbanken berechtigt sind, auf sie gezogene Verrechnungsschecke durch einen darauf gesetzten Vermerk anzunehmen. Hiermit wird der Anweisungscharakter des Schecks über-wunden und ein